Berücksichtigung privater Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen der Pfändung
02.07.2012
Nach Einführung des Basistarifs ist der pfändungsfreie Betrag für Leistungen zur Krankenversicherung auch für Privatversicherte auf den Höchstbeitragssatz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt.
- Links:
- www.vzbv.de/9595.htm