Girokonto für jedermann: Bundesregierung baut auf EU-weite Regelung

25.01.2012

Die Bundesregierung hat ihren turnusgemäßen 6. "Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann" veröffentlicht. Zwar hält sie eine gesetzliche Regelung für ein Girokonto für jedermann für zulässig, sieht jedoch angesichts einer sich abzeichnenden europäischen Regelung auf nationaler Ebene derzeit keinen Handlungsbedarf. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Europäische Kommission 2012 einen Gesetzesvorschlag für eine verbindliche Regelung zum Zugang zu einem Basiskonto vorlegen wird und will sich aktiv in den Regelungsprozess einbringen.
Die Kreditwirtschaft, so kritisiert der Bericht, habe bisher keine der Empfehlungen aus dem gemeinsamen Maßnahmenpaket von Staat und Wirtschaft umgesetzt. Dagegen sei die Bundesregierung ihrem Handlungsauftrag mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes nachgekommen. Die Deutsche Kreditwirtschaft habe demgegenüber weder die Empfehlung für ein Girokonto für jedermann in eine Selbstverpflichtung umgewandelt noch habe sie die Schlichtungssprüche ihrer Schiedsstellen für die Mitgliedsinstitute für verbindlich erklärt.
Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des ZKA zum Girokonto für jedermann vom 24.01.2011