Titel

29.06.2012

Mit einem „Titel“ werden zwei Dinge bezweckt: Zum einen soll der Titel die Forderung vor der Verjährung schützen und zum anderen können mit dem vorhandenem Titel Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (wie Lohn- und Gehaltspfändung) eingeleitet und begründet werden. Einen „Titel“ erwirkt der Gläubiger, wenn
a) einen Vollstreckungsbescheid beantragt, gegen den der Schuldner keinen Einspruch einreicht,
b) er ein Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil durchsetzt,
c) er einen rechtskräftigen Verwaltungsakt erläßt (z.B. Finanzamt, Kommunen oder Arbeitsamt) oder
d) der Schuldner ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschreibt. Der Titel verjährt erst nach 30 Jahren und jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gläubigers lässt die Verjährung neu beginnen, so dass damit eine "lebenslange" Schuldhaftung entsteht.