Schuldanerkenntnis

29.06.2012

Durch das Schuldanerkenntnis erkennt der Schuldner an, dass er eine bestimmte Leistung schuldet. Hierdurch soll im Regelfall eine Auseinandersetzung über den Schuldgrund vermieden werden. Ein solches Schuldanerkenntnis kann notariell beurkundet werden und der Schuldner unterwirft sich darin Zwangsvollstreckung. Das Schuldanerkenntnis hat so dieselbe Wirkung wie ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid. Schuldanerkenntnisse haben vor allem deswegen praktische Bedeutung, weil sie dem Gläubiger (der bei einem gerichtlichen Verfahren die Gerichtskosten vorstrecken müsste) und dem Schuldner (der nach Unterliegen die Kosten zusätzlich tragen müsste) helfen, Kosten zu sparen und ist insofern vor allem dann sinnvoll, wenn die Forderung unbestritten ist.