Referentenentwurf zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens liegt nun vor

16.01.2012

Das Insolvenzrechtsportal "Heymanns insolvenzrecht.de" hat heute einen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Verbraucherinsolvenzrechts veröffentlicht.
Der Entwurf eines "Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen" datiert vom 07.12.2011 und enthält die bereits von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mehrfach angekündigten Änderungen. So soll das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig nach drei bzw. fünf Jahren beendet werden können, wenn innerhalb dieses Zeitraums eine Mindestbefriedigungsquote erfüllen und bzw. oder die Kosten des Verfahrens gezahlt wurden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschriften, um das Verbraucherinsolvenz- und das Restschuldbefreiungsverfahren effektiver auszugestalten: Im Verbraucherinsolvenzverfahren sollen die Einigungschancen zwischen Schuldner und Gläubigern erhöht werden. Dazu werden der außergerichtliche und gerichtliche Einigungsversuch zusammengeführt. Die funktionelle Zuständigkeit für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren wird auf den Rechtspfleger übertragen. Der Gesetzentwurf enthält des Weiteren eine Regelung zum Schutz von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften.
Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen"