Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Beiträge in voller Höhe

19.01.2011

Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Januar 2011 im Verfahren B 4 AS 108/10 R entschieden, dass privat krankenversicherte Bezieher von ALG II Anspruch auf Übernahme der Versicherungsbeiträge in voller Höhe gegen das Jobcenter haben.