Verzug

29.06.2012

Wenn ein Schuldner für die Verzögerung einer fälligen Leistung verantwortlich ist und gemahnt wurde ist er in Verzug. Eine Mahnung ist nicht notwendig, wenn durch ein Kalenderdatum (z.B. in einem Vertrag oder auf der Rechnung) festgelegt ist, bis wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist. Der Verzug löst verschiedene Rechtsfolgen aus, insbesondere und vor allem die Schadenersatzpflicht des Schuldners, z.B. rechtsanwaltsgebühren. Und es können Verzugszinsen berechnet werden (meist 5% über dem Basiszinssatz).