Kein Scheitern der außergerichtlichen Einigung bei Ablehnung nur durch einen (Haupt-)Gläubiger.

05.11.2003

AG Nürnberg, AG Nürnberg, Beschluss vom 05.11.2003 - 8002 IK 1177/03

Leitsatz:
Steuergläubiger sind durch einen SBP i.S.d. § 309 Abs. 1 Satz 2 InsO schlechter gestellt, wenn dieser Plan keine Aufrechnungsbefugnis gegen künftige Steuererstattungsansprüche vorsieht.

LG Hildesheim, Beschluss vom 02.11.2004, 7 T 103/04 (rechtskräftig), ZVI 2005, 96