News-Archiv aus dem Jahr 2007

31.12.2007

28.12.2007    Bundesbank passt Basiszinssatz auf 3,32 % an 
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.01.2008 nun 3,32 % (bisher 3,19 %). Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 8,32 % (bisher 8,19 %).

       

22.12.2007    Frohe Weihnachten allen Foren-Nutzern, Vereinsmitgliedern und Unterstützern
Die Redaktion des Forums und der Vorstand des Vereins Forum Schuldnerberatung e.V. wünschen allen Useren, Vereinsmitgliedern und Unterstützern eine frohe Weihnachten und ein frohes, gesundes, zufriedenes Jahr 2008!

       

21.12.2007    Aktionswoche Schuldnerberatung 2008: Überschuldete Eltern - Arme Kinder 
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ruft zur achten bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 16. bis 20. Juni 2008 auf. Das Motto der Aktionswoche lautet: "Überschuldete Eltern - Arme Kinder". Ab 1. Februar 2008 soll auf der Homepage www.aktionswoche-schuldnerberatung.de alles wissenswerte rund um die Aktionswoche eingesehen werden können.  Aufruf zur Aktionswoche 2008

       

20.12.2007    Das Vollstreckungsverbot gilt auch für den Deliktsgläubiger, die zugleich Insolvenzgläubiger sind 
Der Gläubiger gehört als Insolvenzgläubiger, dessen Forderung aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung des Schuldners herrührt, nicht zu dem privilegierten Kreis von Neugläubigern, denen die Vollstreckung in erweitert pfändbare künftige Bezüge des Schuldners gestattet ist. Die Besserstellung gilt nur für Neugläubiger von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, aber nicht auch für Unterhalts- und Deliktsgläubiger, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen.  BGH, Beschluss vom 15.11.2007, IX ZB 4/06

       

20.12.2007    Beihilfezahlungen an einen Beamten gehören zu dessen Insolvenzmasse
Ausgezahlte Beihilfen des Dienstherrn für Aufwendungen im Krankheitsfall gehören zur Insolvenzmasse eines Beamten, der Anspruch auf diese Leistung jedoch erst, wenn sich seine Zweckbindung zugunsten des Gläubigers, dessen Forderung als Aufwand der konkreten Beihilfegewährung zugrunde liegt, erledigt hat.  BGH, Beschluss vom 08.11.2007, IX ZB 221/03

       

17.12.2007    Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2008 geändert - Erstmals bundeseinheitliche Tabelle
Zum 01.01.2008 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert. Dies war wegen des gleichzeitigen Inkrafttretens des neuen Unterhaltsrechts notwendig geworden.
Zukünftig wird es eine einheitliche Tabelle für ganz Deutschland geben, die sog. "Berliner Tabelle" für Geringverdiener in den neuen Bundesländern entfällt. Die Monatssätze steigen um durchschnittlich etwa zwei Euro. Die Zahl der Einkommensgruppen wurde von 13 auf 10 gesenkt. Besonders Kinder mit Eltern in den oberen Einkommensgruppen könnten allerdings künftig ein paar Euro weniger erhalten, wenn diese in eine andere Einkommensklasse rutschen. Da das Existenzminimum von Kindern künftig Vorrang hat, können geschiedene Ehepartner nun leer ausgehen, wenn der Mindest-Eigenbedarf für den verdienenden Ex-Partner erreicht ist. Dies habe der Gesetzgeber so gewollt. Auf der anderen Seite soll die neue Tabelle einfacher zu handhaben sein. Die Unterhaltstabelle ist in 400-Euro-Einkommensschritten gegliedert. Das Kindergeld wird bei Minderjährigen zur Hälfte und bei Volljährigen ganz angerechnet. Die Richtsätze in der Düsseldorfer Tabelle werden in der Regel alle zwei Jahre neu angepasst.  Düsseldorfer Tabelle

       

13.12.2007    Keine Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz zwecks Sicherung des Ehegattenunterhalts
Der für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ob ein Unterhaltsschuldner verpflichtet ist, laufenden Unterhaltsansprüchen durch Einleitung der Verbraucherinsolvenz Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten zu verschaffen. 
Mit Urteil vom 23. Februar 2005 (BGHZ 162, 234) hatte der BGH entschieden, dass einen Unterhaltsschuldner im Verhältnis zu seinen minderjährigen Kindern grundsätzlich eine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz trifft, wenn dieses Verfahren geeignet ist, den laufenden Unterhaltsansprüchen Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten zu verschaffen. Denn ihren minderjährigen Kindern gegenüber sind die Eltern verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden (§ 1603 Abs. 2 BGB; sog. gesteigerte Unterhaltspflicht)
Ob den Unterhaltsschuldner eine solche Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz auch im Verhältnis zu unterhaltsberechtigten getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten trifft, war in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Der BGH hat dies jetzt abgelehnt, weil in dem Verhältnis getrennt lebender oder geschiedener Ehegatten zueinander regelmäßig der verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit des Unterhaltsschuldners Vorrang gebührt. 
Das Gesetz hat den Ehegattenunterhalt nicht mit dem gleichen Gewicht ausgestattet wie den Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder, die regelmäßig nicht in der Lage sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Gegenüber getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten besteht deswegen keine gesteigerte Unterhaltspflicht. Auch im Rang wird der Ehegattenunterhalt den Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder nach der vom Gesetzgeber beschlossenen und zum 1. Januar 2008 in Kraft tretenden Unterhaltsrechtsreform (§ 1609 BGB) nachgehen. Schließlich ist beim Ehegattenunterhalt zu berücksichtigen, dass es sich bei den Kreditverbindlichkeiten, die das Einkommen des Unterhaltspflichtigen schmälern, regelmäßig um solche handelt, die schon während der ehelichen Lebensgemeinschaft eingegangen wurden und die deswegen auch schon die ehelichen Lebensverhältnisse der Ehegatten geprägt hatten.

       

11.12.2007    Ausschluss von am Insolvenzverfahren teilnehmenden Unterhaltsgläubigern und Deliktsgläubigern
Die Vollstreckung in die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners ist nur Neugläubigern von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, nicht aber Unterhalts- und Deliktsgläubigern gestattet, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen. BGH, Beschluss vom 27.09.2007, IX ZB 16/06

       

11.12.2007    Voraussetzung für eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
Haben keine Insolvenzgläubiger Forderungen zur Tabelle angemeldet, kann dem Schuldner die Restschuldbefreiung bereits im Schlusstermin erteilt werden, sofern er belegt, dass die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind. Weist der Schuldner erst später nach, dass keine Kosten mehr offen und sämtliche Verbindlichkeiten getilgt sind, ist ihm dann entsprechend § 299 InsO auf seinen Antrag die Restschuldbefreiung schon vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode zu erteilen. BGH, Beschluss vom 08.11.2007, IX ZB 115/04.

       

15.11.2007    Nichtangabe der geleisteten Mietkaution im Vermögensverzeichnis durch den Schuldner ist dann nicht grob fahrlässig, wenn er an anderer Stelle die Verpflichtung zur Mietzinszahlung angibt 
Hat ein Schuldner auf Grund eines entsprechenden Hinweises des Insolvenzgerichts einen Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung gestellt und in dem beigefügten Vermögensverzeichnis die von ihm geleistete Mietkaution nicht angegeben, gleichzeitig jedoch unter "regelmäßige Zahlungsverpflichtungen” vermerkt, Mietzins zahlen zu müssen, so ist ihm die von ihm begehrte Restschuldbefreiung zu gewähren,weil er seine Pflicht, sämtliche Positionen im Vermögensverzeichnis anzugeben, nicht grob fahrlässig verletzt hat. BGH, Beschluss vom 27.09.2007, IX ZB 243/06

       

09.11.2007    SchuldnerAtlas Deutschland 2007: Neuer Höchststand – aber Anstieg schwächt sich ab
Die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland hat auch 2007 weiter zugenommen. Der Anstieg der gesamtdeutschen Schuldnerquote wird allerdings schwächer. Dies stellt der sog."SchuldnerAtlas" fest, den die Creditreform jährlich erstellt. 
Für die Bundesrepublik wurde zum Stichtag 1. Oktober 2007 eine Schuldnerquote von 10,9 Prozent (Vorjahr: 10,7 Prozent) ermittelt. Das heißt, rund 7,3 Millionen Bewohner Deutschlands oder mehr als jeder zehnte erwachsene Einwohner gelten als überschuldet oder weisen zumindest nachhaltige Zahlungsstörungen auf. Im Vergleich zu 2006 sind weitere 150.000 Schuldner hinzugekommen – ein Zuwachs von 2,1 Prozent. Im Jahr davor war der Anstieg mit 170.000 Betroffenen noch etwas höher.
Die Schuldnerquote liegt in den neuen Bundesländern (11,5 Prozent, ohne Berlin) höher als im Westen Deutschlands (10,7 Prozent). Allerdings hat die Überschuldung im Osten, wie bereits im Vorjahr, weniger stark zugenommen als im Westen Deutschlands. Insgesamt zählt Ostdeutschland rund 1,3 Millionen Überschuldete. Im Westen sind es rund 6 Millionen Personen.
Die vertiefende Analyse belegt einen bedenklichen Trend: Trotz des konjunkturellen Aufschwungs gibt es keine Entspannung der Verbraucherüberschuldungsproblematik. Bundesländer: Bayern erneut am besten 
Die niedrigsten Schuldnerquoten weisen die Bundesländer Bayern (7,8 Prozent; Vorjahr: 7,7 Prozent) und Baden- Württemberg (8,1 Prozent; Vorjahr: 8,1 Prozent) auf. Sachsen landet mit einer Schuldnerquote von 10 Prozent (Vorjahr: 9,8 Prozent) erneut auf dem dritten Platz. Thüringen verbessert sich erstmals auf den vierten Rang. Schlusslichter sind – wie auch schon 2006 – die Länder Bremen (15,5 Prozent; Vorjahr: 15,3 Prozent), Berlin (15,3 Prozent; 15,2 Prozent) und Sachsen-Anhalt mit einer Überschuldung von 13,7 Prozent (Vorjahr: 13,4 Prozent).  Schuldneratlas 2007

       

08.11.2007    Verbraucherzentrale NRW wirft vielen Geldinstituten vor: Unlauterer Kundenfang mit Lockvogel-Krediten
Mit “Sofort“- und “Wunsch“- Krediten zu Billig-Zinssätzen locken zahlreiche Geldinstitute. Doch bei einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei 15 Geldinstituten gelang es nur selten, die Lockvögel aus der Werbung zu fangen. “Gut und günstig Wünsche erfüllen“, Kredit aufnehmen “so einfach wie einkaufen“: Viele Banken forcieren derzeit vor allem im Internet ihr Geschäft mit Ratenkrediten, das in Deutschland mittlerweile ein Volumen von 130 Milliarden ausmacht. Doch ganz so einfach ist es für Kreditnehmer nicht, mit den Darlehen von der Stange. 232- mal bemühten die Tester der Verbraucherzentrale NRW die Onlinerechner von 15 Banken und Sparkassen. Sie variierten dabei die Kreditsumme von 750 bis 10.000 Euro sowie die Laufzeit zwischen zwölf und 48 Monaten. Das Ergebnis: Lediglich bei 40 Abfragen, also jedem sechsten Darlehensbegehren, winkte dem Kreditnehmer der in der Werbung avisierte Superzins. Und der lag je nach Geldinstitut zwischen 3,49 und 7,45 Prozent. ... mehr

       

05.11.2007    Stellungnahme der AG SBV zur aktuellen Situation zum Girokomnto für jedermann 
Auch die AG SBV (Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände) hat auf Bitten des Finanzauschusses des Bundestages Stellung zur aktuellen Situation beim Girokonto für jedermann genommen. Die zalreichen Rückmeldungen der Schuldnerberatungsstellen an die AG SBV - für die sich die AG SBV bei den beteiligten Schuldnerberatungsstellen herzlich bedankt - im Vorfeld der Sitzung des Finanzauschusses zeigen weiterhin, dass es bundesweit weiterhin massive Probleme mit dem Erhalt bzw. der Einrichtung von Girokonten gibt: "Deshalb erneuern wir auch an dieser Stelle unsere Forderung nach einem Rechtsanspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis".  Stellungnahme der AG SBV Rückmeldungen der Schuldnerberatungsstellen

       

31.10.2007    Vzbv: Stellungnahme zur aktuellen Situation zum Girokomnto für jedermann 
Wie bereits gemeldet hat sich der Finanzausschuss des Bundestages noch einmal mit dem Bericht der Bundesregierung zur Praxis der ZKA-Empfehlung "Girokonto für jedermann" vom Sommer 2006 auseinander gesetzt. In diesem Zusammenhang wurde u.a. auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) um eine Stellungnahme gebeten:
Die aktuellen Stichproben unterstreichen erneut die hinlänglich bekannten Unzulänglichkeiten:

  • die Unverbindlichkeit der ZKA-Empfehlung;
  • die Diskrepanz zwischen öffentlichen Verbandsäußerungen und der Praxis der Geldinstitute vor Ort.


Es ist daher überfällig, dass zur Problementschärfung wenigstens alle drei Empfehlungen der Bundesregierung in ihrem Bericht zur Praxis der ZKA-Empfehlung schnellstmöglich umgesetzt werden. 
Bislang liegt lediglich ein Regierungsentwurf für die Reform des Kontopfändungsrechts vor. Diese wird es, wenn überhaupt, nur schaffen, die Zahl der Kontokündigungen moderat zu reduzieren. Sie wird es aber nicht schaffen, die jetzt schon kontolosen Verbraucher wieder in den bargeldlosen Zahlungsverkehr einzubeziehen (hierzu unten noch mehr). 
Es steht immer noch die Umsetzung der beiden weiteren Empfehlungen der Bundesregierung aus, nämlich die Ersetzung der ZKA-Empfehlung durch eine Selbstverpflichtung, die das einzelne Kreditinstitut gegenüber dem (potentiellen) Kunden rechtlich bindet, soweit dem Institut die Kontoeinrichtung/-führung zumutbar ist, sowie die Bindung der Kreditinstitute an die Schlichtungssprüche. 
Der vzbv hat in seiner Stellungnahme gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vom 21. November 2006 verschiedene Vorschläge zur Gestaltung der neuen Selbstverpflichtungserklärung und der Schlichtungsverfahren unterbreitet, auf die wir hier Bezug nehmen. Link zur Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung BT vom 21. November 2006 
Die Politik kann nicht allein auf die Reform des Kontopfändungsrechts bauen, deren Folgen je nach Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens ohnehin frühestens in einigen Jahren untersucht werden können. Die Unzulänglichkeiten des Regierungsentwurfs lassen jedenfalls keinen signifikanten Rückgang der Kontokündigungen erwarten:

  • Es gibt keinen Anspruch auf Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos zu tragbaren Preiskonditionen.
  • Für den lediglich vorgesehenen Anspruch auf Umstellung eines vorhandenen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto gibt es noch nicht einmal eine Garantie für die Kostenneutralität der Umstellung.
  • Anders als der Referentenentwurf kehrt der Regierungsentwurf zum Prinzip der Dauerwirkung der Kontopfändung zurück. Dabei ist die Dauerwirkung für die Kontokündigungen verantwortlich, weil erst sie die Kontopfändung als Druckmittel attraktiv macht. Die Dauerwirkung soll nach dem Regierungsentwurf erst auf Antrag des Kontoinhabers durch das Gericht aufgehoben werden, und auch nur wenn er beweisen kann, dass dem Konto in den letzten sechs Monaten vor seinem Antrag (überwiegend) unpfändbare Beträge gutgeschrieben wurden und er zudem glaubhaft machen kann, dass dies auch für die kommenden 12 Monate gelten wird.
  • Der unpfändbare Sockelbetrag auf dem Pfändungsschutzkonto schließt den momentanen Unzumutbarkeitsgrund der ZKA-Empfehlung, dass "das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist", nicht sicher aus. Angesichts der Anwendungspraxis der ZKA-Empfehlung ist ohne Austausch der ZKA-Empfehlung wenigstens gegen eine neue Selbstverpflichtungserklärung eine weite Interpretation dieses Unzumutbarkeitsgrunds nicht auszuschließen.

Auch das Bundesjustizministerium äußert sich zur Nachhaltigkeit der Kontopfändungsreform skeptisch: "Ob die Diskussion um den Rechtsanspruch auf ein Girokonto zu einem Ende kommt, liegt jetzt in den Händen der Kreditwirtschaft. Dies dürfte maßgeblich davon abhängen, dass sie ihren Beitrag zum Gelingen des neuen Reformansatzes leistet." Der Verbraucherzentrale Bundesverband erwartet einen solchen "Beitrag" der Geldinstitute vor Ort nicht nur zum Gelingen des künftigen Kontopfändungsrechts - von der Politik erwartet der vzbv nun zumindest eine zügige positive Positionierung zu den drei Empfehlungen der Bundesregierung.  Stellungnahme des vzbv

       

18.10.2007    Dringend und wichtig: Aktuelle Situation zum Girokomnto für jedermann 
Der Finanzausschuss des Bundestages hat sich letzte Woche in einer nicht öffentlichen Sitzung noch einmal mit dem Bericht der Bundesregierung zur Praxis der ZKA-Empfehlung "Girokonto für jedermann" vom Sommer 2006 auseinander gesetzt sowie mit den Gesetzesinitiativen zweier Oppositionsparteien vom Februar/März 2006 und dem aktuellen Regierungsentwurf zur Kontopfändungsreform. Letzterer dürfte der Auslöser für die erneute Befassung gewesen sein, denn es steht ja immer noch die Entschließung des Bundestages zum Bericht der Bundesregierung aus, die der Finanzausschuss vorbereitet.
Der Finanzausschuss hat nun wiederum das Bundesfinanzministerium beauftragt, aktuelle Zahlen zur Kontolosigkeit zu ermitteln. Das Ministerium hat hierzu Ende letzter Woche u.a. die AG SBV angeschrieben - mit sehr kurzer Rückmeldefrist, nämlich 29.10.
Ich wäre kurzfristig an Rückmeldungen aus dem Arbeitsfeld interessiert wie die derzeitigen Erfahrungen vor Ort sind: besteht das Zugangsproblem zu Konten unverändert, hat sich die Situation verbessert oder verschlechtert. Gibt es ggf. konkrete Fallbeispiele. Entsprechende Rückmeldungen sollten der AGSBV bis zum 26. 10. zugeleitet werden: stark(at)skmev.de Wir bitten deshalb die Praktiker)innen) dringend, Rückmeldungen zu diesem wichtigem Thema an die AG SBV zu melden und so beizutragen, dass es in absehbarer Zeit ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto geben könnte.

       

15.10.2007    Stellungnahme des Bundesrates zu den InsO-Änderungen
Der Infodienst Schuldnerberatung (Autor: Wolfgang Schrankenmüller) berichtet , dass der Bundesrat in seiner 837. Sitzung am 12.10.2007 zu den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen Stellung genommen hat. Die Länderkammer ist dabei weitgehend den Empfehlungen der Ausschüsse v. 01.10.2007 gefolgt. Bei der Kostenbeteiligung der Schuldner hat sich die harte Linie des Rechtsausschusses durchgesetzt. 
Positiv aus Sicht der Schuldnerberatung ist: Der Bundesrat greift einen Vorschlag von Seiten der Schuldnerberatung auf und plädiert für eine "qualifizierte Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO, die "auf der Grundlage von persönlicher Beratung und qualifizierter Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners" auszustellen ist(vgl. Änderung Nr. 21, S.18). Dagegen möchten die Bundesländer keine Ausweitung der Vertretungsbefugnis für die geeigneten Stellen auf das gesamte Verfahren (Nr. 25, S.22). 
Der Bundesrat betont die Notwendigkeit der Beteiligung des Schuldners an den Verfahrenskosten und geht - wie zu erwarten war - noch weit über die Vorschläge der Bundesregierung hinaus: Der Schuldner soll nicht nur für die Gerichtskosten des Entschuldungsverfahrens einen Beitrag von 25 Euro aufbringen und für die Mindestvergütung des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase in Höhe von monatlich 13 Euro aufkommen. Er soll auch die Vergütung des vorläufigen Treuhänders in Höhe von mindestens 205 Euro bzw. 405 Euro, jeweils zzgl. USt und Auslagen, erstatten. Tut er es nicht, ist dem Schuldner - nach Auffassung des BR - die Restschuldbefreiung von Amts wegen zu versagen.
Nach Meinung der Ländervertreter wird derjenige Schuldner, der ernsthaft am Verfahren mitarbeiten will, während der Wohlverhaltensperiode die erforderlichen Beträge von 20 bis 25 Euro monatlich aufbringen (Nr. 18, S.15 ff).
Erwartungsgemäß kommen von der Länderkammer keine Vorschläge für eine "Härtefallregelung" für den obligatorischen Kostenbeitrag des Schuldners im Entschuldungsverfahren. Leider wurde eine vom Sozialausschuss empfohlene Regelung, bei Beziehern von SGB II oder Sozialhilfe auf die Versagung der Restschuldbefreiung allein wegen der Nichtzahlung der Treuhändervergütung zu verzichten, nicht in den Beschluss der Ländervertretung aufgenommen. 
Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Schuldnerberatung kritisch zu werten, daß die Funktion eines "vorläufigen Treuhänders" im Entschuldungsverfahren, der im Wesentlichen die bereits von den geeigneten Stellen erstellten Vermögens- und Gläubiger- und Forderungsverzeichnisse mit dem Schuldner erörtern und dafür mindestens 250 Euro Vergütung erhalten soll, von den Ländervertretern nicht hinterfragt wird. Im Gegenteil: Man sorgt sich um eine 3-monatige Treuhänderlose Zeit, die zwischen dem Ende der Tätigkeit des "vorläufigen Treuhänders" und der Bestellung des "Abtretungstreuhänders" liegt (Nr.13, S.11). 
Am Schluss der Stellungnahme wird sogar im Hinblick auf solche Schuldner, die nicht in der Lage sind, sich an den Kosten zu beteiligen, festgestellt: "Unabhängig davon ist zu bedenken, dass der Staat dem Schuldner mit dem Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren lediglich eine verfahrensrechtliche Option einräumt, von der dieser nicht Gebrauch machen muss" (Nr. 36, S.32). 
Zu begrüßen ist der Vorschlag der Ländervertretung, den Schutz der Mietwohnung des Schuldners vor der Kündigung durch den Insolvenzverwalter auch auf die Nutzung von Genossenschaftlichen Wohnungen auszudehnen (Nr. 8, S.7). 
Für das Inkrafttreten der Änderungen möchte der Bundesrat wegen der umfassenden Änderungen 9 statt 6 Monate Zeit haben (Nr. 35, S.30).  Stellungnahme des Bundesrates vom 12.10.2007

       

12.10.2007    Faule Deals mit faulen Krediten
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Maßnahmen zum Stopp rechtswidriger Weiterverkäufe von Immobilienkrediten. "Mit einem Teil der Forderungsverkäufe begehen einige Kreditinstitute Verrat am Kunden", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Nach einer vom vzbv beim Institut für Finanzdienstleistungen Hamburg (iff) in Auftrag gegebenen Studie haben Kreditinstitute nicht notleidende Kredite ohne Zustimmung der Kreditnehmer an Investoren verkauft. Dies verstößt gegen das Bankgeheimnis und Vorgaben des Datenschutzes. Auch Sparkassen sind betroffen. 
Auch darüber hinaus bergen überholte gesetzliche Regelungen und das Ausnutzen rechtlicher Grauzonen große Risiken für die Kreditnehmer. Kreditkündigungen und willkürliche Zwangsvollstreckungen durch die Neuerwerber sind nicht ausgeschlossen. "Das hat schon Wildwest-Manier, wenn es möglich ist, dass plötzlich ein Wildfremder quasi mit meinem Hausschlüssel vor der Tür steht und das Haus beschlagnahmt", sagt Gerd Billen. Es müsse unterbunden werden, dass die geltenden Vollstreckungsregeln von Investoren missbraucht werden, denen lediglich ihre Rendite am Herzen liegt. Der vzbv fordert verbrauchergerechte Regeln für die Übertragbarkeit von Krediten und Kreditforderungen.  ... mehr

       

10.10.2007    Zahl der Insolvenzverfahren gegen natürliche Personen wird im Jahr 2007 voraussichtlich nur leicht über dem Vorjahr liegen
Laut einer Pressemitteilung von Seghorninkasso sind bei den Verbraucherinsolvenzen entgegen aller Prognosen die Verfahrenszahlen in den ersten drei Quartalen kaum noch angestiegen. Von Januar bis September 2007 wurden mit 100.770 Fällen nur noch 1,67 Prozent mehr Verfahren als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (98.591) eröffnet. Von 2005 auf 2006 hatte dieser Anstieg ähnlich wie in den früheren Jahren aber noch bei 27,6 Prozent gelegen. Gerechnet wird nunmehr mit 140.000 Verbraucherinsolvenzen für das Jahr 2007, prognostiziert waren rund 180.000 Insolvenzen.

       

10.10.2007    Stellungnahme des Bundesrates zu den InsO-Änderungen am 12.10.2007 - Empfehlungen der Ausschüsse v. 01.10.2007
Die Empfehlungen der Ausschüsse für eine Stellungnahme des Bundesrates liegen nun vor. Interessant für die Schuldnerberatung: Der Ausschuss für Arbeits- und Sozialpolitik der Länder greift den Vorschlag von Seiten der Schuldnerberatung auf und plädiert für eine "qualifizierte Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO", die "auf der Grundlage von persönlicher Beratung und qualifizierter Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners" auszustellen ist (vgl. Änderung Nr. 25, S.22). Dagegen möchte der Rechtsausschuss der Länder keine Ausweitung der Vertretungsbefugnis für die geeigneten Stellen auf das gesamte Verfahren (Nr. 28, S.24). Leider gibt es kein Votum der Länderausschüsse gegen die u.E. überflüssige Funktion eines "vorläufigen Treuhänders" im Entschuldungsverfahren, der im wesentlichen die von den geeigneten Stellen erstellten Verzeichnisse mit dem Schuldner erörtern und dafür mindestens 250 Euro Vergütung erhalten soll. Im Gegenteil: Man sorgt sich um eine 3-monatige Treuhänderlose Zeit, die zwischen dem Ende der Tätigkeit des "vorläufigen Treuhänders" und der Bestellung des "Abtretungstreuhänders" liegt. Leider kommen von den Ausschüssen des BR keine Vorschläge für eine "Härtefallregelung" für den obligatorischen Kostenbeitrag des Schuldners im Entschuldungsverfahren. Am Schluss der Empfehlungen (Nr. 41, S.35) wird sogar vom Rechtsausschuss im Hinblick auf solche Schuldner, die nicht in der Lage sind, sich an den Kosten zu beteiligen, festgestellt: "Unabhängig davon ist zu bedenken, dass der Staat dem Schuldner mit dem Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren lediglich eine verfahrensrechtliche Option einräumt, von der dieser nicht Gebrauch machen muss." Immerhin wird vom Sozialausschuss an anderer Stelle (Nr. 20, S.17) vorgeschlagen, bei Beziehern von SGB II oder Sozialhilfe auf die Versagung der Restschuldbefreiung allein wegen der Nichtzahlung der Treuhändervergütung zu verzichten. Für das Inkrafttreten möchten die Länderausschüsse wegen der umfassenden Änderungen 9 Monate statt 6 Monate Zeit haben. Man darf nun gespannt sein, wie die Stellungnahme des Bundesrates am 12.10. ausfällt.  Empfehlungen der Ausschüsse vom 01.10.2007

       

04.10.2007    Überschuldete Personen haben im Schnitt 37.000 Euro Schulden 
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes waren Personen, die im Jahre 2006 von einer Schuldnerberatungsstelle betreut wurden, im Durchschnitt mit knapp 37 000 Euro verschuldet bei einem monatlichen Nettoeinkommen von durch­schnittlich 1.150 Euro. Bei knapp 60% lagen die Einkünfte sogar unter 900 Euro.
Diese Angaben beruhen auf einer Befragung von 124 Schuldnerberatungsstellen, deren Dienste 2006 von rund 47.000 Personen in Anspruch genommen worden sind.
Mehr als die Hälfte dieser Personen, die überschuldet waren oder einen finanziellen Engpass zu meistern hatten, war arbeitslos gemeldet. Arbeitslosigkeit war auch bei knapp einem Drittel Auslöser der finanziellen Schwierigkeiten.
Nahezu die Hälfte (45%) der Personen lebte allein, wobei deutlich mehr alleinlebende Männer als Frauen auf die Hilfe der Beratungsstellen angewiesen waren. Damit sind Singlehaushalte überproportional an der Überschuldung beteiligt. Bei 36% der untersuchten Fälle waren Kinder von den Konsequenzen betroffen. Alleinerziehende Frauen machten 14% aller überschuldeten Personen aus, repräsentieren aber nur 3% der Gesamtbevölkerung über 18 Jahren.
Jüngere Menschen unter 20 Jahren und Senioren über 65 zählten nur ganz selten zur Klientel der Beratungsstellen. Dagegen gehörten 30% aller beratenen Personen der Altersgruppe zwischen 35 und 45 Jahren an, und damit deutlich mehr, als es ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung über 18 Jahren entspricht (20%).

       

19.09.2007    Bundesinnenministerium für mehr Transparenz bei Auskunfteien
Das Bundesinnenministerium erarbeitet einen Gesetzentwurf für mehr Datenschutz und Transparenz bei Auskunfteien. Auskunfteien sind Unternehmen, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten, beispielsweise über Kreditkunden, sammeln und an ihre Geschäftspartner übermitteln. Dabei setzen sie zunehmend so genannte Scoring-Verfahren ein, mit denen sie das Ausfallrisiko für einen Kredit bei einer bestimmten Person berechnen.
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble erklärt: „Die Betroffenen haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, mit welchen Daten Auskunfteien Score-Werte errechnen. Zugleich werden wir mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen schaffen, indem wir die Auslegungsspielräume im Bundesdatenschutzgesetz verkleinern. So können wir auch eine bessere Akzeptanz von Scoring-Verfahren erreichen, an denen in einer immer anonymeren Geschäftswelt alle Beteiligten ein Interesse haben.“

       

10.09.2007    Bundesweite Umfrage zu den Erfahrungen bei der Umsetzung von "Hartz IV" im Arbeitsfeld Schuldnerberatung
Die AG SBV (Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände) hat eine bundesweite Umfrage unter den Schuldnerberatungsstellen zu den Erfahrungen mit der Umsetzung von Hartz IV gestartet. Erkundet werden soll, inwieweit sich das Arbeitsfeld Schuldnerberatung durch die Einführung der Hartz-IV-Gesetze geändert hat. Es soll auch erhoben werden, ob sich konkrete Problemanzeigen herausstellen, die dann in den sozialpolitischen Diskussionsprozess eingespeist werden sollen (hier u. a. in den Sozialmonitoringprozess der Wohlfahrtsverbände).
 Fragebogen  Erläuterungen zum Fragebogen. Der Fragebogen kann online ausgefüllt werden und ausgefüllt entweder per Fax (0221 - 913928-88) oder E-Mail (beer(at)skmev.de) zurückgesandt werden>

       

06.09.2007    Baden-Württemberg kritisiert übertriebene Hilfe für Schuldner
Der baden-württembergische Jusitzminister Ulrich Goll (FDP) sagte der Rhein-Neckar-Zeitung zufolge, die Regierung mache es den Schuldnern zu einfach, ihre Schulden loszuwerden. "Die Dummen sind die Gläubiger. Sie müssen sich künftig fast schon auslachen lassen, sollten sie den Versuch wagen, das Konto zu pfänden und in ein Guthaben des Schuldners zu vollstrecken, um ihr Geld zu bekommen."

       

06.09.2007    Caritas begrüßt geplante Reform des Kontopfändungsschutzes, fordert aber gleichzeitig gesetzliche Regelung eines Girokontos für jedermann
Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt den heute von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes. Kritisch sieht der DCV jedoch, dass das Ziel des Schutzes der Schuldner nicht in vollem Umfang erreicht wird. 
In den vergangenen Jahren hat die starke Zunahme von Kontopfändungen die finanzielle Situation vieler Schuldner massiv verschärft, da die Banken zusätzlich zur Pfändung häufig auch die Konten kündigen. Viele Banken weigern sich nach wie vor, trotz einer Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses, so genannte Guthabenkonten einzurichten. 
Das nun vorgesehene Pfändungsschutzkonto stellt zukünftig sicher, dass der Schuldner in Höhe des Pfändungsfreibetrags seinen existenziellen Zahlungsverpflichtungen wie beispielsweise Miet- oder Energiekosten nachkommen kann. Eine Kahlpfändung ist mit der geplanten Neuregelung nicht mehr möglich. 
Der DCV fordert die Bundesregierung auf, begleitend zur geplanten Reform des Kontopfändungsschutzes auch das Recht auf ein Guthabenkonto umzusetzen. Damit soll der zu erwartenden Praxis der Banken begegnet werden, die entweder Pfändungsschutzkonten verweigern oder gepfändete Konten kündigen werden. Kritisch sieht der DCV, dass die ursprünglich vorgesehene zeitliche Befristung einer Kontopfändung nicht im Gesetzentwurf enthalten ist. Durch die Dauerwirkung der Kontopfändungen werden die Banken auch weiterhin Pfändungsschutzkonten nur schwer akzeptieren. 
Ohne diese weitergehende Regelungen bleiben die Probleme vieler Schuldner, wieder ein Guthabenkonto zu bekommen, unvermindert bestehen bzw. werden sich nach Erfahrungen der Schuldnerberatung noch verschärfen.

       

06.09.2007    Aktualisierter Leitfaden für Restarter ist online
Der Leitfaden "Die 2. Chance" informiert umfassend über die Hürden und Möglichkeiten eines Neustarts nach der Pleite.
Worauf Selbstständige nach einer Pleite achten müssen, damit sie ihre Chance für den unternehmerischen Neuanfang nutzen können - darüber informiert der Leitfaden, den die G.I.B. NRW erarbeitet hat und der nun in aktualisierter Version online zur Verfügung steht. Neben detallierten Informationen zu den Schritten auf dem Weg zum schuldenfreien Neustart enthält die Veröffentlichung "Die 2. Chance - Leitfaden für Restarter" auch einen umfangreichen Serviceteil mit Checklisten, Linkempfehlungen und Hinweisen, wo Restarter weiterführende Informationen erhalten können. Nachdem in diesem Jahr mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft getreten sind, wurde die PDF-Version des Leitfadens aktualisiert und kann unter downloads.gib-nrw.de/Leitfaden_Restart.pdf kostenfrei von den Internetseiten der G.I.B. herunter geladen werden.

       

05.09.2007    Regierungsentwurf zum Kontenpfändungsschutz verabschiedet
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Hat der Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, kann der Basispfändungsschutzbetrag ähnlich wie bei der Pfändung von Arbeitseinkommen erhöht werden. Nach der derzeitigen Planung soll sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 9. November 2007 mit dem Entwurf befassen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Bei zügigem Verlauf der Beratungen im Deutschen Bundestag kann mit einem Inkrafttreten Ende 2008 gerechnet werden.  Pressemitteilung des BMJ
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte inzwischen in einer Stellungnahme den heutigen Kabinettsbeschluss als einen längst überfälligen Schritt.  Stellungsnahme der vzbv

       

02.09.2007    Synopse Regierungsentwurf Insolvenzordnung und aktueller Gesetzestext
Die LAG Schuldnerberatung Hamburg hat eine Gegenüberstellung des Regierungsentwurfes zum Verbraucherinsolvenzverfahren vom 22.08.2007 und des aktuellen Gesetzes veröffentlicht. In einer Langfassung und einer Kurzfassung werden die geplanten Änderungen dem bisherigen Gesetzestext gegenübergestellt.  Synopse Regierungsentwurf und aktueller Gesetzestext
Weiter hat der Infodienst Schuldnerberatung einen Überblick des Regierungsentwurfs und eine kurze Gegenüberstellung des geplanten neuen Rechts mit dem bestehendem Recht erstellt:  Übersicht zum Regierungsentwurf und Vergleich

       

22.08.2007    Regierungsentwurf für vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren vom Bundeskabinett verabschiedet
Das Bundeskabinett hat heute einen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Insolvenzverfahren für Verbraucher reformiert wird. „Das Entschuldungsverfahren wird vereinfacht. Trotzdem schafft es einen sozial gerechten Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen von Gläubigern und Schuldnern –unbürokratischer als bisher. Es bietet dem redlichen Schuldner eine faire Chance für einen Neubeginn ohne Schulden“, betonte Zypries. Pressemitteilung des BMJ vom 22.08.2007 und der Regierungsentwurf vom 22.08.2006
Laut Pressemitteilung wird sich nun der Bundesrat in einem ersten Durchgang mit dem Regelungsvorschlag befassen. Ziel der Bundesregierung ist, das parlamentarische Verfahren bis zum Frühjahr 2008 abzuschließen. Demnach würde dann das neue Verbraucherinsolvenzrecht gem. Artikel 15 des Regierungsentwurfes zum Herbst 2008 in Kraft treten.

       

16.08.2007    Der Lastschriftwiderspruch des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren
Mit dem AG Hamburg hat sich mit dem Beschluss vom 28.06.2007 (ZinsO 2007, S. 721 ff.) soweit ersichtlich zum ersten Mal ein Insolvenzgericht mit der Frage des Lastschriftwiderspruchs im Verbraucherinsolvenzverfahren auseinandergesetzt.
Unser Redaktionsmitglied, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Matthias Hofmann, selbst sowohl Treuhänder als auch Schuldnervertreter in Verbraucherinsolvenzverfahren, setzt sich in einem Aufsatz mit den Hintergründen, den Rechtsfolgen und den Konsequenzen für die Beratungspraxis auseinander, die sich aus diesem Beschluss ergeben.  Aufsatz: Der Lastschriftwiderspruch des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren

       

13.08.2007    Steigende Nachfrage nach Konsumentenkrediten
Die Nachfrage nach Konsumentenkrediten ist in Deutschland von 2000 bis 2006 um zwanzig Prozent von 108,7 Milliarden Euro auf 130,6 Milliarden Euro gestiegen. Alle Kreditinstitute erwarten auch zukünftig ein weiterhin starkes Geschäft mit Kleinkrediten und bauen ihren Vertrieb aus. Für 420 Millionen Euro kaufte die Deutsche Bank die 98 Filialen des Ratenkreditspezialisten Norisbank, um das "Consumer Banking" auszubauen. Als Vertriebskanal nutzen die Kreditinstitute neben dem Ausbau ihres Filialnetzes zunehmend auch Kooperationen mit dem Einzelhandel (z.B. Tchibo, Rossmann). Neben den Großbanken, den Genossenschaftsbanken und Sparkassen erobern das Geschäft mit den Verbrauchskrediten immer stärker ausländische Banken, wie die belgisch-niederländische Fortis, die französische Société Générale und die spanische Santander.

       

01.08.2007    Verschweigen der Mietkaution führt zur Versagung der RSB
Das Verschweigen einer Mietkaution über 1.525 DM stellt eine grob fahrlässige unvollständige Angabe im Sinne von § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO dar und führt zur Versagung der RSB. Eine die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigende Wirkung ist dabei nicht erforderlich ist (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 174/03, WM 2004, 1840, 1841 f). BGH, Beschluss vom 12.07.2007, IX ZB 129/04

       

01.08.2007    Schadensersatzansprüche aus einer Trunkenheitsfahrt sind keine Ansprüche aus vorsätzlich unerlaubter Handlung
Die Schadensersatzverbindlichkeiten desjenigen, der vorsätzlich im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt hat, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen, und dadurch fahrlässig Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet hat, sind von der Restschuldbefreiung nicht ausgenommen. Beschluss des BGH vom 21.06.2007, IX ZR 29/06

       

31.07.2007    Aufgabe von Teileigentum bzw. Wohnungseigentum nicht möglich
Der einzelne Eigentümer kann sein Wohnungs- oder Teileigentum an einem Grundstück nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht aufgeben. Beschluss des BGH vom 14.06.2007, V ZB 18/07

       

25.07.2007    AG SBV: Klarstellung zu einer angeblichen Empfehlung des Kreditprodukts „easyCredit mit Sicherheitsgurt“
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände e.V. (AG SBV) stellt in einer Erklärung vom 16.07.2007 vorsorglich klar, dass „die Schuldnerberatungen“ zu keinem Zeitpunkt das Produkt „easyCredit“ und das Produkt „easyCredit mit Sicherheitsgurt“ empfohlen haben, empfehlen oder empfehlen werden.
Diese Klarstellung ist notwendig, da eine regional tätige Bank auf ihrer Website folgende Behauptung aufstellt: „easyCredit – mit Sicherheitsgurt. Nur über Ihre Geschäftsstelle: Der erste Kredit weltweit, der Sie bei wirtschaftlichen Notlagen und unvorhersehbaren Ereignissen nicht alleine lässt. Von den Schuldnerberatungen empfohlen!“
Die AG SBV hat den Vorstand dieser Bank aufgefordert, diese zu keinem Zeitpunkt ausgesprochene Produktempfehlung durch Entfernen des Satzes „Von den Schuldnerberatungen empfohlen!“ von der Website sowie aus allen relevanten Materialien der Bank kurzfristig zu unterlassen.
Die AG SBV hat dieselbe Bank auch aufgefordert, die weitere Behauptung, wonach „beim easyCredit mit Sicherheitsgurt (…) die Schuldnerberatung bereits eingebaut (ist)!“, insofern klarzustellen, dass „die Schuldnerberatung“ nicht bei dem genannten Kreditprodukt eingebunden ist. Mag die Bank oder die für die Produktentwicklung des easyCredit zuständige Bank im Einzelfall eine Kooperation mit einer lokalen Beratungsstelle eingegangen sein, so rechtfertigt diese Kooperation nicht die allgemeine Behauptung, dass „die Schuldnerberatung“ involviert sei. Denn damit wird der irrige Eindruck erweckt, als ob alle Schuldnerberatungsstellen einen Beratungsservice für Kunden des genannten Kreditprodukts vorhalten würden. Dies gilt noch nicht einmal für die gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen im Einzugsgebiet der Bank.

       

17.07.2007    Verbraucherzentrale NRW. Unseriöse Schuldnernberatungen: Horrende Preise für überflüssige Leistungen
Die anerkannten Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatungen bei Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen führen zumeist lange Wartelisten. Um sich nicht Wochen oder gar Monate auf ein qualifiziertes Beratungsangebot zu gedulden, kommen Rat suchenden Schuldnern Angebote von unkomplizierter Soforthilfe wie gerufen. Immer mehr gewerbliche Anbieter offerieren hierbei ganz unterschiedliche Leistungen – aber nur selten gibt es auf den Einzelfall zugeschnittene und wirtschaftlich sowie rechtlich fundierte Beratung. Statt dauerhafter Entschuldung sind häufig nur horrende Gebühren für überflüssige Leistungen garantiert. 
Die Verbraucherzentrale NRW stellt auf Ihren Seiten Tipps vor, wie seriöse von unseriösen Beratungsangeboten unterschieden werden können und fasst diese zu einer Checkliste mit insgesamt 10 Punkten zusammen.  Checkliste zum Erkennen unseriöser Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung

       

10.07.2007    Auch 2007 steigende Verbraucherinsolvenzzahlen
Die Zahl der Verbraucherpleiten ist in den ersten vier Monaten des Jahres gestiegen. Fast 35 000 Verbraucher meldeten von Januar bis April Privatinsolvenz an, wie aus Angaben des Statistischen Bundesamts hervorgeht. Das waren 22,4 Prozent mehr als in der gleichen Zeit des Vorjahres. Hinzu kamen mehr als 9 200 Selbstständige, die in die Insolvenz gehen mussten.

       

06.07.2007    Fidium Finanz AG muss Schlappe vor Gericht einstecken
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat gestern im Prozess der Fidium Finanz AG gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Urteil gefällt: Wer über das Internet bei deutscher Klientel für Kleinkredite wirbt und solche vergibt, braucht von der BaFin eine Bewilligung. 
Die BaFin hatte im Jahr 2003 der Fidium Finanz AG die Vergabe von Krediten und die entsprechende Werbung in Deutschland untersagt. Nach Ansicht der Bundesanstalt benötige derjenige der in Deutschland gewerbsmässig Finanzdienstleistungen erbringen will, eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz. Diese ist Firmen zu untersagen, die über keine Zweigstelle in Deutschland verfügen. Dagegen hatte Fidium Finanz AG geklagt und nun in erster Instanz eine Schlappe erlitten. Zum dem Urteil wollten weder der Verwaltungsrat noch der Anwalt der Fidium Finanz AG zunächst eine Stellungnahme abgeben.

       

04.07.2007    Fidium Finanz AG klagt gegen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im vergangenen Jahr der St. Galler Internetbank Fidium Finanz untersagt, ohne amtliche Genehmigung Kredite zu vergeben. Gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kann sich ein Unternehmen aus einem Drittland nicht auf die innerhalb der EU geltende Dienstleistungsfreiheit berufen, wenn es dort keine Niederlassung hat. Gegen dieses Urteil klagt nun die St. Galler Internetbank Fidium Finanz AG beim Hessischen Verwaltungsgerichts Frankfurt a. Main. Der Prozess findet am 5. Juli statt. ... mehr

       

29.06.2007    Bundesbank passt Basiszinssatz auf 3,19 % an
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.07.2007 nun 3,19 % (bisher 2,70 %). Das ist der bisherige Höchststand seit der Einführung im Jahr 2002. Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 8,19 % (bisher 7,70 %).

       

26.06.2007    Zuständigkeiten Schuldnerberatung in der Bundesregierung
Zum 1. Juni 2007 wurde das Referat 203 beim BMFSFJ „Wirtschaftliche Lebensverhältnisse der Familien“, in dem seit Ende 1989 u.a. die Themen Überschuldung und Schuldnerberatung für die Bundesregierung koordiniert wurden, ersatzlos gestrichen. Damit wurde auch offiziell ein „Schlussstrich“ unter die vielfältigen Aktivitäten gezogen, die in den letzten fast zwanzig Jahren durch das Familienministerium initiiert und begleitet wurden.

       

26.06.2007    Schuldnerberatung nach SGB II und XII muß nicht ausgeschrieben werden
In einem Gutachten für den Deutschen Caritasverband kommt Rechtsanwalt Brünner (langjähriger Sozialrechtler des DCV) zu der Auffassung, dass eine Ausschreibung im Rahmen der Verträge zwischen Trägern von Schuldnerberatungsstellen und Grundsicherungsträgern nicht erforderlich ist.   Gutachten

       

20.06.2007    Unterhalt: Regelsätze der Düsseldorfer Tabelle sinken zum 01.07.2007! 
Erstmals seit Bestehen der Düsseldorfer Tabelle werden die Unterhaltssätze für Kinder und Jugendliche zum 01.07.2007 gesenkt. Ursache sind die gesunkenen Nettolöhne, die der Berechnung zu Grunde liegen. Die "Düsseldorfer Tabelle" wird alle zwei Jahre neu berechnet. Zuletzt waren die Sätze 2005 um 2,5 Prozent angehoben worden.   Düsseldorfer Tabelle 2007. Der "Düsseldorfer Tabelle" ist für die neuen Bundesländer die "Berliner Tabelle" mit zwei weiteren Einkommensstufen vorgeschaltet.   Berliner Tabelle 2007.

       

20.06.2007    Freibeträge für Beratungs- und Prozeßkostenhilfe werden zum 01.07.2007 angepasst 
Im Rahmen der geringfügigen Anhebung der Regelsätze für Leistungen nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII wurden nun auch die Freibeträge für die Beratungs- und Prozeßkostenhilfe zum 01.07.2007 vom Bundesjustizministerium neu festgesetzt, da diese entsprechend der Steigerungen der Regelsätze mitsteigen. Der Eckfreibetrag beträgt demnach ab dem 01.07.2007 nun 382,-- EURO (alt: 380,--).  Freibeträge für Beratungs- und Prozeßkostenhilfe

       

16.06.2007    Geringfügige Forderungen grenzüberschreitend leichter durchsetzbar 
Grenzüberschreitende Forderungen bis 2.000 Euro können künftig leichter durchgesetzt werden. Wie das Bundesministerium der Justiz mitteilte, hat der Europäische Rat der Justizminister am 13.06.2007 den Vorschlag für eine entsprechende Verordnung beschlossen («Small-Claims-Verordnung)». Keine Anwendung findet das neue europäische Verfahren auf Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts, des ehelichen Güterrechts, des Erb- oder Unterhaltsrechts. Die Verfahrensbestimmungen der Verordnung werden am 01.01.2009 wirksam.

       

13.06.2007    Neue Regelleistungen bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld ab 01.07.2007 
Die Regelleistungen nach SGB II betragen ab 1. Juli für Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner 347 Eurofür Partner, wenn beide volljährig sind 312 Euro; für Kinder ab dem 15. Lebensjahr, sonstige erwerbsfähige Angehörige der BG und Personen U 25, die ohne Zusicherung umziehen 278 Euro und für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 208 Euro.

       

12.06.2007    Verbraucherinsolvenzen weiter stark im Steigen 
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat nach Informationen von Creditreform auch im ersten Halbjahr 2007 weiter stark zugenommen. Insgesamt haben 51.500 Betroffene sie in Anspruch genommen. Dies entspricht einer Steigerung von 18,2 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Besonders hoch ist der Anstieg in Ostdeutschland. Dort ist eine Steigerungsrate von 34,9% zu verzeichnen (13.800 Verfahren). Im Westen hingegen liegt die Steigerungsrate nur bei 13,1 % (37.800 Fälle).
Im Gegensatz zu den Verbraucherinsolvenzen sind die Unternehmensinsolvenzen weiter rückläufig. Im ersten Halbjahr gab es einen Rückgang von 14,3% oder 2.350 Unternehmen. Aufällig dabei ist, so Creditreform, dass das Insolvenzrisiko der in Deutschland immer bliebteren Limeteds (Ltd.) nahezu doppelt so hoch ist wie bei den deutschen GmbHs. Von 10.000 existenten Ltds. sind derzeit rund 1.104 insolvent, während beim Unternehmensbestand der GmbHs auf 10.000 Unternehmen nur 580 insolvente Unternehmen kommen.

       

11.06.2007    "Schulden - was tun?" - Bundesweiter Aktionstag der Schuldnerberatung am 14. Juni 2007 
Am Donnerstag, den 14. Juni 2007, veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ihren jährlichen Aktionstag der Schuldnerberatung. Unter dem Motto Schulden - was tun? werden Beraterinnen und Berater der Mitgliedsverbände der AG SBV bundesweit mit Aktionen wie die "Lange Nacht der Schuldnerberatung", Info-Veranstaltungen, Diskussionen etc. auf die Notlagen überschuldeter Haushalte und die Notwendigkeit aufmerksam machen, der sozialen Ausgrenzung betroffener Familien und vor allem ihrer Kinder wirksamer zu begegnen.
Ausgrenzung findet mittelbar aber auch dadurch statt, dass Betroffene nur schleppend Zugang zu seriösen und qualifizierten Beratungsangeboten für verschuldete Menschen haben. Für über 3 Millionen überschuldete Haushalte stehen bundesweit lediglich 1.100 gemeinnützige Beratungsstellen zur Verfügung - mit der Folge, dass lange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen. Lediglich 10 % bis 15 % der überschuldeten Haushalte können derzeit seriös beraten werden. Wie groß der Bedarf an qualifizierter Beratung real ist, demonstrierte kürzlich anschaulich "Stern TV". Rund 20.000 Zuschauer versuchten am 11. April 2007 die für 1,5 Stunden frei geschaltete Hotline zu erreichen, nachdem zuvor eine Folge der RTL-Serie "Raus aus der Schuldenfalle" ausgestrahlt worden war. Ist der Zugang zu seriöser Schuldnerberatung versperrt, reagieren Überschuldete in ihrer Not nicht selten auf die "Heilsbotschaften" kommerzieller Finanzsanierer: "Bei uns gibt es keine Wartezeiten! Bei uns werden Sie in Nullkommanix entschuldet." Eine Lösung ihrer Schuldensituation haben sie hier allerdings nicht zu erwarten, vielmehr eine Verschärfung durch hohe, teilweise rechtswidrige Gebühren.
Seriöse Schuldnerberatung kostet den Staat nur auf den ersten Blick etwas. Auf den zweiten Blick hilft sie dem Staat Sozialausgaben einzusparen und spielt damit nebenbei die erhaltenen Finanzmittel wieder ein. Wissenschaftliche Studien haben nachgewiesen, dass überschuldete Haushalte bereits nach zwölfmonatiger Beratung (Durchschnittswert) stabilisiert sind, so dass die Ratsuchenden überdurchschnittlich häufig ihre Arbeitsplätze beibehalten oder wieder in Arbeit vermittelt werden können. Stress-Symptome und damit verbundene gesundheitliche Probleme verringern sich ebenfalls. Damit trägt Schuldnerberatung entscheidend dazu bei, dass überschuldete Haushalte vor der Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen bewahrt bzw. von ihnen wieder unabhängig gemacht werden.
Angesichts der Ausweitung von Überschuldung in weiten Bevölkerungskreisen und deren gesamtgesellschaftliche Folgen - angefangen bei Ausfällen von Steuern und Sozialabgaben bis hin zum Kaufkraftverlust - müssen alle gesellschaftlichen Akteure zusammenrücken und gemeinsam konstruktive Lösungen erarbeiten. Auch die Bundesregierung muss zu diesem Thema stärker Flagge zeigen.
Die Verbände der AG SBV sehen deshalb folgenden Handlungsbedarf:

  • Die Bundesländer und Kommunen müssen gerade im Interesse der nachhaltigen Konso-lidierung der öffentlichen Haushalte in qualifizierte Schuldnerberatungsangebote investieren.
  • Bei der Bekämpfung der Ursachen und Auswirkungen der Überschuldung müssen sich auch die Banken-, Handels- und Wirtschaftsverbände finanziell beteiligen.
  • Im Bundeskabinett muss es eine klare politische Zuständigkeit für das Thema "private Überschuldung" geben. Wegen der auf mehrere Bundesministerien verteilten Zuständig-keit zu Fragen der Ver- und Überschuldung muss die Bundesregierung für die sozialen Schuldnerberatungsverbände einen federführenden Ansprechpartner benennen.
  • Es muss ein Recht auf ein "Girokonto für jedermann" auf Guthabenbasis geben. Die bis-herige freiwillige Selbstverpflichtung der Banken reicht, wie die Bundesregierung in ih-rem aktuellen Bericht selbst feststellt, nicht aus. Auch die anstehende Reform des Kon-topfändungsrechts wird den begrenzten Zugang zu Guthabenkonten nicht alleine lösen können.
  • Finanzielle Allgemeinbildung" muss in Schulen Priorität erhalten; Finanzkompetenz muss zum Kernbestandteil nationaler Bildung werden.

Weitere Informationen sind zu finden unter www.agsbv.de.

       

05.06.2007    2. FinKom 2008: Wettbewerb „Vermittlung von Finanzkompetenz“ 2007/2008 
Das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz schreibt anlässlich der 2. FinKom im Frühjahr 2008 in Berlin einen Wettbewerb der Projekte zur Vermittlung von Finanzkompetenz und Schuldenprävention aus. Gesucht werden neue geeignete Projekte, die auch zur Nachahmung anregen sollen.
Die Auschreibungsunterlagen einschl. eines „Raster zur Beschreibung der Aktivitäten und Projekte" finden sich hierBewerbungsschluss ist der 30.10.2007

       

05.06.2007    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder ist verfassungswidrig
Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Elternteil von dem früheren Ehegatten Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Übereinstimmend geht die Rechtsprechung davon aus, dass bis zum Alter eines Kindes von acht Jahren beziehungsweise bis zum Ende seiner Grundschulzeit für den betreuenden Elternteil keine Erwerbsobliegenheit besteht. Demgegenüber ist der in § 1615 l BGB normierte Anspruch eines Elternteils, der ein nichteheliches Kind betreut und deshalb einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, deutlich schwächer ausgestaltet. Die Verpflichtung des anderen Elternteils zur Gewährung von Unterhalt an den betreuenden Elternteil endet gem. § 1615 l II 3 BGB im Regelfall spätestens drei Jahre nach der Geburt des Kindes. 
Diese unterschiedliche Regelung der Dauer des Unterhaltsanspruchs eines Kinder betreuenden Elternteils ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Sie verstößt gegen das in Art. 6 V GG an den Gesetzgeber gerichtete Gebot, nichtehelichen Kindern gleiche Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung zu schaffen wie ehelichen Kindern. Dies entschied der Erste Senat des BVerfG auf eine Vorlage des OLG Hamm. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. 12. 2008 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung kommen die bestehenden Regelungen weiter zur Anwendung.  Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes

       

04.06.2007    Wege aus der Schuldenfalle
Mit der Auswertung eines Fachgesprächs hat die AG Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration der SPD-Bundestagsfraktion ihre Folgerungen für "Wege aus der Schuldenfalle" vorgelegt. Dazu erklärt die stellvertretende Sprecherin der AG Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis: 
Über 3 Millionen Haushalten sind in Deutschland überschuldet und der Trend eines rasanten Anstiegs von Privatinsolvenzen setzt sich fort: Im Jahr 2006 waren es 34,8% mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig kommt der Abbau der privaten Überschuldung nicht voran. Nur einem Bruchteil der überschuldeten Haushalte gelingt es bisher, sich von der Schuldenlast zu befreien. 
Die AG Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration hat mit der Auswertung des Fachgesprächs "Wege aus der Schuldenfalle" einen umfangreichen Katalog an Maßnahmen beschlossen, der hoffentlich dazu beitragen wird, den Trend des rasanten Anstiegs von Privatinsolvenzen zu stoppen und Schuldner bei einer nachhaltigen Ordnung ihrer finanziellen Verhältnisse zu unterstützen. 
Eine wichtige Rolle dabei spielt die Reform der Verbraucherinsolvenz, wofür das Bundesjustizministerium mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf eine gute Grundlage geschaffen hat. Aber auch Vorschläge zum "Girokonto für Jedermann", zu Ratenkrediten, Bonitätsberechnungen, Rating und Scoring sowie zur "Kostenfalle Handy". 
Darüber hinaus muss die Schuldnerberatung - auch im Interesse der öffentlichen Haushalte - ausgebaut werden, nicht nur finanziell, sondern auch auf der Ebene psychologischer und persönlicher Beratung. Dabei muss auch die Gläubigerseite mehr gefordert werden. Bei der Bekämpfung der Ursachen und der Schuldenberatung müssen sich auch die Banken-, Handels- und Wirtschaftsverbände finanziell beteiligen. 
Die Schuldnerberatung soll auch in die Schulen geholt werden. Wir appellieren an die Länder und Kommunen, sich für eine Erhöhung der Mittel für Schuldnerberatung einzusetzen. Wir fordern mindestens eine Schuldenberatungsstelle auf 50 000 Einwohner. 
Die Schlussfolgerungen "Wege aus der Schuldenfalle" der AG Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration können von der Homepage der SPD-Fraktion heruntergeladen werden: www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,40539,00.html

   

20.05.2007    SCHUFA: Kreditvermittler oft unseriös bis illegal
SPIEGEL-Online berichtet in seiner heutigen Ausgabe von einer Studie der SCHUFA über die Praktiken von Kreditvermittlern. Demnach seien Kreditvermittler in ihrer übergroßen Mehrheit unseriös bis illegal. Menschen, die auf ein Darlehen hoffen, gehen trotz großspuriger Versprechen wie "Darlehen ohne Bonitätsprüfung" oder "Geld ohne Schufa" meist leer aus - und zahlen sogar noch drauf, so SPIEGEL-Online.
Um mehr über die Tricks der Branche zu erfahren, hatten in den vergangenen Monaten 20 Testpersonen aus ganz Deutschland bei 49 Geldvermittlern ein Darlehen erbeten. "Bei insgesamt rund 125 Testanfragen gab es nur drei Kreditzusagen", erklärte Christian Maltry, Schuldnerberater im Landratsamt des Main-Spessart-Kreises. Die Chance, bei einem Kreditvermittler ein Darlehen zu bekommen, ist also offenbar kaum größer als die auf einen Lottogewinn. Das Geschäftsmodell von betrügerischen Kreditvermittlern basiert darauf, ihre Kunden in der Hoffnung auf ein Darlehen möglichst lange hinzuhalten und ihnen dabei den letzten Cent abzunehmen. Zum Beispiel werden dem potentiellen Darlehensnehmer 50.000 Euro in Aussicht gestellt, wenn er eine "Vermittlungsgebühr" von 2.500 Euro überweist. Oder der Kunde wird auf eine Hotline mit 0190er-Nummer verwiesen, bei deren Anwahl zwei bis drei Euro pro Minute anfallen, oft wird man dabeimehr als 10 Minuten in Warteschlangen oder endlosen Gesprächen gehalten. Ein häufiger Betrugstrick ist auch der Faxabruf einer Adressliste von angeblich heilbringenden Kreditgebern. Ein solcher Faxabruf kann sehr schnell bis zu 50 Euro kosten - je nachdem wie lang die Übertragung dauert. Eine weitere Betrugsmasche besteht darin, die angeblichen Kreditanträge per Nachnahme zu horrenden Preisen bis zu 200 € zu versenden. In der Regel hören die Betroffenen dann gar nichts mehr oder der Antrag wird "mit Bedauern" abgelehnt. Bisweilen rücken angebliche Kreditsachbearbeiter auch zu Hausbesuchen an - und rechnen dafür 200 Euro und mehr ab.
"Die Zahlen bei der betrügerischen Kreditvermittlung nehmen zu", erklärt Hedwig Risch, die sich beim Bundeskriminalamt mit Kreditbetrug befasst. "Die Hartz-IV-Empfänger sind jetzt die Zielgruppe." Verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2004 noch 1.289 Ermittlungsverfahren, kletterte die Zahl 2005 bereits auf 3.859 und im vergangenen Jahr auf 5.530, eine Steigerung von knapp 330 Prozent in zwei Jahren.

       

11.05.2007    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegen private Gerichtsvollzieher
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich heute gegen den vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens ausgesprochen.
Der am heutigen Tag gefasste Beschluss der Länderkammer geht auf eine Initiative Niedersachsens, Baden-Württembergs, Hessens und Mecklenburg-Vorpommerns zurück, das Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren. Gerichtsvollzieher sollen demnach künftig keine Beamten, sondern Beliehene sein, die unter Staatsaufsicht tätig werden.
Die Bundesjustizministerin plädiert statt der geplanten Neuorganisation des gesamten Gerichtsvollzieherwesens für eine Verbesserung des geltenden Systems. Vollstreckungsabläufe könnten durch die Einrichtung von Vollstreckungsbüros, deren Infrastruktur mehrere Gerichtsvollzieher gemeinsam nutzen würden, sowie Leistungsanreize im Gerichtsvollzieherkostengesetz und eine Verbesserung der Sachaufklärung optimiert werden. Die Sachaufklärung dient der Ermittlung der allgemeinen Vermögensverhältnisse des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Sachaufklärung befasst, steht kurz vor dem Abschluss ihrer Arbeit.

       

30.04.2007    Stellungnahme der AGSBV zur geplanten Reform des Insolvenzrechts
Auch die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt in ihrer Stellungnahme grundsätzlich den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur "Entschuldung völlig mittelloser Personen". Als besonders positiv wird in diesem Zusammenhang angesehen, dass das BMJ Vorschläge aus der Schuldnerberatung, der Wissenschaft und Justiz aufgegriffen hat, die zu einer effektiven Ausgestaltung des Verfahrens beitragen.
Gleichzeitig wird jedoch die geplante Kostenbeteiligung durch die Schuldner in Frage gestellt: "Einen erneuten Ausschluss einer größeren Zahl von Schuldnern von der Restschuldbefreiung, wie wir ihn vor Inkrafttreten des InsOÄndG 2001 zu beklagen hatten, darf es kein zweites Mal geben.Angesichts der gegenwärtigen sozioökonomischen Struktur der masselosen Schuldner werden sich aber die Gerichtskostengebühr von 75 Euro, die Gerichtsvollziehergebühr von 40 Euro und die Treuhändermindestvergütung von jährlich 100 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer aller Wahrscheinlichkeit nach als neue Hürden erweisen. Insoweit fällt der Referentenentwurf weit hinter das InsOÄndG 2001 zurück." Die AGSBV appelliert deshalb angersichts der zu erwartenden Kosteneinsparungen zu einer Sonderregelung für masselose Schuldner.
Über die Frage der Kostenbeteiliung hinaus macht die AGSBV noch weitere Änderungsvorschläge. Sie betreffen u.a. eine Umgestaltung der Aussichtslosigkeitsbescheinigung, eine Nachbesserung bei den Regelungen zum gerichtlichen Schuldenbereinigungs- und Zustimmungsersetzungsverfahren, den Verzicht auf den Gerichtsvollzieher, den Verzicht auf die Verschärfung der Redlichkeitskontrolle der Schuldner, eine Abmilderung der Einbeziehung der Unterhaltsschulden in § 302 InsO, statt des neuen Anreizsystems zur Abkürzung der Wohlverhaltensperiode sollte die Laufzeit einheitlich für alle Schuldner moderat verkürzt werden.  Stellungnahme der AGSBV 

       

22.04.2007    Stellungnahme des Bund Deutscher Rechtspfleger zur geplanten Reform des Insolvenzrechts
Der Verzicht auf die Durchführung des aufwändigen Insolvenzverfahrens in masselosen Verfahren wird vom Bund Deutscher Rechtspfleger unterstützt, weil dadurch Kosten und Resourcen bei den Beratungsstellen, den Treuhändern und dem Staat eingespart werden. Es sei jedoch zu befürchten, dass Tätigkeiten, die die Schuldnerberatungsstellen oder die sonstigen geeigneten Stellen bisher erfüllt haben, künftig durch die Insolvenzgerichte erledigt werden müssen. Auch die Beteiligung des mittelosen Schuldners an den Verfahrenskosten wird für sinnvoll erachtet. Da vielfach vertreten werde, dass das was nichts kostet, nichts wert sei, sei ist eine maßvolle Beteiligung an den Verfahrenskosten unverzichtbar und im Hinblick auf die Restschuldbefreiung auch angemessen.  Stellungnahme des Bund Deutscher Rechtspfleger

       

18.04.2007    Dokumentation der Austellung "Schuldenfrei - Zukunft frei" im Netz
Die Dokumentation der diesjährigen Ausstellung "Schuldenfrei - Zukunft frei" der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart wurde inzwischen auf deren Homepage veröffentlicht.   Dokumentation der Austellung "Schuldenfrei - Zukunft frei"

       

17.04.2007    Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins zu den InsOreformplänen
Auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV) (vzbv) hat eine Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens" veröffentlicht. Der DAV begrüßt ausdrücklich den jetzt vom BMJ vollzogenen Kurswechsel vom treuhänderlosen Entschuldungsverfahren hin zu dem mit Entwurf vom 23.1.07 vorgestellten neuen Verfahren zur Verbraucherentschuldung.
Der DAV warnt aber gleichzeitig ausdrücklich davor, ein Verfahren zu schaffen, dessen Finanzierung nicht gesichert ist und favorisiert deshalb den sog. "Alternativentwurf" den Prof. Grote und Prof. Heyer im November 2006 vorgestellt hatten.
Weiter nimmt der DAV Stellung zu verschiedenen Punkten des Entwurfs, so z.B. keine Notwendigkeit der Beteiligung des Gerichtsvollziehers, Begriff Verfahrenskosten, Versagung der RSB vom Amts wegen, Verschärfung der Versagensgründe, Bedeutung der außergerichtlichen Verhandlungen, Vergütung des Treuhänders, anwaltliche Beratung des Schuldners und deren Vergütung.   Stellungnahme des DAV

       

17.04.2007    Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bundesverband zu den InsOreformplänen
Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine umfangreiche Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens" abgegeben. Der vzbv begrüßt ebenfalls grundsätzlich den vorgelegten Entwurf macht aber umfangreiche Ergänzungs- und Änderungsvorschläge geltend. Diese betreffen insbesondere die unklaren Anforderungen an die Prüfung der Einigungsaussichten, die Kostenbelastung solcher Schuldner, die maximal über die pauschalierten Arbeitslosengeld II-Bezüge oder Sozialleistungen verfügen, oder ihr Niedrigeinkommen mit solchen Leistungen ergänzen müssen, die unklare Rollendefinition des Gerichtsvollziehers. Der Gesetzentwurf verfolgt schließlich mit der Einführung der Versagung von Amts wegen das eigene Anliegen, die Redlichkeitskontrolle der Schuldner zu verschärfen. Der vzbv sieht für diese Maßnahme mangels hinreichender Fälle unredlichen Verhaltens keine Notwendigkeit.  Stellungnahme der vzbv

       

17.04.2007    Pfändbarkeit von Leistungen nach SGB II und SGB XII
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) hat im Auftrag des Deutschen Caritasverbandes ein Gutachten zur Pfändbar-keit von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und SGB XII erstellt. Hierbei kommt er u.a. zu dem Ergebnis, dass der pfändbare Teil dieser Leistungen wie Arbeitseinkommen pfändbar ist. Weiterhin beschäftigt sich das Gutachten mit der Frage, inwiefern das Kontoguthaben von Beziehern von SGB II-Leistungen pfändbar ist und welche Möglichkeiten der Schuldner hat, sich gegen entsprechende Pfändungsmaßnahmen zur Wehr zu setzen.   Gutachten des DV zur Pfändbarkeit von Sozialleistungen nach SGB II und XII

       

13.04.2007    Stellungnahme des Deutschen Vereins zu Insoreformplänen
Der Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) hat am 10.04.2007 eine Stellungnahme zu den geplanten Verbraucherinsolvenzrechtsreformen veröffentlicht. Grundsätzlich begrüßt der DV die den nun vorgestellten „Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens“ für masselose Fälle.Es sei ein Verfahren entwickelt wordet, welches als administrativ effektiv angesehen werden kann. Insbesondere das Grundkonzept der Neuregelung für masselose Fälle, nämlich der Verzicht darauf, einen außergerichtlichen Einigungsversuch zwingend durchzuführen, und stattdessen den Schuldner ohne formale Eröffnung des Insolvenzverfahrens gleich in die Wohlverhaltensperiode zu überführen, hält der Deutsche Verein für eine gute, die Interessen und Rechte aller Beteiligten ausreichend berücksichtigende Lösung der bestehenden Problematik.
Gleichzeitig schlägt der DV zahlreiche Ergänzungen bzw.Änderungen des Entwurfes vor. Sie betreffen vor allem die Aussichtlosigkeitsbescheinigung, die Kostenbeteiligung durch die Schuldner (hier wird eine Härtefallklauselfür Leistungsbezieher nach SGB II und XII vorgeschlagen), die vorgesehene Eidesstattliche Versicherung, die Einführung zusätzlicher Versagensgründe, die Verschärfung von Versagensfolgen, Befriedigungsquoten und vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung und Abgrenzung Regelinsolvenz / Verbraucherinsolvenz. 
Der DV schlägt deshalb angesichts noch einiger offenen Fragen und Folgen in Form eines Planspieles, in dem typische Fallgestaltungen in ihren Auswirkungen auf die einzelnen Akteure überprüft werden könnten –, eine Wirkungsanalyse vorzunehmen. Darüber hinaus regt der Deutsche Verein an, im Hinblick auf die Folgen der Neugestaltung der Verfahren in das Gesetz eine Evaluierungsklausel aufzunehmen, die bestimmt, dass nach einer angemessenen Zeit die Auswirkungen des Gesetzes auf die geeigneten Stellen nach InsO, die Schuldnerberatungsstellen, die Insolvenzgerichte sowie auf die überschuldeten Personen untersucht werden müssen.  Stellungnahme des DV

       

13.04.2007    AG SBV: Stellungnahme zum "Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes"
In einer Stellungnahme der AG SBV wird der vorgelgte Gesetzesentwurfder Bundesregierung begrüßt, "er wird jedoch der Zielsetzung des Schuldnerschutzes sowie der Entlastung von Banken und Gerichten aus der Sicht der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände nicht im vollen Umfang gerecht."
Die AG SBV schlägt umfangreiche Änderungen und Ergänzungen vor. So z.B. den Pfändungsschutz auf das monatliche Einkommen zu erhöhen, Kettenpfändungen zu erschweren, die "Sperrfrist" bei Eingang der Pfändung für die Überweisung an den Gläubiger von zwei auf vier Wochen zu verlängern und auch auf Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu erweitern, unpfändbare Sozialleistungen grundsätzlich freizustellen und die Pfändungsschutzfrist bei § 55 SGB I und § 76a EStG von 7 Tagen auf einen Monat zu verlängern.
Darüber hinaus sieht die AG SBV aus der alltäglichen Praxis der Schuldnerberatung noch weitergehenden Regelungsbedarf in nachfolgend benannten Problembereichen: Sicherstellung der Einkünfte des nicht mit gepfändeten Mitkontoinhabers bei einem Oder-Konto. Schutz des Unterhalts des Kindes, das auf ein Konto des Sorgeberechtigen eingeht. Gleiches gilt für den Unterhaltsvorschuss. Schutz von auf das Konto eingehenden Beihilfe- und Versicherungsleistungen für den Schuldner zur Weiterleitung an Dritte. Schutz von notwendigen Ansparbeträgen bei Leistungsempfängern nach dem SGB II und SGB XII.  Stellungnahme der AG SBV

       

12.04.2007    Bundesweiter Aktionstag der Schuldnerberatung am 14. Juni 2007
Auch in diesem Jahr ruft die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände alle Mitarbeiter/innen und Verantwortliche in den Schuldnerberatungsstellen auf, durch öffentlich wirksame Aktionen den diesjährigen Aktionstag zu unterstützen und damit einen Beitrag zu leisten, die Öffentlichkeit für die Situation überschuldeter Haushalte zu sensibilisieren und dabei die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verhinderung der sozialen Ausgrenzung der betroffenen Familien und deren Kinder deutlich zu machen. Das aktuelle Aktionsplakat kann ab sofort bei den beteiligten Mitgliedsverbänden der AG SBV angefordert werden. Weitere Informationen bei Marius Stark, Arbeitsstelle Sozialberatung für Schuldner der verbandlichen Caritas (stark(at)skmev.de)

       

10.04.2007    "Was heißt'n hier Geld?"
... heißt ein Theaterstück des Schauspielers und Autors Jo Jung, das am Mittwoch, 18. April 2007 um 10.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Stuttgarter Rathauses aufgeführt wird. Das Theaterstück ergänzt die Ausstellung "Schuldenfrei. Zukunft frei!", die in der gleichen Woche im Rathaus zu sehen ist. Zu dem Theaterstück eingeladen sind neben mehreren dritten und vierten Klassen der Freien Evangelischen Schule Stuttgart auch Interessierte. Diese werden gebeten, sich vorher beim Sekretariat der Zentralen Schuldnerberatung unter 07 11.2 16-47 09 bzw. per E-mail an schuldnerberatung@stuttgart.de anzumelden. 
Das Stück "Was heißt'n hier Geld?" richtet sich auf unterhaltsame Art an Grundschüler, die ihre ersten Erfahrungen mit Geld sammeln. Witzig und anschaulich vermitteln die Clowns Freddy und Gibnimm den Kindern die Begriffe "Sparen", "Kredit", "Zinsen" und kommen damit fast zwangsläufig zur Kehrseite der Medaille, dem Thema "Schulden". 
Die Ausstellung "Schuldenfrei. Zukunft frei!" ist von Montag, 16. April, bis Freitag, 20. April, jeweils von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Sie zeigt Projektarbeiten von Jugendlichen, die sich mit den Ursachen von Verschuldung und den Möglichkeiten der Schuldenprävention auseinandersetzen. Die Projekte sind von den Jugendlichen selbst gewählt und an ihre Lebenswirklichkeit angebunden. "Dadurch haben die Jugendlichen sich sehr intensiv und nachhaltig mit unseren Themen auseinandergesetzt", erklärt Projektleiter Martin Tertelmann. 
Die Zentrale Schuldnerberatungsstelle Stuttgart wird gemeinsam von der Evangelischen Gesellschaft (eva), dem Caritasverband für Stuttgart und dem Verein Bewährungshilfe Stuttgart getragen. Sie setzt bei der Präventionsarbeit mit Jugendlichen verstärkt auf die Unterstützung von Lehrern, Pädagogen und Eltern.

       

30.03.2007    Anstieg der Verbraucherinsolvenzen auch in 2006
Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik haben im Jahr 2006 insgesamt 119.619 Privatpersonen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.
Während sich bei den Unternehmensinsolvenzen seit dem Jahr 2004 eine Entspannung abzeichnet, nimmt die Zahl der Insolvenzen von Verbrauchern weiter zu: 2006 haben 92.844 Personen eine Verbraucherinsolvenz beantragt, das sind 34,8% mehr als im Vorjahr. Ebenfalls deutlich zugenommen haben die Insolvenzen von Personen, die früher einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind, und zwar um 9,7% auf 27.131. Für diesen Personenkreis gilt wie für die Verbraucher die Möglichkeit der Restschuldbefreiung und der Stundung der Verfahrenskosten.
Der Bund deutscher Inkassounternehmen (BdIU) bezeichnnete auf seiner Jahrespressekonferenz inzwischen die Verbraucherinsolvenz als gescheitert. Die meisten Fälle seien Nullpläne ohne Gläubigerbefriedigung. Auch für den Steuerzahler sei das sehr teuer. "Die außergerichtliche Einigung zwischen Gläubigern und Schuldner ist die bessere und günstigere Lösung", so Wolfgang Spitz, Vorstandssprecher des BdIU. Bleibt zu hoffen, dass zahlreiche dem BdIU angeschlossenen Inkassounternehmen ihrem Sprecher folgen und sich nicht wie in der Vergangenheit regelmäßig vernünftigen außergerichtlichen Einigungen versperren und sich stattdessen obstruktiv verhalten.

       

30.03.2007    Studie "Migranten und Finanzdienstleistungen" zeigt unerschlossene Zielgruppe
Gut 7,3 Millionen Menschen ausländischer Nationalität leben zur Zeit in Deutschland. Mit knapp zwei Millionen stellen Türken den mit Abstand größten Anteil. 
Die Geldanlage-, Kredit- und Versicherungsentscheidungen dieser Bevölkerungsgruppe bilden ein erhebliches Wirtschaftsvolumen. Das Umfeld, in dem sie statt finden, ist jedoch kaum erforscht. 
Eine empirische Untersuchung von E&J im Auftrag des Bundesminsteriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Türkeistudien an der Universität Essen kommt nun zu dem - teilweise überraschenden - Ergebnis, dass eine Diskriminierung türkischer Mitbürger durch die Finanzdienstleister in Deutschland nicht feststellbar ist. Die angebotenen Finanzprodukte werden aber den spezifischen Bedürfnissen der Zielgruppe oft nicht gerecht. 
Unterschiede der türkischen Bevölkerung im Vergleich zur deutschen liegen u.a. in einer verstärkten Familienorientierung, verbunden mit dem Sparziel „Zukunftssicherung der Kinder" sowie im kurzfristigen Sparen für Reisen in die Türkei. Als erhebliches Defizit identifiziert die Studie das Fehlen zinsgünstiger, durch Hypotheken abgesicherter Kreditangebote zur Finanzierung des Immobilienerwerbs in der Türkei. 
Überhaupt wird das enorme Potenzial der Migranten von den Banken und Versicherungen kaum erschlossen. Die Studie zeigt Ansatzpunkte auf, die es den Anbietern von Finanzdienstleistungen ermöglichen, durch bedarfsgerechte Produkte das Marktpotenzial besser zu erschließen. Dies läge gleichermaßen im Interesse der Migranten und der deutschen Finanzdienstleister. Die Studie ist HIER im kostenfreien Download erhältlich.

       

19.03.2007    Durch AGB keine Verpflichtung des Schuldners, Inkassokosten bei Vollstreckungsvergleich zu tragen 
Die bei Abschluss eines Vergleichs im Zwangsvollstreckungsverfahren zwischen dem Schuldner und einem Inkassounternehmen von letzterem formularmäßig verwendete Klausel, nach welcher der Schuldner die Inkassovergütung für die Vereinbarung zu tragen hat, verstößt gegen das AGB-rechtliche Transparenzgebot und ist unwirksam. LG Kassel, Beschluss vom 06.12.2006, 3 T 741/06

       

19.03.2007    Wettbewerb „Vermittlung von Finanzkompetenz“ 2007/2008
Das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz schreibt anlässlich der 2. FinKom im Frühjahr 2008 in Berlin einen Wettbewerb der Projekte zur Vermittlung von Finanzkompetenz und Schuldenprävention aus.
Gesucht werden neue geeignete Projekte, die auch zur Nachahmung anregen sollen. Für die Projektbeschreibung verwenden Sie das bereits bewährte „Raster zur Beschreibung der Aktivitäten und Projekte“. Die eingereichten Projektbeschreibungen werden von einer Jury aus Mitgliedern des Lenkungskreises des Präventionsnetzwerks Finanzkompetenz bewertet und ausgewählt. Die besten Projekte sollen sich auf der 2.FinKom - Infobörse im Frühjahr 2008 in Berlin präsentieren. Ihre Wettbewerbsunterlagen senden Sie bitte per Post oder per E-Mail an Eva-Maria Trube, Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz, c/o Lebensberatung für Langzeitarbeitslose, Bolkerstr 32, 40213 Düsseldorf,trube(at)lflev.de. Einsendeschluss ist der 30.10.2007  Ausschreibungsunterlagen

       

09.03.2007    Stundungsantrag unbegründet ohne Versuch der Durchsetzung eines Kostenvor-schussanspruches gegen den Ehepartner
Der Stundungsantrag eines Schuldners, dem ein Kostenvorschussanspruch gegen seinen Ehepartner zusteht, ist auch dann unbegründet, wenn der Ehepartner die Zahlung verweigert, der Schuldner aber nicht versucht hat, den Anspruch durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durchzusetzen. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2007 - IX ZB 6/06

       

09.03.2007    Keine Erweiterung der Versagungsgründe durch das Insolvenzgericht über die vom Antragsteller geltenden gemachten Gründe
Das Insolvenzgericht darf die Entscheidung über die Versagung der Restschuldbefreiung nicht von Amts wegen auf andere als die vom Antragsteller geltend gemachten Versagungsgründe stützen. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06

       

04.03.2007    Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen ist nicht zwingend vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung
a) Legt der Schuldner Widerspruch gegen die Anmeldung einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ein, kann der Insolvenz-gläubiger Klage auf Feststellung dieses Rechtsgrundes erheben.
b) Kann der Arbeitgeber seine Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Sozialversicherung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen, liegt der Tatbestand des § 266a StGB grundsätzlich nicht vor.
BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 - IX ZR 176/05
Anmerkung von Rechtsanwalt Kay Bieker: Nach den Leitsätzen hört es sich zunächst so an, als ob hier eine Abkehr von der bisherigen Rechtssprechung stattfindet. Ist aber nicht so! In der Beründung wird nämlich auf die bisherige Rechtsprechung Bezug genommen und diese bestätigt. Sieht man sich die Verpflichtungen an, die einen Arbeitgeber zur Sicherstellung der Zahlung der AN-Anteile treffen, muss man aus der Praxis her feststellen, dass der Tatbestand des § 266a StGB grundsätzlich erfüllt ist!

       

02.03.2007    Finanzcoach für junge Erwachsene gesucht
Der AWO-Kreisverband Göttingen, hat ab sofort die Stelle eines Finanzcoaches für junge Erwachsene mit Schulden zu besetzen. Die Stelle wird zunächst aus ESF-Restmitteln von März-Dezember 2007 finanziert. Es gibt eine Option auf Verlängerung in der neuen EU-Förderperiode ab 2008.
Inhaltlich handelt es sich um eine Mischung aus Aufklärung, Prävention und Schuldner-Einzelberatung. Die Person hätte Informations- und Aufklärungskonzepte zu erstellen, entsprechende Veranstaltungen in Schulen und anderen Einrichtungen zu organisieren und in Einzelfällen Schuldnerberatung durchzuführen. Bei uns im Haus besteht die Möglichkeit der Einarbeitung und Unterstützung durch langjährig erfahrene Schuldnerberater.Interessenten können sich an unten stehende Adresse wenden. Arbeiterwohlfahrt KV Göttingen e.V., Herr Bonder, Hospitalstr.10, 37073 Göttingen, Telefon 0551-50091-13, Fax 0551-50091-80, EMail: m.bonder @awo-goettingen.de

       

28.02.2007    BGH: Immobilienbesitzer müssen Verkauf ihrer ungekündigten Darlehen schlucken
Die in Verruf geratene Praxis von immer mehr Banken, Darlehen ihrer Kunden an ausländische Investoren zu verkaufen, müssen Kunden grundsätzlich hinnehmen. Dies entschied der BGH in einem Beschluss vom 27.02.2006 (XI ZR 195/05).
Seit einigen Jahren verkaufen Banken in großem Stil Pakete mit Tausenden von notleidenden Krediten an private meist ausländische Investoren. Die Kunden sehen sich dann plötzlich neuen Gläubigern gegenüber, die beim Eintreiben ihrer Forderungen oft weniger Skrupel zeigen als die Hausbank. In der Regel betrifft dies Immobilienkredite. So verkaufte die HypoVereinsbank Immobiliendarlehen im Wert von 3,6 Milliarden Euro an die texanische Investmentfirma "Lone Star". Während Banken traditionell an langfristigen Geschäftsbeziehungen interessiert sind, wollen die Kreditkäufer ihre Forderungen möglichst schnell realisieren und Sicherheiten verwerten. So verweigerten die Investoren etwa häufig eine Anschlussfinanzierung für Immobilienbesitzer oder verlangten horrende Zinsen dafür.
Ein Ehepaar hatte argumentiert, dass die Raiffeisenbank, bei der sie einen Immobilienkredit aufgenommen hatten, ihre Daten nicht an den neuen Gläubiger hätte weitergeben dürfen und geklagt.Das Landgericht Ravensburg hatte die Klage abgewiesen, das OLG Stuttgart der Klage stattgegeben. Der BGH entschied nun, dass sich ein Verbot solcher Abtretungen von Forderungen weder aus dem Bankengeheimnis, dem Datenschutz oder einer sonstigen Vorschrift herleiten lasse.
Achim Tiffe vom Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) Hamburg bezweifelt indes, ob ein Verkauf von ungekündigten Darlehen an Investoren überhaupt zulässig ist. Anders als Inkassogesellschaften, die abgeschlossene Forderungen übernehmen, betrieben Aufkäufer von Krediten Bankgeschäfte. "Die treiben nicht nur Forderungen ein, sondern setzten beispielsweise auch Zinsen fest. Dafür müssten sie eigentlich eine Bankenlizenz haben."  Pressemitteilung des BGH undArtikel in der FTD

       

23.02.2007    Verbraucherzentrale begrüßt P-Konto
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Gesetzesinitiative des Bundesjustizministeriums zum Kontenpfändungsschutz. Das geplante Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sei ein "hochsinnvoller Vorschlag", so der Sprecher der vzbv, Frank Christian Pauli, in einem Gespräch mit der Netzzeitung Die vorgesehene Regelung vereinfache für alle Seiten den bisher nur mühsamen Kontenpfändungsschutz. 
Die Erwartung einer rechtsverbindlichen Selbstverpflichtung für ein Girokonto für jedermann, die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an den Gesetzesentwurf geknüpft hatte (siehe unsere Meldung vom 22.02.2007) hingegen hält die vzbv für unzureichend. "Wir haben seit elf Jahren eine Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, die nicht funktioniert und unverbindlich ist. Sie ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht", rügte der Finanzexperte und forderte ein gesetzliche Regelung. Das Argument der Kreditwirtschaft, eine gesetzliche Regelung greife in die Vertragsfreiheit ein, lässt Pauli nicht gelten. «Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sind die Versicherer ebenfalls gezwungen, jeden Kunden zu akzeptieren, der eine Versicherung wünscht – weil er nämlich gesetzlich verpflichtet ist, eine Police abzuschließen.» Ein Girokonto sei indes ein «fundamentales Gut», das noch viel wichtiger sei als ein Auto.

       

22.02.2007    Zypries erwartet "rechtlich verbindliche" Selbstverpflichtung der Banken für ein Girokonto für jedermann
Im Zusammenhang mit dem geplanten Änderungen im Kontenpfändungsrecht - jedem Girokonteninhaber soll demnach ein sog. "Pfändungsschutzkonto" zustehen - erwartet Bundesjustizminsterin Brigitte Zypries auch eine "rechtsverbindliche Verpflichtung" der Banken zur Einrichtung eines Girokontos für jedermann. Die bisherige freiwillige Selbstverpflichtung der Banken habe nicht funktioniert. "Ich meine, wenn es funktioniert, dass die Banken sich entsprechend der Selbstverpflichtung verhalten, dann bin ich die letzte, die ein Gesetz machen will", sagte Zypries. Wenn nicht, müsse man sich über eine gesetzliche Regelung Gedanken machen.
Den Gesetzentwurf zur Änderung des Kontenpfändungsrecht wird das Bundeskabinett voraussichtlich noch vor der Sommerpause beschließen; möglicherweise könnte das Gesetz schon zum Jahreswechsel in Kraft treten.

       

09.02.2007    Pfändungsfreigrenzen bleiben für die nächsten beiden Jahre unverändert
Im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 3 vom 07.02.2007 hat das Bundesministerium der Justiz bekanntgegeben, dass "die unpfändbaren Beträge nach § 850c Abs. 2 Satz der Zivilprozessordnung ... für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2009 unverändert" bleiben.

       

09.02.2007    Verbraucherinsolenzen zum siebentmal in Folge auf Rekordhöhe
Auch im Jahr 2007 sind die Insolvenzen von Privatpersonen wieder drastisch gestiegen - zum siebtenmal in Folge seit der Einführung im Jahr 1999. Und immer noch nimmt nur ein Bruchteil der insgesamt mindestens 7,2 Mio. Deutschen, die als überschuldet gelten, sie überhaupt in Anspruch.
Laut einer Untersuchung von Creditreform wurden im Jahr 2006 insgesamt 121.800 Insolvenzverfahren für Privatpersonen eröffnet. Dies entspricht einer Steigerung von rund 22% gegenüber dem Vorjahr. Auf 10.000 Einwohner kommen somit insgesamt 15 Insolvenzen.
Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern wird Deutschland damit nur noch von Großbritanien getoppt. Dort gab es eine Steigerung von 47,6% auf rund 20 Insolvenzen pro 10.000 Einwohner. Auch in Österreich (+ 17,3%) stiegen die Zahlen der Privatinsolvenzen. In Norwegen, Schweden und den Niederlanden hingegen gab es rückläufige Zahlen.

       

07.02.2007    BGH verbessert Pfändungsschutz für Sozialleistungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Durchsetzung des Pfändungsschutzes für Sozialleistungs-Empfänger erleichtert. Der VII. Zivilsenat hat nach Mitteilung des BGH vom Dienstag entscheiden, dass für Restguthaben von, sie in A unpfändbaren Sozialleistungen, die sich am Ende eines Monats noch auf dem Konto eines Schuldners befinden, nicht Monat für Monat neu mit einem Rechtsbehelf die Unpfändbarkeit geltend gemacht werden muss (siehe unsere Meldung vom 1.02.2007 im Newsticker). 
Das bisher oft übliche Verfahren hindere den Sozialleistungsempfänger erheblich daran, mit dem ihm pfändungsfrei zustehenden Kontoguthaben am heute üblichen bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen, so der BGH. Für laufendes Arbeitseinkommen habe der Gesetzgeber bereits die Möglichkeit eröffnet, auf Antrag des Schuldners von vornherein und mit Wirkung für die gesamte Dauer der Pfändung den jeweils durch die wiederkehrenden Zahlungen auf das Konto gelangenden Betrag im Umfang der Pfändungsfreigrenzen durch Entscheidung des Vollstreckungsgerichts freizustellen.
Der Bundesgerichtshof habe nun diese Regelung entsprechend auch auf die Fälle angewandt, in denen wiederkehrende Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II auf das gepfändete Konto des Schuldners überwiesen werden. Nach bisheriger Regelung war gemäß Paragraf 55, Absatz 1 Sozialgesetzbuch I bei pfändbaren Sozialleistungen das Kontoguthaben zumeist nur für die Dauer von sieben Tagen nach der Gutschrift der Leistungen als unpfändbar erachtet worden.  Pressemitteilung des BGH vom 06.02.2007

       

05.02.2007    Der "Kleine FinanzFührerschein®" ist da! Jugendprojekt gegen Schulden jetzt ab der 8. Klasse
In seinem Engagement gegen die zunehmende Jugendverschuldung hat der Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) neues Material für die pädagogische Arbeit mit 13 bis 16-jährigen entwickelt.
Der "Kleine FinanzFührerschein®" ist dem mittlerweile bundesweit bekannten großen FinanzFührerschein® für 17- bis 19-jährige nachempfunden. Die neuen Fragen sind speziell auf die finanzielle Situation der jüngeren Zielgruppe zugeschnitten.
Jugendliche, fordert Wolfgang Huber, Leiter des VSE, sollten heutzutage wissen, ob man mit 14 schon im Internet shoppen, ein Konto eröffnen oder ein Handy kaufen darf. Wer diese und andere Fragen richtig beantwortet, erhält den "Kleinen Finanz-Führerschein®", welcher alltagstaugliches Finanzwissen bescheinigt.
Die neuen Übungs- und Prüfbögen, sowie die Schüler- und Lehrerhefte zum Projekt können ab sofort kostenlos beim VSE abgeholt oder gegen ein Versandentgelt bestellt werden. Auf Wunsch kommt eine pädagogische Fachkraft des VSE zu einem Informationsbesuch in die Klasse.
Das Modellprojekt "FinanzFührerschein®" wird von der Aktion Mensch e.V. gefördert und ist mit Unterstützung des VSE in über 100 Essener Klassen erfolgreich gelaufen. Ingesamt wurden bisher für über 9.000 Schüler aus ganz Deutschland Prüf- und Übungsmaterialien verschickt. Ab Mitte März kann der "Kleine FinanzFührerschein®" auch online unter www.finanzfuehrerschein.de erworben werden.  Prüf- und Übungsmaterial "Kleiner Finanzführerschein"

       

04.02.2007    Keine Einigungsgebühr bei Vergleich im Zwangsvollstreckungsverfahren, wenn diese nicht vereinbart wurde 
1. Die Kosten eines im Zwangsvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs sind in entsprechender Anwendung von § 98 Satz 1 ZPO als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn nicht die Parteien ein anderes vereinbart haben.
2. § 98 ZPO ist auch auf eine Einigung der Parteien anzuwenden, die kein gegenseitiges Nachgeben enthält.   BGH, Beschluss vom 20.12.2006, VII ZB 54/06

       

01.02.2007    Keine Entscheidung über Obliegenheitsverletzungen vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens 
Die Frage, ob § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO auch vor der Ankündigung der Restschuldbefreiung anwendbar ist, ist in der Rechtsprechung bereits geklärt. Danach ist über eine Obliegenheitsverletzung des Schuldners im Verfahren der Entscheidung über die Erlangung der Restschuldbefreiung nicht zu befinden. Dies ergibt sich auch unmittelbar aus dem Gesetz. BGH, Beschluss vom 11.01.2007, IX ZR 133/06   BGH, Beschluss vom 11.01.2007, IX ZR 133/06

       

01.02.2007    Pfändungsschutz für Sozialleistungen 
Hinsichtlich des gemäß § 55 Abs. 4 SGB I unpfändbaren Betrags laufender künftiger Sozialleistungen kann in entsprechender Anwendung des § 850 k ZPO Pfändungsschutz gewährt werden.   BGH, Beschluss vom 20.12.2006, VII ZB 56/06

       

30.01.2007    Keine Kostenerstattung für die Bearbeitung von Lohn- oder Gehaltspfändungen 
Arbeitgeber müssen die ihnen mit der Bearbeitung von Lohn- oder Gehaltspfändungen verbundenen Kosten selbst tragen. Ein Erstattungsanspruch gegen den jeweils betroffenen Arbeitnehmer steht ihnen grundsätzlich nicht zu und kann auch nicht durch (freiwillige) Betriebsvereinbarung begründet werden. BAG, Urteil vom 18. 7. 2006 - 1 AZR 578/ 05

       

30.01.2007    Über's Ohr gehauen
So titelt der Deutschlandfunk in seinem Bericht über die Untersuchung der Verbrauchzentrale Bundesverband (vzbv) über die aktuelle Kreditvergabe von Verbraucherbanken. Besonders übel fielen hierbei die Citibank, die HypoVereinsbank und die Santander Bank auf.
Bei Konsumentenkrediten würden Kunden systematisch zum Abschluss teurer Kreditausfallversicherungen gedrängt. In mehr als der Hälfte der untersuchten Fälle wurde der Kredit ausdrücklich vom gleichzeitigen Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig gemacht. 94 Prozent der Antwortenden gaben an, ihnen sei kein Kreditangebot ohne Restschuldversicherung unterbreitet worden. 95 Prozent sagten aus, es sei ihnen nicht gesagt worden, dass der Abschluss der Restschuldversicherung keine Voraussetzung der Kreditvergabe sei. Auch in den Fällen, in denen es die Bank nicht ausdrücklich verlangte, glaubten daher die meisten Kreditnehmer, sie müssten die Versicherung abschließen. Nicht ein einziger Kreditnehmer wurde von seiner Bank darüber aufgeklärt, dass der angegebene Effektivzins die Kosten der Restschuldversicherung nicht enthält.
Und hier liegt der Hund begraben: Die hohen Kosten der Kreditversicherungen werden von den Banken nicht in den Effektivzinssatz eingerechnet. Dies müsste jedoch nach Meinung des vzbv aufgrund der einschlägigen Vorschriften der Preisangabeverordnung geschehen, da die Verträge miteinander gekoppelt seien. Rechnet man die oft horrenden Kosten der Kreditversicherungen in den Effetivzinssatz ein, so ergeben sich in der Regel weitaus höhere Zinsen als im Vertrag angegeben. Diese Spanne reicht von 25% bis zu 40% Effektivzinssatz! "Die Kopplung von Ratenkrediten und Restschuldversicherungen ist eine neue Form des Kreditwuchers", sagte vzbv-Chefin Edda Müller. 
Inzwischen hat der vzbv die Bundesaufsicht für Finandienstleistungen (BaFin) über das Ergebnis ihrer Untersuchungen (sämtliche Fälle sind dokumentiert und die Richtigkeit der Angaben an Eides Statt versichert) informiert und aufgefordert gegen diesen Mißstand vorzugehen.
Die Citibank-Chefin, Sue Harnett, hingegen streitet die Vorwürfe in einem Interview mit der WELT ab. "Jeder sieht die Kreditkosten schwarz auf weiß". Dies gelte auch für die Restschuldversicherungen, die getrennt ausgewiesen würden. Zudem seien die Versicherungen vollkommen freiwillig: "Kein Citibank-Kunde muss eine solche Versicherung abschließen, um einen Kredit zu bekommen." Darüber werde jeder Kunde mehrfach informiert. Sogar zwei Wochen nach Vertragsabschluss, also nach Auszahlung der Kreditsumme, werde er nochmals auf die Freiwilligkeit und die Widerrufsmöglichkeiten hingewiesen.  Pressemitteilung der vzbv und weitere Materialien zum Thema

       

29.01.2007    Referentenentwurf zum Kontenpfändungsschutz vorgelegt
Nachdem das Bundesjustizministerium am 25.01.2006 den Referentenentwurf zur InsO-Reform vorgelegt hat, hat es nun auch einen Referentenentwurf zur Neuregelung des Kontenpfändungsschutzes vorgelegt.
Der Entwurf sieht vor, das das Guthaben auf einem sog. "Pfändungsschutzkonto" einem automatischen Pfändungsschutz von vier Wochen unterliegt, unabhängig davon, welche Einkünfte auf dieses Konto eingehen. Auch Selbstständige sollen nach diesem Entwurf zukünftig "für alle Arten von Einkünften Pfändungsschutz in dem für die Pfändung von Arbeitseinkommen vorgesehenen Umfang erhalten können", wenn sie auf ein Girokonto eingehen, das als Pfändungsschutzkonto bei einer Bank geführt wird.
  Gesetzesentwurf: Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes

       

26.01.2007    Referentenentwurf des Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens liegt den Verbänden zur Stellungnahme vor
Mit Schreiben vom 25.01.2007 hat das Bundesministerium für Justiz den Referentenentwurf des "Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens" den beteiligten Verbänden zur Stellungnahme zukommen lassen. Dazu haben die Verbände Zeit bis zum 13.04.2007.
Der Gesetzesentwurf entspricht dem sog. "Eckpunktepapier", das Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am 14.11.2006 der Öffentlichkeit vorgestellt hatte. Der BMJ-Entwurf sieht vor, dass im Falle der abzusehenden Masselosigkeit das Insolvenzverfahren übersprungen wird und direkt die sechsjährige Wohlverhaltensperiode mit den entsprechenden bekannten Obliegenheiten beginnt. Gleichzeitig wird ein Treuhänder bestellt; an ihn muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens abtreten. Im Falle eines neuen Vermögenserwerbs verteilt der Treuhänder Vermögen unter 1.000 Euro nach einem Forderungsverzeichnis, dessen Richtigkeit der Schuldner bei der Antragstellung gegenüber einem Gerichtsvollzieher an Eides statt versichern muss. Bei Vermögen über 1.000 Euro hat der Treuhänder dies öffentlich bekannt zu machen und die Gläubiger aufzufordern, ihre Forderungen anzumelden und verteilt dann entsprechend. Die Schuldner haben einen Teil der Kosten des Verfahrens selbst zu tragen: 115 Euro zu Beginn des Verfahrens und für jedes Jahr des Verfahrens 130 Euro für die Treuhänderkosten, insgesamt also 895 Euro. Zangsvollstreckungsmaßnahmen bleiben weiterhin während der Laufzeit der Abtretung verboten. Eine Entschuldung findet auch hinsichtlich nicht benannter Forderungen statt.
Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wird so aussehen, dass nach den Stellungnahmen der beteiligten Verbände ein "Regierungsentwurf" in das förmliche Gesetzgebungsverfahren des Bundestages eingebracht wird. Nach Verabschiedung des Gesetzes durch diesen und gfs.durch den Bundesrat wird es verkündet und tritt dann nach Artikel 16 des jetzigen Entwurfes sechs Monate nach Verkündigung in Kraft. Die geänderte Insolvenzordnung wird deshalb wohl voraussichtlich eher Mitte nächsten Jahres als am Jahresanfang 2008 in Kraft treten.
  Gesetzesentwurf: Gesetz zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

       

25.01.2007    Versagung der Restschuldbefreiung auch dann, wenn sich unrichtige oder unvollständige Angaben nicht zum Nachteil der Gläubiger auswirken
Eine Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben kann auch dann vorliegen, wenn sich die Angaben nicht zum Nachteil der Gläubiger auswirken. Von Bedeutung kann allenfalls sein, ob die unrichtigen Schuldnerangaben von vornherein als bedeutungslos für die Befriedigung der Insolvenzgläubiger erscheinen. Hat das Gericht dies nach Würdigung des Einzelfalles verneint, scheidet eine Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulässigkeitsgrundes aus.   BGH, Beschluss vom 21.12.2006, IX ZB 248/04

       

24.01.2007    Studie zum Konsumentenverhalten insolventer Privatpersonen
Zwei Studentinnen der Fachhochschule für Wirtschaft in Berlin schreiben im Rahmen einer Lehrveranstaltung "Behavioral Economics" eine Hausarbeit über Privatinsolvenz und Konsumentenverhalten. Diese Hausarbeit soll ein positiver Beitrag zu diesem Thema darstellen und beinhaltet deswegen neben den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen auch einen soziologischen Teil, der sich damit beschäftigt, wie es den Menschen in einer Insolvenz ergeht. Welche Höhen und Tiefen sie durchlaufen? Welchen gesellschaftlichen Problemen sie sich stellen müssen?
Den dazu entwickelten Fragebogen bitten die beiden Studentinnen auszufüllen und an folgende E-nickgroff@web.de Mail-Adresse zurückzusenden: nickgroff@web.de. Die Befragung ist natürlich völlig anonym.  Fragebogen

       

23.01.2007    Keine gesetzliche Vermutung des Eigentums an einer Sache bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Die gesetzliche Vermutung, dass die im Besitz beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner allein gehören, ist auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht entsprechend anzuwenden.  BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05

       

10.01.2007    Keine inkongruente Deckung bei Zahlung innerhalb der Dreimonatsfrist, wenn noch keine Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde
Erfüllt der Schuldner nach Zustellung eines Vollstreckungsbescheides die titulierte Forderung innerhalb der gesetzlichen Dreimonatsfrist, ist die Deckung nicht inkongruent, wenn der Gläubiger die Zwangsvollstreckung zuvor weder eingeleitet noch angedroht hat.  Beschluss des BGH vom 07.12.2006, IX ZR 157/05

       

09.01.2007    Schuldner- und Insolvenzberater(in) gesucht
Das Team der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle offensiv ´91 e.V. (www.offensiv91.de) in Berlin sucht ab sofort eine/n qualifizierte/n Schuldner- und Insolvenzberater/in für eine unbefristete Stellemit einem Umfang von 40 Stunden pro Woche.
Vorausgesetzt werden umfangreiche und einschlägige Berufserfahrungen als Berater/in in den Bereichen der klassischen Beratungstätigkeit, insbesondere in der Insolvenzberatung und gute EDV-Kenntnisse (MS-Office, Schuldnerberatungssoftware, möglichst CAWIN, sicherer Umgang mit dem Internet).
Sehr wichtig sind uns Teamfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität und eine hohe Belastbarkeit.
Wenn Sie darüber hinaus gerne konstruktiv in unserem kleinen Team arbeiten möchten, innovativen Ansätzen der Schuldnerberatungstätigkeit gegenüber aufgeschlossen sind sowie Interesse an neuen konzeptionellen Entwicklungen (Onlineberatung) mitbringen, senden Sie Ihre Bewerbung an: offensiv´91 e.V. - Geschäftsführung, Hasselwerderstraße 38/40, 12439 Berlin

       

09.01.2007    Verbraucherschutz wirft Verbraucherbanken Wucher vor
Ratenkredite sind für Bankkunden in zunehmendem Maße wesentlich teurer, als von den Geldinstituten offiziell ausgewiesen. Verbraucherschützer werfen den Banken vor, die wahren Kreditkosten zu verschleiern, weil sie die vom Kunden zu leistenden Prämien für so genannte Restschuld-Versicherungen häufig nicht in die Gesamtkosten des Kredits einberechneten.
"Restschuld-Versicherungen schlagen bei Ratenkrediten häufig mit vielen tausend Euro zu Buche", sagte der Geldanlage-Experte der Verbraucherzentrale Bremen, Arno Gottschalk, der Berliner Zeitung. "Im Extremfall können dadurch faktisch Jahreszinssätze von 20 oder sogar 30 Prozent herauskommen und das ist sittenwidrig", sagte der Experte. "Das ist eine neue Form des Kreditwuchers." Derartige Aktivitäten hätten inzwischen "neue Dimensionen" erreicht.  Zum Artikel der "Berliner Zeitung"

09.01.2007    Starker Anstieg der Verbraucherinsolvenzen auch im Jahr 2006
Auch im Jahr 2006 ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen stark angestiegen. Das berichten die Statistischen Landesämter von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.
In Rheinland-Pfalz war ein Anstieg von 33% gegenüber 2005 zu verzeichenen. In Baden-Württemberg lag der Anstieg bei 22%. Im Bundesdurchschnitt war ein Zuwachs von 37% zu verzeichnen. Quellen: Schuldnerfachberachtungszentrum der Universität Mainz und Infodienst Schuldnerberatung