Runder Tisch Verbraucherinsolvenz hat erste Vorschläge zur Stärkung des außergerichtlichen Einigungsversuches erarbeitet

29.09.2011

Der "Runde Tisch Verbraucherinsolvenz der Verbände" hat am 6. April 2011 auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des DAV zum ersten Mal in Berlin getagt. Es war einhellige Meinung der Beteiligten, dass die Möglichkeiten der Stärkung der außergerichtlichen Verhandlungen vor einer Verbraucherinsolvenz gemeinsam besprochen und geprüft werden sollen (siehe Presserklärung vom 6.4.2011, ZInsO 2011, Heft 17, III). Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung hat daraufhin Herrn RiAG Guido Stephan, Darmstadt gebeten, Verbände und geeignete Personen der Gläubiger- und Schuldnerseiten zu einer ersten Beratung einzuladen, um die Möglichkeiten einer Stärkung auszuloten. Diese erste Sitzung der Stephan-Kommission hat am 29. Juli 2011 in Berlin stattgefunden. Dabei wurden erste Vorschläge zur Stärkung des außergerichtlichen Einigungsversuches erarbeitet. Inziwschen hat sich auch der Insolvenzrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereines die Vorschläge zu eigen gemacht. www.f-sb.de/download/protokoll_stephankommission.pdf