Zur Zulässigkeit einer "Einigungsgebühr" für den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung

08.11.2011

Eine Teilzahlungsvereinbarung löst keine gemäß § 788 ZPO beitreibbare Einigungsgebühr aus, wenn die Vereinbarung lediglich die Zahlungsmodalität hinsichtlich einer titulierten Forderung regelt und der Gläubiger keine darüber hinausgehende Sicherheit erhält. Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner die Kosten des Teilzahlungsvergleichs anerkennt. openjur.de/u/165004.html

AG Plön, Beschluss vom 05.05.2011, 10 M 1544/10