Reform der Verbraucherinsolvenz: BDIU lehnt Verkürzung der Wohlverhaltensperiode ab

04.02.2012

In einer Presseerklärung hat der "Bund Deutscher Inkassounternehmen" die Ende Januar vorgestellte zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform in ihren wesentlichen Teilen abgelehnt. Insbesondere die geplante Halbierung der Wohlverhaltensperiode bei einer Mindestquote gefährde massiv die Interessen der Gläubiger.
Die Reform sei eine Einladung zum Schuldenmachen. In der Folge sei mit einer drastischen Verschlechterung der Zahlungsmoral und einem deutlichen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen zu rechnen, wenn die Verkürzung der Insolvenz in Kraft träte. „Schuldner erhalten die Botschaft, sie könnten sich künftig schneller ihrer lästigen Zahlungsverpflichtungen entledigen“, kritisiert BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. „Warum sollten sie also ihre Rechnungen dann noch genauso gut bezahlen wie heute?“
Die Inkassoindustrie befürchtet zudem, dass es nicht bei einer 25-Prozent-Quote bliebe. „Schon jetzt werden Stimmen laut, die diese Quote für zu hoch halten oder sogar fordern, die Wohlverhaltensperiode ohne jegliche Voraussetzungen für alle Schuldner generell zu halbieren", so der BDIU-Präsident.
Presseerklärung des BDIU vom 01.02.2012