Girokonto gekündigt oder verweigert

02.07.2012

Konto weg! Und nun?

Fast immer gibt es Ärger mit der Bank, wenn man eine Kontopfändung hat. Dies geht soweit, dass manche Banken sogar versuchen, das Konto zu kündigen. Ein „Recht auf das Girokonto“ in dem Sinne existiert nicht, außer in NRW (siehe dazu weitere Hinweise). 

Um einem gesetzlich festgeschriebenen Zwang zu entgehen, haben sich die dt. Kreditinstitute darauf verständigt, ein Girokonto auf Guthabenbasis für jedermann anzubieten. Die Banken/Bankfilialen müssen immer wieder nachdrücklich auf diese freiwillige Selbstverpflichtung aller deutschen Bankenverbände hingewiesen werden, die in einer Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft (früher ZKA) enthalten ist.

Der Wegweiser zum eigenen Guthabenkonto

Mit der Umsetzung der Selbstverpflichtung gibt es jedoch erhebliche Schwierigkeiten. Nicht alle Banken und Sparkassen halten sich daran und verweigern die Eröffnung eines Kontos oder kündigen es bei Pfändungen. 

Tipps, wie man ein Girokonto erhalten könnte und wie man sich gegen die Weigerung bzw. Kündigung eines Guthabenkonto wehren kann finden Sie hier:    

Achtung! Da es eventuell notwendig ist, bei mehreren Kreditinstituten anzufragen, sollten Sie die Unterlagen vorher mehrfach fotokopieren.

  1. Wenden Sie sich an ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (allerdings sollte es keines sein, wo Sie Schulden haben oder mit dem Sie in der Vergangenheit schon anderweitige Schwierigkeiten hatten) und sprechen dort wegen der Einrichtung eines Guthabenkontos vor.
  2. Verweigert man Ihnen die Einrichtung eines solchen Kontos, so fragen Sie nach, wie sich dieses Kreditinstitut zur  Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft (früher ZKA) stellt. Sagen Sie auch, Sie hätten den Tipp von der Schuldnerberatung bekommen.
  3. Beschweren Sie sich nun bei der für dieses Kreditinstitut zuständigen Ombudsstelle (siehe unten) Hierfür können Sie das ebenfalls beigefügte vorformulierte Beschwerdeschreiben nutzen.

Bei Ihrer Anfrage bei den Kreditinstituten treten Sie bitte höflich auf. Sie brauchen sich allerdings auch nicht wie ein Bittsteller verhalten, legen Sie ruhig ein gesundes Selbstbewusstsein an den Tag. Viel Erfolg!

Liste der Ombuds-, Schlichtungs- und Beschwerdestellen der Kreditinstitute

Für private Banken und private Hypothekenbanken: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.

Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Telefon: 0 30/16 63-0
Telefax: 0 30/16 63-1399

Für öffentliche Banken: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Telefon: 0 30/81 92-0
Telefax: 0 30/81 92-222

Für Volks-, Raiffeisen- und Genossenschaftsbanken: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)

Postfach 30 92 63
10760 Berlin
Telefon: 0 30/20 21-0
Telefax: 0 30/20 21-19 00

Für Sparkassen: Deutscher Sparkassen- und Giroverband (regionales Schlichtungssystem)

Charlottenstr. 47
10117 Berlin
Telefon: 0 30/2 02 25-0
Telefax: 0 30 / 2 02 25-2 50

Der Deutscher Sparkassen- und Giroverband verfügt – mit Ausnahme des Bereichs der Landesbausparkassen - über keine zentrale Schlichtungsstelle; zuständig sind die bei den Regionalverbänden angesiedelten Schlichtungsstellen.