Freibeträge für Prozesskostenhilfe neu festgesetzt

29.12.2011

Das Bundesministerium der Justiz hat durch die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2012 (BGBl. I S. 2796) vom 07.12.2011 ab dem 01.01.2012 neue Abzugsbeträge vom Einkommen festgesetzt. Freibeträge zur Prozesskostenhilfe