Weitere Stellungnahmen zur geplanten Änderung der Verbraucherinsolvenz

29.03.2012


Inzwischen liegen uns eine Reihe von weiteren Stellungnahmen von verschiedenen Verbänden zur geplanten Änderung der Verbraucherinsolvenz vor. Sie alle nehmen kritisch Stellung zu den geplanten Änderungen, insbesondere zur Verkürzung der Verfahrendauer bei Erfüllung überobligatorischer Leistungen durch den Schuldner. Eine Quote von 25% plus Verfahrenskosten wird allgemein als äußerst unrealistisch angesehen. Dies führe dazu, dass nur eine sehr kleine Minderheit von Schuldnern in den Genuss einer schnelleren Restschuldbefreiung komme. In der Mehrheit befürworten deshalb die Verbänden eine moderate Kürzung der Verfahrensdauer ohne Vorleistungen. Dies biete sich alleine schon aus dem Vergleich mit den oft kürzeren Laufzeiten gleichartiger Verfahren in Europa an. Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands bildet hier eine Ausnahme; er fordert mutig und anerkennenswert eine Halbierung der Verfahrensdauer bei Verzicht auf eine Quote.
Weiter wird mehrheitlich kritisiert, dass durch die vorgesehenen Verschärfungen u.a. bei den Versagungsgründen ein einseitiges Ungleichgewicht zwischen Schuldner- und Gläubigerinteressen hervorgerufen wird.
Begrüßt wird hingegen grundsätzlich die vorgesehene Stärkung des außergerichtlichen Einigungsversuch, wenngleich hier Nachbesserungen gewünscht werden. Ebenfalls positiv bewertet wird auch der Wegfall des Abtretungsvorrangs. Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.