Das "Anti-Abzocke-Gesetz" soll kommen

19.03.2012

Wie die Berliner Tageszeitung "Tagesspiegel" in Ihrer Online Ausgabe vom 10.03.2012 berichtet, plant Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger weiterhin ein "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken", mit dem Verbraucher vor hohen Anwaltskosten und überzogenen Inkassoforderungen geschützt werden sollen. Nun sind konkretere Einzelheiten bekannt geworden. Ein Diskussions- oder Referentenentwurf liegt noch nicht vor.
Gegen missbräuchliches Inkasso setzt das Bundesjustizministerium auf Transparenz. Neue Darlegungs- und Informationspflichten stellen sicher, dass aus dem Inkassoschreiben eindeutig zu entnehmen ist, für wen das Inkassounternehmen arbeitet, worauf die geltend gemachte Forderung beruht und wie sich die Inkassokosten berechnen. Die Aufsicht über Inkassounternehmen wird gestärkt. Eine einfache und transparente Kostenerstattungsregelung soll verhindern, dass Verbraucher überzogene Inkassokosten zahlen. Die Registrierung, die jedes Inkassounternehmen braucht, soll schneller widerrufen werden können, das Bußgeld von derzeit maximal 5000 auf 50 000 Euro erhöht werden.
Mit ihrem Gesetzentwurf packe die Ministerin eine "Reihe von Ärger-Themen an, die Verbrauchern das Leben schwer machen", lobte der Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Unerlaubte Telefonwerbung habe sich zu einer modernen Landplage entwickelt. Daher sei eine Verschärfung der Regeln wichtig. Das gelte auch für das Inkasso-Unwesen.
Auch der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) verfolgt "mit Interesse" die Planung eines "Gesetzes gegen unerseriöse Geschäftspraktiken". "Mit einer effektiveren und verschärften Aufsicht, einem effektiven Sanktionskatalog, höheren Bußgeldern gegen unseriöses Inkasso und der Möglichkeit, Registrierungen schneller widerrufen zu können, kommt der Gesetzgeber offenbar Forderungen nach, die wir als Vertreter der seriösen Inkassowirtschaft bereits seit Jahren aufgestellt haben", kommentiert BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. "Diese Maßnahmen sind dringend notwendig, um dubiosen Geldeintreibern das Handwerk zu legen, die dem guten Ruf der seriösen Inkassounternehmen erheblichen Schaden zugefügt haben. Sie helfen auch, um Verbraucher vor unseriösen Geschäftemachern zu schützen."
Tagesspiegel vom 10.03.2012: Das Anti-Abzocke-Gesetz
Meldung des BMJ vom 12.03.2012: Mit Transparenz gegen unseriöse Geschäftspraktiken