Neue vorläufige Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und XII

04.01.2011

Der Infodienst Schuldnerberatung hat eine neue Bescheinigung des sozialrechtlichen Existenzminimums veröffentlicht. Sie steht allerdings noch unter dem Vorbehalt, dass der Vermittlungsauschuss über die endgültige Höhe der Regelsätze nach SGB II entscheiden muss. Vorläufige Bescheinigung des sozialrechtlichen Existenzminimums nach SGB II und SGB XII