Zukünftig Erfolgshonorare für Gerichtsvollzieher?

14.04.2011

Die Länder haben einen erneuten Vorstoß gemacht, die Effizienz der Zwangsvollstreckung zu erhöhen und einen Gesetzesentwurf in den Bundesat eingebracht, der zukünftig die Einführung einer Erfolgsgebühr im Gerichtsvollzieherkostenrecht vorsieht.
Hierdurch würden die Gerichtsvollzieher motiviert, Zwangsvollstreckungsaufträge zeitnah und auf hohem Qualitätsniveau zu bearbeiten, wodurch eine Steigerung der Effektivität zu erwarten sei. Zudem wollen die Länder das seit 2001 unverändert gebliebene Gebührenniveau um durchschnittlich 30 Prozent anheben, um den erheblichen Zuschussbedarf im Gerichtsvollzieherbereich zu verringern. Dies führe zu voraussichtlichen Mehreinnahmen der Länder in Höhe von ca. 52,2 Millionen Euro.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll. Pressemitteilung des Bundesrates vom 11.02.2011