Zulässigkeit der Rücknahme eines Insolvenzantrages nur bis Veranlassung der Bekanntgabe des Eröffnungsbeschlusses.
29.03.2004
LG Halle, Beschluss vom 29.03.2004 - 2T 50/04, ZVI 2005, 39
Leitsatz:
Stellt der Schuldner nach einen gegen ihn gerichteten Gläubigerantrag nicht rechtzeitig innerhalb der ihm vom Gericht gesetzten Frist einen eigenen Insolvenzantrag, so ist ein nach der Frist ge-stellter Antrag unzulässig. Wegen Fehlens eines zulässigen Eigenantrags sind auch die Anträge auf Restschuldbefreiung und Verfahrenskostenstundung unzulässig.
AG Dresden, Beschluss vom 05.07.2005 - 534 IN 1137/05 (rechtskräftig), ZVI 2005, 490