Kein neuer RSB-Antrag möglich wenn früherer Antrag als unzulässig zurückgewiesen wurde

06.07.2006

BGH, Beschluss vom 6. Juli 2006 - IX ZB 263/05

Leitsatz:
Hat der ordnungsgemäß belehrte Schuldner in einem früheren Insolvenzverfahren den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht rechtzeitig gestellt, führt die Präklusion des früheren Antrags zur Unzulässigkeit eines erneuten Restschuldbefreiungsantrags, wenn kein neuer Gläubiger hinzugekommen ist.

BGH, Beschluss vom 6. Juli 2006 - IX ZB 263/05