Schlussverteilung

29.06.2012

Am Ende des Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzverwalter mit der Verteilung der Insolvenzmasse an die Insolvenzgläubiger beginnen, sobald genügend Barmittel in der Insolvenzmasse vorhanden sind. Nach der Schlussverteilung erfolgt die Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch einen Aufhebungsbeschluss