Verbraucherkredit

09.07.2012

Auch Verbraucherdarlehen, Privatkredit. Kredit an Privatpersonen zur kurz- oder mittelfristigen Finanzierung von Konsumausgaben oder Anschaffungen (Möbel, PKW usw.). Das BGB sieht für "Verbraucherkredite" in den §§ 491ff BGB gewisse Formerfordernisse und Mindestinhalte vor (Schriftlichkeit, Nennung des Nettodarlehensbetrages, Angabe des Gesamtdarlehensbetrages, Ratenhöhe, effektivem Zinssatz, Angabe von Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten).