Pflicht des Treuhänders zur Berechnung des pfändbaren Betrages

10.05.2011

Sieht der Treuhänder im Fall eines abhängig beschäftigten Schuldners von der gesetzlich gebotenen Offenlegung der Abtretungsanzeige gegenüber dessen Arbeitgeber ab, hat er die vom Schuldner abzuführenden Beträge eigenverantwortlich zu berechnen und monatlich einzuziehen. BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - IX ZB 40/10