Kundeninformation der AG SBV und des ZKA aktualisiert

07.07.2011

Die gemeinsame Kundeninformation der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Zentraler Kreditausschuss) zum P-Konto wurde überarbeitet und nun in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht. In einem Abschnitt wurde insbesondere die Änderungen zum 01.01.2012 abgehandelt. Ab diesen Zeitpunkt kann der Kontoinhaber Pfändungsschutz nur noch auf einem P-Konto beanspruchen.
Die AGSBV erhebt weiterhin Daten zur Praxis der Umsetzung des P-Kontos und bittet alle Schuldnerberatungstellen, die entsprechenden Bögren auszufüllen und an die dort angegebne E-Mail-Adresse zu senden.