Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen nicht ausreichender Angaben über eine Erwerbstätigkeit
08.01.2009
BGH, Beschluss vom 08.01.2009, IX ZB 95/08
Leitsätze:
- Um festzustellen, ob der Schuldner einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgeht, muss dem Insolvenzgericht dargelegt werden, wie viele Stunden der Schuldner tatsächlich arbeitet und welchen Verdienst er hierdurch erzielt.
- Die Vorlage eines Arbeitsvertrages, in dem flexible Arbeitszeiten ("von 0 bis 40 Stunden") ge-regelt sind, genügt diesen Anforderungen nicht.