News-Archiv aus dem Jahr 2006

31.12.2006

29.12.2006    Bundesbank passt Basiszinssatz auf 2,70 % an
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.01.2007 nun 2,70 % (bisher 1,95 %). Das ist der bisherige Höchststand seit der Einführung im Jahr 2002. Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 7,70 % (bisher 6,95 %).

       

29.12.2006    Top-Fünfzig 2006
Die fünfzig am Häufigsten besuchten Seiten des Forums im Jahr 2006.    Top-Fünfzig 2006

       

23.12.2006    Frohe Weihnachten allen Foren-Nutzern, Vereinsmitgliedern und Unterstützern
Die Redaktion des Forums und der Vorstand des Vereins Forum Schuldnerberatung e.V. wünschen allen Useren, Vereinsmitgliedern und Unterstützern eine frohe Weihnachten und ein frohes, gesundes, zufriedenes Jahr 2007!
Das Forum lebt vor allem durch all diejenigen, die sich durch ihre Beiträge in den Foren einbringen. Dafür bedanken wir uns, denn im letzten Jahr waren es immerhin fast 100.000 Beiträge.Besonders bedanken wir uns bei unserem Sponsor denUmkircher Network Diensten (UND). Aber auch bei all denjenigen, die durch ihre Mitgliedschaft im Verein oder eine Spenden dazu beigetragen haben, dass wir das Angebot des Forums weiterhin zur Verfügung stellen können. Wir hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit im nächsten Jahr und freuen uns über jede Unterstützung des Forums, sei es durch MitgliedschaftSpenden oder inhaltlichen Beiträge.

       

21.12.2006    Lange Nacht der Schuldnerberatung 
Der Ständige Ausschuss der AG SBV hat in seiner letzten Sitzung festgelegt, dass im kommenden Jahr am 14. Juni 2007 bundesweit ein Aktionstag mit dem Schwerpunkt „einer langen Nacht der Schuldnerberatung“ durchgeführt werden soll.

       

21.12.2006    Konten- und Bargeldpfändungsschutz für Kindergeld neu geregelt 
Der "Infodienst Schuldnerberatung" meldet, dass im Rahmen des "Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss" auch ein neuer § 76a EStG verkündet wurde, der den Konten- und Bargeldpfändungsschutz beim Kindergeld nun gleichlautend mit § 55 SGB I regelt.  Konten- und Bargeldpfändungsschutz für Kindergeld

       

20.12.2006    BDIU spricht sich für das neue Verbraucherentschuldungsmodell aus
In einer Stellungnahme des BDIU (Bund Deutscher Inkassounternehmen) in der Dezemberausgabe der Zeitschrift für Verbraucher- und Privatinsolvenzrecht (ZVI) hat sich dieser für eine Reform der Verbraucherinsolvenz auf der Grundlage der am 14.11.2006 vom Bundesjustizministerium vorgestellten "Eckpunkte" bzw. auf Grundlage des Alternativentwurfes von Grote/Heyer ausgesprochen.
Das ursprünglich von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz vorgeschlagene treuhänderlose Entschuldungsverfahren wird vom BDIU grundsätzlich abgelehnt. Stattdessen hält man das nun vorgelegte Modell einer Lösung im Rahmen der Insolvenzordnung für einen "Rohdiamanten", der "sorgsam und ohne Zeitdruck geschliffen, das Verbraucherinsolvenzrecht für zehn Jahre und länger unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten stabil regelt." Erste negative Resonanzen aus den Ländern (Bayern und Baden-Württemberg) werden bedauert und "es bleibt zu hoffen, das als Ergebnis der langen Diskussion um eine bessere Regelung ... die Lösung Gesetz wird, die ausgewogen und gerecht ist, die von weiten Teilen der Praxis getragen und so breiteste Akzeptanz finden wird."

       

18.12.2006    Expertenchat: Mitten im Verbraucherinsolvenzfahren - was gibt es zu beachten?
Am Donnerstag, 21.12.2007 um 19.30 Uhr findet ein Chat für diejenigen statt, die schon im Verbraucherinsolvenzverfahren stecken. Unsere Experten Uta Schneider und Malte Poppe stehen als Experten für Fragen zur Verfügung.

       

15.12.2006    Bundestag beschließt Sicherung der Altersvorsorge Selbständiger
Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge beschlossen.Künftig wird die Altersvorsorge Selbständiger in gleicher Weise vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger geschützt wie der Rentenanspruch abhängig Beschäftigter.
In einem ersten Schritt werden die am weitesten verbreiteten Formen der Alterssicherung Selbständiger, die Lebensversicherung und die private Rentenversicherung, gegen einen schrankenlosen Vollstreckungszugriff abgesichert werden. 
Die Rentenzahlungen, die auf solche Versicherungen erbracht werden, sollen in gleicher Weise geschützt werden wie die aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies setzt einen zweifachen Pfändungsschutz voraus. Zum einen sind die nach Eintritt des Versicherungsfalles von dem Versicherungsgeber zu zahlenden Renten in gleicher Weise zu schützen wie Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung. Um den Menschen den Aufbau einer solchen Alterssicherung überhaupt erst zu ermöglichen, ist es zum anderen geboten, auch das anzusparende Vorsorgekapital einem Pfändungsschutz zu unterstellen.
 Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums

       

14.12.2006    Verbraucherkredite zunehmend Geschäft mit der Not
Mit Hochzinskrediten für Arme machen ausländische Banken in Deutschland den großen Reibach. Die heimischen Institute ziehen Stück für Stück beim einst als „Schmuddelgeschäft“ verpönten Geldverleih nach. Der Dumme ist in vielen Fällen der Schuldner. In einem sehr ausführlichen Artikel beschäftigt sich das "Handelsblatt" mit der Entwicklung auf dem Markt der Verbraucherkredite:  Verbraucherkredite: Geschäfte mit der Not

       

07.12.2006    Spendenaufruf des Forums
Liebe Nutzerinnen und Nutzer des Forums,
das Forum Schuldnerberatung ist das größte deutschsprachige Angebot für den Themenbereich Ver- und Überschuldung von Privatpersonen und existiert schon seit 1999.
Seitdem hat das ausschließlich ehrenamtliche Redaktionsteam ein großes und vielfältiges Angebot für Sie aufgebaut und stetig weiter entwickelt. Neben den umfangreichen Service & Ratgeberangeboten von rund 2.000 Seiten stehen vier öffentliche Diskussionsforen zum gegenseitigen Austausch und für schnelle Hilfe zur Verfügung. In diesem Jahr haben wir die Expertenchats eingeführt, in denen sich alle zwei bis drei Wochen Rat Suchende unter Moderation von anerkannten Experten zu verschiedenen Themen austauschen können.
Dieses Angebot können wir auf Dauer in der jetzigen Form nicht aufrecht erhalten. Unsere Seiten müssen übersichtlicher und einfacher werden, für die Nutzer und für die Redaktion. Folgende Projekte wollen wir in die Tat umsetzen:

  • Relaunch der Forumsseiten mit verbessertem Design; Ziel: übersichtlichere, einfachere und schneller Nutzung unseres Angebotes, deshalb auch
  • Umsetzung von Inhalten in verschiedene Datenbanken (z.B. für Rechtsprechung, Rezepte, Schuldenlexikon, Newsticker),
  • eine vernünftige Volltextsuche und
  • einen eigenen Server (wegen Überlastung des bisherigen Servers), um die technische Performance zu verbessern

Für die professionelle Umsetzung dieser Projekte, bei denen Kosten in Höhe von ca. 7.000 Euro anfallen würden, sind wir auf Ihre Spende angewiesen. Helfen Sie uns, das Forum zu erhalten, weiter zu verbessern und auszubauen. Uns ist durchaus bewusst, dass die meisten der Besucher des Forums sicherlich finanziell nicht auf Rosen gebetet sind. Aber auch kleine Spenden helfen uns weiter! 
An uns zu spenden ist einfach: Berücksichtigen Sie die Spende in ihrer Haushaltsplanung und

  1. überweisen Sie Ihre Spende auf unser Konto 8628531 bei der Sparkasse Gütersloh (BLZ: 47850065),
  1. spenden Sie online
  1. überweisen Sie Ihre Spende per Paypal an den Empfänger: verein@forum-schuldnerberatung.de

Gerne stellen wir Ihnen auch eine Spendenquittung aus. Bis 50,-- € gilt Ihr Bankbeleg als Spendenquittung. Für Ihre Bereitschaft uns zu unterstützen, danken wir Ihnen schon jetzt. Die Redaktion und der Vorstand des Forums Schuldnerberatung        

07.12.2006    Starke Zunahme bei Verbraucherinsolvenzerfahren auch im Jahr 2006
Nach Angaben der Creditreform werden im Jahr 2006 für 89.700 Verbraucher ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Gegenüber 2005 bedeutet dies eine Zunahme um 30,2%. Zusätzlich werden 27.200 Personen als ehemals Selbstständige ein Regelinsolvenzverfahren in Anspruch nehmen müssen (+ 9,9% gegenüber 2005). Seit 1999 sind somit 289.030 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet worden.

       

07.12.2006    Erhebungszeitraum der bundesweiten Wirksamkeitsstudie bis zum 31.1.2007 verlängert - Weitere Beratungsstellen zur Teilnahme gesucht!
Zwischenstatus: Neben einer Minderheit an Beratungsstellen, die die ausgefüllten Fragebögen nahezu vollständig zurückschickten, gibt es einen sehr schleppenden Rücklauf. Da diese Studie auch gerade auf politischer Ebene sehr wichtig für das Renommee der Schuldnerberatung ist, haben wir uns entschlossen, den 1.Erhebungszeitraum bis Ende Januar zu verlängern. Dadurch soll gewährleistet werden, dass repräsentative Aussagen zur Wirksamkeit von Schuldnerberatung getroffen werden können. 
Für Beratungsstellen die noch teilnehmen wollen, hier noch einmal die relevanten Informationen: Das Bundesfamilienministerium hat eine Studie zur Wirksamkeit von Schuldnerberatung in Auftrag gegeben. Inhalt der Studie sind die psychosozialen sowie finanziell-wirtschaftlichen Auswirkungen von Langzeitberatung. 
Hintergrund 
Bereits 2004 zeigte eine Studie zur Wirksamkeit von Schuldnerberatung deutliche finanzielle und psychosoziale Effekte auf. Die Ergebnisse dieser regional begrenzten Studie flossen in den 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ein und trugen zum positiven Renommee der Schuldnerberatung bei. Die Resultate sollen nun im Rahmen einer repräsentativen, bundesweiten Erhebung auf eine breitere Datenbasis gestellt werden.
Teilnahme 
Gemeinnützige Beratungsstellen aus ganz Deutschland, die auch Schuldnerberatung von mindestens sechs Monaten Dauer durchführen, werden gebeten sich zu beteiligen. Alle Teilnehmer erhalten ihre ausgewerteten, eigenen Ergebnisse sowie die Gesamtergebnisse der Studie. 
Nähere Informationen
Die Studie wird von Dr. Astrid Kuhlemann und Dr. Ulrich Walbrühl durchgeführt. Interessierte Beratungsstellen melden sich unter Tel. 02261 / 814 149 oder Email: walbruehl(at)kwup.de.

       

01.12.2006    Top-Ten November 2006
Die zehn am Häufigsten besuchten Seiten des Forums im November 2006.    Top-Ten November 2006

       

30.11.2006    Gesetzlicher Anspruch auf Girokonto notwendig!
In einer Presserklärung der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vom 29.11.2006 wurden zur gestrigen öffentlichen Anhörung des Finanzauschusses zum Thema "Girokonto für jedermann" die Standpunkte der Vertreter der Schuldnerberatung veröffentlicht.
Die angehörten Experten haben mehrheitlich für ein gesetzlich verankertes Recht auf ein Girokonto ausgesprochen. Die seit 1995 bestehende freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditinstitute habe sich als untauglich erwiesen, sagte der Sprecher des Instituts für Finanzdienstleistungen, Udo Reifner, am Mittwoch in Berlin. Die Zahl der Menschen, denen ein Konto verweigert oder gekündigt werde, sei nach wie vor viel zu hoch, so der Tenor der Sachverständigen. Sie fordern ein "Girokonto für Jedermann", das stets ein positives Guthaben aufweisen muss und nicht überzogen werden kann.
Auch der Caritas-Koordinator für Schuldnerberatung, Marius Stark, forderte ein verbrieftes Recht auf ein Girokonto für Jedermann. Er verwies darauf, dass sich die Einschaltung von Schlichtungsstellen im Konfliktfall nicht bewährt habe. Die Sprecherin der Verbraucherzentrale Bundesverband, Helga Springeneer, kritisierte, dass sich viele Banken nicht an einen Schlichterspruch gebunden fühlten.
Alexandre Espinoza vom französischen Finanzministerium erläuterte die Handhabung in Frankreich. Weigerten sich dort zwei Banken, einem Kunden ein "Girokonto für Jedermann" zu gewähren, gehe dieser Vorgang automatisch an die Banque de France. Diese bestimme dann ein Institut, das den Antragsteller annehmen müsse. Kunden, die auf diesem Wege an ein Guthabenkonto gelangen, könnten darüber hinaus kostenlose Dienstleistungen bei der Bank in Anspruch nehmen. Um der Verpflichtung zu Gratisdienstleitungen zu entgehen, hätten in den vergangenen Jahren immer mehr Banken von vornherein ein "Konto für Jedermann" gewährt.
Alle Experten sprachen sich auch für eine Reform des Kontopfändungsrechts aus, um Kreditinstitute von ihrer Funktion als Drittschuldner zu entlasten. Verringere sich der mit Kontopfändungen verbundene Aufwand für die Banken, könne auch die Bereitschaft der privaten Kreditwirtschaft zur Bereitstellung von "Girokonten für Jedermann" anwachsen.

       

29.11.2006    Gesetzlicher Anspruch auf Girokonto überflüssig?
So scheint es, glaubt man einer Meldung von Welt-Online. Union und SPD halten demnach einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto für überflüssig. Eine gesetzliche Verpflichtung zu «Girokonten für Jedermann» werde abgelehnt, erklärten mehrere Koalitionspolitiker am Rande einer nicht-öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses in Berlin. Vielmehr sollte das Kontopfändungsrecht geändert werden, forderten sie. Der Wegfall einer Zumutbarkeitsprüfung könne nicht der richtige Weg sein, hieß es in der Union. SPD-Vertreter nannten eine gesetzliche Regelung ein Alibi.
Vertreter der Verbände, die dort angehört wurden, halten diese Meldung für verkürzt. Der Verlauf der übrigens öffentlichen Sitzung sei ziemlich "verdreht" widergegeben. Die Frage der Zumutsbarkeitsprüfung sei so z.B. überhaupt nicht zur Sprache gekommen. Mit dem Optimum sei man zwar nicht durchgekommen, es seien aber durchaus Zwischentöne und mögliche Kompromissformeln angesprochen worden. Insofern sollte man die Hoffnung, dass die Politik den Mut für eine gesetzliche Regelung findet, nicht verlieren und das politisch Machbare weiterhin unterstützen. Die Haltung des zentralen Kreditauschusses, das Problem der Kontoverweigerung bzw. -kündigung sei faktisch gelöst, stieß bei allen anderen Beteiligten auf völliges Unverständnis.

       

29.11.2006    Schuldenfrei ohne Insolvenz?
Im Rahmen der Podiumsveranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung "Schuldenfrei ohne Insolvenz?" am 16. November 2006 in Leipzig, hat der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz, Alfred Hartenbach, eine Rede zur Neuordnung des Restschuldbefreiungsverfahrens gehalten. Darin hat er erstmals den am 14.11.2006 vorgestellten Gesetzesentwurf des BMJ vor einer breiteren Öffentlichkeit näher erläutert.
Zunächst erteilt Hartenbach in seiner Rede dem treuhänderlosen Entschuldungsverfahren für masselose Schuldner eine klare Absage. Den von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten Entwurf bezeichnet Hartenbach als "sozialpolitisch verfehlt und für nicht praktikabel". Insbesondere mit einer Beschränkung der Entschuldungswirkung nur auf benannte Gläubiger verfehle "das Verfahren weitgehend sein Ziel, weil der Betroffene nach Ablauf ... noch immer verschuldet sein wird." Die Differenzierung in zwei Verfahren - eines für Schuldner, die die Kosten aufbringen könnten und eines für diejenigen, die dies nicht können "mündet ... in einer massiven Benachteiligung sozial Schwacher, die ich nicht mitmachen werde." Als besonders problematisch sieht er die Zulassung der Zwangsvollstreckung. Selbst eingeschränkte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hätten "noch zu erheblichen Druck auf den Schuldner geführt und ihn verunsichert und ihm damit den Weg aus der Entschuldung (gemeint ist wohl Verschuldung) erschwert. Einen Treuhänder einzusetzen, hält er ebenso für sinnvoll wie er die Ausdehnung der Verfahrensdauer auf acht Jahre als für nicht zu rechtfertigen hält.
Im zweiten Teil seiner Rede befasst sich Herr Hartenbach mit dem nun vorgelegten Entwurf für ein Entschuldungsverfahren für mittellose Schuldner. Das Verfahren sieht vor, dass mittellose Schuldner von der Eröffnungsphase des Insolvenzverfahrens direkt in die Wohlverhaltensperiode übergeleitet werden. Ein kosten- und aufwandsträchtiges Insolvenzverfahren wird nicht durchgeführt. Auch die Institution des Treuhänders bleibt erhalten. Der wesentliche Unterschied zum geltenden Recht und zum Vorschlag der BLAG sieht Hartenbach vor allem auch in der geplanten Kostenbeteiligung des Schuldners. Sie sei geeignet als Prüfstein festzustellen "wie ernst es dem Schuldner mit der Absicht ist, schuldenfrei zu werden und dafür auch etwas zu tun." 
 Rede des parlamentarischen Staatsekretärs bei der Bundesjustizministerin, Alfred Hartenbach

       

28.11.2006    Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum Girokonto für jedermann
Morgen findet im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum Thema "Girokonto für jedermann" statt. Unter anderem werden daran das Institut für Finanzdienstleistungen (iff), der Bundesverband Verbraucherzentralen, der Deutsche Caritasverband und Vertreter des Zentralen Kreditausschusses teilnehmen. Vorab hat das iff die  Stellungnahmen der Verbände bzw. Zitate daraus veröffentlicht.

       

27.11.2006    Reiner Saleth neues Redaktionsmitglied
Als neues Mitglied in der Redaktion des Forums begrüßen wir Reiner Saleth. Er wurde auf der jährlichen Redaktionkonferenz in unseren Kreis aufgenommen.
Viele User werden ihn sicherlich unter seinem Nicknamen "resa" kennen, denn er engagiert sich schon seit Jahren im Praktikerforum. Jetzt hat er die Verantwortung für den Bereich "Tabellen und Übersichten" übernommen. Daneben wird er auch immer wieder einmal Expertenchats moderieren. Reiner Saleth ist bei der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart angestellt und arbeitet dort als einer der Leiter der Zentralen Schuldnerberatungstelle Stuttgart - einer der größten Schuldnerberatungsstellen Deutschlands - tätig.

       

27.11.2006    Expertenchat am 29.11.2006, 20.00 Uhr: Geschäfte mit der Armut
Auch mit verschuldeten Menschen lassen sich noch sehr gute Geschäfte machen. Seien es unseriöse Kreditvermittlungsfirmen, die vorgeblich Kredite auch bei schlechter SCHUFA-Auskunft vergeben oder gewerbliche Schuldenregulierer, die außer hohe Gebühren zu kassieren, keine Leistungen für Schuldner erbringen (dürfen). Aber auch Anbieter, die z.B. mit Gewinnzusagen locken, um dann hinterher gnaden- und hemmungslos versuchen, nichtsahnende Verbraucher nach Strich und Faden auszunehmen, tummeln sich auf dem undurchsichtigen Markt der Betrüger, Wucherer und Abkassierer. Wie man solche Gefahren erkennen und vermeiden und wie man sich aus den Fängen unseriöser können Sie am Mittwoch, den 29.11. von 20.00 - 21.00 Uhr mit Hilfe unserer Experten Christian Maltry und Reiner Saleth von der Redaktion des Forums und hoffentlich zahlreicher Betroffener besprechen.

       

23.11.2006    Nimmt die Anzahl überschuldeter Haushalte zu?
Mit dieser Frage befasste sich für den heute erschienen "Schuldenkompass 2006" der SCHUFA der Karlsruher Sozialwissenschaftler Gunter E. Zimmermann in einer externen Analyse.
Während die SCHUFA ausschließlich Daten auf Personenebene erfasst, der Themenkomplex private Überschuldung jedoch im Haushaltskontext zu sehen ist, zeigt Gunter E. Zimmermann auf der Basis des Sozioökonomischen Panels die Entwicklung überschuldeter Haushalte mit Konsumentenkrediten sowie mit Konsumenten- und/oder Hypothekarkrediten in Deutschland. Nach Aussage der Analyse ist demnach die Zahl der realtiv überschuldeten Haushalte im Jahr 2005 gegenüber den Vorjahren gesunken. Gleichzeitig hat die Überschuldungsintensität jedoch deutlich zugenommen.  Analyse "Nimmt die Zahl der überschuldeten Haushalte zu?".

       

23.11.2006    Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung durch die Länder
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat wie in jedem Herbst eine aktualsierte Übersicht über die Förderung der Insolvenzberatung durch die Bundesländer vorgelegt. Fast 33 Millionen Euro haben die Länder im Jahr 2005 für die Förderung der Insolvenzberatungstellen ausgegeben. Pro Insolvenzverfahren sind das ca. 460 Euro. Bezogen auf die Einwohnerzahl sind die Länder Hamburg (1,78 Euro), Berlin (1,31 Euro) und Schleswig-Holstein (1,23 Euro) Spitzenreiter. Traurige Schlusslichter vor Hessen, das im Jahr 2004 die Förderung komplett eingestellt hat, sind weiter die reichen Länder Baden-Württemberg und Bayern. Beschämende 7 bzw. 14 Cent haben sie 2005 für jeden Einwohner in die Insolvenzberatung investiert. Kein Wunder, dass in diesen Ländern auch zufälligerweise mit die wenigsten Privatinsolvenzen gezählt wurden. Weitere interessante Zahlen zur Insolvenzberatung findet man ebenfalls in der  Übersicht über die Förderung der Insolvenzberatung durch die Länder .

       

21.11.2006    Reform der Verbraucherinsolvenz: BDIU begrüßt Eckpunkte
Der Bund Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßt die kürzlich vorgelegten Eckpunkte für die Reform einer Verbraucherinsolvenz. "Wir begrüßen diese Eckpunkte", so Jender, Präsident des BDIU. Allerdings müsse man zunächst einen konkreten Gesetzentwurf abwarten. "Jedenfalls ist man im Bundesjustizministerium jetzt auf der richtigen Schiene", lobt der BDIU-Präsident im Rahmen der Vorstellung der Herbstumfrage 2006 zu Zahlungsverhalten und Entwicklung von Betriebs- und Privatinsolvenzen.

       

20.11.2006    Reform der Verbraucherinsolvenz: Bayern jault auf
Bayerns Justizministerin Beate Merk reagierte gegenüber dem "Handelsblatt" verärgert auf die Eckpunkte der Verbraucherinsolvenzreform, die Bundesjutizminterien Brigitte Zypries am Dienstag in Berlin vorgelegt hat. „Hier stellt sich die Frage, wie man effizient miteinander arbeitet“, sagte Merk dem Handelsblatt. Der Vorschlag weiche von dem Beschluss der Justizministerkonferenz in zentralen Punkten ab. Auch inhaltlich sei sie „nicht einverstanden“, sagte Merk. Für die Kosten eines Treuhänder solle der Schuldner selbst aufkommen. Ein völlig mittelloser Schuldner könne diese Kosten aber gar nicht aufbringen. Damit seien die finanziellen Folgen für die Länder „völlig ungeklärt“.

       

15.11.2006    Fachtagung "Schuldnerberatung online" stieß auf große Resonanz
Das Schuldnerfachberatungszentrum Mainz hat zusammen mit beranet.de und dem Forum-Schuldnerberatung eine Fachtagung unter der Schirmherrschaft des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit (MASFG) veranstaltet. Wie kann Schuldnerberatung über das Internet funktionieren? Welche Erfahrungen gibt es bereits und wie lässt sich ein Onlineberatungsprojekt realisieren? Das waren die Leitfragen, die durch die Tagung am 26. Oktober 2006 in Mainz führten. Über 30 TeilnehmerInnen erlangten einen intensiven Einblick in den aktuellen Stand der Online-Schuldnerberatung.  Tagungsdokumentation "Schuldnerberatung online"

       

14.11.2006    BMJ stellt Eckpunkte des zukünftigen Verbraucherinsolvenzverfahrens vor
Das Bundesjustizministeriujm hat in einer Presserklärung die Eckpunkte einer beabsichtigten Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens vorgestellt.
Wie zu erwarten, ist das Ministerium erfreulicherweise ganz von der ursprünglichen "Lösung" eines "treuhänderlosen Entschuldungsverfahrens" abgekommen.
Die vorgelegten Eckpunkte unterscheiden sich kaum von dem gestern vorgelegten Alternativentwurf von Grote/Heyer. Der BMJ-Entwurf sieht vor, dass im Falle der abzusehenden Masselosigkeit das Insolvenzverfahren übersprungen wird und direkt die sechsjährige Wohlverhaltensperiode mit den entsprechenden bekannten Obliegenheiten beginnt. Gleichzeitig wird ein Treuhänder bestellt; an ihn muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens abtreten. Im Falle eines neuen Vermögenserwerbs, verteilt der Treuhänder Vermögen unter 1.000 Euro nach einem Forderungsverzeichnis, dessen Richtigkeit der Schuldner bei der Antragstellung gegenüber einem Gerichtsvollzieher an Eides statt versichern muss. Bei Vermögen über 1.000 Euro hat der Treuhänder dies öffentlich bekannt zu machen und die Gläubiger aufzufordern, ihre Forderungen anzumelden und verteilt dann entsprechend. Die Schuldner haben einen Teil der Kosten des Verfahrens selbst zu tragen, dafür soll ein monatlicher Betrag von 13 Euro anfallen, im Laufe der 72 Monate also insgesamt 936,-- Euro. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bleiben weiterhin während der Laufzeit der Abtretung verboten. Eine Entschuldung findet auch hinsichtlich nicht benannter Forderungen statt. 
In der Pressekonferenz soll als Zeitplan genannt worden sein: Kurzfristige Weiterleitung an die Länder; Regierungsentwurf im März 2007; voraussichtliches Inkrafttreten am Ende 2007/Anfang 2008.
Der Teufel wird wie immer im Detail stecken. Es wird interessant werden und gfs. weiteren Diskussionsstoff geben, wenn der endgültig ausformulierte Referentenentwurf des BMJ mit dem Alternativentwurf verglichen werden kann. Die Forderungen der Online-Aktion des Forums Schuldnerberatung, dass ein Entschuldungsverfahren für masselose Schuldner nicht länger dauern darf als für "vermögende" Schuldner, ein Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen während der Entschuldungsphase und die Wirkung einer ausdrücklich festgestellten Restschuldbefreiung auch für nicht benannte Gläubiger sind jedenfalls erfüllt worden. Ein Zwei-Klassenrecht für überschuldete Menschen wird es nicht geben.  Presserklärung des BMJ im Wortlaut

       

14.11.2006    Expertenchat am 15.11.2006, 19.30 Uhr: Rund um die Zwangsvollstreckung
Ist man erst einmal in die Schuldenfalle geraten, haben die Gläubiger vergeblich gemahnt und das gerichtliche Mahnverfahren abgeschlossen, beginnt die Mühle der Zwangsvollstreckung und Pfändungen.Besonders am Anfang ist dieses Thema von vielen Ängsten besetzt, man steht vor einem Wust von Fragen: Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden? Was passiert nach der Eidesstattlichen Versicherung? Wieviel ist von meinem Lohn pfändbar? Wird das Einkommen meiner Frau/meines Mannes mitgerechnet? Was tun bei einer Kontopfändung?
Das sind Fragen, die Sie am Mittwoch, den 15.11. von 19.30 - 20.30 Uhr mit Hilfe unserer Experten Matthias Hofmann und Thomas Seethaler von der Redaktion des Forums und hoffentlich zahlreicher Betroffener lösen können.

       

13.11.2006    Alternativentwurf zur Verbraucherinsolvenz vorgelegt
Wirtschaftsrechtler, Insolvenzrichter und das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) lehnen die Pläne der Bundesregierung bei der Restschuldbefreiung von Privatinsolvenzen ab. Die Kritik der Experten konzentriert sich vor allem auf die geplante Abschaffung der Stundung der Verfahrenskosten für mittellose Schuldner. Der Zugang zu einer wirksamen Restschuldbefreiung würde demnach nur noch denjenigen vorbehalten sein, die die Verfahrenskosten in Höhe von ca. 2.000 Euro aufbringen können. Wer dies nicht kann, muss zwei Jahre länger auf eine Entschuldung warten, die zudem äußerst ungewiss ist. Die Umsetzung dieser Pläne führt unweigerlich in ein Zweiklassenmodell. Ein Großteil der ‚armen Schuldner’ bliebe wohl lebenslang in der Schuldenfalle hängen, denn die entlastende Restschuldbefreiung rückt in weite Ferne. „Diese Ungleichbehandlung ist so unerträglich wie unnötig“, sagt der Oldenburger Insolvenzrichter Prof. Hans-Ulrich Heyer. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsrechtler Prof. Hugo Grote und unterstützt vom DIAI sowie zahlreichen Experten und Praktikern wurde nun ein Gegenentwurf zur Reform der Restschuldbefreiung vorgelegt. Das Kostenproblem entsteht hauptsächlich dadurch, dass zunächst ein kompliziertes und auf Unternehmen zugeschnittenes Verfahren durchlaufen werden muss, bevor der Schuldner in die so genannte Wohlverhaltensperiode eintreten darf. „Es wird eine aufwändige Vermögensverwaltung durchgeführt, obwohl in mehr als 90 Prozent der Fälle gar kein Vermögen vorhanden ist. Das ist so, als würde man mit einem Sattelschlepper einen Blumentopf transportieren“, kritisiert Prof. Grote.
Durch die Vermeidung der unnötigen Verfahrenseröffnung, einer Entschlackung des Verfahrens von unnötigem bürokratischen Aufwand und einer Beteiligung des Schuldners an den Kosten in Höhe von höchstens 15 € pro Monat, können die Fehler der Vergangenheit beseitigt und jedem Schuldner eine wirkliche „zweite Chance“ gewährt werden. Dies ist nicht nur für die Schuldner wichtig, sondern auch für die öffentliche Hand. Denn überschuldete Personen werden regelmäßig aus dem normalen Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und landen früher oder später in der Schattenwirtschaft oder müssen von Sozialleistungen leben.
 Kompletter Alternativentwurf zur Änderung der Verbraucherinsolvenz  Synopse Alternativentwurf und geltende InsO
Bereits für morgen, den 14.11.2006, hat das Bundesjustizministerium zu einer Pressekonferenz in Berlin zum Thema Änderung der Verbraucherinsolvenz eingeladen. Man darf gespannt sein, inwieweit sich ein dort gfs. vorgestellter Gesetzesentwurf von dem Alternativentwurf konkret unterscheidet. Die Eckpunkte des voraussichtlichen BMJ-Entwurfs haben wir bereits in unserer Meldung vom 12.11.2006 vorgestellt.

       

13.11.2006    Erste bundesweite "Schuldenhelpline" freigeschaltet
Unter der Nummer 0180/4564564 ist auf Initiative der gemeinnützigen Schuldnerhilfe Köln e.V. die erste bundesweite Schuldenhelpline für Privathaushalte freigeschaltet worden. Das zunächst bis April 2009 befristete Projekt widmet sich speziell der telefonischen Krisenberatung beziehungsweise einer Onlineberatung per Email sowie der Bereitstellung schriftlicher Info-Materialien für Ratsuchende, die bei Vermietern, Behörden oder Banken in der Kreide stehen. 
Zum Start kümmern sich 3,5 feste Personalstellen und einige weitere Mitarbeiter durch eine Kombination aus Einzelfallhilfe und Prävention um die Anrufer, die sich mit Fragen zu Verbraucherinsolvenz, Bürgschaften oder riskanten Kreditverträgen herumplagen - dabei werden jedoch keine Umschuldungen vorgenommen oder gar billigere Kredite gewährt. Auch eine offizielle juristische Einmischung ist nicht möglich. Die Hotline lässt sich zunächst von Montags bis Freitags von 10 bis 13 Uhr, Dienstags und Donnerstags zusätzlich von 15 bis 20 Uhr erreichen. Ein Anruf kostet je 24 Cent aus dem Festnetz. Die wissenschaftliche Begleitung wird vom Forschungsinstitut Evers und Jung aus Hamburg wahrgenommen. Finanziert wird das leicht zugängliche überregionale Serviceangebot aus Spendenmitteln der beiden Partner "GlücksSpirale" und Citigroup Foundation - und somit ohne öffentliche Mittel. 
Die wichtigsten Ziele der geschulten und mehrsprachigen Berater umfassen neben dem Abbau von Hemmschwellen die sinnvolle Weitervermittlung an geeignete wohnortnahe Schuldnerberatungsstellen sowie die Erprobung verschiedener Beratungstiefen von reiner Information bis hin zur Schuldenregulierung. "Finanzielle Schieflagen gehören heute leider zum Alltag dazu. Wir wollen den mit dieser Situation oftmals überforderten Menschen kompetente und effektive Hilfe bei der Suche nach Lösungen anbieten", erklärt Michael Eham, Geschäftsführer der Schuldnerhilfe Köln. Auch die konkrete Auflistung von Materialien und Adressen für Multiplikatoren in der Schuldenpräventiongehören zum Service, der dem drohenden Besuch vom Gerichtsvollzieher noch rechtzeitig entgegenwirken soll.

       

12.11.2006    InsO-Reform: Es kommt Bewegung in die Sache
In Sachen Reform der Verbraucherinsolvenz tut sich einiges. Prof. Hugo Grote und Prof. Hans-Ulrich Heyer werden im Laufe der Woche ihren Alternativentwurf zur Reform der Verbraucherinsolvenz vorlegen. Dem Vernehmen nach wird das BMJ seinen Referentenentwurf voraussichtlich bis Ende des Monats vorlegen und geht davon aus, bis zum Beginn des Frühjahres 2007 einen Regierungsentwurf vorlegen zu können, der dann in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht würde.
Beide Entwürfe werden sicherlich von einander abweichen, so dass noch einiger Diskussionsbedarf entstehen wird. Die Eckpunkte des Referentenentwurfs hat der ehemalige Mitarbeiter des BMJ, Guido Stephan, in einem Gastkommentar in der Zeitschrift NZI aufgezeichnet und mit der Überschrift "Der Weg vom treuhänderlosen Entschuldungsverfahren zum vereinfachten Restschuldbefreiungsverfahren" versehen. Nach Stephan soll das Entschuldungsverfahren für masselose Fälle in das geltende Insolvenzverfahren eingepasst werden. Nach § 26 InsO soll ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt und der Schuldner sofort in die Wohlverhaltensperiode übergeleitet werden. Ankündigung der Restschuldbefreiung, Obliegenheitpflichten und Erlangung der Restschuldbefreiung für alle Forderungen nach sechs Jahren bleiben gleich.
Durch die Beantragung des Insolvenzverfahrens werden die Vermögensverhältnisse zuverlässig offengelegt. Die geeigneten Stellen werden durch den Wegfall des zwingenden außergerichtlichen Einigungsversuchs erheblich entlastet. Die frei werdenden Kapazitäten können für die Begleitung des Schuldners im Antragsverfahren und während der Wohlverhaltensperiode verwendet werden. In masselosen Fällen, in denen kein Treuhänder/Insolvenzverwalter die Vermögensverhältnisse überprüft, sollen Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Anträgen enthaltenen Angaben gegenüber den Gerichtsvollziehern an Eides statt versichert werden. Es wird daran gedacht, den Schuldner an den Verfahrenskosten mit EUR 13 monatlich zu beteiligen. Verbraucherinsolvenzverfahren wird es nach diesem Modell kaum noch geben - dennoch aber die Restschuldbefreiung, und das in einem einfachen und kostengünstigen Entschuldungsverfahren.  Der Weg vom treuhänderlosen Entschuldungsverfahren zum vereinfachten Restschuldbefreiungsverfahren

       

08.11.2006    SPAZ Mainz sucht Schuldnerberater/in
Die SPAZ sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen HonorarmitarbeiterIn 15h / Woche für die Sozial-, Schulden- und Insolvenzberatungsstelle Beratungstelle in Oppenheim. Weitere Informationen finden Sie in der Stellenausschreibungund auf der Homepage der SPAZ gGmbH.

       

08.11.2006    Das schnelle Geld - Jugendbuch zum Thema Überschuldung Jugendlicher
Das Buch "Das schnelle Geld" von Felicitas Neumann (erschienen im Rowohlt-Verlag) beschreibt die Geschichte des Azubis Chris, der schrittweise in die Schuldenfalle tappt. Beim Shoppen, Surfen im Internet und in Versandkatalogen locken die Sonderangebote. Chris nutzt das Angebot aus: Mit Kleinkredit, Kauf auf Raten ... Bis er arbeitslos wird - die Falle schnappt zu. Dies ist bekanntlich kein Einzelfall, denn immer mehr Jugendliche verschulden sich durch die Möglichkeiten, die Banken, Internet und Handy bieten.
Im Oldenburg Verlag ist zu dem Titel ein Begleitheft zur Klassenlektüre erhältlich und der Rowohlt Verlag bietet Lehrermaterialien für den Unterricht an, die kostenlos heruntergeladen werden können. Zudem gibt es bei Schroedel und Cornelsen Übernahmen in Schulbücher. Das Buch ist daher laufenden, anstehenden bzw. geplanten Projektarbeiten an Schulen zum Thema Ver- und Überschuldung gedacht.

       

06.11.2006    Anhörung zum Girokonto für jedermann
Für eine Anhörung beim Finanzausschuss des Bundestages zum Thema "Girokonto für jedermann", zu der auch Vertreter der Schuldnerberatung vom vzbv, dem Deutschen Caritasverband und der AG SBV geladen sind, werden noch einzelne, aktuelle und plakative Fälle von Kontoverweigerungen, Kontokündigungen und langwierigen Ombudsverfahren etc. gesucht. Die Fälle sollten nach dem 1. März 2006 liegen, es interessiert vor allem Folgendes: Nutzen die Banken jetzt den vom ZKA entwickelten Vordruck und kreuzen sie den Grund für die Ablehnung bzw. Kündigung an? Gibt es Kenntnisse von aktuellen Ombudsverfahren? Was ist aus den Verfahren des letzten Berichtes geworden? Gibt es in der Praxis den Eindruck, dass die Banken seit Bekanntgabe des neuen, kritischen Berichts des Bundesregierung zur Zeit etwas weniger „Zicken“ machen? Fälle bitte senden an: Helga Springeneer oder Marius Stark

       

02.11.2006    Auswirkungen von Basel II auf den Konsumentenkreditbereich
2007 treten die Eigenkapitalregeln Basel II in Kraft, viele Auswirkungen sind bereits spürbar, so die Financial Times. Privatkunden müssen sich demnach auf größere Unterschiede bei Kreditzinsen einstellen. Kontenüberziehern droht eine Verteuerung. Die Eigenkapitalvorschriften Basel II sehen nämlich vor, dass Kredite, die 90 Tage nicht bedient werden, als Ausfall gelten. Die Banken können den Kredit fällig stellen. Und das gilt laut Thomas Reinicke vom Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) auch für Überziehungen. Wird nun künftig die 90-Tage-Frist überschritten, dann hat die Bank die Möglichkeit den Dispokredit in einen Ratenkredit umzuschulden oder den Dispositionsrahmen zu erhöhen. Dadurch könnte sich der Überziehungszins noch weiter verteuern. 
Im Bereich der Konsumentenkredite ist Basel II schon jetzt weitgehend umgesetzt. Es gibt fast nur noch bonitätsabhängige Kreditkonditionen. Den besten Zinssatz, den sog. "Werbezinssatz", erhalten jedoch nur die rund drei bis fünf Prozent Kunden, die eine sehr gute Bonität haben. Alle anderen erhalten schlechtere Konditionen, wobei die Spreizungen der einzelenen Bonitätsklassen extrem auseinandergehen. Kreditkonditionen werden zukünftig immer schwieriger zu vergleichen sein. Die meisten Banken verwenden unterschiedliche, für den Kunden undurchsichtige, Scoringsysteme zur Einstufung der Kundenbonität.Derzeit sind bis zu 20 verschiedene Scoring-Modelle in Verwendung. 
Verbraucher- und Datenschützer kritisieren die intransparenten Scoringsysteme.Sie fordern, dass die Kunden Kenntnisse darüber erhalten müssen, welche Kriterien in ihr Rating einfließen, sowie welchen Einfluss sie auf das Ratingergebnis und damit auf die Kreditentscheidung und Konditionengestaltung haben.

       

02.11.2006    Schuldenatlas 2006: Entstehen Schuldenghettos?
Laut des Schuldenatlas 2006 von Creditreform ist die Überschuldungsquote moderat auf 10.86% gestiegen. Damit sind rund 7,2 Millionen Deutsche als überschuldet zu bezeichnen.Die Zahl der überschuldeten Haushalte sei auf 3,4 Millionen gestiegen nach 3,1 Millionen vor zwei Jahren. 
Die vertiefende Analyse belegt, so Creditreform, einen generellen und zugleich besorgniserregenden Trend: Die Zunahme der Schuldnerquoten ist häufig besonders stark in den Gebieten zu verzeichnen, die auch in der Vergangenheit eine überdurchschnittliche Schuldnerquote aufwiesen. Hingegen erweist sich die Steigerung in schuldnerarmen Gebieten meist nur als marginal. Kernstädte und Ballungsräume weisen höhere Schuldnerquoten auf als ländliche Regionen. Die Schlussfolgerung lautet: Die Schere zwischen schuldnerarmen und schuldnerreichen Gebieten öffnet sich. Überschuldung verdichtet sich räumlich und erzeugt mutmaßlich neue Überschuldungsstrukturen, die zu einer weiteren Festigung („Schuldenghetto“) beitragen können.   Schuldneratlas 2006

   

31.10.2006    Top-Ten Oktober 2006
Die zehn am Häufigsten besuchten Seiten des Forums im Oktober 2006.    Top-Ten Oktober 2006

       

30.10.2006    Expertenchat am 03.11.2006: Rund um die Verbraucherinsolvenz
Am Freitag, den 03.11.2006 um 20.00 Uhr findet unser nächster Expertenchat zum Thema Verbraucherinsolvenz statt
Die Verbraucherinsolvenz ist ein wichtiges Instrument für Überschuldete, eine geordnete Entschuldung und Restschuldbefreiung zu erreichen. Das Verfahren ist jedoch nicht einfach, der Ablauf, die Rechte und Pflichten der Beteiligten in den unterschiedlichen Verfahrenstufen sind oft nicht oder nur unzureichend bekannt.
Tauschen sie sich deshalb mit unseren Experten Uta Schneider und malte Poppe (beide SPAZ Mainz) und anderen Betroffenen über Fragen rund um die Insolvenz aus: Außergerichtlicher Einigungsversuch, Schuldenbereinigungsplanverfahren, Obliegenheitspflichten und Versagungsgründe, Rolle und Aufgaben des Treuhänders und viele andere Themen und Fragen können angesprochen werden.
Wichtig: Dieser Chat ist für Personen gedacht, die derzeit noch NICHT in einem Insolvenzverfahren sind, aber diese Möglichkeit für sich klären wollen. Der NÄCHSTE Inso-Chat ist dann speziell für die Ratsuchenden, die schon ein Insolvenzverfahren am Laufen haben.  Zugang zum Expertenchat

       

29.12.2006    Bundesbank passt Basiszinssatz auf 2,70 % an
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.01.2007 nun 2,70 % (bisher 1,95 %). Das ist der bisherige Höchststand seit der Einführung im Jahr 2002. Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 7,70 % (bisher 6,95 %).

       

29.12.2006    Top-Fünfzig 2006
Die fünfzig am Häufigsten besuchten Seiten des Forums im Jahr 2006.    Top-Fünfzig 2006

       

23.12.2006    Frohe Weihnachten allen Foren-Nutzern, Vereinsmitgliedern und Unterstützern
Die Redaktion des Forums und der Vorstand des Vereins Forum Schuldnerberatung e.V. wünschen allen Useren, Vereinsmitgliedern und Unterstützern eine frohe Weihnachten und ein frohes, gesundes, zufriedenes Jahr 2007!
Das Forum lebt vor allem durch all diejenigen, die sich durch ihre Beiträge in den Foren einbringen. Dafür bedanken wir uns, denn im letzten Jahr waren es immerhin fast 100.000 Beiträge.Besonders bedanken wir uns bei unserem Sponsor denUmkircher Network Diensten (UND). Aber auch bei all denjenigen, die durch ihre Mitgliedschaft im Verein oder eine Spenden dazu beigetragen haben, dass wir das Angebot des Forums weiterhin zur Verfügung stellen können. Wir hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit im nächsten Jahr und freuen uns über jede Unterstützung des Forums, sei es durch MitgliedschaftSpenden oder inhaltlichen Beiträge.

       

21.12.2006    Lange Nacht der Schuldnerberatung 
Der Ständige Ausschuss der AG SBV hat in seiner letzten Sitzung festgelegt, dass im kommenden Jahr am 14. Juni 2007 bundesweit ein Aktionstag mit dem Schwerpunkt „einer langen Nacht der Schuldnerberatung“ durchgeführt werden soll.

       

21.12.2006    Konten- und Bargeldpfändungsschutz für Kindergeld neu geregelt 
Der "Infodienst Schuldnerberatung" meldet, dass im Rahmen des "Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss" auch ein neuer § 76a EStG verkündet wurde, der den Konten- und Bargeldpfändungsschutz beim Kindergeld nun gleichlautend mit § 55 SGB I regelt.  Konten- und Bargeldpfändungsschutz für Kindergeld

       

20.12.2006    BDIU spricht sich für das neue Verbraucherentschuldungsmodell aus
In einer Stellungnahme des BDIU (Bund Deutscher Inkassounternehmen) in der Dezemberausgabe der Zeitschrift für Verbraucher- und Privatinsolvenzrecht (ZVI) hat sich dieser für eine Reform der Verbraucherinsolvenz auf der Grundlage der am 14.11.2006 vom Bundesjustizministerium vorgestellten "Eckpunkte" bzw. auf Grundlage des Alternativentwurfes von Grote/Heyer ausgesprochen.
Das ursprünglich von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz vorgeschlagene treuhänderlose Entschuldungsverfahren wird vom BDIU grundsätzlich abgelehnt. Stattdessen hält man das nun vorgelegte Modell einer Lösung im Rahmen der Insolvenzordnung für einen "Rohdiamanten", der "sorgsam und ohne Zeitdruck geschliffen, das Verbraucherinsolvenzrecht für zehn Jahre und länger unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten stabil regelt." Erste negative Resonanzen aus den Ländern (Bayern und Baden-Württemberg) werden bedauert und "es bleibt zu hoffen, das als Ergebnis der langen Diskussion um eine bessere Regelung ... die Lösung Gesetz wird, die ausgewogen und gerecht ist, die von weiten Teilen der Praxis getragen und so breiteste Akzeptanz finden wird."

       

18.12.2006    Expertenchat: Mitten im Verbraucherinsolvenzfahren - was gibt es zu beachten?
Am Donnerstag, 21.12.2007 um 19.30 Uhr findet ein Chat für diejenigen statt, die schon im Verbraucherinsolvenzverfahren stecken. Unsere Experten Uta Schneider und Malte Poppe stehen als Experten für Fragen zur Verfügung.

       

15.12.2006    Bundestag beschließt Sicherung der Altersvorsorge Selbständiger
Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge beschlossen.Künftig wird die Altersvorsorge Selbständiger in gleicher Weise vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger geschützt wie der Rentenanspruch abhängig Beschäftigter.
In einem ersten Schritt werden die am weitesten verbreiteten Formen der Alterssicherung Selbständiger, die Lebensversicherung und die private Rentenversicherung, gegen einen schrankenlosen Vollstreckungszugriff abgesichert werden. 
Die Rentenzahlungen, die auf solche Versicherungen erbracht werden, sollen in gleicher Weise geschützt werden wie die aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies setzt einen zweifachen Pfändungsschutz voraus. Zum einen sind die nach Eintritt des Versicherungsfalles von dem Versicherungsgeber zu zahlenden Renten in gleicher Weise zu schützen wie Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung. Um den Menschen den Aufbau einer solchen Alterssicherung überhaupt erst zu ermöglichen, ist es zum anderen geboten, auch das anzusparende Vorsorgekapital einem Pfändungsschutz zu unterstellen.
 Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums

       

14.12.2006    Verbraucherkredite zunehmend Geschäft mit der Not
Mit Hochzinskrediten für Arme machen ausländische Banken in Deutschland den großen Reibach. Die heimischen Institute ziehen Stück für Stück beim einst als „Schmuddelgeschäft“ verpönten Geldverleih nach. Der Dumme ist in vielen Fällen der Schuldner. In einem sehr ausführlichen Artikel beschäftigt sich das "Handelsblatt" mit der Entwicklung auf dem Markt der Verbraucherkredite:  Verbraucherkredite: Geschäfte mit der Not

       

07.12.2006    Spendenaufruf des Forums
Liebe Nutzerinnen und Nutzer des Forums,
das Forum Schuldnerberatung ist das größte deutschsprachige Angebot für den Themenbereich Ver- und Überschuldung von Privatpersonen und existiert schon seit 1999.
Seitdem hat das ausschließlich ehrenamtliche Redaktionsteam ein großes und vielfältiges Angebot für Sie aufgebaut und stetig weiter entwickelt. Neben den umfangreichen Service & Ratgeberangeboten von rund 2.000 Seiten stehen vier öffentliche Diskussionsforen zum gegenseitigen Austausch und für schnelle Hilfe zur Verfügung. In diesem Jahr haben wir die Expertenchats eingeführt, in denen sich alle zwei bis drei Wochen Rat Suchende unter Moderation von anerkannten Experten zu verschiedenen Themen austauschen können.
Dieses Angebot können wir auf Dauer in der jetzigen Form nicht aufrecht erhalten. Unsere Seiten müssen übersichtlicher und einfacher werden, für die Nutzer und für die Redaktion. Folgende Projekte wollen wir in die Tat umsetzen:

  • Relaunch der Forumsseiten mit verbessertem Design; Ziel: übersichtlichere, einfachere und schneller Nutzung unseres Angebotes, deshalb auch
  • Umsetzung von Inhalten in verschiedene Datenbanken (z.B. für Rechtsprechung, Rezepte, Schuldenlexikon, Newsticker),
  • eine vernünftige Volltextsuche und
  • einen eigenen Server (wegen Überlastung des bisherigen Servers), um die technische Performance zu verbessern

Für die professionelle Umsetzung dieser Projekte, bei denen Kosten in Höhe von ca. 7.000 Euro anfallen würden, sind wir auf Ihre Spende angewiesen. Helfen Sie uns, das Forum zu erhalten, weiter zu verbessern und auszubauen. Uns ist durchaus bewusst, dass die meisten der Besucher des Forums sicherlich finanziell nicht auf Rosen gebetet sind. Aber auch kleine Spenden helfen uns weiter! 
An uns zu spenden ist einfach: Berücksichtigen Sie die Spende in ihrer Haushaltsplanung und

  1. überweisen Sie Ihre Spende auf unser Konto 8628531 bei der Sparkasse Gütersloh (BLZ: 47850065),
  1. spenden Sie online
  1. überweisen Sie Ihre Spende per Paypal an den Empfänger: verein@forum-schuldnerberatung.de

Gerne stellen wir Ihnen auch eine Spendenquittung aus. Bis 50,-- € gilt Ihr Bankbeleg als Spendenquittung. Für Ihre Bereitschaft uns zu unterstützen, danken wir Ihnen schon jetzt. Die Redaktion und der Vorstand des Forums Schuldnerberatung        

07.12.2006    Starke Zunahme bei Verbraucherinsolvenzerfahren auch im Jahr 2006
Nach Angaben der Creditreform werden im Jahr 2006 für 89.700 Verbraucher ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Gegenüber 2005 bedeutet dies eine Zunahme um 30,2%. Zusätzlich werden 27.200 Personen als ehemals Selbstständige ein Regelinsolvenzverfahren in Anspruch nehmen müssen (+ 9,9% gegenüber 2005). Seit 1999 sind somit 289.030 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet worden.

       

07.12.2006    Erhebungszeitraum der bundesweiten Wirksamkeitsstudie bis zum 31.1.2007 verlängert - Weitere Beratungsstellen zur Teilnahme gesucht!
Zwischenstatus: Neben einer Minderheit an Beratungsstellen, die die ausgefüllten Fragebögen nahezu vollständig zurückschickten, gibt es einen sehr schleppenden Rücklauf. Da diese Studie auch gerade auf politischer Ebene sehr wichtig für das Renommee der Schuldnerberatung ist, haben wir uns entschlossen, den 1.Erhebungszeitraum bis Ende Januar zu verlängern. Dadurch soll gewährleistet werden, dass repräsentative Aussagen zur Wirksamkeit von Schuldnerberatung getroffen werden können. 
Für Beratungsstellen die noch teilnehmen wollen, hier noch einmal die relevanten Informationen: Das Bundesfamilienministerium hat eine Studie zur Wirksamkeit von Schuldnerberatung in Auftrag gegeben. Inhalt der Studie sind die psychosozialen sowie finanziell-wirtschaftlichen Auswirkungen von Langzeitberatung. 
Hintergrund 
Bereits 2004 zeigte eine Studie zur Wirksamkeit von Schuldnerberatung deutliche finanzielle und psychosoziale Effekte auf. Die Ergebnisse dieser regional begrenzten Studie flossen in den 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ein und trugen zum positiven Renommee der Schuldnerberatung bei. Die Resultate sollen nun im Rahmen einer repräsentativen, bundesweiten Erhebung auf eine breitere Datenbasis gestellt werden.
Teilnahme 
Gemeinnützige Beratungsstellen aus ganz Deutschland, die auch Schuldnerberatung von mindestens sechs Monaten Dauer durchführen, werden gebeten sich zu beteiligen. Alle Teilnehmer erhalten ihre ausgewerteten, eigenen Ergebnisse sowie die Gesamtergebnisse der Studie. 
Nähere Informationen
Die Studie wird von Dr. Astrid Kuhlemann und Dr. Ulrich Walbrühl durchgeführt. Interessierte Beratungsstellen melden sich unter Tel. 02261 / 814 149 oder Email: walbruehl(at)kwup.de.

       

01.12.2006    Top-Ten November 2006
Die zehn am Häufigsten besuchten Seiten des Forums im November 2006.    Top-Ten November 2006

       

25.10.2006    Zur Berechtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters, die Genehmigung von Lastschriften zu verweigern
Der starke oder der mit Zustimmungsvorbehalt ausgestattete (mitbestimmende) vorläufige Insolvenzverwalter verletzt weder eine insolvenzspezifische noch eine sonstige gegenüber dem Gläubiger bestehende Pflicht, wenn er die auf einer Einziehungsermächtigung beruhende Lastschrift widerruft. Vielmehr ist er grundsätzlich berechtigt, eine Belastung, die der Schuldner noch nicht genehmigt hat, zu widerrufen. Widerspricht er der Belastung des Schuldnerkontos durch einen Forderungseinzug, verhindert er damit eine wirksame Genehmigung der Lastschriften durch den Schuldner. BGH, Beschluss vom 21.09.2006, Az. IX ZR 173/02

       

24.10.2006    Insolvenzordnung sieht keine Einflussnahme durch Anträge des Schuldners vor
Die Insolvenzordnung sieht eine Einflussnahme durch Anträge des Schuldners nicht vor. Die Verfahrensbeteiligten - auch der Schuldner - können Aufsichtsmaßnahmen des Insolvenzgerichts anregen. Ein Antragsrecht der Verfahrensbeteiligten enthält § 58 InsO jedoch nicht. Lehnt das Gericht ein Eingreifen ab, findet kein Rechtsmittel gegen seine Entscheidung statt, denn die Entscheidungen des Insolvenzgerichts unterliegen nur in den Fällen einem Rechtsmittel, in denen die Insolvenzordnung dies ausdrücklich vorschreibt. BGH, Beschluss vom 21.09.2006, Az. IX ZB 128/05

       

23.10.2006    Schuldenfrei. Zukunft frei. Zentrale Schuldnerberatung sucht Projektarbeiten für Präventionsarbeit
Jugendliche und junge Erwachsene kommen immer häufiger nicht mit dem Geld aus, das ihnen zur Verfügung steht. Allein in Stuttgart sind 12.900 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 13 bis 24 Jahren verschuldet. Die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart begegnet diesem Problem seit über vier Jahren vorbeugend und setzt dabei verstärkt darauf, mit Lehrern und Mitarbeitern von Jugendeinrichtungen zusammenzuarbeiten. Auch in diesem Jahr läuft ein Projekt für Schulen, Jugendeinrichtungen und Jugendwohnheime, erstmals in Kooperation mit der Böblinger Schuldnerberatung. Dafür können sich Schulklassen und Gruppen mit eigenen Projektarbeiten anmelden. Weitere Informationen zum Projekt gibt es bei der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart, Tel. 07 11-2 16 - 47 09. 
Jugendliche im Alter von 12 bis 25 Jahren sollen sich in selbst gewählten Projekten intensiv und kreativ mit den Themen Konsum, Finanzen, Marken und Werbung auseinandersetzen. 2005 / 2006 wurde bereits ein Pilotprojekt realisiert. Die Beiträge wurden in einer multimedialen, interaktiven Ausstellung im Foyer des Rathauses Stuttgart präsentiert. Eine Dokumentation des Projektes steht unter www.zsb-stuttgart.de/ausstellung.htm. Aufgrund des großen Erfolgs wird das Projekt im Schuljahr 2006 / 2007 fortgeführt. Durch die neue Kooperation mit der Böblinger Schuldnerberatung können die Ergebnisse der Projektarbeiten im Frühjahr 2007 außer in Stuttgart auch in Böblingen der Öffentlichkeit präsentiert werden.

       

29.10.2006    Schuldner muss nicht für anstehende Insolvenz sparen
Die Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens kann dem Schuldner nicht unter Rückgriff auf die von der Rechtsprechung zur Prozesskostenhilfe entwickelten Grundsätze zur herbeigeführten Vermögenslosigkeit versagt werden. Der Schuldner ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Rücklagen für die zu erwartenden Kosten eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zu bilden. BGH, Beschluss vom 21.09.06, IX ZB 24/06

       

19.10.2006    Widerspiegelungen: Zur Insolvenzlandkarte der Seghorninkasso
Wie jedes Jahr, so hat auch für das Jahr 2005 Seghorn-Inkasso die Insolvenzfälle von 439 Land- und Stadtkreisen erhoben, analysiert und daraus eine "Insolvenzlandkarte für Deutschland" erstellt. Je nach Höhe der Insolvenzfälle je 100.000 Einwohner werden die betroffenen Kreise und Städte in vier Farben von Rot bis Grün eingeteilt. Die "warnende Rotfärbung" erhalten diejenigen Gebiete, in denen die Insolvenzfallzahlen besonders hoch sind. Auf Länderebene sind dies Bremen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Am anderen Ende der Skala rangieren hingegen Bayern, Baden-Württemberg sowie Hessen als die Länder mit den wenigsten Insolvenzfällen. Diese Länder erhalten "Entwarnung" und die Farbe Grün oder Gelb.
Angesichts von rund 3,1 Millionen überschuldeten Haushalten in Deutschland müsste die Bewertung dieser Zahlen genau andersherum ausfallen. Es ist mehr als auffällig, dass diejenigen Länder, in denen Schuldner- und Insolvenzberatung noch am Besten durch die jeweiligen Landesregierungen gefördert wird, die höchste Insolvenzrate aufweisen, hingegen die Länder, in denen es nie eine nennenswerte Förderung gegeben hat (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. diese zusammengestrichen wurde (Hessen), nun "Gewinner" sein sollen. Die vermeintlichen Gewinner-Länder müssen sich fragen lassen, warum sie das Netz der Schuldnerberatungsstellen durch entsprechende Förderung nicht soweit ausbauen, dass diese Länder mithalten können bei der Frage, welchen Zugang überschuldete Bürger zum erfolgreichen Instrument der Verbraucherinsolvenz haben. Stattdessen fragen sich gerade diese Länder, wie sie beim Insolvenzverfahren noch sparen können und haben vor einem Jahr die Initiative ergriffen, quasi die Abschaffung des Insolvenzverfahrens für die ärmsten der Überschuldeten zu planen. Als Feigenblatt für Überschuldete, die die Kosten eines Insolvenzverfahrens nicht selbst aufbringen können - und dies sind bei weitem die Meisten - soll es ein treuhänderloses Entschuldungsverfahren geben, das das Papier nicht wert ist, auf dem es einst gedruckt sein wird. Auf das alle Länder bei der Veröffentlichung der nächsten Insolvenzkarte von Seghorn-Inkasso im grünen Bereich liegen werden!

       

19.10.2006    Bundesweites Multiplikatorentraining geht in die zweite Runde 
Das bundesweite, von der Schufa Holding AG gesponsorte,Multiplikatorentraining zum Projekt Bank und Jugend im Dialog geht in die zweite Runde. Nach dem erfolgreichen ersten Durchlauf im Januar 2006 haben die Verantwortlichen ein weiteres Projekt "Train the trainer" für den 27./28. Februar 2007 vereinbart. 
Die Umsetzung erfolgt in Hessen, in dem Bundesland, in dem das Projekt erstmals außerhalb Krefelds umgesetzt wird. Das zweitägige Training vermittelt alle erforderlichen Kompetenzen, um das Projekt "eins zu eins" vor Ort umzusetzen.
Ausschreibungsunterlagen können beim Projektleiter Helmut Peters, Diakonie Krefeld & Viersen an. Tel.: 02151/3632039, Mail: helmut-peters(at)diakonie-krefeld.de angefordert werden. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt!   Nähere Informationen zum Projekt "Bank und Jugend im Dialog"

       

19.10.2006    Ablehnung der Restschuldbefreiung aufgrund unrichtiger Abgaben im Vermögensverzeichnis zu Sicherungsrechten 
Hat der Schuldner in einem Darlehensvertrag ein Patent zur Sicherheit übereignet, ist dieses Sicherungsrecht in dem Vermögensverzeichnis anzugeben. Unterlässt er dies, wird das Vermögensverzeichnis unrichtig. Es genügt, dass die falschen oder unvollständigen Angaben ihrer Art nach geeignet sind, die Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu gefährden. Auch wenn der Schuldner einen Vermögensgegenstand zur Sicherheit überträgt, verbleibt der Masse ein im Kern geschützter Vermögensbestandteil. Unter diesen Umständen ist das Verschweigen der Sicherungsübertragung eines Patents seiner Art nach geeignet, die Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu gefährden. BGH, Beschluss vom 21.09.2006, IX ZB 7/06

       

19.10.2006    Kfz-Pfändung trotz Nutzung zu regelmäßigen Arztbesuchen zulässig 
Ein KFZ kann auch dann gepfändet werden, wenn der Halter das Fahrzeug regelmäßig für Arztbesuche nutzt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass er auf die regelmäßigen Arztbesuche angewiesen ist und keine anderen Verkehrsmittel nutzen kann. LG Kaiserslautern, Beschluss vom 15.05.2006, 1 T 44/06

       

18.10.2006    Neuer Musterbrief: Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit an Verbraucherkreditbanken
Ein immer größer werdender Teil der Bevölkerung verschuldet sich über Darlehen von Verbraucherkreditbanken (z.B. Citibank, CC-Satander, GE-Money-Bank, Norisbank). Siehe dazu auch unsere Meldung im Newsticker vom 12.10.2006.
Diese Banken vergeben Darlehen am "Fließband". Je nach Bonität werden für das Ausfallrisiko hohe Zinsen und der (kreditfinanzierte) Abschluss von Restschuldversicherungen - oft im hohen vierstelligen Bereich - verlangt. Können solche Kredite nicht mehr bedient werden, wird oft eine teuere Umschuldung als vermeintliche Lösung vorgeschlagen. In Wahrheit ist so für die meisten Betroffenen der Weg in die Überschuldung vorprogammiert. 
Sinnvoller wäre es oft, diesem Teufelskreislauf ein Ende zu setzen, keine Umschuldung vorzunehmen und statt dessen die Zahlungen an die Bank einzustellen. Im Rahmen einer Schuldnerberatung oder der eigenen Selbsthilfekräfte kann so eine Lösung angestrebt werden, die den eigenen finanziellen Kräften angemessen ist. Ein erster Schritt dazu ist die Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit an die entsprechende Bank. Dazu dient unser neuer Musterbrief. Da die Kredite oft nach einem standardisierten Verfahren abgewickelt werden, sind außer der reinen Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit noch weitere Dinge angesprochen, um mögliche Nachteile/Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Bevor man den Musterbrief verwendet sollte man unbedingt die Hinweise, die vorweg gegeben werden beachten!  Musterbrief: Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit am Verbraucherkreditbanken.   Umfrage "Ratenkredit nicht ohne Restschuldversicherung?"

       

18.10.2006    Regierung: Kein Handlungsbedarf wegen des Verkaufs von Immobilienkrediten
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, gegen den Verkauf und allgemein die Übertragung von Immobilienkrediten gesetzgeberisch tätig zu werden. Wie es in ihrer Antwort (16/2844) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/2582) zu den Auswirkungen solcher Verkäufe an US-Finanzinvestoren heißt, sei die freie Übertragbarkeit von Kreditforderungen durchaus positiv. Sie ermögliche es, die Verteilung von Risiken innerhalb des Finanzsystems zu optimieren und diene damit der Finanzmarktstabilität. Im Übrigen seien deutsche Gerichte bereits damit befasst, die Zulässigkeit des Verkaufs und der Übertragung vor allem wackeliger Kredite zu prüfen. Die Fraktion hatte sich auf Presseberichte berufen, wonach deutsche Banken Immobilienkredite in Höhe von knapp 30 Milliarden Euro an den US-Investor "Lone Star" verkauft hätten. Der Käufer sei in "legaler, aber ungewöhnlich harter Weise" gegen die Kreditnehmer, einfache "Häuslebauer", vorgegangen. Ihnen seien nach Ablauf der Zinsbindung nicht weiterhin übliche Konditionen angeboten worden, sondern Zinsen und Tilgungsraten, die bis zu 50 Prozent über den ausgelaufenen Konditionen liegen. Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Schuldner von Immobilienkreditforderungen bereits nach geltendem Recht geschützt. Das deutsche Recht kenne Schutzmechanismen, die den Betroffenen gegenüber einem Forderungskäufer zur Seite stehen, wie das Verbot sittenwidriger Rechtsgeschäfte und das Verbot treuwidrigen Verhaltens. Es gebe keinen Anlass, die wirtschaftliche Betätigung ausländischer Unternehmen in Deutschland mit der Begründung einzuschränken, die dabei erzielten Gewinne würden nicht zugunsten des deutschen Fiskus besteuert.

       

17.10.2006    Ab sofort: Spenden für das Forum auch per Paypal möglich
Das Forum Schuldnerberatung stellt seine Angebote und Diskussionsforen allen Usern kostenlos zur Verfügung. Trotzdem kostet es eine Menge Geld, das Forum zu betreiben und zu erhalten. Allein die technischen Kosten bewegen sich jährlich im vierstelligen Bereich. Damit der Förder- und Trägerverein "Forum Schuldnerberatung e.V." diese Kosten tragen kann, ist er auf möglichst viele Mitglieder und auf zahlreiche Spender angewiesen.
Seit geraumer Zeit kann man sowohl online Mitglied des Vereins werden (jährlicher Mitgliedsbeitrag ab 20,-- Euro) als auch dem Verein online eine Spende zukommen lassen
Ab sofort ist dies für Kunden des Internetzahlsystems "PAYPAL" ebenfalls direkt auf unser neues Paypalkonto möglich. Paypal-User loggen sich dafür bei Paypal ein und senden dann ihre Spende an die E-Mail-Adresse verein@forum-schuldnerberatung.de. Der Vorteil dieser Spendenmöglichkeit liegt darin, dass keine Einzugsermächtigung vom Konto des Spenders ausgestellt werden muss und der Spender den gesamten Zahlungsvorgang so in seiner Hand hat.

       

17.10.2006    Diplomarbeit "Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung"
Einen umfassenden Überblick über alle Aspekte der Verbraucherinsolvenz bis hin zur aktuellen Diskussion über eine Reform, bietet die mit "sehr gut" bewertete Diplomarbeit von Ekaterina Goldenberg, mit der sie an der Fachhochschule Braunschweig den Grad einer Diplom-Wirtschatsjuristin" erlangte. Wir bedanken uns, dass sie diese Arbeit für das Forum zur Verfügung stellt.  Diplomarbeit "Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung"

       

14.10.2006    Expertenchat zum Thema "Geschäfte mit der Armut"
Am Mittwoch, den 18.10.2006 findet von 20.00 -21.00 Uhr der 3. Expertenchat des Forums Schuldnerberatung statt. Thema sind die "Geschäfte mit der Armut".
Auch mit verschuldeten Menschen lassen sich noch sehr gute Geschäfte machen. Seien es unseriöse Kreditvermittlungsfirmen, die vorgeblich Kredite auch bei schlechter SCHUFA-Auskunft vergeben oder gewerbliche Schuldenregulierer, die außer hohe Gebühren zu kassieren, keine Leistungen für Schuldner erbringen (dürfen). Aber auch Anbieter, die z.B. mit Gewinnzusagen locken, um dann hinterher gnaden- und hemmungslos versuchen, nichtsahnende Verbraucher nach Strich und Faden auszunehmen, tummeln sich auf dem undurchsichtigen Markt der Betrüger, Wucherer und Abkassierer.
Wie man solche Gefahren erkennen und vermeiden und wie man sich aus den Fängen unseriöser Anbieter befreien kann, kann in diesem Chat mit unseren Experten Christian Maltry (Redakteur des Forums, AK Geschäfte mit der Armut) und Matthias Hofmann (Redakteur und Rechtsanwalt) diskutiert werden.

       

14.10.2006    Briten haben mehr Schulden als alle anderen Europäer
Mit 4.700 Euro ungesicherter Pro-Kopf-Verschuldung pro Einwohner sind die Briten die verschuldetesten Europäer. Auf dem europäischen Kontinent beträgt die Verschuldung nur die Hälfte. Acht Millionen Schuldner haben nach Angaben des Verbraucherministeriums ungesicherte Schulden in Höhe von mindestesn 10.000 Pfund (15.000 Euro). Insgesamt haben die Briten damit ein Drittel aler ungesicherter Kredite in Europa zu bedienen. 
Wie kein anderes Land in Europa ist Großbritannien dem Beispiel der USA gefolgt und konsumiert nach dem Motto "Jetzt kaufen, später zahlen". Der Einzelhandel so das Marktforschungsunternehmen Datamonitoring, mache es den Konsumenten sehr leicht, verlangt für das Entgegenkommen jedoch Zinsen in Höhe von bis zu 25%. Die Anbieter werden deshalb immer wieder wegen ihrer agressiven Werbemethoden ermahnt.
Auf der anderen Seite steht eine schlechte finanzielle Allgemeinbildung, besonders der unteren Einkommenschichten, die die Verlierer des Konsumrausches sind. Der "Resolution Fond" setzt sich deshalb für mehr finanzielle Allgemeinbildung und eine bessere Finanzberatung dieser Einkommenschichten ein.

       

12.10.2006    Erst jeder achte Haushalt ist verschuldet: Deutsche Banken und Sparkassen wittern Traumrenditen
Bislang hat nach Marktschätzungen erst jeder achte der 33 Millionen Haushalte in Deutschland einen Ratenkredit - in Ländern wie Großbritannien sind es schon weitaus mehr. Deutsche Großbanken und Sparkassen wittern deshalb Morgenluft und wollen es den Marktführern wie Citibank und Santander auf diesem Boommarkt gleichtun. Vor allem Kredite zur Finanzierung von Fernsehern, Möbeln, Kraftfahrzeugen oder zunehmend auch Urlaubsreisen finden immer mehr Abnehmer, berichtet FAZ.Net. Über alle Vertriebswege hinweg seien deutlich zweistellige Wachstumsraten zu verzeichnen. Und die zu erwartenden Renditen (bis zu 40% Eigenkapitalrendite) sind glänzend - dank miserabler Konditionen für die Kunden.
An die Spitze der Nachzügler hat sich die Deutsche Bank gesetzt. Mit der kürzlich aufgekauften Norisbank ist sie im großen Stil ins Ratenkreditgeschäft eingestiegen. Auch die Sparkassen versuchen mit neuen Produkten Boden gut zu machen und ein großes Stück vom Renditekuchen abzubekommen. Die Genossenschaftsbanken hingegen sind schon vor einigen Jahren mit dem Easycredit auf dem Geschmack gekommen. Einzelhandelsketten wie Tchibo, die mit der Royal Bank of Scotland zusammenarbeiten, und in Zukunft auch die Modehandelskette C&A mit einer eigenen Banklizenz wollen ebenfalls ein Stück vom Kuchen abhaben. Eine rühmliche Ausnahme bildet da scheinbar allein die IngDiba. Sein Haus werde nicht dazu beitragen, die Verschuldung der Privathaushalte auszuweiten, begründete der Vorstandsvorsitzende, Ben Tellings, vor kurzem auf einer Bankenkonferenz seine Zurückhaltung im Ratenkreditgeschäft.   Artikel: Das Sofa auf Pump

       

12.10.2006    Gegen jeden Schuldner kann nur ein einziges Insolvenzverfahren durchgeführt werden 
Ein Zweitverfahren ist kein taugliches Mittel zur Überprüfung der Amtsführung des Insolvenzverwalters im eröffneten Verfahren. BGH, Beschluss vom 21.09.2006, IX ZA 23/06    Weitere Rechtsprechung zur Verbraucherinsolvenz

       

12.10.2006    Gegen jeden Schuldner kann nur ein einziges Insolvenzverfahren durchgeführt werden 
Ein Zweitverfahren ist kein taugliches Mittel zur Überprüfung der Amtsführung des Insolvenzverwalters im eröffneten Verfahren. BGH, Beschluss vom 21.09.2006, IX ZA 23/06    Weitere Rechtsprechung zur Verbraucherinsolvenz

       

11.10.2006    § 290 Abs. 1 InsO regelt die Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung auch hinsichtlich der Fristen abschließend 
1. § 290 Abs. 1 InsO umschreibt die Verhaltensweisen, die eine Versagung der Restschuldbefreiung rechtfertigen, abschließend. Andere Verhaltensweisen bleiben sanktionslos, selbst wenn sie ebenfalls als unredlich anzusehen sind. 
2. Über die in § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO enthaltene Drei-Jahres-Frist darf nicht hinweggegangen werden. Durch sie wird zum Ausdruck gebracht, dass solche Angaben, die länger zurückliegen, bei der Beurteilung der für die Restschuldbefreiung vorausgesetzten Redlichkeit des Schuldners nicht berücksichtigt werden sollen. Beschluss des BGH vom 21.09.2006, IX ZB 91/04    Weitere Rechtsprechung zur Verbraucherinsolvenz

       

10.10.2006    Schuldnerberatung der Stadt Frankfurt engagiert sich für Weihnachtshilfe 
Die Schuldnerberatung des Jugend- und Sozialamts der Stadt Frankfurt engagiert sich am Samstag, 21.10.06 für die Aktion "Not gemeinsam lindern - Alten- und Weihnachtshilfe der Frankfurter Rundschau". Zunehmend haben mehr ältere Menschen ein geringes Einkommen und sind zudem überschuldet.
Bei der Benefiz-Veranstaltung wird die Spencer Davis Group am 21.10.06, ca. 14.00 Uhr (Eintritt frei) an der Hauptwache, im großen Zelt vor der Katharinenkirche, mit ihren Welthits (Keep on running, Somebody help me, Gimme some lovin`) auftreten. Für die begleitende Sammelaktion wurden verschiedene Prominente gewonnen.

       

05.10.2006    2. Expertenchat des Forums findet heute abend statt 
Heute findet von 20 - 21.00 Uhr unser 2. Expertenchat statt. Ab 20.00 Uhr stehen Volker Haug und Malte Poppe als Experten zum Thema "Ich bin pleite - was nun?" zur Verfügung.
Es könne Fragen gestellt und diskutiert werden z.B. zur Kündigung von Kreditverträgen, was macht der Gläubiger als nächstes, wie teile ich meinen Gläubigern meine Zahlungsunfähigkeit mit. Themen können aber auch sein: "Was mache ich wenn der Gerichtsvollzieher kommt", SCHUFA, Inkassounternehmen oder wie und wo bekomme ich Rat und Hilfe. Der Zugang zum Chat ist über die Navigationsleiste, Menüpunkt "Expertenchat" möglich.

       

05.10.2006    EUGH: Untersagungsverfügung des BAFIN gegen Fidium Finanz AG nach Gemeinschaftsrecht zulässig 
Das Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BAFIN) hatte, mit Bescheid vom 22.08.03, der Fidium Finanz AG das Kreditgeschäft in Deutschland untersagt. Die hiergegen gerichtete Klage der Fidium berief sich im Wesentlichen auf eine unzulässige Einschränkung des freien Kapitalverkehrs gem. EG -Vertrag. Das angerufene Verwaltungsgericht Frankfurt setze das Verfahren aus und legte die streitigen Fragen im Oktober 2004 dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. Mit Urteil vom 03.10.2006, AZ C-452/04 (Volltext) hat der EUGH nunmehr klargestellt, dass sich die Fidium Finanz AG nicht auf die Freiheit des Kapitalverkehrs nach Artikel 56 EG berufen kann: "Eine innerstaatliche Regelung, nach der ein Mitgliedstaat für die Tätigkeit der gewerbsmäßigen Kreditvergabe im Inland durch ein in einem Drittstaat ansässiges Unternehmen eine vorherige Erlaubnis vorschreibt und diese Erlaubnis u. a. dann zu versagen ist, wenn das betreffende Unternehmen nicht seine Hauptverwaltung oder eine Zweigstelle im Inland hat, berührt vorwiegend die Ausübung der Dienstleistungsfreiheit im Sinne der Artikel 49 ff. EG. Ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat kann sich nicht auf diese Bestimmungen berufen."

       

04.10.2006    DFG-Projekt:CyberCash - Konsumpraktiken in der virtuellen Welt
Ein Team von Soziologen an der Justus-Liebig- Universität Gießen untersucht, wie sich das Internet auf den Konsumalltag auswirkt. Verändert sich das Einkaufsverhalten? Wie wird das Internet in die Organisation des Alltags integriert? Hat es vielleicht auch Auswirkungen auf das Familienleben? 
Um diese Fragen zu beantworten werden Interview-Partner gesucht, die sich bereit erklären, über ihre Erfahrungen mit dem Internet und über ihren privaten Konsumalltag zu berichten. Dabei geht es zunächst um das Ausfüllen eines kurzen Fragebogens, an den sich ein Interview anschließen kann. Die Durchführung ist u.a. von Ihrer Nähe zu Hessen, bzw. Gießen abhängig. Bei Interesse wenden Sie sich bitte Katharina Witterhold (witterhold(at)uni-giessen.de) oder besuchen Sie unsere Internetseite: www.zmi.uni-giessen.de/home/cybercashinfo.html auf der Sie sowohl weitere Informationen zum Projekt wie auch ein Kontaktformular finden.

       

01.10.2006    Ratenkredit: Verbraucherzentralen starten Fragebogenaktion
Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (vzbv) haben eine gemeinsame Fragebogenaktion gestartet, um Missstände und Fehlentwicklungen im Ratenkreditgeschäft zu dokumentieren. 
Dabei sollen vor allem so genannte Restschuldversicherungen, die immer mehr Kreditinstitute zusammen mit ihren Ratenkrediten verkaufen, unter die Lupe genommen werden. Durch die Restschuldversicherung kommt es oft zu einer Verdopplung oder gar Verdreifachung der Kreditkosten. Die zusätzlichen Belastungen betragen häufig mehrere Tausend Euro. Die Verbraucherzentralen sehen in dieser Kopplung von Ratenkredit und restschuldversicherung eine neue Form des Kreditwuchers. 
Betroffene Kreditnehmer berichten, sie hätten den Eindruck gehabt, dass die Restschuldversicherung mit abgeschlossen werden müsse, einige sogar, dass die Bank den Versicherungsabschluss verlangt habe. Von den Kreditinstituten werden solche Vorwürfe bestritten. Hintergrund: Macht die Bank die Kreditvergabe vom Versicherungsabschluss abhängig, dann müssen die Kosten der Versicherung in den Effektivzins eingerechnet werden. Und das wollen die Banken nicht, denn Zinsangaben von 25 bis 30 Prozent pro Jahr würden jeden Verbraucher abschrecken. 
Kein Wunder also, dass es - entgegen den Schilderungen betroffener Verbraucher - nach Darstellung der Banken stets die Kunden selbst sind, die um den Abschluss der meist überteuerten Restschuldversicherung bitten. Da es regelmäßig an Zeugen fehlt, können die Verbraucher ihre Angaben jedoch nicht beweisen. 
Ein Ziel der Fragebogenaktion ist es daher, die tatsächlichen Praktiken aufzudecken und zu dokumentieren. Damit soll Politik und Finanzdienstleistungsaufsicht der enorme Handlungsbedarf vor Augen geführt werden. Zudem erhoffen sich die Verbraucherzentralen, dass durch diese Fallsammlung auch die Position von Kreditnehmern in Gerichtsprozessen gestärkt wird. Betroffene Bankkunden werden deshalb aufgerufen, sich an ihre Verbraucherzentrale zu wenden und an der Fragebogenaktion teilzunehmen.  Übersicht: Adressen der Verbraucherzentralen    Fragebogen zur Aktion Restschuldversicherung     Aktuelle Umfrage: Restschuldversicherung und Ratenkredit

       

30.09.2006    Top-Ten September 2006
Die zehn am Häufigsten besuchten Seiten des Forums im September 2006.    Top-Ten September 2006

       

28.09.2006    Warum Haushaltspläne auch scheitern
Ob in der Diagnostik der Schuldnerberatung oder in der Präventionsarbeit: Die Fachwelt ist merkwürdig blind, wenn es um die grundlegenden Fähigkeiten geht, die ein Haushalt benötigt, um mit den Finanzen auszukommen. Dabei ist der englische Begriff ‚financial illiteracy’ schon wegweisend. Salopp gesagt geht es um den Bruder des Analphabetismus. Ebenso wie Menschen nicht schreiben oder lesen können, gibt es Menschen, die nicht rechnen können. Menschen, die nur in Ansätzen die Grundrechenarten beherrschen, diese im Alltag aber nicht anwenden können. Konsumenten, die zwar einen Taschenrechner bedienen, das Ergebnis aber nicht nachvollziehen können.
Nicolas Mantseris beschäftigt sich in seinem Aufsatz ausführlich mit der Frage, welche grundlegenden Fähigkeiten vorhanden sein müssen, um mit Geld umgehen zu können bzw. Haushaltspläne entwickeln und einhalten zu können.  Aufsatz "Warum Haushaltspläne auch scheitern"

       

26.08.2006    Das europäische Privatinsolvenzrecht an Hand einiger ausgewählter Länder
Im Zuge der Reform des deutschen Privatinsolvenzrechtes soll die seit dem 01.12.2001 bestehende Möglichkeit der Verfahrenskostenstundung in Deutschland aufgehoben werden und durch ein treuhänderloses Entschuldungsverfahren ersetzt werden. In diesem Verfahren sollen lediglich die vom Schuldner angegebenen Gläubigerforderungen einer verkürzten, achtjährigen Verjährungsfrist unterliegen. Der Infodienst Schuldnerberatung will in einer losen Folge an ausgewählten Beispielen des europäischen Privatkonkursrechtes unter anderem auch den Umgang mit masselosen Schuldnern betrachten.  Teil I: Das österreichische Privatkonkursverfahren

       

26.08.2006    Freibeträge für Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe unverändert
Das Bundesministerium der Justiz hat durch die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2006 (BGBl. 2006 Teil I, S. 1292) die folgenden Abzugsbeträge vom Einkommen, die bereits vom 1. April 2005 bis 30. Juni 2006 gegolten haben, bis zum 30.06.2007 fortgeschrieben:  Freibeträge für PKH   FAQ: Mein gutes Recht: Beratungs- und Prozesskostenhilfe

       

25.08.2006    Beratungsstellen zur Teilnahme an bundesweiter Wirksamkeitsstudie gesucht
Das Bundesfamilienministerium hat eine Studie zur Wirksamkeit von Schuldnerberatung in Auftrag gegeben. Inhalt der Studie sind die psychosozialen sowie finanziell-wirtschaftlichen Auswirkungen von Langzeitberatung. 
Hintergrund
Bereits 2004 zeigte eine Studie zur Wirksamkeit von Schuldnerberatung deutliche finanzielle und psychosoziale Effekte auf. Die Ergebnisse dieser regional begrenzten Studie flossen in den 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ein und trugen zum positiven Renommee der Schuldnerberatung bei. Die Resultate sollen nun im Rahmen einer repräsentativen, bundesweiten Erhebung auf eine breitere Datenbasis gestellt werden. 
Teilnahme
Gemeinnützige Beratungsstellen aus ganz Deutschland, die auch Schuldnerberatung von mindestens sechs Monaten Dauer durchführen, werden gebeten sich zu beteiligen. Alle Teilnehmer erhalten ihre ausgewerteten, eigenen Ergebnisse sowie die Gesamtergebnisse der Studie. 
Nähere Informationen 
Die Studie wird von Dr. Astrid Kuhlemann und Dr. Ulrich Walbrühl durchgeführt. Interessierte Beratungsstellen melden sich unter Tel. 02261 / 814 149 oder Email: walbruehl(at)kwup.de.

       

25.08.2006    Kein neuer RSB-Antrag möglich wenn früherer Antrag als unzulässig zurückgewiesen wurde
Hat der ordnungsgemäß belehrte Schuldner in einem früheren Insolvenzverfahren den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht rechtzeitig gestellt, führt die Präklusion des früheren Antrags zur Unzulässigkeit eines erneuten Restschuldbefreiungsantrags, wenn kein neuer Gläubiger hinzugekommen ist. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2006 - IX ZB 263/05

       

24.08.2006    Keine Vollstreckung in Schuldnervermögen während Wohlverhaltensperiode bei privater Insolvenz 
Im Restschuldbefreiungsverfahren bei privater Insolvenz gilt das Vollstreckungsverbot während der Laufzeit einer Abtretungserklärung auch für die Insolvenzgläubiger, die am Insolvenzverfahren nicht teilgenommen haben und die der Schuldner nicht in das Vermögensverzeichnis aufgenommen hat. Dadurch soll der Neuerwerb des Schuldners, der nicht an den Treuhänder abgetreten oder an diesen herauszugeben ist, dem Zugriff der Insolvenzgläubiger entzogen werden. BGH, Urteil vom 13.07.2006, IX ZB 288/03

       

24.08.2006    Einverständnis des Gläubigers gegenüber dem Gerichtsvollzieher zur Ratenzahlung des Schuldners löst keine Einigungsgebühr für den Rechtsanwalt aus 
Erklärt sich der Gläubiger allgemein dem Gerichtsvollzieher gegenüber mit der Gestattung von Ratenzahlungen durch den Schuldner einverstanden, löst dies keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG für den Rechtsanwalt aus, da zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger kein Vertrag über eine Ratenzahlung geschlossen wurde, an welchem der Rechtsanwalt mitgewirkt hat. Dies ist jedoch für die Auslösung einer Einigungsgebühr Voraussetzung.BGH, Beschluss vom 28.06.2006, VII ZB 157/05

       

24.08.2006    Keine Anwendbarkeit des § 89 Abs. 2 S. 2 InsO auf Gläubiger von Ersatzansprüchen wegen fährlässiger Tötung
Zu den Gläubigern im Sinne des § 89 Abs. 2 S. 2 InsO gehören nicht Gläubiger von Schadensersatzansprüchen nach § 844 Abs. 2 BGB aus fahrlässig begangener unerlaubter Handlung. § 89 Abs. 2 S. 2 InsO unterfallen Forderungen für Unterhalts- und Deliktsgläubige, die nach § 850d, § 850f. Abs. 2 ZPO in erweitertem Umfang pfändbar sind, soweit diese Gläubiger keine Insolvenzgläubiger sind. Der Anspruch aus § 844 Abs. 2 BGB ist kein Unterhaltsanspruch, sondern ein Schadensersatzanspruch. BGH, Beschluss vom 28.06.2006, VII ZB 161/05

       

20.08.2006    Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann
In Ergänzung zu unserer Newsticker-Nachricht vom 04.07.2006 "vzbv: Girokonto für jedermann: Selbstverpflichtungserklärung der Banken gescheitert " liefern wir den Bericht der Bundesregierung nach:   Bericht der Bundesregierung zum Girokonto für jedermann

       

18.08.2006    SCHUFA kündigt Nachsicht bei Bagatellschulden an
Künftig will die SCHUFA gegenüber Bagatellschuldnern mehr Nachsicht zeigen: "Etwa vom Jahreswechsel an wird jede Forderung unter 1000 Euro, die innerhalb eines Monats nach Meldung an die Schufa gezahlt wird, rückstandsfrei gelöscht", kündigte Schufa-Chef Rainer Neumann in einem Interview mit der "Berliner Zeitung" an. Auch beim umstrittenen Scoring wolle die SCHUFA in Zukunft eine Lösung zu mehr Transparenz für den Verbraucher finden.

       

31.07.2006    Top-Ten Juli 2006
Die zehn am Häufigsten besuchten Seiten des Forums im Juli 2006. Auf Platz 1: Serice & Ratgeber. Die Rezepte mit der Erdbeermarmelade sind übrigens auf Platz 22 abgerutscht, im Juni schafften sie es noch auf Platz 5.   Top-Ten Juli 2006

       

31.07.2006    Für Selbstständige: Materialien zur Krisenberatung der G.I.B. erschienen
Der Infodienst Schuldnerberatung weißt auf seiner Seite "Aktuelles" auf die praxisorientierten Informationen zur Beratung von Krisenunternehmen der G.I.B. Landesberatungsgesellschaft hin. Ergänzend zum internetgestützten Service zur Krisenberatung (www.gib.nrw.de/sanierungsberatung/) stehen im Online-Shop der G.I.B. Landesberatungsgesellschaft (www.gib.nrw.de/shop/index.htm) mehrere Veröffentlichungen der neuen G.I.B.-Schriftenreihe "Materialien zur Krisenberatung" zur Verfügung. 
Wie bisher finden Beraterinnen und Berater darüber hinaus im internetgestützten Service zur Krisenberatung unter www.gib.nrw.de/sanierungsberatung/ eine umfassende Zusammenstellung mit tagesaktuellen Materialien zur Information, Beratung und Förderung von Krisenunternehmen. "Nicht mehr suchen, sondern finden" lautet das Motto dieses bundesweit einmaligen Service, der sich insbesondere an Berater und Beraterinnen aus Wirtschaftsförderungseinrichtungen richtet. Den schnellen Zugriff auf Checklisten, Leitfäden, Förderinformationen, Untersuchungen und einen Newsletter zum Thema "Krisenberatung" sollen inzwischen über 1.000 Berater/innen regelmäßig nutzen.

       

27.07.2006    Keine Aufrechnung mit Anspruch auf Einkommensteuererstattung für nach Insolvenzverfahrenseröffnung abgeführte Lohnsteuer
Soweit ein Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuer auf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeführter Lohnsteuer beruht, ist eine Aufrechnung des FA mit Steuerforderungen gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO unzulässig. Das Aufrechnungshindernis entfällt erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und nicht bereits mit dem Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung. BFH, Beschluss vom 07.06.2006, VII B 329/05

       

21.07.2006    Schuldenfrei. Zukunft frei. Zentrale Schuldnerberatung sucht Projektarbeiten für Präventionsarbeit
Jugendliche und junge Erwachsene kommen immer häufiger nicht mit dem Geld aus, das ihnen zur Verfügung steht. Allein in Stuttgart sind 12.900 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 13 bis 24 Jahren verschuldet. Die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart begegnet diesem Problem seit über vier Jahren vorbeugend und setzt dabei verstärkt darauf, mit Lehrern und Mitarbeitern von Jugendeinrichtungen zusammenzuarbeiten. Auch in diesem Jahr läuft ein Projekt für Schulen, Jugendeinrichtungen und Jugendwohnheimen, für das sich Schulklassen und Gruppen mit eigenen Projektarbeiten anmelden können. Weitere Informationen zum Projekt gibt es bei der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart, Tel. 07 11.2 16 - 47 09. 
Jugendliche im Alter von 12 bis 25 Jahren sollen sich in selbst gewählten Projekten intensiv und kreativ mit den Themen Konsum, Finanzen, Marken und Werbung auseinandersetzen. 2005 / 2006 wurde bereits ein Pilotprojekt realisiert. Die Beiträge wurden in einer multimedialen, interaktiven Ausstellung im Foyer des Rathauses Stuttgart präsentiert. Eine Dokumentation des Projektes steht unter Projekt Schuldenfrei Zukunft frei. Aufgrund des großen Erfolgs wird das Projekt im Schuljahr 2006 / 2007 fortgeführt.

       

17.07.2006    Der Finanzcoach - neue Schulden-Doku-Soap beim WDR
Nach "Endlich schuldenfrei" beim Privatsender RTL II im letzten Sommer gibt es seit 12. Juli 2006 im WDR den "Finanz-Check" in sechs wöchentlich ausgestrahlten Folgen. Im Rahmen einer "Zuschauerverjüngungskur" schickt der Sender bis Ende August zwölf Pilotsendungen über den Äther, die in erster Linie die 14- bis 39-Jährigen ansprechen sollen, unter anderen den "Großen Finanzcheck", in dem ein "Finanzcoach" in sechs Episoden nach bestem RTL-II-Beispiel jungen Menschen aus ihren finanziellen Nöten helfen wird. Eine Kritik der ersten Sendung finden Sie beim Infodienst Schuldnerberatung.

       

17.07.2006    Die Insolvenzrechtsreform: Aktueller Sachstand, Bedeutung für die Schuldnerberatung, Handlungsmöglichkeiten für die Politik
Am 03.07.2006 veranstaltete die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen ein Symposium „Die Insolvenzrechtsreform – Chancen und Risiken für die Schuldnerberatung und Politik in Niedersachsen“ (siehe Meldung vomm 07.07.2006 im Newsticker. Wolfgang Schrankenmüller, Caritasverband Stuttgart und Mitglied im AK InsO der AGSBV, trug dabei den aktuellen sachstand der geplanten Reform der Verbraucherinsolvenz in einem umfangreichen Beitrag vor. Neben den Grundzügen der geplanten Reform, befasste er sich auch ausführlich mit der Kritik am Entschuldungsverfahren, sowie den möglichen Alternativen zum Entschuldungsverfahren:  Beitrag Die Insolvenzrechtsreform: Aktueller Sachstand, Bedeutung für die Schuldnerberatung, Handlungsmöglichkeiten für die Politik

       

17.07.2006    Aktionswoche Schuldnerberatung 2006: "Der Kunde: Gestern König ... heute Bettelmann"
Die Arbeitsgruppe des Evangelischen Fachverbandes für Schuldnerberatung im Diakonischen Werk Rheinland hat zur diesjährigen Aktionswoche Schuldnerberatung vom 18. - 22.09.2006 Materialien erstellt, die über die Seite der AG SBVwww.agsbv.de einzusehen sind. Für den Nutzer ist zu beachten das die Materialien nur mit Benutzernamen und Passwort einzusehen sind. Hier ist jeweils agsbv einzugeben.
Im Ständigen Ausschuss der AG SBV wurde angeregt, das möglichst an vielen Orten im Rahmen der Aktionswoche eine "Lange Nacht der Schuldnerberatung" durchgeführt werden sollte. Als gemeinsamer Termin wurde Donnerstag, 21.09.2006 vorgeschlagen. Damit die AG SBV bundesweit entsprechende Infos weitergeben kann wo es zu einer solchen langen Nacht der Schuldnerberatung kommt, bittet der Sprecher, Marius Stark, ihm bis Anfang September eine entsprechende Rückmeldung zu geben.

       

13.07.2006    Online-Aktion: Staatsekretär Hartenbach verteidigt geplante InsO-Reform 
In einem Schreiben vom 04.07.2006 verteidigt Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatsekretär im Bundesjustitzministerium, die geplante Reform des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren.
Die Reform sei nicht nur wegen der knappen Mittel der öffentlichen Haushalte geboten. Auch die Fachwelt habe u.a. angesichts des personal- und arbeitsintensiven Verfahrens außerhalb der Insolvenzordnung liegende Lösungen gefordert. Diese habe nun die Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgelegt. Ein weitgehender Vollstreckungsschutz sei vorgesehen. Eine ausdrückliche Feststellung der Entschuldung stünde "außer Verhältnis zu dem dazu erforderlichen gerichtlichen Aufwand", zumal der Schuldner bereits mit der Entscheidung über den Entschuldungsantrag "bereits einen Beschluss in den Händen [habe], dass er die Erfüllung der im Fordeungsverzeichnis aufgeführten Forderungen spätestens nach Ablauf einer Frist von acht Jahren verweigern kann". Die Ausdehnung der Entschuldungswirkung auf alle Gläubiger und die Verkürzung der Verfahrensdauer auf sechs Jahre folgt er mit Hinweis auf die vorliegende Gesetzesbegründung nicht.
Wie von der Justizministerkonferenz beschlossen, kündigt er einen Referentenentwurf an, der sich an den vorliegenden Reformplänen orientiert und "eine die Interessen der Gläubiger und Schuldner ausgleichende Lösung finden wird.".  Schreiben des Staatsekretärs Hartenbach vom 04.07.2006

       

13.07.2006    Unzulässigkeit einer lediglich teilweisen Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens 
Dem Antrag eines Schuldners auf Stundung der Verfahrenskosten im Verbraucherinsolvenzverfahren ist in vollem Umfang stattzugeben, wenn er die in dem jeweiligen Verfahrensabschnitt voraussichtlich entstehenden Kosten nicht durch eine Einmalzahlung aufbringen kann. Eine auf einen Teil der Verfahrenskosten beschränkte Bewilligung der Stundung scheidet generell aus.  BGH, Beschluss vom 18.05.2006, IX ZB 205/05

       

11.07.2006    Massenhafte Kündigungen von Versicherungen bei der Citibank
Kaum ein Citibank-Kreditvertrag, bei dem nicht auch diverse Versicherungen abgeschlossen werden - u.a. auch Kapitallebens- oder Rentenversicherungen bei der CiV Lebensversicherung AG. Die Stornoquote bei kapitalbildendenden Lebens- und Rentenversicherungen liegt jedoch fünfmal höher als in der Branche üblich. 2005 wurden bei der CiV Lebensversicherung AG 23,45 % der erwähnten Versicherungen vorzeitig gekündigt. Üblich sind Stornoquoten von rund 5,0 %. Dies berichtet das HANDELSBLATT in seiner Online-Ausgabe vom 04.07.2006. Experten werfen der Bank aggressive Verkaufsmethoden vor und sehen darin den Grund für die hohe Stornoquote.

       

07.07.2006    CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen: Kritik an Insolvenzrechtsreform
Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen hat sich nach einer Anhörung mit Schuldnerberatungsexperten am 04.07.2006 besorgt über die geplanten Änderungen im Verbraucherinsolvenzrecht gezeigt. "Insbesondere Alleinerziehende und Familien mit Kindern, die in Not geraten sind, kommen dabei zu kurz," erklärten die beiden Abgeordneten Heidemarie Mundlos und Uwe Biester laut einem Bericht der Hannoverischen Allgemeinen Zeitung vom 05.07.2006

       

07.07.2006    Gläubiger kann Klage auf Feststellung des Forderungsgrundes erheben, wenn Schuldner Einordnung einer titulierten Forderung als aus unerlaubter Handlung stammend widerspricht 
Widerspricht der Schuldner der rechtlichen Einordnung einer als "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" zur Tabelle angemeldeten, bereits durch einen Vollstreckungsbescheid rechtskräftig titulierten Forderung, so kann der Gläubiger Klage auf Feststellung des Forderungsgrundes erheben. Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid bindet das Gericht des Feststellungsprozesses auch dann nicht, wenn er auf eine Anspruchsgrundlage Bezug nimmt, die eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung voraussetzt. BGH, Urteil vom 18.05.2006, IX ZR 187/04

       

04.07.2006    vzbv: Girokonto für jedermann: Selbstverpflichtungserklärung der Banken gescheitert
Neuer Bericht der Bundesregierung bestätigt die Kritik des vzbv und greift seine Forderungen weitgehend auf

Die Bundesregierung stellt der Kreditwirtschaft ein vernichtendes Zeugnis aus: Die Probleme kontoloser Verbraucher bestehen seit dem letzten Regierungsbericht aus dem Jahr 2004 (BT-Drs. 15/2500) unverändert weiter. Die 1995 von den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft abgegebene Erklärung, bei Zumutbarkeit jedem Bürger auf seinen Wunsch ein nicht überziehbares Girokonto einzurichten, sei nichts wert, weil sie „gegenüber dem Kunden zu nichts verpflichte“ und „weder für den Zentralen Kreditausschuss noch für die einzelnen Kreditinstitute mit einerRechtspflicht verbunden sei“ – nach mehr als zehnjähriger Implementierungsphasesei dies für die Bundesregierung das „ernüchternde Ergebnis“.  weiter 

       

02.07.2006    Erdbeermarmelade der Shooting-Star im Juni 
Wie jedes Jahr im Juni haben unsere Erdbeermarmelade-Rezepte mit "Spaßfaktor" den Vogel abgeschossen und landeten in der Top-Ten unserer Seiten auf Platz 5!

       

30.06.2006    Ausschließlich schuldnerschädigende Zwangvollstreckungsmaßnahme bedeutet eine unzumutbare Härte 
Eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, die bei Ausschöpfung aller Schuldnerrechte noch nicht einmal zu einer Teilbefriedigung der Gläubigerin führt und ausschließlich schädigende Wirkung für den Schuldner hat, verfehlt den Sinn des Zwangsvollstreckungsverfahrens und stellt eine unzumutbare Härte nach § 765a ZPO dar. Sie ist deshalb einzustellen. Landgericht Koblenz, Beschluss vom 16.05.2006, Az.: 2 T 312/06

       

29.06.2006    Verbraucherinsolvenzen auf Höchststand 
Immer mehr überschuldete Privatpersonen in Deutschland wollen sich durch ein Insolvenzverfahren von ihren drückenden Schuldenlasten befreien. 
Mit einer Zunahme von 40,9 Prozent auf 43.600 Fälle seien sie dramatisch angestiegen, sagte das Vorstandsmitglied der Neusser Wirtschaftsauskunftei Creditreform, Helmut Rödl, in Düsseldorf. Bis Ende 2006 rechnet er mit einem weiteren Anstieg der Verbraucherpleiten auf 140.000 Fälle. 
Eine Trendwende sei derzeit nicht absehbar. Auch im kommenden Jahr rechnet die Creditreform angesichts einer Zahl von 3,1 Millionen überschuldeten Haushalten mit einem weiteren Anstieg. Seit 1999 hätten knapp 243.000 Verbraucher eine so genannte Restschuldbefreiung beantragt.

       

29.06.2006    Bundesbank passt Basiszinssatz zum 01.07.2006 an 
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.07.2006 nun 1,95 % (bisher 1,37 %). Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 6,95 % (bisher 6,37 %).

       

26.06.2006    Studie kritisiert die aktuelle Scoring-Praxis bei Kreditvergabe in Deutschland 
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Chancen und Risiken des Kredit-Scoring für Verbraucher untersuchen lassen. Beauftragt war das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Kredit-Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern; das Ergebnis wird in einer Kennzahl (Score) ausgedrückt. Auf der Grundlage personenbezogener Daten von vergleichbaren Kreditnehmern wird mit diesen Verfahren die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern prognostiziert. Kreditinstitute nutzen das Kredit-Scoring zur Optimierung ihres Privatkundengeschäftes. Scoring dient zunehmend als Entscheidungshilfe, zu welchem Zinssatz (bonitätsabhängig) einem Verbraucher ein Kreditangebot gemacht wird. Darüber hinaus findet es auch in zahlreichen anderen Wirtschaftsbereichen Verwendung und ermöglicht z.B. die Warenlieferung auf Rechnung.
Vielfach wird Scoring wegen der mangelhaften Transparenz der Verfahren kritisiert. So werden weder die zugrunde gelegten Daten noch ihre Gewichtungen bekannt gegeben. Befürchtet werden zudem Diskriminierungen z.B. aufgrund von Rasse, Geschlecht, Alter oder auch Wohnumfeld. Beklagt wird, dass Verbraucher mangels Kenntnis keine Möglichkeit auf Löschung, Berichtigung oder Schadensersatz, insbesondere bei fehlerhaften Ergebnissen, hätten. 
Die Studie nimmt eine umfassende Bestandsaufnahme des Kredit-Scoring in Deutschland vor. Diese wird ergänzt durch eine Darstellung der am Markt führenden Scoring-Unternehmen, der Aufsichtspraxis der Datenschutzbehörden und einen Überblick über die Situation in den USA. 
Die Autoren der Studie kommen zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Praxis des Kredit-Scoring in Deutschland gegen Rechtsnormen und gegen die Interessen der betroffenen Verbraucher verstößt. Es bestünden Vollzugsdefizite im Hinblick auf die praktizierten Scoring-Verfahren. Die Ursache hierfür sehen die Autoren vor allem darin, dass über diese Methode des Risikomanagements bislang noch keine öffentliche Debatte erfolgt ist.  Studie: Scoringsysteme zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit - Chancen und Risiken für Verbraucher  Kein Kredit bei falschem Wohnort?

       

26.06.2006    Ab 1. Juli können Anwälte und Mandaten Beratungsgebühren frei vereinbaren 
Ab 1. Juli können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten mit ihren Mandaten frei vereinbaren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen zu diesem Stichtag weg. „Anwälte und Mandaten sollten künftig gleich zu Anfang darauf achten, die außergerichtliche Vergütung ausdrücklich und möglichst schriftlich zu vereinbaren. Nur so lässt sich späterer Streit vermeiden. Eine solche individuelle Vereinbarung hat den großen Vorteil, dass der Mandant von vorneherein weiß, welche Rechnung ihn am Ende erwartet“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. 
Nach der ab 1. Juli geltenden Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes soll das Gespräch über die Höhe der Vergütung am Beginn der anwaltlichen Tätigkeit stehen. Wenn dennoch keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen wird, erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Danach ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Die konkrete Höhe regelt das BGB aber nicht. Es ist daher zu erwarten, dass jedenfalls in einer Übergangsphase die bisherigen gesetzlichen Gebühren als übliche Vergütung angesehen werden. In Betracht kommt aber auch eine Berechnung nach Stundensätzen, deren konkrete Höhe sich derzeit nicht voraussagen lässt. 
Das Gesetz enthält allerdings eine Regelung, um den Verbraucher, der mit seinem Anwalt keine Vereinbarung getroffen hat, vor unverhältnismäßigen Forderungen zu schützen. So darf der Anwalt auch in solchen Fällen für ein erstes Gespräch nicht mehr als 190 € und bei einer weiteren Beratung nicht mehr als 250 €, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer fordern. Weitere Informationen unter: www.bmj.bund.de/anwaltsverguetung.

       

23.06.2006    Online-Aktion gegen geplante InsO-Reform: FDP teilt Bedenken der Aktion des F-SB 
Die FDP-Bundestagsfraktion teilt die Kritikpunkte der Onine-Aktion des Forums Schuldnerberatung an der geplanten Änderung der Verbraucherinsolvenz.
In einem Schreiben vom 20.06.2006 teilt Sabine-Leutheusser-Schnarrenberger, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und ehemalige Bundesjustizministerin, mit:"Nach unserer Einschätzung sind die Vorschläge der Bundesregierung ausschließlich fiskalpolitisch motiviert. Die Bundesregierung verkennt, dass sich das bisherige Verfahren grundsätzlich bewährt hat und von Schuldnern und Gläubigern gleichermaßen akzeptiert wird. Es bewirkt nach Ablauf der sechsjährigen Verfahrensdauer eine umfassende Schuldbefreiung und ermöglicht so einen wirtschaftlichen Neuanfang. Während dieser Phase gewährt es Betroffenen Schutz vor Pfändungsmaßnahmen einzelner Gläubiger. Die damit einkehrende Normalität lässt einen Schutzraum entstehen, innerhalb dessen sich bestehende Arbeitsverhältnisse stabilisieren oder neu eingegangene Arbeitsverhältnisse unbelastet entwickeln können. Dies führt auch zu einer psychischen Entlastung überschuldeter Menschen. Diese Errungenschaften der Insolvenzrechtsreform werden mit dem vorliegenden Entwurf gefährdet.Die FDP-Bundestagsfraktion spricht sich daher - wie Sie - dafür aus, auch in masselosen Fällen den Vollstreckungsschutz beizubehalten und an einer einheitlichen Dauer der Wohlverhaltensperiode für alle Schuldner festzuhalten . Im Übrigen gilt: Schwachstellen oder unnötig aufwändige Verfahrensgestaltungen bedürfen unstreitig der Korrektur. Jede Weiterentwicklung sollte jedoch am Verfahren selbst ansetzen und nicht in seine Substanz eingreifen. Jedem Vorschlag, der dieser Vorgabe entspricht, stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Denkbar sind z.B. der Verzicht auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und/oder vereinfachte Forderungsaufstellungsverfahren."

       

21.06.2006    Zahlen und Fakten zum "Mißbrauch" von Hartz-IV veröffentlicht 
Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben im vergangenen Jahr mit falschen Angaben fast 36 Millionen Euro erschlichen. Das hat die Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt, die ihre Daten mit denen von Finanzbehörden, Krankenkassen und anderen Behörden wie Finanzämtern oder Rentenversicherern abgeglichen hat. Die Überprüfung habe aber auch gezeigt, dass der Missbrauch relativ gering sei: Von den 7,5 Millionen Hartz-IV-Betroffenen seien bei etwa 60.000 Ungereimtheiten aufgedeckt worden. Das seien weniger als zwei Prozent der Fälle.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung für 2005 mit Transfers von 14. Milliarden Euro für das ALG II gerechnet: Tatsächlich aber mussten 25,5 Milliarden aufgewendet werden. Hinzu kamen im vergangenen Jahr Kosten der Unterkunft, so dass insgesamt Transfers in Höhe von 37,3 Milliarden Euro gezahlt wurden. An dieser Ausgabensteigerung ist nach den vorgelegten Zahlen also nicht ein hoher Mißrauch schuld, nach Ansicht der Arbeitsmarktexpertin der GRÜNEN im Bundestag, Thea Drückert, hätten die Planzahlen nicht gestimmt "Die Annahmen waren zu positiv – man erwartete höhere Wachstumszahlen und eine geringere Arbeitslosigkeit. Man ging davon aus, dass die Marke von fünf Millionen Arbeitslosen im Winter nicht wieder gerissen würde." Die Planzahlen wurden Dückert zufolge bei einem "Gezerre im Vermittlungsausschuss" erarbeitet – dort waren neben Vertretern der damaligen rot-grünen Koalition auch Vertreter der Union wegen ihrer Mehrheit im Bundesrat dabei. "Da sind alle mit im Boot und verantwortlich dafür, dass die Daten falsch waren." Auf Deutsch: Die Politik hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht und sich verrechnet und will nun die Schuld dafür den Leistungsempfängern in die Schuhe schieben.

       

13.06.2006    Neuauflage Handybooklet - Kostenfreie Bestellmöglichkeit 
Die überarbeitete 6. Auflage des Handybooklets kann ab sofort über Internet bestellt werden www.handybooklet.de . Das Booklet wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanziert und ist damit kostenfrei zu beziehen. Für die Neuauflage wurde das Booklet komplett überarbeitet und ist für den Schulunterricht (Sekundarstufe I) schon ab den Jahrgangsstufen 7/8 (Konsumverhalten/ Werbung) einsetzbar. Schwerpunktmäßig soll es der Aufklärungsarbeit an Schulen zum Thema Mobilfunk dienen. Um eine breite Streuung (bundesweit) zu ermöglichen, kann jede Institution zunächst ein Paket (250 Stück) des Booklets abfordern. Gedacht ist es für die Präventionsarbeit von gemeinnützigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Verbraucherzentralen, Ämtern und Jugendeinrichtungen aber vor allem für den Einsatz an Schulen.

       

13.06.2006    Video-DVD: Cash for Kids - Der billige Weg zu teuren Schulden 
Der Deutsche Caritasverband hat ein DVD-Video zum Thema Überschuldung produziert. „cash für kids“ ist ein Lehrvideo, das im Rahmen einer breit angelegten Präventionskampagne gegen private Überschuldung im Auftrag der Caritas bereits im Jahre 1995 produziert wurde und bis heute auf eine positive und lebhafte Resonanz stößt. Das Lehrvideo wurde besonders von Lehrerinnen und Lehrern der Sekundarstufe I im Unterricht zur Schuldenprävention eingesetzt. Mittlerweile ist diese erste Fassung jedoch nicht mehr zeitgemäß, eine Neufassung war daher dringend erforderlich, um Jugendliche heute zu erreichen.
In drei unterschiedlichen Szenen spielen junge Darsteller realitätsgetreu und im Jargon der aktuellen Jugendsprache Situationen, in denen die Konsumverführung zu Überschuldung führt. Das beginnt bei der neuesten Handy-Version, die zwar kostenlos dafür aber mit teuerem Vertrag zu haben ist und astronomische Rechnungssummen am Ende des Monats zur Folge hat. Auch das schicke Cabrio kann anfangs zwar locker durch einen Kleinkredit und günstige Ratenzahlung finanziert werden, führt aber spätestens dann in die Schuldenfalle, als durch die plötzliche Arbeitslosigkeit der Kredit nicht mehr bedient werden kann. Und das junge Pärchen gönnt sich ein schönes Sofa, doch ein Unfall und die plötzliche Mieterhöhung bringen das Finanzkonzept durcheinander. Nur mit Hilfe einer Bürgschaft für einen Kredit ist der Lebensstandard noch zu halten.
Das 13minütige DVD-Video ist über den Deutschen Caritasverband, vertrieb(at)caritas.de unter der Artikelnummer 2266 für 16 € zzgl. Versandgebühren zu beziehen.

       

11.06.2006    Oberverwaltungsgericht Niedersachsen: Rundfunkgebührenbefreiung auch bei Zuschlag nach Arbeitslosengeld I möglich 
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hält eine Prüfung von Härtegründen auch bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern für erforderlich, wenn diese einen befristeten Zuschlag nach ALG I erhalten. Zumindest müsse geprüft werden, ob dieser so gering sei, dass ein Teil der Gebühren aus dem Regelsatz zu bestreiten ist (OVG Lüneburg, 4 PA 38/06 vom 22.03.06). Kein Gehör fand dagegen ein Arbeitsloser mit 160 € Zuschlag. Die Gebühreneinzugszentrale lehnt derzeit die Anträge sämtlicher Zuschlagberechtigten ab. 
Eine Rentnerin, deren Einkommen deutlich unter dem Existenzminmum liegt, verwies das selbe Gericht auf einen Antrag auf Grundsicherung. Die Klägerin habe es selber in der Hand, für die Befreiungsvoraussetzungen zu sorgen (12 PA 408/05 vom 01.02.06). 
Das Verwaltungsgericht Hannover verweigerte einem Nicht-Erwerbstätigen, der eine kleine Witwernrente erhält, die Befreiung. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass ein Antrag auf Arbeitslosengeld II möglich sei und somit auch die Befreiung von den Rundfunkgebühren erreicht werden könne (VG Hannover, 3 A 7138/05 vom 28.03.06). 
Eine klare Abgrenzung ist in den Entscheidungen noch nicht sichtbar. Die gescheiterten Kläger beziehen deutlich niedrigere Einkommen als das Existenzminimum nach SGB II/XII. Ob die Richter Geringverdiener und Rentner für zwei Euro zum Amt schicken, bleibt abzuwarten.
(Mitgeteilt von Thomas Wendt, Schulden- und Insolvenzberater,Mönchengladbach)

       

07.06.2006    Versagung der Restschuldbefreiung bei Nichtanzeige einer Arbeitsaufnahme auch bei unpfändbaren Einkommen 
Die Restschuldbefreiung nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 Inso ist wegen Nichtanzeige der Arbeitsaufnahme auch dann zu versagen, wenn der Schuldner nur ein unpfändbares Einkommen erzielt. AG Kempten, Beschluss vom 12.09.2005, 3 IK 414/03 (rechtskräftig), ZVI 2006, 220

       

07.06.2006    Keine Beratungshilfe für anerkannte Stellen nach § 305 InsO 
Eine Vergütung für bewilligte Beratungshilfe aus der Staatskasse ist ausschließlich an die zur Gewährung von Beratungshilfe Befugten zu zahlen. § 3 Abs. 1 BerHG kann nicht im Wege der Analogie auf Stellen ausgedehnt werden, die im Sinne von § 305 Abs. 1 InsO als für Verbraucherinsolvenzberatung geeignet anerkannt sind. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2006, Az. I-10 W 115/05

       

03.06.2006    Justizministerkonferenz nickt Entwurf der Verbraucherinsolvenzänderung ab 
Auf der Justizministerkonferenz (JMK), die am 01. und 02. Juni 2006 in Erlangen stattfand, wurde erwartungsgemäß der Diskussionsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Änderung der Verbraucherinsolvenz "zur Kenntnis genommen"und das Bundesjustizministerium gebeten, den Entwurf als Grundlage für die Erstellung eines Regierungsentwurfs zu nehmen.
Das weitere formale Vorgehen wird so sein, dass das BMJ zunächst einen sog. "Referentenentwurf" erarbeiten wird. Dieser wird nach entsprechenden Diskussionen und evtl. Änderungen dann von der Bundesregierung verabschiedet (Regierungsentwurf) und in den Bundestag eingebracht. Es ist kaum anzunehmen, dass dies noch vor der Sommerpause zu bewerkstelligen ist, so dass frühestens im Herbst mit der Vorlage des Referentenentwurfs zu rechnen ist. 
 Online-Aktion des Forum Schuldnerberatung gegen geplante Änderung der Verbraucherinsolvenz

       

03.06.2006    Rezepte für die letzten 3 Tage vor dem Ersten ... 
... haben Nutzerinnen und Nutzer dieses Forums uns im Laufe der Jahre zukommen lassen. Inzwischen sind mehr als hundert Rezepte zusammengekommen, die preiswert und schmackhaft und vor allen Dingen schnell und einfach zuzubereiten sind. Jahreszeitlich bedingt sind das Rezept für den Spargelsalat und die Erdbeermarmeladen derzeit besonders beliebt.  Rezeptseite
Wer ein eigenes Rezept dazusteuern will, kann dies gerne über unser Formular machen  Rezeptvorschläge

       

02.06.2006    "Schuldner, warte immer noch ein Weilchen..." 
In diesem Beitrag greift der Infodienst Schuldnerberatung zum zweiten Male ein Thema wieder auf, dem vor Jahren schon einmal ein umfangreicher Bericht gewidmet war. Leider hat sich auch im Laufe der letzten Jahre die Situation in den Schuldnerberatungsstellen nicht entspannt. Anhand des Beispiels der ZSB Stuttgart und der Schuldnerberatung beim Caritasverband Karlsruhe e.V. werden zwei Systeme als Anregung vorgestellt, wie mit der Wartelistensituation konkret umgegangen wird. Der Infodienst will einen Erfahrungsaustausch anregen und auch seine Leserschaft dazu auffordern, eigene Modelle in einem Beitrag vorzustellen.  Beitrag "Schuldner, warte immer noch ein Weilchen ..."
Das Forum Schuldnerberatung greift dieses Thema auf und startet eine Umfrage "Wartezeiten in der Schuldnerberatung"  Zur Umfrage

       

02.06.2006    Umgang mit Girokonten, die mit geduldeten Überziehungen umsatzlos geführt aber von der Bank nicht gekündigt werden 
In der Praxis steht die Schuldnerberatung (bzw. stehen die Betroffenen) häufig vor dem Problem, dass die weitere Nutzung eines meist erheblich überzogenen Girokontos im Rahmen der Neuordnung von Einnahmen und Ausgaben und des Feststellens der Ver- oder Überschuldung nicht mehr sinnvoll erscheint. Die Bank kündigt das Konto aber nicht. Der Infodienst Schuldnerberatung hat in einem Beitrag von Stefan Freeman die Vertragsgestaltung bei einem Girokonto untersucht und eine Handlungsmöglichkeit des Schuldners aufgezeigt.  Beitrag.

       

01.06.2006    SCHUFA und EU führen neue Verfahren für Klein-Schuldner ein
Die Wirtschaftsauskunftei SCHUFA will unter bestimmten Bedingungen künftig darauf verzichten, säumige Klein-Schuldner in ihr berüchtigtes Register einzutragen. Wenn ein Kreditnehmer eine Summe von unter 1.000 Euro nicht zurückzahlt, wird die Schufa ihn künftig zunächst anschreiben. Danach hat er einen Monat lang die Möglichkeit, die Summe doch noch zu begleichen. Folgt der Kreditnehmer dem Aufruf, erspart er sich den bisher üblichen negativen Schufa-Eintrag. Voraussetzung für dieses mildere Verfahren ist jeweils, dass auch der Kreditgeber - etwa Banken, Mobilfunkfirmen oder Versandhändler - der milderen Behandlung zustimmen.
Die 25 Justizminister der EU hingegen haben sich auf eine neue Verordnung zur Beitreibung von Forderungen bis 2.000 Euro geeinigt. Ziel der Verordnung ist es, ein einfaches und kostengünstiges Verfahren für Bagatellforderungen in Zivil- und Handelssachen einzuführen, soweit es sich um Verfahren für grenzüberschreitende Angelegenheiten handelt. Zwar hatte sich der Rechtsauschuss des Bundestages gegen Einzelheiten der Verordnung ausgesprochen. Auf EU-Ebene jedoch fand Deutschland damit außer bei der Slowakei und Lettland keine Unterstützung

       

27.05.2006    Online-Aktion gegen geplante InsO-Änderung: Forum Schuldnerberatung wendet sich an die Politik
2.110 User des Forums haben sich an unserer Online-Aktion gegen die geplanten InsO-Änderungen beteiligt. Rechtzeitig vor der am 01. und 02. Juni 2006 in Erlangen stattfindenden Justizministerkonferenz haben wir 34 Politiker aus Bund- und Ländern, darunter alle Justizminster(innen) sowie verantwortliche Rechts- und Sozialpolitiker aller Bundestagsfraktionen angeschrieben. Sie wurden über das Ergebnis und die Forderungen der Umfrage informiert. Ein Entschuldungsverfahren für mittellose Schuldner muss unserer Ansicht nach mindestens folgende Kriterien erfüllen: Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, es darf nicht länger dauern als ein Verbraucherinsolvenzverfahren und muss auch unbenannte Gläubiger umfassen. Die Restschuldbefreiung ist gerichtlich festzustellen. Über die Antworten der Politiker(innen) werden wir hier aktuell informieren.  Anschreiben an die Politiker(innen)
Die Online-Aktion wird weitergeführt und die Politiker(innen) gfs. im Laufe des Gesetzgebungsverfahren nochmals über die Ergebnisse unterrichtet:  Online-Aktion gegen geplante Änderung der Verbraucherinsolvenz.
 Diskussionsentwurf vom 10.05.2006 (3 MB) und Anschreiben des BMJ zum Diskussionsentwurf vom 10.05.2006

       

25.05.2006    Reform der Prozesskostenhilfe nicht akzeptabel
Die Gesetzesinitiative der Bundesländer Baden-Württemberg und Niedersachsen zur Reform der Prozesshilfe stößt auf Kritik. Danach sollen zur Entlastung der Landeshaushalte zukünftig nur noch Personen unterstützt werden, denen nach Abzug aller Kosten 450 Euro frei verfügbares Einkommen bleiben (bisher 750 Euro). Vor zwei Wochen passierte der Vorschlag den Rechtsausschuss des Bundesrats.  Gesetzesentwurf 
Nach Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gehen die Vorschläge zu weit. Es müsse sichergestellt werden, so Zypries ,dass "nicht das verfassungsrechtlich verbürgte Existenzminimum der Rechtsuchenden angetastet wird". Auch die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) kritisiert die Initiative , die "in nicht mehr akzeptablem Maße" armen Menschen die Verfolgung ihrer Rechte erschwere. Schubert fordert, die Einkommensgrenze, bis zu der Prozesskosten komplett vom Steuerzahler übernommen werden, nicht auf Hartz-IV-Niveau abzusenken. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zeigte sich "bestürzt" über die Pläne. Nach Überzeugung der Rechtsanwaltskammer würde die angestrebte Reduzierung vielen Bürgern den Zugang zu den Gerichten verwehren. Die Reform bedrohe die Schwächsten der Gesellschaft. Gegen die Pläne spreche auch, dass die Ziviljustiz weitgehend kostendeckend arbeite.

       

25.05.2006    Versagung der Restschuldbefreiung nur, wenn neben der Obliegenheitsverletzung auch eine tatsächliche Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung vorliegt 
Ein zulässiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung während der Laufzeit der Abtretungserklärung setzt voraus, dass der Insolvenzgläubiger nicht nur die Obliegenheitsverletzung des Schuldners, sondern auch eine darauf beruhende Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft macht. Letzteres liegt vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkret messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist. Übt der Schuldner neben seiner abhängigen Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit aus, aus der er lediglich Verluste erwirtschaftet, sind die Insolvenzgläubiger nicht beeinträchtigt, wenn der Schuldner keine Möglichkeit hat, anstelle der selbständigen Tätigkeit ein weiteres Arbeitsverhältnis einzugehen. 
BGH, Beschluss vom 05.04.2006, IX ZB 50/05

       

24.05.2006    Neuer Diskussionsentwurf zur InsO-Änderung bringt Bewegung in die Frage der Zwangsvollstreckung 
Als Ergebnis des Treffens der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Neue Wege zu einer Restschuldbefreiung" liegt nun ein neuer Diskussionsentwurf vom 10.05.2006 zur Änderung der Verbraucherinsolvenz vor. Dieser soll am 01./02.06.2006 von der Justizministerkonferenz beraten werden. 
Für die masselosen Verfahren ist wie bisher ein eigenständiges treuhänderloses "Entschuldungsverfahren" mit einer Dauer von 8 Jahren vorgesehen. Allerdings hat es Bewegung in der Frage der bisher uneingeschränkt vorgesehenen Einzelzwangsvollstreckungsmöglichkeit gegeben. Der neue Entwurf sieht zwei Möglichkeiten der Einschränkung der Einzelzwangsvollstreckung während des Entschuldungsverfahrens vor: 1. Befristete Untersagung bzw. einweilige Einstellung für eine Dauer von drei Monaten, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er in dieser Frist die Mittel für die Kosten eines Insolvenzverfahrens aufbringen bzw. ansparen kann oder 2. Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung durch die vom Schuldner benannten Gläubiger in das Arbeitseinkommen bzw. dem Lebensunterhalt dienender Geldleistungen und in eigene Konten des Schuldners während des gesamten Entschuldungsverfahren. Ebenso kann das InsO-Gericht auf Antrag des Schuldners die Wirkung von Lohnabtretungen bis zu drei Monaten aussetzen. 
Das weitere Vorgehen wird so aussehen, dass die Jusitzministerkonferenz dem Bundesjustizministerium auf seiner Sitzung Anfang Juni gfs. den Auftrag für die Ausarbeitung eines entgültigen Gesetzesentwurfs erteilt, der dann das gesamte vielschichtige Gesetzesgebungsverfahren durchlaufen muss. Im günstigsten Fall kann eine geänderte Insolvenzordnung dann zum Jahresanfang 2007 in Kraft treten, wahrscheinlicher erscheint jedoch ein Zeitpunkt im Laufe des Jahres 2007.
 Diskussionsentwurf vom 10.05.2006 (3 MB) und Anschreiben des BMJ zum Diskussionsentwurf vom 10.05.2006

       

24.05.2006    Liste der zur Zeit aktiven Gewinnzusager 
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine aktuelle Liste der zur Zeit aktiven "Gewinnzusager" veröffentlicht. Dort finden sich auch Erfahrungsberichte mit solchen Unternehmen.  Liste aktueller Gewinnzusager.

       

21.05.2006    Übergangschat des Forum Schuldnerberatung geöffnet 
Das Forum Schuldnerberatung wird ab heute, 21.05.2005, um 20.00 Uhr wieder einen Chat eröffnen. Die URL lautet: Chat des ForumSchuldnerberatung. 
Der Chat wird als Übergangslösung angeboten, bis neue Chatsystemeangeboten werden. Ab Sommer/Herbst 2006 planen wir, regelmäßig mehrmals monatlich moderierte "Themenchats" mit Experten und Schuldnerberatern rund um Themen der Überschuldung (z.B.Zwangsvollstreckung, InsO, Selbständigkeit) durchzuführen. Danneben werden wir dann auch einen allgemeinen Chat anbieten.
Bis dahin kann der Übergangschat genutzt werden. Wir hoffen, das dieser gut von Euch angenommen wird und vor allem alles dort friedlich abläuft.

       

20.05.2006    Nachfrage bei Verbraucherkrediten steigt weiter an 
Der Bankenfachverband in Frankfurt rechnet auch 2006 mit zweistelligen Zuwachsraten im Bereich der Verbraucherkredite. Der Verband vertritt die Interessen von 52 spezialiserten Verbraucherkreditbanken in Deutschland. Mitglieder sind beispielsweise die ABC-Bank, die Citibank oder die GE Money Bank. Bei Ratenkrediten machen die Mitglieder knapp die Hälfte des Marktes aus. 
Im vergangenen Jahr erhöhte sich das Neugeschäft der Privatkundenbanken unter den Mitgliedern um 9,5 Prozent. Die Autobanken verzeichneten dagegen einen Rückgang um 1,2 Prozent. Insgesamt stieg die Summe der ausstehenden Kredite um knapp fünf Prozent an. Am häufigsten griffen die Verbraucher beim Kauf eines neuen Autos auf einen Kredit zurück - 86 Prozent der Konsumentenkredite wurden hierfür verwand. Sechs Prozent finanzierten auf Pump ein Wohnmobil oder Motorrad, ebenfalls sechs Prozent Möbel, Küchen, Haushaltsgeräte und zwei Prozent Unterhaltungselektronik.

       

20.05.2006    Verbraucherzentralen warnen vor Kreditversprechen ohne Schufa 
Vor Betrügern, die Kredite und Girokonten ohne Schufa-Prüfung versprechen, warnt die Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg in Stuttgart. So kursieren E-Mails, die Listen von Banken bewerben, die angeblich auf die Schufa-Prüfung verzichten.
Die wertlose Liste muss per Fax über eine teure Rufnummer in der Schweiz abgerufen werden. »An einer Bonitätsprüfung kommt niemand vorbei, der einen Kredit beantragt«, warnt VZ-Geldexperte Niels Nauhauser. Selbst ein einfaches Girokonto auf Guthabenbasis räumten viele Banken ohne Schufa-Anfrage nicht ein.

       

20.05.2006    Neuer Konten- und Bargeldpfändungsschutz für Kindergeld 
Der Pfändungsschutz für Kindergeld soll laut einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums erweitert werden. Kindergeld unterliegt prinzipiell einem besonderen Pfändungsschutz: Eine unmittelbare Pfändung des Anspruchs auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes erfolgen. Näheres siehe hier: Praxisinfo.
Nunmehr soll der Schutz der Kindergeldbezieher erweitert werden: Auch wenn das Kindergeld bereits auf das Konto des Berechtigten bei einem Geldinstitut überwiesen wurde, soll es ihm trotz Pfändungs­maßnahmen seiner Gläubiger zur Verfügung stehen. Dazu soll eine Pfändungsschutzvorschrift eingeführt werden, die es ermöglicht, innerhalb von sieben Tagen seit der Gutschrift das Kindergeld vom Konto abzuheben, selbst wenn ein Gläubiger durch eine Pfändung auf das Konto zugegriffen hat. Erhält der Berechtigte laufende Kindergeldleistungen, gilt ein Pfändungsschutz in Höhe des Betrags des Kindergeldes auch über diese sieben Tage hinaus bis zum nächsten Zahlungstermin. Dies gilt entsprechend auch für Bargeldbeträge, die Empfänger laufender Kindergeldzahlungen besitzen.

       

11.05.2006    Endspurt: Online-Aktion gegen geplante InsO-Änderungen 
Am 01./02.06.2006 tagt in Erlangen die Justizministerkonferenz zum Thema Änderung der Verbraucherinsolvenz. In der Diskussion steht noch immer das sog. "Treuhänderlose Entschuldungsverfahren für mittellose Personen". 
Zu diesem Anlass will das Forum das Ergebnis der Online-Aktion gegen die geplanten Änderungen allen zuständigen Landes- und Bundespolitikern "präsentieren". Deshalb bitten wir alle User und Gäste - soweit noch nicht geschehen - unsere Aktion aktiv zu unterstützen und ihre Stimme gegen die Inso-Änderung abzugeben:  Online-Aktion gegen geplante Änderung der Verbraucherinsolvenz. Die bisherigen massiven Einwendungen nahezu aller Interessenverbände (Schuldnerberatungsverbände, Kirchen, Wissenschaft, Antwaltsseite, Richterseite, Gläubigervertreter) sind nicht ohne Resonanz bei den Verantwortlichen verhallt. Tut Ihr als Betroffene auch das Euch mögliche dazu, das Vorhaben zu stoppen!

       

04.05.2006    Änderungen im SGB II zum 01.04. und zum 01.07.2006 
Zusammenfassung der zum 01.04. bzw. zum 01.07.2006 eingetretenen Änderungen zum SGB II (Hartz-IV-Gesetze) vom Infodienst Schuldnerberatung

       

03.05.2006    Diakonisches Werk Hannover befragt Klienten zur Zufriedenheit mit der Schuldnerberatung 
Das Diakonische Werk der Evangelisch-lutherischen Landeskriche Hannovers hat Ergebnisse einer Klientenbefragung in ihren Schuldnerberatungsstellen veröffentlicht. Mehr als 1.900 Klienten wurden über ihre Zufriedenheit mit der Arbeit, die Ergebnisse und Wirksamkeit der Schuldnerberatung befragt. 
Von den über 1.100 Rückmeldungen äußerten sich 86 Prozent der Befragten zufrieden mit die Beratung. 70 Prozent gaben an, sie hätten weniger Angstzustände im Hinblick auf die Überschuldung und könnten besser schlafen. Zahlreiche Schuldner sähen dadurch auch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Die Broschüre mit sämtlichen Ergebnissen der Befragung kann für eine Schuztgebühr von 1,- € (Mindestestellmenge 5 Exemplare; zzgl. Versand) beim Diakonischen Werk in Hannover bestellt werden. Eine Zusammenfassung kann man hier runterladen:   Zusammenfassung

       

01.05.2006    Betriebsrente: Regierung plant besseren Schutz bei Firmeninsolvenz 
Die Bundesregierung ein plant ein neues Gesetz zum Schutz von Betriebsrentenansprüchen im Falle der Insolvenz eines Unternehmens. Laut SPIEGEL-Online will sie Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung künftig besser vor einer möglichen Insolvenz schützen.

       

28.04.2006    Die lautlose Schuldnerberatung 
SFZ-Mitarbeiter und Forum-Redakteur Volker Haug hat einen Aufsatz über die kommunikativen Kennzeichen einer Schuldnerberatung über das Internet verfasst. Die Abhandlung arbeitet anhand von Theorien aus der Kommunikationsforschung die Unterschiede zwischen Online- und Offlinekommunikation heraus und fragt, ob es nicht gerade die kommunikativen Begrenzungen des Internets sind, die eine Online-Beratung für viele Ratsuchende attraktiv macht. Weiter wird für eine differenzierte Betrachtung der kommunikativen Eigenschaften von Online-Beratungen geworben, um damit auf die Chancen einer Erweiterung der bisherigen Beratungspraxis um eine 'lautlose Schuldnerberatung' aufmerksam zu machen.   Aufsatz: 'Die lautlose Schuldnerberatung'
Da auch wir, die Redaktion des Forum Schuldnerberatung, sich über die Einführung eines eigenen Angebots "Online-Beratung" Gedanken macht, würde uns Eure/Ihre Meinung interessieren:   Umfrage: Online-Beratung: Eine Alternative zur realen Schuldnerberatung ?

       

21.04.2006    Bundesregierung antwortet auf Anfrage der Linksfraktion
... zur Ausstattung der Schuldnerberatung in Deutschland (DR 16/1079). Ein besonderes Engagement der Bundesregierung in Sachen Schuldnerberatung kann man aus dieser sehr allgemein gehaltenen Antwort jedoch leider nicht herauslesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrauchersicherheit vom 27. März 2006 übermittelt.
In einer kleinen Anfrage vom 28.02.2006 hatte die Fraktion der LINKEN auf den Schuldenreport 2006 reagiert und wollten von der Bundesregierung fünf Fragen beantwortet haben, darunter auch die, wie die Bundesregierung eine Mitbeiligung der Gläubiger und des Bundes an den Kosten für die Schuldnerberatungsstellen beurteilt.   Anfrage der LINKEN

       

21.04.2006    Verzeichnis von Anbietern für Schuldnerberatungs-Software mit zertifizierter Schnittstelle zur Basisstatistik
Das Statistische Bundesamt hat eine Liste von Schuldnerberatungsprogrammen herausgegeben, die den Freigabetest zur Zertifizierung der Schnittstelle gegenüber der Basisstatistik Schuldnerberatung erfolgreich absolviert haben. Dieser Test hat ergeben, dass die mit dem jeweiligen Produkt erzeugten Beratungsdaten den Plausibilitätsgedingungen des Statistischen Bundesamtes genügen. Gleichzeitig wird bestätigt, dass die hier aufgeführten Produkte in der Lage sind, die Schnittstellenbedingungen zur Statistik zu erfüllen. Der Test macht keine Aussage zur Funktionsweise oder Qualität der Software.  Verzeichnis
Eine Auflistung aller bekannten Softwareprogramme für die Schuldnerberatung hat das Schuldnerfachberatungszentrum der Universität Mainz (SFZ) erstellt:   Verzeichnis von Anbietern für Schuldnerberatungs-Software

       

20.04.2006    Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe
Die Länder Niedersachsen und Baden-Württemberg haben dem Bundesrat einen Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe zugeleitet. Mit dem Gesetzentwurf soll dem weiteren Anstieg der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe Einhalt geboten werden. Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht eine angemessene Erhöhung der Eigenbeteiligung der bedürftigen Partei an den Prozesskosten innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen. Diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte Existenzminimum hinausgeht, sollen Prozesskostenhilfe künftig nur noch als Darlehen erhalten, das durch Zahlungen aus ihrem einzusetzenden Einkommen und Vermögen vollständig zurückzuzahlen ist.
 Gesetzesentwurf

       

19.04.2006    Kirchen warnen vor geplanten Änderungen bei Verbraucherinsolvenz
Kirchliche Schuldnerberater warnen dringend vor einer Aushebelung der Verbraucherinsolvenz in Deutschland. Sollte die Stundung der Verfahrenskosten wieder abgeschafft werden, wie es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorsehe, drohe ein "Zwei-Klassen-Recht" für private Schuldner, sagt Peter Ogon, Leiter der Schuldnerberatung des Diakonischen Werks Hamburg. "Wenn dieses bisher nur in Fachkreisen diskutierte Vorhaben umgesetzt wird, ist die bisherige sinnvolle Praxis der Schuldnerberatung nicht mehr zu halten." Auch die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGS BV) kritisiert das Papier, das Anfang Juni der Justizministerkonferenz zugeleitet werden soll. ...  weiter 
 Online-Aktion gegen geplante Änderung der Verbraucherinsolvenz

       

19.04.2006    Lösungsvorschläge zu den aktuellen Problemen mit der Befeiung von der Rundfunkgebührenpflicht 
Bis zum 31. März 2005 hatten auch Familien oder Einzelpersonen mit geringem Einkommen einen Anspruch auf die GEZ-Gebührenbefreiung. Seit dem 1. April 2005 gelten neue Richtlinien für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Die Gebührenbefreiung ist seitdem nicht mehr von der Höhe des Einkommens abhängig sondern von der Einkommensart. Befreiungsanträge werden nicht mehr vom örtlichen Sozialamt, sondern von der GEZVerwaltungszentrale in Köln bearbeitet. Diese Regelungen schließen eine ganze Reihe von Personen mit niedrigem Einkommen aus. Die GEZ vertritt die Ansicht, dass Erwerbstätige, Arbeitslosengeld I - Empfänger und Rentner, die keine ergänzende Sozialleistung beziehen, von der Befreiung ausgeschlossen sind.
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat ein Papier mit verschiedenen Problemen und entsprechenden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.  Lösungsvorschläge

       

14.04.2006    Immer mehr Verbraucher insolvent
Immer mehr Bundesbürger versuchen mit einem Insolvenzverfahren aus der Schuldenfalle zu kommen. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden teilte mit, die Zahl zahlungsunfähiger Verbraucher sei allein im Januar 2006 um 55,5 Prozent auf 7.028 gestiegen. Nach Ansicht von Verbraucherschützern relativiert sich diese Zahl allerdings angesichts von rund 3 Millionen verschuldeten Haushalten in Deutschland. 
Dennoch müsse die Zahl der Verbraucherinsolvenzen durchaus ernst genommen werden, sagte Stefanie Laag von der Insolvenzberatung der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale. Von den 3 Millionen überschuldeten Haushalten seien viele ein möglicher Fall für ein Insolvenzverfahren. Der Zuwachs zu Jahresbeginn zeige auch, dass das Verfahren gut funktioniere und dass sich mehr Menschen für den Weg aus der Schuldenfalle entschieden hätten. 
Die immer wieder geäußerte Kritik, wegen der Aussicht auf Restschuldbefreiung nach einem Verbraucherinsolvenz-Verfahren sinke die Hemmschwelle einiger Verbraucher, sich hoffnungslos zu verschulden, wollte Laag nicht gelten lassen.«Es mag den einen oder anderen Fall geben», räumte sie ein. Das Verfahren sei aber gerade darauf ausgelegt, dass ein unredlicher Schuldner nicht zu einer Restschuldbefreiung komme. 
Auch nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung ist eine solche Kritik unbegründet: «Missbrauch gibt es überall. Aber wer so eine Kritik äußert, sollte sich einmal die verzweifelten Anrufe anhören, die bei uns eingehen», sagte Geschäftsführerin Claudia Kurzbuch. Die Zunahme der Überschuldung liege an der zunehmenden Arbeitslosigkeit. Zudem sei es heute üblich, dass Waren zuerst angeschafft und dann Schritt für Schritt abbezahlt würden. Die ältere Generation habe es noch gelernt zu sparen und dann zu kaufen, betonte Kurzbuch.
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12.04.2006    Verbraucherinsolvenz: Führt die außergerichtliche Einigung zum Erfolg? 
Was bringt der "außergerichtliche Einigungsversuch", den der Gesetzgeber dem Verbraucherinsolvenzverfahren zwingend vorgeschaltet hat? Können die Gläubiger auf ernstzunehmende Vergleichsangebote hoffen oder handelt es sich nur noch um eine Pflichtmaßnahme, die der Form halber vor dem Insolvenzantrag erledigt werden muss? Über die praktischen Erfahrungen mit diesem Modell der gütlichen Einigung hat es bisher keine fundierten beziehungsweise repräsentativen Studien gegeben. 
Unter der Federführung von Prof. Dr. Reinhold Sackmann, Lehrstuhl für Soziologie der Universität Halle, wurde hierzu im Rahmen eines Forschungspraktikums von vier Studenten eine ausführliche Untersuchung vorgenommen. Das Ergebnis der Analyse von rund eintausend Schuldenbereinigungsplänen hat die Gruppe jetzt unter dem Titel "Der außergerichtliche Einigungsversuch im Verbraucherinsolvenzverfahren" vorgelegt (Heuer, J., Hils, S., Richter, A., Schröder, B. und Sackmann, R.: "Der außergerichtliche Einigungsversuch im Verbraucherinsolvenzverfahren". 66 Seiten; Seghorn Forschungsreihe, Band 1; Norderstedt 2006; ISBN 3-8334-4097-X). 
Die wichtigsten Ergebnisse: Nur die Hälfte der in der Praxis eingereichten Schuldenbereinigungspläne enthält Vergleichsvorschläge, in denen tatsächlich auch Zahlungen vorgesehen sind. Die andere Hälfte sind so genannte Nullpläne, in denen zunächst überhaupt keine konkreten Zahlungen angeboten werden. Diese Nullpläne wurden durchweg von den Gläubigern abgelehnt und mündeten deshalb zwangsläufig ins Insolvenzverfahren. Von den Vergleichsvorschlägen wurde jeder siebte akzeptiert.
 Online-Aktion gegen geplante Änderung der Verbraucherinsolvenz

       

06.04.2006    Foren wieder zugänglich!
Die Zugangsprobleme bei unseren Foren sind gelöst, der Zugang wieder möglich. Wir danken für das Verständnis, dass Ihr/Sie aufgebracht haben.

       

06.04.2006    Forumprobleme
Aufgrund eines Fehlers bei unseren Datenbanken sind seit gestern Mittag das Forum und die Adressdatenbank nicht erreichbar. Nach Angaben unseres Providers, der UND-Online, sollte das Problem spätestens nach 24 Stunden behoben sein. Wir hoffen also, dass das Forum spätestesn heute Mittag wieder am Netz ist und bitten nochmals um Ihr Verständnis!

       

06.04.2006    Förderung von Schuldner-/Insolvenzberatung in den Bundesländern
Das Sozialministerium von Baden-Württemberg hat wie jedes Jahr seine aufschlussreiche Übersicht über die Förderung der Schuldnerberatung durch die Länder herausgegeben. Neben Zahlen über die finanzielle Förderung finden sich dort auch zahlreiche andere Informationen, z.B. über die Ergebnisse der Insolvenzberatungen.   
Übersicht: Förderung der SB

       

05.04.2006    Forum im Moment nicht erreichbar
Aufgrund eines Fehlers bei unseren Datenbanken sind im Moment das Forum und die Adressdatenbank nicht erreichbar. Unser Hoster ist informiert, wir hoffen, dass der Fehler schnellstmöglich behoben wird und bitten um Verständnis!

       

05.04.2006    FinanzFührerschein® ab sofort online
Ab sofort kann der vom Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) entwickelte FinanzFührerschein® auch online unter www.finanzfuehrerschein.de erworben werden. Jugendliche können hier auf einem "Übungsbogen" ihr Wissen in Geldfragen interaktiv testen. Lehrkräfte können die FinanzFührerschein® - Prüfung mit Klassen oder Gruppen online durchführen. Die Ergebnisse gehen an den Verein Schuldnerhilfe. Von dort erhalten die erfolgreichen Absolventen den FinanzFührerschein.
Das von der Aktion Mensch e.V. geförderte Modellprojekt FinanzFührerschein® wurde seit seinem Start im September 2005 bereits an 136 Schulen in ganz Deutschland durchgeführt. Über 3.900 Schülerinnen und Schüler haben daran teilgenommen.
Im Mittelpunkt des Projekts steht die Auseinandersetzung mit den Tabuthemen Geld, Konsum und Schulden. Hierzu gehört in erster Linie die Information der 17- bis 18jährigen über den Umgang mit alltäglichen Schuldenfallen. Mit einer Prüfung, welche der echten Führerscheinprüfung ähnelt, können die Jugendlichen nach der erforderlichen Einarbeitung ihr Wissen unter Beweis stellen. Wer die zulässige Fehlerpunktzahl nicht überschreitet, erhält einen FinanzFührerschein®, welcher alltagstaugliches Finanzwissen attestiert.
Bei einem bundesweiten Wettbewerb innovativer Präventionsprojekte ist der Verein Schuldnerhilfe Essen am 10.03.2006 für sein Jugendprojekt FinanzFührerschein® mit dem 3. Preis ausgezeichnet worden.

       

05.04.2006    Konsum macht krank - Leben ist mehr
Eine ausschließlich an Geld und Konsum orientierte Lebenshaltung kann krank machen. Das belegen neuere wissenschaftliche Untersuchungen. Die Ergebnisse stellt der Volkswirt Gerhard Scherhorn, emeritierter Professor für Konsumtheorie und Verbraucherpolitik an der Universität Hohenheim, am Montag, 10. April, um 18 Uhr im Mittleren Sitzungssaal des Rathauses der Landeshauptstadt Stuttgart vor. Das Thema lautet "Leben ist mehr - Miese machen Stress. Wann macht Konsum krank?" Der Vortrag findet statt im Rahmen der Ausstellung "Schuldenfrei. Zukunft frei" der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart, die noch bis 12. April im Erdgeschoss-Foyer des Rathauses zu sehen ist.

       

03.04.2006    Forderungseinzug zum Pauschalpreis durch Rechtsanwälte
Das Werbgeangebot eines Rechtsanwalts, gegen eine Pauschalgebühr von 75 Euro den Forderungseinzug von Forderungen zwischen 5.000 und 1,5 Millionen Euro durchzuführen (Leistungsumfang: Mahnschreiben, telefonisches Inkasso, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahme) verstößt gegen § 49b BRAO und ist wettbewerbswidrig. OLG Köln, Urteil vom 18.11.2005, 6 U 149/05, NJW 2006 923/924.
Anmerkung Prof. Dr. Dieter Zimmermann (Ev. FH Darmstadt): Ich halte diese Entscheidung des OLG Köln für entlarvend. Die Kostenpauschale gilt natürlich nur intern für den Gläubiger und für Forderungen ab 5.000 bis 1,5 Mio Euro. Dankenswerter Weise hat das OLG ausgerechnet, dass allerdings dem Schuldner dafür 301 bis 4.431 Euro in Rechnung gestellt werden. Das zeigt die wirkliche Inkassokosten-Praxis! Das OLG hat ja nur die Werbung als unlauter untersagt ...

       

31.03.2006    Deutscher Anwaltsverein (DAV) kritisiert Gesetzesentwurf des BMJ zur Verbraucherentschuldung
In der Anwaltschaft stößt der Entwurf des "Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen" auf scharfe Kritik. Das Entschuldungsverfahren setze zu sehr auf die Eigenverantwortung des Schuldners, sagte DAV–Experte Henning imHandelsblatt vom 30.03.2006. Der Schuldner werde allein gelassen, zumal die Zahl der Schuldnerberatungsstellen bei weitem nicht ausreiche und überdies von den Ländern zurückgefahren werde. „Das Verfahren verliert dann einfach die soziale Akzeptanz“, und zwar auf allen Seiten: Für die Gläubiger sei es auch wichtig, eine Anlaufstelle in Gestalt eines Treuhänders zu haben.
Für Kritik sorgt auch die Absicht, den Gläubigern während des Entschuldungsverfahrens weiterhin grundsätzlich zu erlauben, beim Schuldner zwangsvollstrecken zu lassen – das geht im Insolvenzverfahren nicht. Der Gesetzentwurf lässt dies zu, stellt aber fünf Alternativen zur Diskussion, wie die Insolvenzgerichte im Einzelfall die Zwangsvollstreckung eindämmen können.  Online-Aktion gegen geplante Änderung der Verbraucherinsolvenz

       

31.03.2006    10.000 Unterschriften für Recht auf ein Girokonto 
Mit der Übergabe von rund 10 000 Unterschriften an den Bundestags-Petitionsausschuss will die Arbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung der Verbände" heute den Anspruch auf ein "Girokonto für Jedermann" geltend machen. Die Unterschriften waren im vergangenen Jahr bei einer Aktionswoche der Schuldnerberatungsstellen gesammelt worden. Immer mehr sozial schwache Menschen müssten ohne Konto auskommen und blieben damit von weiten Bereichen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ausgegrenzt, hieß es. Das Forum Schuldnerberatung hat mit seiner Online-Aktion zum Thema rund 1.000 "Unterschriften" zu der Aktion beigetragen.

       

31.03.2006    Schuldenfrei. Zukunft frei.
Die 
Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart lädt zu Ihrer multimedialen Ausstellung zum Themenkomplex: Wirtschaftliche Kompetenz, Werbung,Konsum, Schulden, Marken, Werte ein. Die Eröffnungsfeier ist am Montag, den 03. April um 11.00 Uhr im Foyer des Rathauses der Stadt Stuttgart am Marktplatz.
Die Austellung ist danach bis zum 12. April 2006 Montag bis Freitag von 9.00 Uhr – 17.00 Uhr im Erdgeschoß (Foyer) des Rathauses zu besichtigen. 
Im Rahmen der Ausstellung wird Prof. Dr. Gerhard Scherbaum am 10.04.2006 um 18.00 Uhr im Mittleren Sitzungsaal, Rathaus am Marktplatz einen Vortrag "Leben ist mehr – Miese machen Stress Wann macht Konsum krank?"halten. Eine ausführliche Dokumentation der Ausstellung finden sie hier  Dokumentation der Ausstellung "Schuldenfrei. Zukunft frei."

       

29.03.2006    Schuldnerberatung: Bundesfamilienministerium steigt aus
Im Rahmen eines Briefwechsels zwischen der AG SBV und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat der Leiter der Abteilung Familie, Wohlfahrtspflege und bürgerschaftliches Engagement im Auftrag des Staatssekretärs Hoofe mitgeteilt, dass das BMFSFJ das Thema Überschuldung/Schuldnerberatung nicht mehr –wie bisher- federführend begleiten wird.
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung hat der Ständige Ausschuss der AG SBV in seiner Sitzung am 23. März 2006 in Berlin beschlossen, eine Initiative zu starten, die zum Ziel hat, auch für die Zukunft sicherzustellen, dass es im Bereich der Bundesministerien ein Ressort gibt welches mit einer federführenden Zuständigkeit für den gesamten Themenkomplex beauftragt ist.

       

27.03.2006    BGH: Inkassokosten sind nicht erstattungsfähig
Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05 
Der BGH ist der Ansicht, die Klägerin könne lediglich die Kosten erstattet bekommen, die angefallen wären, wenn sie von vornherein einen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Mahnverfahren beauftragt hätte. Die Kosten, die dem Kläger dadurch entstehen, dass er mit der Durchführung des Mahnverfahrens einen Rechtsbeistand oder Inkassodienst beauftragt, stellen keine notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung dar.
Anmerkung von Prof. Dr. Dieter Zimmermann (Ev. FH Darmstadt): Die Interpretation im forum-Ticker vom 27.03., dass der BGH vorgerichtliche Inkassokosten neben Rechtsanwaltskosten untersagt hätte, halte ich nach den Entscheidungsgründen nicht für haltbar. Die BGH-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf das gerichtliche Mahnverfahren und untersagt lediglich die Kostendoppelung von Rechtsbeistand für einen gerichtlichen Mahnbescheidsantrag und die Rechtsanwaltsgebühr für Folgeprozess nach Widerspruch. Schön wäre es ja gewesen ...!

       

22.03.2006    Synopse Insolvenzordnung und Gesetzesentwurf des BMJ zur Neuregelung der Verbraucherinsolvenz
Auf der Website Inso-Rechtspfleger findet man eine Gegenüberstellung der aktuellen Gesetzeslage im Verbraucherinsolvenzverfahren und den vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen Änderungen im "Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens".
In diesem Zusammenhang hat das Bundesjustizministerium (BMJ) darauf hingwiesen, dass es sich noch nicht um einen Gesetzesentwurf handelt, auch wenn es drübersteht. Es istlediglich ein Entwurf, der als Diskussionsgrundlage dienen soll. Mehr nicht. Ein Gesetzgebungsverfahren läuft noch nicht. Zunächst soll die Sache mit den Ländern weiter erörtert werden.   Synopse InsO und geplante Änderungen
 Online-Aktion gegen geplante Änderung der Verbraucherinsolvenz

       

21.03.2006    Arbeitslosigkeit: Selbstständige können sich für 40 Euro versichern 
Selbstständige, Beschäftigte im Ausland und Personen, die einen Angehörigen pflegen, können jetzt bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen. Selbstständige zahlen dafür in Westdeutschland monatlich pauschal 39,81 Euro und in den neuen Ländern 33,56 Euro. Bedingung ist, dass sie in den zwei Jahren vor der Selbstständigkeit mindestens zwölf Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt oder Arbeitslosengeld erhalten haben. Neugründer müssen sich im ersten Monat entscheiden, ob sie den Schutz wollen. Etablierte, die bereits vor dem 1. Februar selbstständig waren, haben noch bis 31. Dezember 2006 Zeit. Nach einem Jahr Beitragszahlung haben sie Anspruch auf ein halbes Jahr Arbeitslosengeld. Die Höhe wird nach Qualifikation festgelegt: Ein Akademiker im Westen bekäme zwischen 1 042 und 1 364 Euro im Monat, ein Ungelernter zwischen 617 und 767 Euro. Nähere Informationen und Antragsformulare gibt es bei jeder Agentur für Arbeit.

       

20.03.2006    Caritas München gewinnt ersten FinKom-Preis
Am 10. März 2006 fand in Berlin die 1. FinKom-Info Börse statt. Für diese Veranstaltung hatten sich insgesamt 36 Präventionsprojekte beworben. Die Teilnehmer der Tagung haben aus den Wettbewerbsteilnehmern "ihren Favoriten" ausgewählt. Auf dem Hintergrund der Entscheidung der 80 Anwesenden Präventionsfachleute wurde mit dem 1. Preis ausgezeichnet: das Caritas-Zentrum München-Innenstadt mit dem Projekt "
Süßes Leben - überquellende Kinderzimmer. Konsumerziehung im Kindergarten". Den zweiten Platz belegte der Verein Pro Arbeit aus Lübeck mit dem Projekt "Finanzführerschein" den dritten Preis.

       

16.03.2006    Bundesjustizministerium legt Gesetzesentwurf zur Änderung der Veraucherinsolvenz vor
Aus mehreren Quellen wurde dem Forum Schuldnerberatung der "Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens" des Bundesjustizministeriums (BMJ) zugänglich gemacht.
Im Mittelpunkt des Gesetzesentwurfs steht weiterhin das "Verjährungsmodell" für Schuldner, die die Verfahrenskosten für ein Verbraucherinsolvenzverfahren nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können -das sog. "Entschuldungsverfahren". Einzige Neuheit ist eine Regelung, die die "Einstellung oder Unterbrechung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen", die grundsätzlich während der achtjährigen Verjährungszeit möglich sein sollen, vorsieht. Hier werden fünf Alternativen zur Diskussion gestellt (siehe Seite 10 des Entwurfs).
Für Schuldner, die die Verfahrenskosten aufbringen können, wird es weiterhin ein Verbraucherinsolvenzverfahren geben. Wichtigste Änderungen sind, dass das Verfahren nach 2 bzw. 4 Jahren beendet wird, wenn bis dahin 40% bzw. 20% der Forderungen befriedigt sind. Allerdings werden die Versagungsgründe nach § 290 InsO ausgeweitet und deren Geltendmachung wesentlich erleichtert. Weiterhin sind "pflichtwidrig" entstandene Unterhaltsschulden zukünftig von der Restschudbefreiung nicht umfaßt.
Der Gesetzesentwurf liegt nun den Mitgliedern der "Bund-Länder-Arbeitsgruppe Insolvenzreform" der Justizministerkonferenz zur Stellungnahme bis Ende April vor und soll bei deren nächsten Sitzung im Mai verabschiedet werden. Auf der nächsten Sitzung der Justizministerkonferenz Mitte Juni in Erlangen soll er dann endgültig abgesegnet werden und anschließend in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.  Entwurf "Gesetz zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens" vom 02.03.2006.
 Online-Aktion gegen geplante Änderung der Verbraucherinsolvenz

       

15.03.2006    Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (16/886) vorgelegt, der private Rentenversicherungen und Altersrenten aus Kapitallebensversicherungen vor Pfändung bewahrt. Mit dem Entwurf soll ferner die Insolvenzanfechtung reformiert werden. Ziel sei es, dass den Sozialkassen jährlich mehrere 100 Millionen Euro an Beiträgen entzogen würden.

       

15.03.2006    Verbraucherinsolvenzen auf Rekordniveau
Im Jahr 2005 haben nach Angaben des Statistischen Bundesamts 68.898 Personen eine Verbraucherinsolvenz beantragt, das sind 40,3% mehr als im Vorjahr. Weitere 24.>737 ehemals selbstständige Tätige haben ebenfalls Insolvenz angemeldet (+ 6,4%). Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts

       

14.03.2006    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts bei Umzug des Schuldners ins Ausland vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Das Gericht des Mitgliedstaats, in dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, bleibt für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu-ständig, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnung den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegt. BGH, Beschluss vom 09.02.2006, IX ZB 418/06

       

14.03.2006    Anfrage der LINKEN: Finanzierung von Schuldnerberatung
In einer kleinen Anfrage vom 28.02.2006 reagieren die LINKEN auf den Schuldenreport 2006 und wollen von der Bundesregierung fünf Fragen beantwortet haben, darunter auch die, wie die Bundesregierung eine Mitbeiligung der Gläubiger und des Bundes an den Kosten für die Schuldnerberatungsstellen beurteilt.   Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion "DIE LINKE" vom 28.02.2006

       

09.03.2006    Girokonto für jedermann: Bündnis 90/Die Grünen ergreifen ebenfalls die Initiative
Auch die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen machen ihre Ankündigung wahr und haben für das Girokonto für jedermann die Initiative ergriffen. Mit Datum vom 07.03.2006 (DR 16/818) hat die Fraktion beantragt, dass der Bundestag beschliessen solle, das die Bundesregierung aufgefordert wird, "umgehend einen Gesetzentwurf für ein Verbraucherrecht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis vorzulegen, ...einen verbesserten und unbürokratischen Pfändungsschutz sicherzustellen, und einen Forschungsauftrag zu vergeben, der die Lebenssituation von kontolosen Bürgern und ihre Schwierigkeiten im Wirtschaftsgeschehen untersucht und Lösungsmodelle entwickelt."   Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 07.03.2006

       

08.03.2006    Girokonto für jedermann: Die LINKEN legen Gesetzesentwurf vor
Die Bundestagsfraktion "DIE LINKEN" haben mit Datum vom 16.02.2006 einen Gesetzesesentwurf zur Änderung des "Gesetzes über das Kreditwesen" in den Deutschen Bundestag eingebracht (DR 16/731).
Der Gesetzesentwurf sieht vor "Der Gesetzgeber verpflichtet die Kreditinstitute, die Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) betreiben, dazu, unabhängig von der Kreditwürdigkeit jedem Bürger ohne Girokonto die Führung eines Guthabenkontos zu gewähren." Über den Antrag der Linken berät der Bundestag auf seiner morgigen Sitzung unter Tagesordnungspunkt 9.   Gesetzesentwurf der LINKEN vom 16.02.2006

       

08.03.2006    Schuldenfalle: Verbraucherzentrale und STIFTUNG WARENTEST warnen vor Lidl-Tankkarte
Nach Computern und Bahntickets nun also auch gebührenfreie Kreditkarten, mit denen man zwar billiger tanken kann, aber nicht im eigenen Laden zahlen kann, gab es noch nie: Die "Super MasterCard" ist das neueste Lockangebot des Discounters Lidl. Doch Verbraucherschützer und STIFTUNG WARENTEST warnen: Die Karte birgt hohe Risiken.
Als größtes Manko sieht die vzbv und STIFTUNG WARENTEST an, dass der in Anspruch genommene Betrag nicht vom Konto des Karteninhabers abgebucht wird. Dafür muss dieser innerhalb einer Zahlungsfrist von 7 Tagen alleine sorgen. Die Rechnung dafür bekomme man nicht kostenfrei, sondern nur gegen Portoersatz. Wird bis zum Zahlungsziel nicht der gesamte Betrag überwiesen, wird ein Mindestbetrag von fünf Prozent bzw. 25,-- Euro vom Konto abgebucht und die verbleibende Schuld als Darlehen zu einem Zinssatz von 12,98% gewährt, der dann auch für alle weiteren Zahlungen mit der Karte gilt (sogenannter Revolving-Kredit). "Meist ist es günstiger, den Dispositionskredit des Girokontos in Anspruch zu nehmen", so der Experte der vzbv. Schon weil der Überblick bei mehreren Konten leicht verloren gehe und damit die Verschuldungsgefahr steige, könne man die Kreditkarte nur sehr disziplinierten Menschen empfehlen, so STIFTUNG WARENTEST, sonst werde man automatisch in den teuren Revolving-Kredit "getrieben". Die angebotene Restschuldversicherung sei bei einem Verfügungsrahmen von 2.000 Euro "unnötig" und verursache obendrein hohe Zusatzkosten.   ... mehr

       

02.03.2006    Banken droht Niederlage bei Schrottimmobilien 
In einem Musterprozess schlägt sich das Oberlandesgericht Bremen auf die Seite der Verbraucher. Damit werden EuGH-Vorgaben erstmals umgesetzt. 
In einer Musterklage um so genannte Schrottimmobilien hat das Oberlandesgericht Bremen am Donnerstag (Az: 2 U 20/02) die Klage einer Bank abgewiesen und ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt. Die Bank müsse den Bankkunden von allen wirtschaftlichen Risiken entlasten, wenn der Kunde für den Vertragsschluss an der Haustür überrumpelt und anschließend nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden sei, entschieden die Richter. Die fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht sei eine Pflichtverletzung, die den Bankkunden zu Schadensersatz berechtige mit der Folge, dass er wirtschaftlich so gestellt werden muss, als habe er Immobilienkauf- und Darlehensvertrag nie geschlossen.   ... mehr

       

02.03.2006    Girokonto für jedermann: Stellungnahme der AG SBV
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat im Rahmen einer Stichprobe bei Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen in 2005 überprüft, ob die Kreditwirtschaft die Vorschläge des Bundestages vom 30.06.2004 zur Umsetzung der Selbstverpflichtung des ZKA einhält. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Weg gescheitert ist. "Der Gesetzgeber ist nunmehr aufgefordert, einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis einzuführen, ... Gleichzeitig ist eine umgehende Novellierung des Kontopfändungsrechts erforderlich, auch um die Banken in ihrer Funktion als Drittschuldner zu entlasten."  Stellungnahme der AG SBV

       

01.03.2006    Scoringsysteme zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit teilweise rechtswidrig
Eine aktuelle Studie des Verbraucherschutzministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Kreditvergabepraxis der Banken teilweise gegen geltendes Recht verstößt. In der Kritik steht das Scoring, in dem mittels mathematischen-statistischen Verfahrens die Bonität des anfragenden Kunden erfasst wird. Das Scoring sei intransparent und könne diskriminierend wirken.
Dazu die aktuellen Pressemeldungen des Ministeriums und des Datenschutzzentrums

       

28.02.2006    Keine Einigungsgebühr nach RVG bei Ratenzahlungsvereinbarung nach Titulierung
1. Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV-RVG) nebst Auslagenpauschale entsteht bei einer im Rahmen der Zwangsvollstreckung vereinbarten Ratenzahlung nicht. Die Ratenzahlungsvereinbarung im Rahmen beseitigte weder einen Streit noch eine Ungewissheit der Vertragschließenden über ein Rechtsverhältnis. LG Bonn, Beschl. v. 06. 12. 2005, 4 T 415/05 (nicht rechtskräftig)   ... aus den Gründen

       

25.02.2006    Beschwerde gegen Zustimmungsersetzung
Die Beschwerde gegen eine Ersetzung der Zustimmung im Insolvenzverfahren zu einem Schuldenbereinigungsplan steht nur dem Antragsteller und dem Gläubiger zu, dessen Zustimmung ersetzt wird. BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 137/04

       

23.02.2006    Immer mehr Jugendliche haben Schulden 
Etwa sechs Prozent aller Jugendlichen haben Schulden. Das geht aus einer Studie der Kredit-Auskunftsstelle Schufa hervor. Im Durchschnitt stünden die Betroffenen mit 72 Euro in der Kreide. Der Hauptgrund seien nicht etwa die hohen Handykosten, sondern der Kauf von Fast-Food. Die soziale Herkunft spiele beim Verschuldungsgrad der 12- bis 18-Jährigen keine Rolle. Kritik an der Studie gab es von Verbraucherschützern. Die Studie sei von Telekommunikationsanbietern finanziert worden. Deshalb werde die Kostenfalle Handy herunter gespielt.  ... mehr

       

22.02.2006    Ratenkredite: Böses Spiel der Banken
So lautet das Fazit eines Tests der Zeitschrift "FINANZtest" (Ausgabe 03/2006). FINANZtest hat die Bedingungen untersucht, unter denen 19 Kreditinstitute Konsumentenkredite in Höhe von 10.000 Euro mit einer Laufzeit von 60 Monatenvergeben. Ergebnis: Hohe Zinsen, teure Versicherungen, unerwünschte Schufa-Abfragen: Bei vielen Banken verkommt die Kreditvergabe zum Glückspiel. Viele Berater legen die Konditionen für einen Konsumentenkredit willkürlich fest und versuchen ihren Kunden teure Versicherungen anzudrehen. So werden aus beworbenen sieben Prozent Kreditzinsen schnell 17. Hinzu kommt: Einige Kreditberater missachten das Bankgeheimnis und informieren sich bei der Schufa über ihre Kunden - und zwar ohne deren Einwilligung. Zwischen angegebenen und tatsächlichen Effektivzinssatz klaffen bei drei Banken Welten: Citibank, CC-Bank und Commerzbank  ... mehr

       

22.02.2006    Rubrik "Kurioses und Makaberes": Grabmal ist pfändbar
Ein Grabstein ist wegen einer Geldforderung grundsätzlich jedenfalls dann pfändbar, wenn er unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde und der Steinmetz wegen seines Zahlungsanspruchs vollstreckt. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 48/05

       

22.02.2006    Postbank wechselt Ombudsverfahren
Die Postbank ist nach unserer aktuellen Umfrage eine derjenigen Banken, die am häufigsten Probleme bei der Einrichtung von Girokonten macht bzw. diese bei Problemen wieder kündigt.In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass sich die Postbank seit dem 01.01.2006 dem Schlichtungsverfahren des Bundesverbandes Deutscher Banken angeschlossen hat. Bisher hatte sie am Kundenbeschwerdeverfahren des Bundesverbandes öffentlicher Banken teilgenommen. Bei der Kundenbeschwerdestelle des Verbandes kann man sich beschweren, wenn die Einrichtung eines Kontos verweigert wird bzw. ein Konto z.B. aufgrund einer Kontenpfändung gekündigt wird.

       

21.02.2006    Schuldenlexikon: 100. Eintrag
Der 100. Eintrag wurde heute ins Schuldenlexikon aufgenommen: Existenzminimum. Von "A" wie "Abtretung" bis "Z" wie "Zwangsvollstreckung" erklären wir im Schuldenlexikon kurz und knapp e Fachbegriffe rund um das Thema Schulden.  Schuldenlexikon

       

21.02.2006    EU: Unbestrittene Forderungen können leichter geltend gemacht werden
Der europäische Rat der Justizminister hat heute den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens in den Mitgliedstaaten beschlossen. Künftig soll das Europäische Mahnverfahren allen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen in der Europäischen Union die Möglichkeit geben, grenzüberschreitende Geldforderungen innerhalb der gesamten Union zügig durchzusetzen. Bereits in den vergangenen Jahren ist es durch verschiedene europäische Regelungen erheblich leichter geworden, ein Urteil auch gegen Bürger aus anderen EU-Staaten durchzusetzen und in anderen Staaten zu vollstrecken. Das neue Rechtsinstrument geht darüber hinaus und schafft nunmehr erstmals einen europäischen Titel. Ein Anerkennungsverfahren bei einer Vollstreckung innerhalb der Europäischen Union wird damit überflüssig.   Pressemitteilung vom 21.02.2006

       

21.02.2006    Bundesregierung zieht Reform des Regelinsolvenzverfahrens vor
Die Bundesregierung hat am 08.02.2006 einen Entwurf zur Änderung der Insolvenzordnung vorgelegt. Entgegen der Erwartungen (oder gar Befürchtungen) regelt dieser jedoch "nur" die aus Sicht "der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Insolvenzrecht“, den angehörten Kreisen und der insolvenzrechtlichen Fachliteratur aufgezeigten Defizite im Regelinsolvenzverfahren". Der Gesetzesentwurf regelt entsprechend der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Fragen der Verwertungshandlungen vor dem Berichtstermin, bei der öffentlichen Bekanntmachung über das Internet und bei der Postsperre. Den eindeutigen Schwerpunkt bildet die Auswahl des Insolvenzverwalters.
Das Vorziehen der Änderungen des Regelinsolvenzverfahren läßt vermuten, dass ein Referentenentwurf des BMJ oder gar der Bundesregierung noch auf sich warten läßt und er zuvor noch zahlreicher Abstimmungen bedarf.   Entwurf zur Änderung der Insolvenzordnung vom 08.02.2006

       

15.02.2006    Jeder zwölfte deutsche Haushalt überschuldet
Die Zahl der überschuldeten Haushalte in Deutschland ist auf den Rekordwert von 3,13 Millionen gestiegen. Damit könne jeder zwölfte Haushalt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, stellt der heute in Berlin vorgestellteSchuldenreport 2006 von Verbraucherzentralen und Wohlfahrtsverbänden fest.
Zusätzlich sei eine halbe Million Hauhalte aktut gefährdet, in die Überschuldung abzurutschen. Die Verbände fordern vor allem einen Ausbau der überlasteten Schuldnerberatungsstellen und ein vereinfachtes Insolvenzverfahren. Das bisherige Insolvenzverfahren für Privatpersonen sei zu bürokratisch und zu langwierig. Weitere gravierende Hürde: Nur jeder achte Überschuldete hat Zugang zu der im Gesetz vorgeschriebenen Schuldnerberatung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Grund ist die unzureichende Finanzierung der Schuldnerberatung. Fazit: Nur zehn Prozent der betroffenen Haushalte konnte bisher ein Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung einleiten, der Abbau der Überschuldung komme nicht voran. "„Es klafft eine riesige Lücke zwischen der Zahl überschuldeter Haushalte und der Zahl derjenigen, die den Weg aus der Überschuldung finden“, kritisierten der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk, das Deutsche Rote Kreuz und der Verbraucherzentrale Bundesverband. „Diese Lücke müssen wir schließen. Es ist nicht akzeptabel, dass drei Millionen Haushalte dauerhaft vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen bleiben.“   ...        

14.02.2006    Verwaltungsgericht Berlin: Schlappe für GEZ und Rundfunk Berlin-Brandenburg
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Antragsteller, die nicht die im Gebührenstaatsvertrag genannten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen, von den Rundfunkgebühren zu befreien sind, wenn ihr Einkommen in vergleichbarer Höhe liegt. Sie gelten als Härtefall im Sinne des § 6 Abs. 3 des Staatsvertrags (VG Berlin, VG 27 A 229.05, 25.01.2006)  
Näheres zum Urteil

       

12.02.2006    Top 10 unserer User
In diesem Monat haben unsere User die Startseite der Rubrik "Service & Ratgeber" am häufigsten angeklickt. Auf den Plätzen zwei und drei landeten das Adressverzeichnis der Schuldnerberatungsstellen und die Musterbrief-Seite.   Die Top 10

       

09.02.2006    Bundesgerichtshof erklärt Erhöhung der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1.Juli 2005 für rechtswirksam 
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer Entscheidung vom 24.01.2006 (VII ZB 93/05) entschieden, dass sich die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2005, wie vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht, erhöht haben. Damit wurde eine für viele Gläubiger und Schuldner in der täglichen Praxis der Zwangsvollstreckung bestehende erhebliche Rechtsunsicherheit beseitigt.
Im vorliegenden Fall hat die Gläubigerin - ebenso wie Gläubiger in weiteren Zwangsvollstreckungsverfahren - die Auffassung vertreten, eine Erhöhung der Pfändungsgrenzen zum 1. Juli 2005 sei nicht wirksam eingetreten und sich darauf berufen, dass sich der Grundfreibetrag nach § 32a Abs.1 Nr.1 EStG im Vorjahreszeitraum, auf den der Wortlaut des Gesetzes abstelle, nämlich vom 1. Januar 2004 bis 1. Januar 2005, nicht erhöht habe. Mit dieser Auffassung hatte die Gläubigerin weder in den Vorinstanzen noch vor dem Bundesgerichtshof Erfolg.   Pressemitteilung Nr. 21/2006 des BGH

       

08.02.2006    Die neuesten Themen in unseren Foren auf Ihrem Newsreader
Die aktuellen Themen in unseren Diskussionsforen können sie sich auch bequem auf zahlreiche Newsreader und Programme laden - dann können sie immer sehen, was es Neues bei uns gibt. Die dazu genutzte Technik heißt "RSS". Um unseren Feed zu empfangen, geben sie einfach die folgende Adresse in ihrem Newsreader an: www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/external.php. Wir empfehlen einen Aktualisierungsrhytmus von 30 Minuten. Wir nutzen die RSS-Version 2.0. Sie können diese aktuelle Version aber auch mit den meisten Readern nutzen, die für die Vorgängerformate 0.90 bis 0.92 ausgelegt sind.
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07.02.2006    Einkommenssteuererstattung fällt in die Insolvenzmasse, wenn Anspruch vor oder während des InsO-Verfahrens entstanden ist
a) Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen wird von der Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht erfasst (Fortführung von BGH, ZVI 2005, 437).
b) Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen gehört zur Insol-venzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist.
BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04

       

06.02.2006    Bei Pfändungsberechnung keine Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und unpfändbaren Sozialleistungen
Sowohl § 850e Nr. 2a ZPO als auch § 54 Abs. 4 SGB I schließen es aus, Ansprüche auf Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen oder Ansprüche auf verschiedene Sozialleistungenuntereinander zusammenzurechnen, soweit diese der Pfändung nicht unterworfen sind. BGH, Beschluss vom 05.04.2005, VII ZB 20/05, ZVI 2006/21

       

02.02.2006    Kaum zu glauben aber wahr: intrum justitia inkasso in der Schlussrunde für den "Swiss Award for Business Ethics 2005"
Präventionsprojekte mit Jugendlichen sind in der Schuldnerberatung immer noch eher die Ausnahme als die Regel. In einigen Fällen werden solche Projekte von Banken gesponsert. Das nun aber ausgerechnet ein Inkasso-Unternehmen ganz offiziell ein solches Projekt unterstützt und dafür mit für die Schlussrunde eines Ethik-Preises ausgezeichnet wird, ist zunächst kaum zu glauben. Der Beweis für diesen Hinweis aus Kollegenkreisen findet sich hier .
Aber sehen wir es positiv: Zumindest kann man jedoch in zukünftigen Verhandlungen mit Intrum Inkasso die Ethik-Auszeichnung ins Spiel bringen.

       

30.01.2006    Kappung der Versorgung bei rückständigem Hausgeld für Eigentumswohnung ("Ausfrieren")
Der nachhaltige Zahlungsrückstand eines Wohnungseigentümers berechtigt die übrigen Wohnungseigentümer zur Verhängung einer Versorgungssperre. BGH, Urteil vom 10.6.2005 – V ZR 235/04

       

30.01.2006    Schuldenreport 2006 erschienen
Der vom Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Deutschen Caritasverband und dem Diakonischen Werk der EKD herausgegebene "Schuldenreport 2006" ist ab sofort über den Berliner Wissenschafts-Verlag oder im Buchhandel erhältlich (ISBN: 3-8305-1109-4). 
Der Schuldenreport stellt die Entwicklung der privaten Ver- und Überschuldung dar und geht den Ursachen nach. Er gibt eine Übersicht über Rechtsprechung, Gesetzeslage und sonstige Aktivitäten zur Überwindung und Vermeidung von Überschuldung. Er zieht Vergleiche mit der Situation in anderen Ländern. Damit ist er das zentrale Nachschlagewerk für Politik, Medien, Wis­senschaft und für die Praktiker in der Schuldner- und Insolvenzberatung.

       

30.01.2006    CDU/CSU: Banken müssen Selbstverpflichtung einhalten
In einer Pressemitteilung vom 26.01.2006 erklärten der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB: "Eine Selbstverpflichtung der Banken und eine freiwillige Branchenlösung ist einem gesetzlichen Zwang immer vorzuziehen. Jetzt sind die Banken aufgerufen, sich an ihre eigene Selbstverpflichtung zu halten. Wenn diese ins Leere läuft, muss aber nach Alternativen gesucht werden." Darüber hinaus sehen sie in diesem Zusammenhang auch einen Bedarf für eine Reform des Kontenpfändungsrechts, "so dass dem Kunden ein unpfändbarer Sockelbetrag zur Sicherung des Existenzminimums verbleibt." Zudem müssten endlich die Ursachen für diese Probleme konzertiert anzugehen:"Bedenklich ist dabei, dass einige Bundesländer den Schuldenberatungsstellen die finanziellen Fördermittel kürzen."  Pressemitteilung vom 26.01.2006

       

25.01.2006    Die GRÜNEN: Konto für Jedermann - den Worten Taten folgen lassen
Auch die Bundestagsfraktion des Bündnis 90/Die Grünen begrüßt in einer Pressemitteilung, dass die Bundesjustizministerin "dazu gelernt hat. Das gesetzliche Recht auf ein Girokonto ist in Ländern wie Belgien und Frankreich längst eingeführt und in Deutschland bislang am Widerstand der Kreditwirtschaft gescheitert", so Bärbel Höhn, Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die GRÜNEN würden nun genau darauf achten, ob den Ankündigungen jetzt auch Taten folgen, denn es sei ein "untragbarer Zustand, dass immer mehr einkommensschwachen oder verschuldeten Menschen die Eröffnung eines eigenen Kontos verweigert wird." Die Selbstverpflichtung der Bankwirtschaft sei gescheitert. Gerichte wie das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen sähen in der ZKA-Empfehlung keine rechtsverbindliche Grundlage, vielmehr sei hier derGesetzgeber gefragt.
"Ein Verbraucherrecht auf ein Girokonto heißt aber auch, dass das Konto vor Pfändungen sicher sein muss, um das Existenzminimum effektiv zu schützen. Und Menschen in finanziellen Schwierigkeiten brauchen Erleichterung durch ein vereinfachtes, entbürokratisiertes Verbraucherinsolvenzverfahren. Hier sind von der großen Koalition zum Teil deutliche Verschlechterungen für verschuldete Menschen geplant. Davon wird Schwarz-Rot auch mit der Ankündigung eines Kontos für jedermann nicht ablenken können."

       

25.01.2006    Verbraucherzentralen loben Vorstoß von Zypries 
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Bereitschaft von Bundesjustizministerin Zypries begrüßt, Verbrauchern einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto zu geben. "Die Politik zieht damit die einzig richtige Konsequenz aus der von den Banken permament gebrochenen Selbstverpflichtung," sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Ohne Konto ist man praktisch nichts - deshalb ist das Recht auf ein Girokonto ein Teilhaberecht am Wirtschaftsleben für Jedermann."
Hunderttausende Verbraucher seien nach Untersuchungen des vzbv auch 10 Jahre nach der Selbstverpflichtung der Banken ohne Girokonto auf Guthabenbasis, da diese von zahlreichen Instituten regelmäßig gebrochen und ignoriert werde. Besonders treffe dies Arbeitslose; jeder zehnte Leistungbezieher habe kein Girokonto. Der fehlende Zugang zu einem Konto ist nicht nur ein Vermittlungshemmnis, er führe bei den Betroffenen auch zu beträchtlichen zusätzlichen Kosten von bis zu 80 Euro monatlich an zusätzlichen Bankgebühren. Zumindest bei der Auszahlung von Sozialleistungen trifft auch die Sozialkassen ein Teil dieser Kosten. 
Die Ankündigung der Bundesjustizministerin bedeutet eine überraschende Wende. Die SPD hatte in der rot-grünen Bundesregierung eine gesetzliche Regelung noch abgelehnt. Begründet wurde dies unter anderem mit einer befürchteten Klagewelle abgelehnter Kontoeröffnungsanträge. Der vzbv wies diese Befürchtung zurück: "Wenn die Banken das Recht auf ein Girokonto beachten, wird es keine Klagewelle geben," sagte vzbv-Chefin Edda Müller.

       

24.01.2006    Girokonto für jedermann: Zypries kündigt Gesetzesinitiative an!
Im Rahmen einer Telefonaktion der BILD-Zeitung (siehe Ausgabe vom 24.01.2006) erklärte die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf eine entsprechende Frage: "Darüberhinaus denken wir über ein neues Gesetz nach. Damit sollen alle Banken verpflichtet werden, ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten."
Zwar hat der Zentrale Kreditausschuss der Banken schon 1995 eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken ausgesprochen, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis zu ermöglichen. Viele Banken und Sparkassen lehnen aber immer noch die Eröffnung eines solchen Kontos ab bzw. kündigen es bei Pfändungen (siehe auch unsere Umfrageaktion). Gerade für Empfänger des Arbeitslosengeldes II ist das oft ein besonderes Problem. 
Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte Ende Dezember entschieden, es gebe keinen einklagbaren Anspruch auf ein Girokonto. Dieses Urteil erhöht nun den Druck auf die Politik, über eine gesetzliche Lösung nachzudenken.
Mit dieser Meldung starten wir eine weitere Umfrage zum Thema Girokonto für jedermann mit der Frage: Kein Konto? Welche Banken verweigern sich?

       

23.01.2006    Verantwortung im Verbraucherkredit
Fachkongress vom 17. - 18. Febraur an der Universität Hamburg. Der zweite Kongress im Rahmen der Internationalen Koalition für Verantwortung im Kredit in Deutschland wendet sich an Kredit-, Schulden-und Kundenberater und will die praktischen Probleme einer produktiven Kreditvergabe diskutieren.Er soll ein Forum sein für Diskussion und Austausch unter Beratern und dadurch die zentrale Konferenz am 28. und 29. April 2006 im Albert Hall Komplex in Brüssel aus deutscher Sicht ebenso vorbereiten wie die erste Berliner Konferenz des vzbv.  Einladung

       

23.01.2006    Aktualisierung der Unterrichthilfe "Finanzkompetenz"
Die "Unterrichtshilfe Finanzkompetenz" soll ergänzt und aktualisiert werden. Dazu bittet die SKM-Bundeszentrale einen dazu erarbeiteten Fragebogen auszufüllen und bis zum 20.02.2006 zurückzusenden..  Fragebogen

       

19.01.2006    Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz lädt zur 1. FinKom-Info- Börse ein
Am 10. März 2006 findet in der Katholischen Akademie in Berlin die erste FinKom-Info- Börse statt. Ziel des Präventionsnetzwerks Finanzkompetenz ist es, die vielfach geforderte Finanzkompetenz und deren Rahmenbedingungen durch gesellschaftspolitische Einflussnahme zu verbessern. Am erstmals ausgeschriebenen Wettbewerb zur 1. FinKom- Info-Börse haben sich insgesamt 36 Projekte beteiligt, die sich an der Veranstaltung vorstellen werden. Die ersten drei Projekte werden am Schluss der Tagung besonders ausgezeichnet.  Einladung zur 1. FinKom-Info in Berlin

       

19.01.2006    Beratungshilfe für Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches durch einen Rechtsanwalt
Zummindest bei langen Wartezeiten der Schuldnerberatungsstellen ist zur Durchführung des AEV durch einen RA Beratungshilfe zu gewähren, da keine "andere Möglichkeit der Hilfe" im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. BerHG besteht.
AG Hamm, Beschluss vom 19.12.2005, 23 II 1297/05, ZVI 2005, 628 (rechtskräftig)

       

19.01.2006    Keine Beratungshilfe für Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches durch einen Rechtsanwalt
Für die Durchführung des AEV durch einen RA kommt keine Beratungshilfe in Betracht, da bei der Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens keine Rechte des Antragsstellers wahrgenommen werden, sondern nur Fragen des allgemeinen Lebens beraten werden. Darüber hinaus stehen andere Möglichkeiten der Hilfe gem. § 1 Abs. 1 Nr. BerHG.
AG Duisburg-Ruhrort, Beschluss vom 16.09.2005, 13 II 814/05, ZVI 2005, 629) (Gegen diese Entscheidung wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt)

       

18.01.2006    Informationsblätter des Diakonischen Werkes Dortmund neu aufgelegt
Gemeinsam mit der Schuldnerhilfe Köln e.V. und dem Verein Schuldnerhilfe Essen hat das Diakonische Werk Dortmund seine 20 Faltblätter rund um das Thema Verschuldung neu aufgelegt. Diee Texte wurden auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung und in ein neues Layout gebracht. Erstmalig werden die Texte auch in der türkischen Sprache angeboten.  Näheres zu den Themen und Bestelladresse

       

18.01.2006    Interviewpartner für Studie zu Kreditvermittlungsbetrug gesucht
Das Seminar für Sozialpolitik der Universität Köln untersucht derzeit risikobehaftete Konsumentenkredite mit dem Focus auf Kreditvermittlungsbetrug. Dazu sucht das Seminar für eine Befragung Menschen, die schlechte Erfahrungen mit solchen Krediten gemacht haben. haben. Diese Personen sollten sich schon in einer überschuldeten Situation befinden. Wir benötigen mind. 15 Personen, die sich auf ein Interview zu ihren Erfahrungen einlassen möchten. Gerne sind wir dazu bereit entweder in die örtlichen Schuldnerberatungszentren zu kommen oder zu den Personen direkt, aber eine Befragungen ist genauso in unseren Räumen der Universität möglich.Interessenten können sich melden bei: Dr. Clarissa Kurscheid

       

18.01.2006    Versagung der Restschuldbefreiung bei Verschweigen ausländischen Grundbesitzes
Verschweigt ein Schuldner im Vermögensverzeichnis ausländischen grundbesitz ist die restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO zu versagen. Dies gilt auch, wenn der Grundbesitz wetauschöpfend belastet ist.
BGH, Beschluss vom 17.03.2005 - IX ZB 260/03

       

14.01.2006    Girokonto für jedermann: Postbank weist Schlichtungsspruch zurück
Die Postbank kündigte einem Schuldner das Girokonto für jedermann nach zwei Kontenpfändungen. Auf seine Beschwerde hin entschied der Ombudsmann der öffentlichen Banken mit Beschluss vom 10.11.2005 (1244/2005), dass die Kontenkündigung gegen die Empfehlungen des Zentralen Kreditauschusses verstoße. Der Postbank "ist aus vielen Vorgängen die hiesige Auffassung bekannt, dass eine Pfändung nicht automatisch zu einer Kündigung des Kontos berechtigt. Dadurch ist das Konto nicht ohne weiteres von der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen". Trotz dieses eindeutigen Beschlusses musste der Bundesverband der Öffentlichen Banken Deutschlands in einem Schreiben vom 28.12.2005 der Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes Aalen mitteilen, dass die Postbank den Schlichtungsspruch nicht angenommen habe und damit der Schlichtungsversuch gescheitert sei. "Beiden Beteiligten steht nunmehr der Weg zu den ordentlichen Gerichten frei".
Wie die Rechtsprechung jedoch über das Recht auf ein Girokonto entscheidet, zeigt das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22.12.2005. Demnach ist die ZKA-Empfehlung zum Girokonto nicht rechtsverbindlich, sondern nur eine Bitte, sich nach der Empfehlung zu richten. "Es ist hier der Gesetzgeber gefragt für eine gesetzliche Regelung zu sorgen." Auch das Forum Schuldnerberatung meint, dass eine solche Regelung längst überfällig ist.

       

14.01.2006    Jeder neunte Erwachsene ist überschuldet
Bereits jeder neunte erwachsene Bundesbürger ist im Jahr 2005 überschuldet gewesen, berichtet die «Sächsische Zeitung» in ihrer heutigen Ausgabe. Wie das Blatt unter Berufung auf Zahlen der Wirtschaftsauskunftei Creditreform schreibt, konnten im vergangenen Jahr 11,3 Prozent der Deutschen fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen. 2004 seien es noch 10,6 Prozent gewesen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren ist im Jahr 2005 beträgt nach Schätzungen der Creditreform auf 98.400 gestiegen.  ... mehr

      

13.01.2006    König Kunde - Bettelmann
Unter diesem Motto findet die diesjährige "Aktionswoche Schuldnerberatung" der AG SBV vom 18. - 22.09.2006 statt.
Nachdem im vergangenen Jahr „Der Mensch hinter den Schulden“ im Blickpunkt war soll sich die diesjährige Aktionswoche mit den Verkaufspraktiken der Wirtschafts- und Bankenverbände beschäftigen und dabei die Gläubigermitverantwortung in den Blick nehmen.
Eine Vorbereitungsgruppe hat die inhaltliche Vorbereitung der Fachwoche übernommen. Gerne werden von der Arbeitsgruppe Gedanken, Anregungen und Ideen zu dieser Thematik entgegen genommen. Ganz aktuell werden gesucht (bis Mitte Februar): Materialien über Inkassounternehmen, die nur über (teure) Hotlines zu erreichen sind. Es werden auch dokumentierte Fälle gesucht die auf den bekannten Ketten: Gläubiger --> Inkasso--> Rechtsanwalt--> Inkasso basieren. Alle Informationen und Anfragen an: gdeller(at)diakonie-wuppertal.de