Zur Zulässigkeit einer "Einigungsgebühr" für den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung
08.11.2011
Eine Teilzahlungsvereinbarung löst keine gemäß § 788 ZPO beitreibbare Einigungsgebühr aus, wenn die Vereinbarung lediglich die Zahlungsmodalität hinsichtlich einer titulierten Forderung regelt und der Gläubiger keine darüber hinausgehende Sicherheit erhält. Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner die Kosten des Teilzahlungsvergleichs anerkennt. openjur.de/u/165004.html