Zulässigkeit einer erneuten Antragstellung

31.10.2008

LG Duisburg, Beschluss vom 31. 10. 2008 - 7 T 197/08

Leitsatz:
Ist ein Antrag auf Restschuldbefreiung als unzulässig zurückgewiesen worden, so steht dies einem erneuten Antrag dann nicht entgegen, wenn in der Zwischenzeit ein Gläubiger neue Ansprüche gegen den Schuldner geltend macht. Auf die Höhe der Forderung kommt es weder absolut noch bezogen auf die Gesamtforderungen an.

LG Duisburg, Beschluss vom 31. 10. 2008 - 7 T 197/08, ZinsO 3/2009, 110