Kein Vorliegen einer sittenwirdriger Härte bei Pfändung eines Gemeinschaftskontos

29.06.2012

Wird ein Girokonto von Eheleuten gemeinschaftlich unterhalten, liegt keine sittenwidrige Härte im Sinne des § 765a ZPO vor, wenn das Arbeitseinkommen des einen Ehegatten von der Kontopfändung erfasst wurde, obwohl nur eine Pfändung gegen den anderen Ehegatten vorliegt. AG Wilhelmshaven, Beschluss vom 09.01.2012 – 14 M 583/09 (rechtskräftig), ZVI 2012, 245