Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände zur geplanten Änderung der Verbraucherinsolvenz

23.03.2012

Mit einem umfangreichen und detaillierten Papier hat die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) Stellung zu der geplanten Änderung der Verbraucherinsolvenz genommen. Aus dem Abschnitt "Grunsätzliches zur zweiten Stufe der Reform des Insolvenzrechts": "Die AG SBV bewertet einige der Reformüberlegungen durchaus positiv, insbesondere dass durch die Beibehaltung der Kostenstundung auch künftig völlig mittellosen Personen durch das Verbraucherinsolvenzverfahren ein wirtschaftlicher Neuanfang ermöglicht wird. Ebenfalls zu begrüßen ist der vorgesehene Schutz der Mitglieder von genossenschaftlichen Wohnungen, der geplante Wegfall des Privilegs der zweijährigen vorrangigen und ausschließlichen Befriedigung für Abtretungsgläubiger, die Ausweitung der Vertretungsbefugnis geeigneter Stellen auf das gesamte Verfahren sowie im Grundsatz die geplante Umgestaltung des Einigungsversuches. Abzulehnen ist jedoch die Einführung zusätzlicher Barrieren, die das Erreichen der Restschuldbefreiung für die Schuldner unnötig erschweren. Noch mehr Versagungsgründe und weitere Ausnahmen bei der Restschuldbefreiung stehen einem wirtschaftlichen Neuanfang der Schuldner entgegen. Mit der Einführung neuer Versagungsgründe und Ausweitungen im Hinblick auf die von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen wird das Gleichgewicht, die Interessen der Gläubiger zu wahren und die Belange der Schuldner zu schützen, einseitig zu Lasten der Schuldner verschoben.Die 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform geht, wenn die vorgeschlagenen Änderungen so umgesetzt werden, zulasten der meisten Schuldner, denn die „Rechtswohltat“ der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens wird nur die wenigsten Schuldner erreichen, da viele aufgrund ihres unzureichenden Einkommens und ihrer angespannten Lebensverhältnisse die hochgesteckten Voraussetzungen für eine Verfahrensverkürzung nicht erfüllen können. Dagegen müssen viel mehr Schuldner als bisher befürchten, aufgrund von beabsichtigten zusätzlichen Hindernissen die Restschuldbefreiung nicht zu erreichen.Die Vorschläge zur Umgestaltung des Einigungsversuchs und des Verfahrens der Zustimmungsersetzung gehen zwar in die richtige Richtung, sind aber nur durch weitere flankierende Regelungen dazu geeignet, das Ziel einer Stärkung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung auch tatsächlich zu erreichen."  

Stellungnahme der AGSB