Überschuldungsstatistikgesetz passiert auch den Bundesrat
18.12.2011
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 16.12.2011 das "Gesetz über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz - ÜSchuldStatG)" nicht an den Vermittlungsausschuss verwiesen und damit angenommen. Mit dem Gesetz kann nun die jährliche Statistik zur Überschuldung privater Personen auf einer gesetzlichen Grundlage fortgeführt werden. Diese Statistik soll als Grundlage für Sozial-, Armuts- und Reichtumsberichterstattung sowie für die Planung und Entwicklung zielgerichteter Maßnahmen und Initiativen des Bundes und der Länder dienen. Ende 2014 muss die Bundesregierung einen Bericht über die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Statistik abgeben.