Weg für zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform ist nun frei

30.11.2011

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 25.11.2011 das zuvor vom Bundestag beschlossene "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)" passieren lassen und nicht wie vom Rechtsausschuss vorgeschlagen, beantragt, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Damit ist die erste Stufe der geplanten dreistufigen Insolvenzrechtsreform abgeschlossen. Damit wäre nun der Weg frei, die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform - die Reform des Verbraucherinsolvenz - zu starten. Nach Ansicht von Experten ist mit der Veröffentlichung eines entsprechenden Referentenentwurfs in Kürze zu rechnen. Fraglich wird jedoch immer mehr, ob diese Reform dann noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages abgeschlossen werden kann oder wie der Versuch einer Reform in der letzten Legislaturperiode der sog. "Diskontinuität" anheim fällt.