News-Archiv aus dem Jahr 2002

31.12.2002

23.12.2002 Stephan Hauser neues Redaktionsmitglied beim Forum Schuldnerberatung. Die Redaktion des Forums hat ein neues Mitglied: Stephan Hauser! Nach einjähriger Weltreise ist Stephan wieder im Lande und in seinen Job als Schuldnerberater beim Caritasverband Köln eingestiegen. 
Wir freuen uns, ihn als Redaktionsmitglied gewonnen zu haben. Zukünftig wird er die Rubrik "Service" auf unserer Homepage betreuen.

06.12.2002 Zwischenauswertung der Umfrage: Welche Software benutzen Schuldnerberatungsstellen?  187 Mitarbeiter(innen) aus Schuldnerberatungsstellen haben in den letzten drei Wochen an unserer Umfrage teilgenommen. 
Ein Zwischenergebnisse zeichent sich bereits ab: Fast zwei Drittel (61,5%) der Teilnehmer verwenden eines der beiden bekanntesten Produkte auf dem Markt: CAWIN (35,3%) bzw. den InsO-Manager(26,2%). 
Selbst entwickelte Programme folgen auf dem dritten Rang mit 17,1 %. Dies zeigt deutlich, dass viele Berater(innen) mit den Produkten, die angeboten sind nicht immer zufrieden sind.
Auch andere Programme finden offensichtlich einen beachtenswerten Platz am Markt. Immerhin 21,4% der Teilnerhmer(innen) benutzen SoPart, Win-Schulden oder ein anderes Programm.
Vielleicht regt diese Ergebnis ja den/die ein/eine oder andere an, nicht nur an der Umfrage teilzunehmen, sondern im Praktikerforum zu diskutieren, was Schuldnerberater(innen) von einem optimalen Computerprogramm für ihre Arbeit erwarten bzw. wünschen.

04.12.2002 Kreditvermittlungskosten Immer wieder kommt es im Forum zu Fragen, ob gewerbliche Kreditvermittler für ihre Bemühungen Auslagen verlangen dürfen, auch dann, wenn kein Kreditvertrag zustande kommt. Hintergrund ist, dass es in in diesem Gewerbe immer mal wieder vorkommen soll, dass zwar kein Kredit vermittelt werden (kann), aber dennoch vom Kunden der Ersatz von Auslagen (teilweise in pauschalisierter Form) verlangt werden. Christian Maltry hat in einem Beitrag für unsere Rubrik "Ratgeber" zusammengestellt,in welchen Fällen Auslagenersatz verlangt werden kann.

26.10.2002: Michael Schütz: Die Anmeldung nach § 302 InsO ausgenommener Forderungen im Insolvenzverfahren
Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sind nach § 303 Insolvenzordnung von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
Seit der Insolvenzrechtsreform Ende 2001 müssen Gläubiger, die der Meinung sind, ihre Forderungen stammten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen und seien deshalb nicht restschuldbefreiungsfähig (§ 303 InsO), diese gem. § 174 Abs. 2 InsO diese entsprechend anmelden und "Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr [der Forderung] eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt", vorlegen. Michael Schütz beleuchtet in seinem Beitrag ausführlich, Anmeldefristen und -voraussetzungen, sowie Möglichkeiten des Schuldners gegen eine, seiner Meinung nach unberechtigte Anmeldung vorzugehen.

03.10.2002: Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann vom Gläubiger nicht verhindert werden. Nur dem Schuldner, nicht aber den Gläubigern steht die sofortige Beschwerde gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Eigenantrag des Schuldners zu. LG Potsdam, Beschluß vom 6.9.2001 - 5 T 317 / 00, DZWIR 2001

03.10.2002: Nullplan zulässig Nachdem das OLG Karlsruhe bereits Ende 1999 geurteilt hatte, dass ein Nullplan grundsätzlich einer Restschuldbefreiung nicht entgegen steht, hat sich das zweite baden-württembergische Oberlandesgericht dieser Meinung angeschlossen und ebenso geurteilt: OLG Stuttgart, Beschluß vom 28.03.2002 – 8 W 560 / 01, ZInsO 2002, 836-837

19.09.2002: Auch im masselosen Regelinsolvenzverfahren kann das schriftliche Verfahren angewandt werden. In analoger Anwendung des § 312 Abs. 2 InsO kann das schriftliche Verfahren auch in den Fällen angeordnet werden, die aufgrund der Neuregelung in § 304 InsO nicht mehr dem Verbraucherinsolvenzverfahrcn, sondern dem Regelinsolvenzverfahren unterfallen ( wie vorliegend bei eingestelltem Geschäftsbetrieb ).
AG Göttingen, Beschluss vom 4.3.2002 - 74 IN 60 / 02

19.09.2002: "Die Insolvenzhilfe" Immer häufiger tauchen "Außendienstmitarbeiter" einer dubiosen Firma "Die Insolvenzhilfe" auf. Sie schrecken sogar nicht davor zurück bei der Schuldnerberatung wegen deren Überlastung mit der Bitte vorzusprechen Überschuldete "an sie weiterzugeben". Zuletzt passiert in Celle. Die Firma, mit Sitz in Oberhausen "arbeitet" mit einem Anwalt in Köln nach dem bekannten Prinzip zusammen: viel zu versprechen und dann zunächst einmal beim Klienten kassieren. Wo diese Firma auftaucht sollte per Presse auf die kostenfreie seriöse Schuldnerberatung hingewiesen werden. Weitere Informationen beim AK "Geschäfte mit der Armut" c/o Christian Maltry

18.09.2002: ... dumm gelaufen ist eine interaktive Austellung zum Thema Schulden. Sie wurde zusammengestellt von Intoto (Dem Ideen-Netzwerk) - alias "Der blaue" - in Kooperation mit dem Diakonischen Werk der Ev. Landeskirche Hannover e.V.
Erstmals präsentiert wird die Ausstellung auf der Verbrauchermesse "Dortmunder Herbst" vom 4.-10.Oktober 2002 in der Dortmunder Westfalenhalle. Danach soll sie ab Dezember als Wanderausstellung durch die Bundesländer geschickt werden.
Die Austellung benötigt eine Fläche von 160 qm² und ist als Schuldenspirale aufgebaut. In aufschlussreichen interaktiven Dokumentationen werden Ursachen, Folgen sowie Hilfs- und Präventionsmöglichkeiten und -strategien aufgezeigt (mehr zu den Themenschwerpunkten). Einen Eindruck über die Veranstaltung kann man sich auch auf der Homepage von Intoto verschaffen. Dort findet man auch eine Möglichkeit, eine Flash-Präsentation des Projekts runterzuladen (Stichwort Dunmgelaufen-flash.exe)

09.09.2002: Girokonto für jedermann: Beteiligung an der Umfrage jetzt auch online möglich.
Nachdem bereits im Juli die AG SBV zu einer erneuten Umfrage zum Thema "Girokonto für jedermann" aufgerufen hatte [Aufruf] und einen entsprechenden aktualisierten Fragebogen veröffentlicht hatte, besteht jetzt auch die Möglichkeit, sich online an der Umfrage zu beteiligen. 
Die BAG-Schuldnerberatung e.V. hat sich als Mitgliedsverband der AG SBV bereit erklärt, die notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Der Fragebogen ist auf der BAG-SB-Homepage eingestellt [Online-Fragebogen ]. Mit einem Anschreiben der BAG-SB e.V. wurde in diesen Tagen alle Schuldnerberatungsstellen in Deutschland das hierfür notwendige Passwort zugesandt. 
Grundsätzlich gibt es aber auch die Möglichkeit, dass Betroffene oder auch andere soziale Einrichtungen Meldungen online eingeben können. Hierfür wurde ein gesonderter Zugang ohne Passwort eingerichtet. Die Fragebögen sowie die online erfaßten Meldungen werden dann zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam ausgewertet.

07.08.2002 Verkürzung der Wohlverhaltensperiode bei regelmässiger Kreditratenzahlung
Auch bei regelmässiger Zahlung der Kreditraten und deshalb fehlenden Zwangsvollstreckungsmassnahmen kann im Einzelfall bei einer genauen wirtschaftlichen Analyse der Situation des Schuldners Zahlungsunfähigkeit anzunehmen sein, wenn die Haushaltseinnahmen nicht ausreichen, um sowohl den Lebensunterhalt des Schuldners sicherzustellen als auch die Kreditraten und die Zinsen für den in Anspruch genommenen Dispositionskredit zu bezahlen.

AG Hannover, Beschluss vom 12.6.2002 - 907 IK 111/01 – 4 -

1.000.000-ster Besucher im Forum Schuldnerberatung 
Von den meisten Besuchern vielleicht nicht bemerkt, hat das Forum Schuldnerberatung gestern kurz vor Mitternacht den 1.000.000 Besucher gehabt. 
Vor gut drei Jahren, am 28.08.1999 um 21:43 Uhr, ging das Forum mit einem Gruss von Norbert Schmitt ans Netz. Wer hätte gedacht, dass gut drei Jahre später soviele Besucher hier Rat, Information und Austausch suchen und finden. Täglich sind es momentan im Schnitt rund 1.400 Besucher, die unsere Seiten nutzen. Damit ist das Forum das größte Angebot im Bereich der Schuldnerberatung, das momentan in Deutschland existiert!
Auch in Zukunft werden wir versuchen, das Angebot nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern auszubauen. Als nächster großer Schritt in der Geschichte des Forums ist die Gründung des "Förder- und Trägervereins Forum Schuldnerberatung" in erfolgreich Angriff genommen worden.

31.07.2002 Berufsbild Schuldnerberater(in): Entwurf einer Weiterbildungsrahmenordnung veröffentlicht
Nach der Vorlage des Entwurfs "Berufsbild Schuldnerberatung" hat nun der AK Berufsbild der AG SBV die dazugehörige Rahmenordnung für die Weiterbildung als Diskussionsentwurf vorgelegt. Neben einer 320-stündigen theoretischen Weiterbildung, sind begleitende berufliche Tätigkeit, Falldokumentationnen und eine Prüfung vorgesehen, bevor man sich anerkannter Schuldner- und Insolvenzberater(in) nennen kann. Bisher in der Schuldnerberatung tätige Kollegen können sich ebenfalls anerkennen lassen, wenn sie seit mindestesn drei Jahren tätig sind und einschlägige Fortbildungen absolviert haben.

19.07.2002 Landgericht Rostock: Kontopfändung sittenwidrig
Eine Kontopfändung ist sittenwidrig, wenn auf das Konto lediglich Leistungen überwiesen werden, die nach § 55 SGB X nicht pfändbar sind und der Gläubiger eine Befriedigung hierdurch nicht erwarten kann. Eine zu erwartende Kontokündigung aufgrund der Pfändung wäre eine besondere Härte.
LG Rostock Beschluss vom 10. Juli 2002; 2 T 180/02 (noch nicht rechtskräftig)

09.07.2002 Kündigung von Guthabenkonten nach Kontopfändung Die Kündigung eines Sparkassenkontos, unter Berufung auf § 3 Sondervereinbarung Guthabenkonto, nach Eingang einer Kontenpfändung ist unwirksam. AG Schweinfurt, Beschluss vom 4.11.1999 – 1 C 1523/99.

25.06.2002: Die wichtigsten Verjährungsfristen im Überblick: Prof. Dr. Dieter Zimmermann von der Ev. Fachhochschule in Darmstadt hat in einer Tabelle die wichtigsten Verjährungsfristen und ihre jeweilige gesetzliche Grundlage nach altem und neuem Recht gegenübergestellt.

23.06.2002: Verkürzung der Wohlverhaltensperiode: Gemäss Artikel 107 EGInsO kann die Wohlverhaltensperiode von 7 auf 5 Jahre verkürzt werden, wenn der Insolvenzschuldner am 31.12.1996 zahlungsunfähig war. Aus dem Sinn und Zweck dieser Regelung folgt aber auch, dass dann die Voraussetzungen der Verkürzung der Wohlverhaltensperiode nicht mehr vorliegen, wenn die Zahlungsunfähigkeit nach dem 31.12.1996 wieder in Wegfall gerät und nicht durchgehend bis zur Stellung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch bestand.
LG Stuttgart, Beschluss vom 29.6.2001 – 10 T 494 / 00

15.06.2002: Adressenliste aller Schuldnerberatungsstellen in Deutsch- land im Forum Schuldnerberatung ! Demnächst wird die Broschüre "Was mache ich mit meinen Schulden?" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend neu aufgelegt. 
Das Minsterium hat dazu über die Mitgliedsverbände der AG SBV und der kommu- nalen Spitzenverbände die aktuellen Adressen aller Schuldnerberatungsstellen in Deutschland erhoben. Dem Forum Schuldnerberatung wurden diese Daten schon vorab zur Veröffentlichung auf unseren Seiten zur Verfügung gestellt.
Wir stellen allen Ratsuchenden und Kollegen(innen) die Daten in unserer neuen Datenbank zur Verfügung und haben dafür eine eigene Rubrik in der Navigationsleiste eingebaut.

14.06.2002: Nochmal: Citibank und Überschuldung Wegen des Nitrofen-Eier-Skandals in Hessen musste gestern der Bericht über die Citibank in der Hessenschau ausfallen. Stattdessen will das 3. Programm des Hessischen Rundfunks (HR 3) heute, Freitag, 14.06.2002 im Rahmen der "Hessenschau" um 19:30 Uhr den Beitrag zum Thema "Citibank und Überschuldung" senden. Also auf ein Neues!

13.06.2002: Literaturliste Prävention. Eine Literaturliste zu Thema Prävention zusammegestellt vom Arbeitskreis Prävention im Rheinland und ergänzt durch Nicolas Mantseris.

12.06.2002: Verführt - verkauft - verschuldet: Fachtagung zum Thema Prävention. Mit der Forderung, die Schuldenprävention besser zu vernetzen und eine 'Bundesstelle für Schuldenprävention' einzurichten, ist die Fachtagung 'verführt - gekauft - verschuldet' vom 10. - 11.06.2002 in Köln zu Ende gegangen. >Nicolas Mantseris, im Forum für die Abteilung "Prävention" zuständig berichtet.
In Zukunft bebsichtigen wir, das Thema Prävention hier im Forum mehr in den Mittelpunkt zu stellen. Ein sichtbares Zeichen dafür ist, das die Navigationsleiste entsprechend geändert wurde und Prävention eine Hauptüberschrift dort bildet.
Alle Praktiker sind eingeladen, das Thema Prävention im Praktikerforum weiter zu diskutieren, Beiträge zu schreiben und ihre Projekte hier vorzustellen.

12.06.2002: Keine vorzeitige Restschuldbefreiung bei Gläubigerbefriedigung während der Wohlverhaltensperiode : Auch bei Tilgung der Verbindlichkeiten sämtlicher im Schlussverzeichnis aufgeführten Insolvenzgläubiger vor dem Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung kommt die Erteilung der Restschuldbefreiung nicht in Betracht, wenn der Schuldner die Gläubiger durch Aufnahme eines Kredits während der Wohlverhaltensperiode befriedigt hat.
AG Köln, Beschluß vom 28. 1. 2002 - 71 IK 1 / 00

08.06.2002: Reden über Schulden: Info-Faltblätter des Diakonischen Werks Dortmund neu überarbeitet. : Das Diakonische Werk Dortmund hat die 1995 erarbeiteten Faltblätter zu relevanten Themen der Schuldner- und Insolvenzberatung aufgrund aktueller Änderungen (Euro-Umstellung, Novellierung der Insolvenzordnung, Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen, etc.) überarbeitet. 
Mit diesen aktuellen Infos sollen die Arbeitsabläufe in der Schuldner- und Insolvenzberatung erleichtert werden; sich häufig wiederholende Klientenanfragen können problemorientiert durch Auslage oder Versand des speziellen Infos bearbeitet werden. Die Informationsblätter sind zwar in erster Linie zur Information der Ratsuchenden gedacht, dienen aber auch der Standardisierung in der Schuldner- und Insolvenzberatung und entlasten die Kolleginnen und Kollegen.

04.06.2002: AK "Girokonto" der AG SBV hat sich konstituiert: Ver- und überschuldete Menschen werden wieder zunehmend von der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgegrenzt. Trotz der ZKA-Empfehlung vom Juni 1995 berichten immer mehr Ratsuchende von ihren Schwierigkeiten ein sogenanntes Guthabenkonto zu erhalten bzw. von Kündigungen bestehender Kontoverbindungen aufgrund negativer SCHUFA-Nachmeldungen oder ausgebrachter Kontenpfändungen.
Die AG SBV hat dieser Entwicklung Rechnung getragen und einen Arbeitskreis initiiert, der am 25.05.2002 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentraf. Vdeetee, alias Volker Schmidt, Vorstandsmitglied in der BAG Schuldnerberatung und Redaktionsmitglied beim Forum berichtet.

29.05.2002: Linkliste überarbeitet: Volker Haug meldet: "Nach längerer Zeit habe ich mal wieder die Linkliste überarbeitet. Es waren knapp 30 Links veraltet, etwas über 50 Links sind diesmal dazugekommen. Wenn das letzte Bierchen mich bei Zählen nicht zu sehr verwirrt hat, müssten wir jetzt so 380 Links haben."

27.05.2002: Kommunale Schuldernberater(innen) in der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) mit Gaststatus beteiligt: Bei einem Gespräch am 9. Januar 2002 zwischen dem Deutschen Städtetag und Marius Stark, Sprecher der AG SBV wurde vereinbart: Für die Mitarbeit im ständigen Ausschuss wird der Deutsche Städtetag Herrn Thomas Zipf, Darmstadt, und als Vertreter Herrn Franz Thien, Hannover, benennen. Der Vertreter des Deutschen Städtetages soll als ständiger Gast an den Sitzungen teilnehmen.

23.05.2002: Berufsbild Schuldnerberater: AG SBV veröffentlicht ersten Diskussionsentwurf.
Am 30.04.2002 wurde vom AK-Berufsbild der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) der erste Entwurf eines "Berufsbildes Schuldnerberater" (PDF-Datei, ca. 129 KB) vorgestellt. 
Voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli wird ergänzend ein Entwurf einer "Rahmenordnung für die Weiterbildung zum Schuldner-/Insolvenzberater" der Fachöffentlichkeit präsentiert.
Bis zum Jahresende sollen beide Papiere in der Fachöffentlichkeit diskutiert werden, bevor dann das endgültige Berufsbild Schuldnerberater von der AG SBV verabschiedet wird.
Schon seit Jahren wird das Berufsbild in der Schuldnerberatungszene diskutiert. Verschiedene Veranstaltungen zu diesem Thema haben stattgeunden. Selbstverständlich finden sich in den verschiedenen Rahmenkonzeptionen der einzelnen Verbände, in Landesausführungsgesetzen zur InsO, Leistungsbeschreibungen und verschiedenen Curricula schon -teilweise weit entwickelte - Ansätze eines Berufsbildes Schuldnerberater. Der nun vorgelegte Entwurf soll sozusagen einen gemeinsamen Nenner darstellen. Er ist ein weiterer Schritt in Richtung Professionalisierung der Schuldnerberatung und ein erster Schritt eines anerkannten Berufs Schuldnerberatung.
Ausdrücklich soll in der nun beginnenden Diskussion des Entwurfs auch die Basis einbezogen werden. So wurde der Entwurf bereits auf der 5. Fachwoche Schuldnerberatung des Deutschen Caritasverbandes vom 13. - 17.05.2002 im Katholischen Sozialen Institut, Bad Honnef, vorgestellt und von den rund 70 anwesenden Schuldnerberater(innen) aus ganz Deutschland intensiv diskutiert.
Das Forum Schuldnerberatung ruft alle Schuldnerberater(innen) auf, bei Ihren Verbänden rückzufragen, wie diese sich an dem Diskussionsprozess beteiligen werden und sich an der innerverbandlichen Diskussion zu beteiligen.
Im Praktikerforum wurde bereits die Diskussion eröffnet: Die erste Frage dort betraf das Anforderungsprofil: Sollten Schuldnerberater ausschließlich Sozialarbeiter/-pädagogen sein oder nicht? Wir werden Eure Beiträge dort sammlen und an die AG SBV weiterleiten.

30.04.2002: Hearing zum "Girokonto für jedermann abgesagt. Das Hearing zum Thema Girokonto am 22.05.2002 in Darmstadt (Veranstalter: AG SBV und LAG-SB-Hessen) muss abgesagt werden, da die Bankenseite nicht zur Teilnahme bereit ist. Der ZKA (Zentrale Kreditausschuss) begründet seine Absage damit, dass die Probleme gelöst und Ombudsstellen eingerichtet seien. Der ZKA hält eine Teilnahme am Hearing für nicht erforderlich, da die Dokumentation der LAG-SB Hessen und der AGSBV im Verhältnis zur Gesamtzahl von ca. 1,1 Millionen Guthabenkonten nur "verschwindend geringe" Verstöße (473 dokumentierte Fälle) gegen die ZKA-Empfehlung zu Tage gebracht hätte. 
AG SBV und LAG-SB-H werden jedoch nicht klein beigeben. Es hat sich eine AG gegründet, der Bernd Jaquemoth (VZ NRW), Volker Schmidt (BAG-SB) und Thomas Zipf (LAG-Hessen) angehören. Ziel wird es sein, möglichst flächendeckend Fälle zu sammeln und diese zu dokumentieren, Öffentlichkeit herzustellen und - sollte dies erforderlich sein - eine bundesweite Aktion für eine gesetzgeberische Lösung zu initiieren.
Auf den Seiten des Infodienst Schuldnerberatung findet sich eine Dokumentation mit vielen Informationen und Materialien zum Thema Girokonto für jedermann. Dort kann auch der Fragebogen der LAG Hessen runtergeladen werden !

26.04.2002: Vdeetee in den Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung gewählt ! Heute ging in Berlin die Jahresfachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zu Ende. Auf der Tagesordnung standen auch die Wahlen zum Vorstand. Neben den bisherigen Vorstandsmitgliedern - Heidrun Gress (SB Frankfurt Ost), Klaus Hofmeister (SB Stadt München) und Werner Sanio (SPAZ Mainz) wurden Conny Zorn und Volker Schmidt (alias vdeetee) neu in den Vorstand gewählt : "Ich hoffe, dass sich die Vorstandsmitgliedschaft auch fruchtbar auf meine Redaktionstätigkeit im Forum auswirken wird. Dem Forum bleibe ich aber treu... dafür seid ihr mir und der chat schon zu sehr ans Herz gewachsen." 
Die Redaktion gratuliert Volker herzlich zu seiner Wahl und wünscht ihm - wie dem gesamten Vorstand der BAG SB - viel Erfolg für seine Arbeit für die Anliegen Schuldnerberatung und die Interessen der (leider viel zu vielen) Menschen, die von Überschuldung betroffen sind.

26.04.2002: Im Regelfall keine Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verbraucherinsolvenzverfahren Die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nur dann zulässig, wenn dies, etwa nach der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, erforderlich erscheint. Allein der Umstand, dass der Gegner anwaltlich vertreten ist, genügt dabei - anders als bei § 121 II ZPO - nicht. LG Koblenz, Beschluß vom 13. 2. 2002 - 2 T 87 / 02

25.04.2002: Bundesfinanzministerium zu Kriterien für die Entscheidung über einen Antrag auf außergerichtliche Schuldenbereinigung Mit Schreiben vom 11. 1. 2002 an die Obersten Finanzbehörden der Länder) hat das Bundesministerium der Finanzen die Kriterien für die Entscheidung über einen Antrag auf außergerichtliche Schuldenbereinigung neu geregelt. Mit dieser neuen Verfügung nähern sich die Finanzbehörden sehr behutsam den Zielsetzungen der InsO (gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung und Restschuldbefreiung). Vor zu hohen Erwartungen in der Praxis sollte aber gewarnt werden. Das ganze ist in einen Wust von Bedingungen und Nachweispflichten ( jährliche Rechnungslegung über die Zahlungen an alle Gläubiger u.s.w.) verpackt worden, die in der Praxis nur selten zu erfüllen sein werden.

24.04.2002: Bundesgerichtshof zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für Scheckinkasso- und Lastschriftverfahren Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die im Preisverzeichnis einer Bank enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung "Rücklastschrift von anderen Banken: fremde Kosten ..." gegen § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) verstößt und unwirksam ist. Hingegen unterliegt die Klausel "Scheckrückgabe von anderen Banken: fremde Kosten ..." nicht der gerichtlichen Inhaltskontrolle. BGH, Urteil vom 9. April 2002 - XI ZR 245/01.

16.04.2002: Schulden? Die russische Interpretation
"Putin erklärte, eigentlich handele es sich bei den Transferrubel nicht um Schulden, sondern um eine Bilanzierung der Handelsabrechnung." (aus dem Nordkurier vom 11.04.2002)
Ist das nicht toll? Könnte Leo Kirch ebenso behaupten. Bilanzierung der Handelsabrechnung! Mein nächster Brief an das Finanzamt wird diesen Satz ebenfalls beinhalten. Scheint ja zu wirken. Gruss, Nico Mantseris

16.04.2002: 3. Aktionswoche Schuldnerberatung der AG SBV: Verführt + Gekauft = Verschuldet
Zum dritten Mal lädt die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schuldnerberatung zur Teilnahme an der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 10. - 14.06.2002 ein.
Der ständige Ausschuss der AG SBV hat beschlossen, das Thema "Schuldenprävention" in den Vordergrund der Aktivitäten der Aktionswoche zu stellen. "Unbestritten ist, dass die Armutsbekämpfung durch Schuldenprävention - neben dem notwendigen Ausbau von Schuldnerberatung - als vorbeugende Maßnahme zur Vermeidung von Überschuldung dringend erforderlich ist", so Marius Stark, der Sprecher der AG SBV.
Der Ausschuss "Prävention" des Fachverbandes im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland hat umfangreiche Materialien zusammengestellt. Zahlreiche bekannte Politiker/innen unterstützen mit schriftlichen Grußworten die diesjährige Aktionswoche.
Die Materialien und Grussworte können hier runtergeladen werden (1 Ordner mit Materialien, ca. 240 KB, 1 Ordner mit Grussworten, ca. 2,7 MB)

10.04.2002: Kindesunterhalt in der Insolvenz 
Für den Schuldner von laufendem Kindesunterhalt besteht keine Verpflichtung, zur Erhöhung seiner Leistungsfähigkeit ein Insolvenzverfahren zu beantragen. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.9.2001 - 16 UF 383 / 01

07.04.2002: Musterbrief: Erledigung einer Forderung durch eine einmalige Zahlung 
Immer wieder wird im Forum Schuldenprobleme nach Mustern für sog. "Vergleiche" durch einmalige Zahlungen gefragt.
Zwar hängt der Erfolg solcher Zahlungsangebote von vielen Faktoren ab. Kann jedoch eine Einigung mit einem Gläubiger erzielt werden, sollten gewisse Formalien beachtet werden, damit es nicht zu Problemen kommt wie sie immer wieder geschildert werden: Keine Erledigungsmeldung, Verweigerung der Herausgabe von Titeln u.ä. Thomas Seethaler stellt einen in der Schuldnerberatungspraxis erprobten Musterbrief vor.

06.04.2002: Das neue Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung ab 2003 
Relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde mit dem "Altersvermögensgesetz" ( AVmG ) das "Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" ( GSiG ) verabschiedet. Damit haben jahrzehntelange sozialpolitische Diskussionen und verschiedene parlamentarische Initiativen über eine Grundsicherung als Alternative zur Sozialhilfe ihren ersten Niederschlag im Sozialrecht gefunden.
In einem Aufsatz gibt Michael Schütz einen Überblick über die zukünftigen Regelungen des Gesetzes.

02.04.2002: Verordnung des Rates der Europäischen Union vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren 
Immer wieder wird in den verschiedenen Foren gefragt, ob eine Restschuldbefreiung, die man nach der deutschen Insolvenzordnung erlangt, auch gegenüber ausländischen Gläubigern wirkt. Auch die umgekehrte Frage, ob eine im Ausland erlangte Restschuldbefreiung auch in Deutschland gilt, kommt immer wieder auf. 
Dieses Problem hat auch die EU erkannt und auf Initiative verschiedener Länder ( u.a. auch der Bundesrepublik) eine Verordnung verabschiedet. Sie tritt am 31.05.2002 in Kraft. In Zukunft wirkt eine Restschuldbefreiung, die nach dem nationalen Recht eines Mitgliedsstaates der EU erlangt wird auch gegenüber Gläubigern in anderen EU-Staaten.

02.04.2002: Der unpfändbare Grundbetrag bleibt auch nach Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen für die Berücksichtigung von Unterhaltsberechtigten maßgebend.
Wolfgang Schrankenmüller, ZSB Stuttgart, teilt mit, dass das Landgericht Darmstadt in einer Entscheidung vom 05.02.2002 entschieden hat, dass ein Unterhaltsberechtigter bei der Berechnung der pfändbaren Beträge erst dann vollständig nicht mehr zu berücksichtigen ist, wenn er über höhere eigene Einkünfte als den unpfändbaren Grundfreibetrag des § 850 c Abs. 1 ZPO für den alleinstehenden Schuldner verfügt. Er kann nicht auf einen geringeren sozialhilferechtlichen Bedarf verwiesen werden. Diese Rechtsprechung bleibt auch nach Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 1.1.2002 aufrecht erhalten. 

02.04.2002: KuNo 03/2002 erschienen
Wer es noch nicht bemerkt hat: Auf Wunsch des SKM veröffentlichen wir seit Anfang des Jahres den gesamten KuNo! Außer der Rubrik "Schuldnerberatung" gibt es noch weitere Bereiche, die teilweise verwandte Gebiete der Sozialarbeit abdecken, wie z.B. "Armut und Sozialhilfe" oder "Recht/Urteile". Daneben gibt es Informationen und Materialien aus Arbeitsbereichen wie Gesetzliche Betreuung, Jugendhilfe, Asyl und Migration oder Fortbildungsangebote. Reinschauen lohnt sich also!

02.04.2002: "Girokonto für jedermann": AG SBV und LAG SB Hessen laden zu einem Hearing ein.
Trotz der Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis zu ermöglichen, gibt es mit der Umsetzung immer wieder Probleme.
Als Ergebniss einer bundesweit durchgeführten Umfrage (PDF-Datei, ca. 150 KB), die die LAG Schuldnerberatung Hessen (LAG) zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) in den Jahren 2000 und 2001 durchgeführt hat, musste festgestellt werden, dass Kreditinstitute weiterhin die Eröffnung von Girokonten verweigern oder bestehende Konten kündigen. Laut LAG kann davon ausgegangen werden, dass ca. eine halbe Millionen Menschen kein eigenes Konto haben. 
Vor diesem Hintergrund laden die LAG und die AG SBV zu einem öffentlichen Hearing am 22.05.2002 in die Evangelische Fachhochschule Darmstadt ein, Zusammen mit Expert(innen) aus den bereichen der Banken und Sparkassen, der Politik und der Schuldnerberatung soll dikutiert werden, welche Möglichkeiten bestehen, das Ziel "Girokonto für jedermann" außerhalb einer gesetzlichen Regelung zu erreichen.
Eine Zusammenstellung aller Informationen und Materialien zum Thema "Girokonto für jedermann" findet sich auch hier.

22.03.2002: Ein Entwurf einer (nichtamtlichen) Ergänzung der Anträge auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahren wurde uns vom Kollegen Wolfgang Keller, Schuldnerberatung, Kreis Dieburg-Darmstadt, zugemailt.
Er schreibt dazu: "Der Formularentwurf behebt wesentliche Defizite der amtlichen Fassung und steht sicher auch im Interesse der Inso-RAGs.Außer den Punkten I und IV, die der geänderten Inso Rechnung tragen, waren die Regelungen bereits in ähnlicher Form Bestandteil des Darmstädter- bzw. AK-InsO-Vordrucks. Weitere Punkte sind durchaus denkbar. Dieser Formularentwurf soll der weiteren Diskussion in unseren Gremien dienen. Ziel sollte ein evtl. über AG SBV editierter kompakter Ergänzungsbogen sein, der die Defizite des amtlichen Vordrucks insgesamt ausbügelt. 
Als kleine Beigabe noch den hier verwandten "Hinweis zu Ergänzungsblatt 5 H Ziffer 2". Noch immer wirken sich durch das unselige Bankenprivileg in § 114 InsO viele rechtsunwirksame Vereinbarungen - von Insogerichten und Treuhändern ungeprüft - zum Nachteil unserer Klienten und vieler Kleingläubiger aus. Hier sollten wir auf breiter Front den Hebel ansetzen."

04.03.2002: Inso-Vordruck in praxisnaher Ausführung. Die InsO-Praktiker haben es gleich bemängelt: Das von der Seite des Bundesjustizministeriums oder anderen Quellen herunterladbare Formular ist in der Praxis schwer handzuhaben. Es wird nur als geschütztes Word-Dokument und "an einem Stück" abgeboten. In der Praxis werden jedoch meistens nicht alle Bestandteile (z.B. sämtliche Ergänzungsblätter) im Einzelfall benötigt. 
Deshalb unser Service: Das Formular kann hier als ZIP-Datei in seine einzelnen Bestandteile zerlegt heruntergeladen werden !

04.03.2002: AG Saarbrücken: Zustimmungsersetzung bei Bürgschaft nach § 309 InsO. Eine Klausel im Schuldenbereinigungsplan, nach der die Verpflichtung des Bürgen in voller Höhe erhalten bleibt, während gleichzeitig der Schuldner nur zur teilweisen Befriedigung des Gläubigers verpflichtet sein soll, ist unwirksam. Die Vorschrift des § 301 InsO ist nicht analog anzuwenden.

02.03.2002: LG Hamburg: Bestand einer Bürgschaft im Verbraucherinsolvenzverfahren des Hauptschuldners. Gilt ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan gemäss § 308 InsO als angenommen und sieht dieser Plan vor, dass eine durch Bürgschaft gesicherte Forderung einer Bank nur teilweise befriedigt wird, so kann die Bank den Restbetrag gegenüber dem Bürgen nicht mehr geltend machen, da die Bürgschaft den Bestand der vollen Hauptforderung voraussetzt. § 301 InsO ist hier nicht analog anzuwenden.

22.02.2002: Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet in Kraft getreten. Im Bundesgesetzblatt Nr. 10 vom 20.02.2002 wurde die Verordnung des Bundesjustizministeriums veröffentlicht und ist bereits am 21.02.2001 in Kraft getreten.
Die nach der Insolvenzordnung bekanntzumachenden personenbezogenen Daten werden nur dann im Internet veröffentlicht, wenn die jeweilige Landesjustizverwaltung dies bestimmt. Unbeschränkt einsehbar sollen die Veröffentlichungen nur für einen Zeitraum von 2 Wochen sein. Die Verordnung sieht ferner Löschungsfristen vor, so z.B. einen Monat nach Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens.

22.02.2002:Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung im Bundesgesetzblatt veröffent- licht. Heute wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 11 vom 22.02.2002 die sog. Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung (VbrInsVO) veröffentlicht. Damit müssen die bisher nur als Entwurf vorliegenden Vordrucke ab dem 01.03.2002 bei der Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gem. § 305 Insolvenzordnung obligatorisch verwendet werden.

15.02.2002LG Leipzig: Keine unbillige Härte durch Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe bei wegen Insolvenz ausbleibender Zahlung der Geldstrafe des Schuldners: Auch ein Schuldner, der sich im eröffneten Insolvenzverfahren befindet, muss eine gegen ihn verhängte Geldstrafe bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, muss er die Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Eine unbillige Härte gemäss § 459 f StPO liegt bei Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht ohne weiteres vor.

13.02.2002Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren Schon mehrfach haben wir berichtet, dass ab dem 01.03.2002 bundeseinheitliche Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeführt werden sollen. Das Bundesministerium für Justiz ist durch § 305 InsO ermächtigt worden, eine entsprechende Verordnung zu erlassen und hat bereits im Herbst letzten Jahres einen Entwurf der Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren zur Diskussion gestellt. Die Stellungnahmen der AG SBV zum ersten und zweiten Entwurf können hier als ZIP-Datei runtergeladen werden (85 KB).

13.02.2002Übersicht: Förderung der Schuldnerberatung in den Bundesländern. Immer wieder wird in unseren Foren beklagt, dass die Wartezeiten bei den Schuldnerberatungsstellen so lang seien. Schaut man sich die Übersicht über die Förderung der Schuldnerberatungssstellen näher an, weiss man zumindest bei einigen Bundesländern auch warum. Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat sich die Mühe gmacht, eine ausführliche Übersicht zu erstellen. Aber gerade dieses "reiche" Bundesland hält sich bei der Föderung von geeigneten Insolvenzberatungsstellen sehr zurück und rangiert in den untersten Regionen der finanziellen Förderung.

13.02.2002Neue Materialien zur Schuldnerberatung: Die SKM-Zentrale in Köln, die auch regelmäßig den bewährten KuNO herausgibt, bietet auch Materialien zur Schuldnerberatung an. Von der "Checkliste InsO" bis zur Arbeitshilfe "Schulden bei öffentlichen Gläubigern" finden sich zahlreiche Hilfen für die Praxis der Schuldnerberatung. Besonders hervorzuheben sind die Faltblätter "Verbraucherkonkurs - Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung" und "Informationen zur Lohnpfändung", die wegen der geänderten Gesetzeslagen vollkommen überarbeitet wurden. Die aktuelle Bestelliste kann hier runtergeladen werden (ZIP-Datei, 2,6 KB)

13.02.2002: AG SBV: Erweiterung der Selbstverpflichtung der Banken auf ein Girokonto für Jedermann gefordert. Im Vorfeld der Bundestagssitzung zum Thema "Recht auf ein Girokonto" vom 31.01.2001 hatte die AG SBV in einem Schreiben an an alle Mitglieder des Finanzausschusses und diverse Sprecher der Fraktionen gefordert, dass die Selbstverpflichtung der Sparkassen- und Bankenverbände erweitert werden müsse. Der Gesetzgeber wurde außerdem aufgefordert, endlich die Möglichkeit zur Kontenpfändungen einzuschränken und zukünftig Pfändungen nur noch an der "Quelle" zuzulassen.

08.02.2002: Bundestagsbeschluss zum "Girokonto für Jedermann":In dem Beschluss des Bundestages vom 31.03.2002 heißt es, es sei eine "sich aus der Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums ergebende Aufgabe aller Kreditinstitute", die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr "ohne Diskriminierung" zu ermöglichen. Zukünftig sollen Beschwerdestellen für Betroffene eingerichtet werden, denen die Eröffnung oder Weiterführung eines Girokontos verweigert wird. Der Bundestag forderte die Regierung weiter auf, das Problem der so genannten Mehrfachpfändungen (gleichzeitige Pfändung von Lohn und Konto) endlich anzugehen.

14.01.2002: Michael Schütz: Zur Frage der Erwerbsobliegenheit in eröffneten Insolvenzverfahren nach dem InsOÄndG 2001

09.01.2002: Michael Schütz: Die Auswirkungen der ZPO-Reform auf die Rechtsprechung im Bereich der InsO