Überschuldung

29.06.2012

Überschuldung liegt vor, wenn das Einkommen eines Privathaushaltes über einen längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht zur fristgerechten Tilgung der eingegangenen Schuldverpflichtungen ausreicht. Eine juristische Person (GmbH, AG, Verein) ist überschuldet, wenn sein Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (§ 19 InsO). Überschuldung ist ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren.