Die SCHUFA

02.07.2012

Wer weiß was?

Die SCHUFA Holding AG (früher Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) wurde eingerichtet von Unternehmen, die Kredite vergeben, also Sparkassen, Banken, Versandhäusern. Nur die Mitglieder dieser Schutzgemeinschaft erhalten Auskunft und liefern Daten. Wenn man z.B. ein Konto eröffnet, wird dies eingetragen. Das heißt, im Grunde genommen ist fast jeder geschäftsfähige Bürger unseres Landes dort eingetragen.

Allgemeines

Die SCHUFA existiert in ihrer heutigen Form seit 1959. Sie besteht aus Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite einräumen. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. Vertragspartner sind vor allem Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Kredit- und Leasinggesellschaften sowie Einzelhandels-, Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen.

Für die Zusammenarbeit der SCHUFA mit ihren Vertragspartnern gilt das Prinzip der gegenseitigen Information. Der Verpflichtung der SCHUFA zur Erteilung von Auskünften entspricht die Verpflichtung ihrer Vertragspartner, bekannt werdende Informationen im definierten Umfang an die SCHUFA weiterzuleiten. 

Laut WISO-Tipp/ZDF kauft die SCHUFA aber auch Daten von der Post wie z.B. Adressen, die aufgrund von Nachsendeanträgen erfasst werden und entnimmt Daten aus dem Bundesanzeiger!

Nur wer Mitglied ist, kann von diesem Informationsaustausch profitieren, d.h. Nichtmitglieder erhalten keine Auskunft. Durch die Auskünfte der SCHUFA können Vertragspartner schnell überprüfen, ob der Neukunde kreditwürdig ist oder ob eventuell bereits Zahlungsschwierigkeiten bestehen.

Gespeicherte Daten bei der SCHUFA

Die SCHUFA erhält Daten über die Kreditwürdigkeit und den Wohnort von Personen und gibt diese auch weiter. Durch die Nachfrage bei der SCHUFA erhalten Gläubiger keine Auskünfte über Kontonummern, Sitz der kontoführenden Bank und Adresse des Arbeitgebers zum Zwecke der Konto- oder Lohnpfändung. Die Daten über die Kreditwürdigkeit eines Kunden können sowohl positiver als auch negativer Art sein. Positive Daten erleichtern die Aufnahme eines Kredites, negative Daten hingegen erschweren bzw. schließen sogar die Vergabe eines Kredites aus. Alle Daten bleiben aber nur über einen bestimmten Zeitraum erhalten.

Folgende Daten sind nicht gespeichert:

  • Familienstand,
  • Zahl der Kinder,
  • Einkommen,
  • Guthaben,
  • Kontonummern,
  • Vermögensverhältnisse,
  • Höhe der Schulden und
  • Name und Anzahl der Gläubiger.

Positive Daten und deren Löschungsfristen

Konten:
Die SCHUFA erhält Informationen über die Eröffnung von Konten. Diese Informationen bleiben 5 Jahre bestehen und werden dann automatisch gelöscht, es sei denn, die kontoführende Bank beantragt eine Speicherung um weitere 5 Jahre.

Kreditverträge: 
Die Aufnahme eines Kredites und dessen Vertragsdaten werden an die SCHUFA übermittelt. Nach vertragsmäßiger Erledigung des Kredites bleiben diese Daten noch 3 volle Jahre erhalten. Auf Wunsch des Kreditnehmers können diese Daten schon nach Bezahlung gelöscht werden. Die Information der vertragsmäßigen Erledigung bringt Vorteile bei einer erneuten Kreditaufnahme, weil der Kunde seine Kreditwürdigkeit schon unter Beweis gestellt hat und damit bekommt er oftmals später leichter einen Kredit.
 
Kundenkonten des Versandhandels:
Die Informationen über die Eröffnung von Kundenkonten bleibt 3 Jahre gespeichert. Wird ein Kundenkonto innerhalb dieser 3 Jahre aufgelöst, so wird die Information bei der SCHUFA gelöscht.

Negative Daten und deren Löschungsfristen

Zu den negativen Daten zählen alle nicht vertragsmäßigen Abwicklungen von Krediten. Solche negativen Merkmale wären die Kündigung des Kredites, der Mahnbescheid, der Vollstreckungsbescheid und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Diese negativen Merkmale bleiben für den Rest des Eintragejahres und für weitere drei volle Jahre bestehen. 
Auch mit der Bezahlung des Kredites werden diese negativen Merkmale nicht gelöscht, es kommt nur ein Vermerk hinzu, daß der Kredit bezahlt wurde. Eine automatische Löschung erfolgt erst nach den drei Jahren. Ist der Kredit dann immer noch nicht bezahlt, kann der Kreditgeber eine weitere Speicherung für drei Jahre beantragen.
Des weiteren erhält die SCHUFA Informationen aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Zu diesen Informationen zählen die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, die Eröffnung des Verbraucherkonkursverfahrens. Die Löschung der Eidesstattlichen Versicherung erfolgt sofort, wenn man die Löschungsbescheinigung des Amtsgerichtes vorlegt. 
Die negativen Merkmale verhindern meist, dass man Kredite bei seriösen Banken und Sparkassen abschließen kann, den Ratenkauf beim Versandhandel oder Kaufhaus und oftmals sogar den Abschluß von Verträgen, z.B. bei Telefonanbietern.

Selbstauskunft

Jedermann kann bei der SCHUFA nachzufragen, welche Daten über ihn gespeichert sind. Diese Selbstauskunft kann

  • kostenlos nach §34 BDSG über ein ausdruckbares Formular schriftlich erfragt oder 
  • online auf der Homepage der SCHUFA abgefragt werden. Dafür ist zuerst eine Registrierung für derzeit 18,50 Euro notwendig. Diese ermöglicht einen zeitlich unbefristeten Online-Abruf aller gespeicherten SCHUFA-Informationen in der Zukunft. 

Die SCHUFA bietet noch die Möglichkeit, sich schriftlich eine sogenannte Bonitätsauskunft zusenden zu lassen. Jede Bonitätsauskunft kostet jedoch 18,50 Euro und beinhaltet keine weitergehenden Informationen im Vergleich zur kostenlosen SCHUFA-Auskunft nach §34 BDSG.  

Eine persönliche Abfrage der SCHUFA-Daten in den SCHUFA-Geschäftsstellen ist seit mehreren Jahren nicht mehr möglich. 

Sollten Daten nicht korrekt sein, ist die SCHUFA verpflichtet, diese zu löschen. 

Vertrauensmann für Verbraucher

Seit April 2003 hat der neu etablierte Vertrauensmann der SCHUFA seine Arbeit aufgenommen. Verbraucher, die sich aufgrund einer SCHUFA-Auskunft benachteiligt fühlen, können sich an den Vertrauensmann wenden. Als neutraler Mittler wird er spezielle Verbraucher-Reklamationen überprüfen. 
In seiner Funktion arbeitet der Vertrauensmann mit Verbraucherschutzverbänden, staatlichen und kirchlichen Schuldnerberatungsstellen und Vertretern der politischen Parteien zusammen und informiert über wichtige SCHUFA-Entwicklungen. 
Mit Gernot W. H. Bickel, München, besetzt die SCHUFA HOLDING AG diese neu geschaffene Position. Der Vertrauensmann ist Ansprechpartner für Verbraucher, die sich durch die SCHUFA in ihren Rechten verletzt sehen. Dabei handelt dieser unternehmensintern als neutrale Schiedsstelle und ist in seinen Entscheidungen frei und unabhängig. Erklärtes Ziel ist es, dem jeweils einzelnen Verbraucher bei seinem Problem schnell, flexibel und verbindlich zu helfen. 
Neben den Verbraucherservicezentren der SCHUFA HOLDING AG in Hannover und Bochum, die für Fragen rund um die Eigenauskunft zuständig sind, steht Verbrauchern damit ein zusätzlicher kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Bickel wird sich der unübersichtlichen bzw. für den Verbraucher schwer nachvollziehbaren Fällen annehmen, wenn eine Klärung mit den Verbraucherservicezentren zuvor nicht möglich war. 
In seiner Funktion arbeitet der Vertrauensmann mit Verbraucherschutzverbänden, staatlichen und kirchlichen Schuldnerberatungsstellen und Vertretern der politischen Parteien zusammen und informiert über wichtige SCHUFA-Entwicklungen. 

Am 1. Juli 2010 hat Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer seine Tätigkeit als unabhängiger Ombudsmann für die SCHUFA Holding AG aufgenommen. Über die Homepage www.schufa-ombudsmann.de können Sie Kontakt mit ihm aufnehmen.
Gernot.Bickel(at)schufa.de