Materialien und Arbeitshilfen zum P-Konto aktualisiert

09.06.2011

Wegen der Änderung der Pfändungsfreibeträge zum 01.07.2011 mussten auch zahlreiche Arbeitshilfen im Bereich des Pfändungsschutzkontos aktualisiert werden. Auf unserer Seite "Materialien und Arbeitshilfen zum P-Konto" finden Sie nunalle aktualisierten Bescheinigungen sowohl im PDF-Format als auch als Excel-Dateien. Bis zum 30.06.2011 finden Sie selbstverständlich auch noch die "alten" Versionen der Bescheinigungen auf unserer Webseite. Hier nochmals der Hinweis, dass die Banken und Sparkassen den Sockelbetrag automatisch umstellen und auch die Freibeträge für Unterhaltspflichten/BG-Mitglieder erhöhen, so dass keine korrigierten Bescheinigungen notwendig werden. Dies entspricht nicht nur der Ansicht des AK Girokonto der AGSBV, sondern auch einer Empfehlung, die der ZKA (Zentraler Kreditausschuss der Bankenwirtschaft) seinen Mitgliedsverbänden gegeben hat.
Nur bei herkömmlichen Kontofreigabebeschlüssen nach § 850 l ZPO, aber auch bei individueller P-Konto-Freigabe nach § 850 k Abs. 4 ZPO ist der geschützte Betrag in aller Regel beziffert, und nur insoweit ist die Kontopfändung aufgehoben. Hier muss die Schuldnerseite rechtzeitig eine Anpassung jedes einzelnen Freigabebeschlusses beim Vollstreckungsgericht (bzw. bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers) beantragen, um der neuen Pfändungstabelle auch im Kontopfändungsbereich individuell zur Anwendung zu verhelfen. Einen ensprechenden Musterantrag zur Anpassung des individuellen Kontopfändungsschutzes finden Sie ebenfalls auf der aktualisierten Webseite.
Die Erläuterungen und Materialien zum "Monatsanfangsproblem" hingegen konnten von der Webseite genommen werden, da inzwischen die entsprechende Gesetzesänderung zur Beseitigung dieses Problems in Kraft getreten ist (siehe Meldung vom 15.04.2011) Materialien und Arbeitshilfen zum P-Konto