Restschuldbefreiung

29.06.2012

Restschuldbefreiung, heißt, dass dem „redlichen“ Schuldner nach ordnungsgemäßen Ablauf des Insolvenzverfahrens seine Schulden erlassen werden. Das heißt die am Verfahren beteiligten Insolvenz-Gläubiger haben keine Möglichkeit mehr, ihre (Rest-) Forderungen einzutreiben. Die Restschuldbefreiung stellt den letzten Verfahrensabschnitt des Verbraucherinsolvenzverfahrens dar. Sie wird erteilt, wenn der Schuldner sich redlich verhalten hat, also b) seine Obliegenheiten erfüllt hat und c) kein Versagungsgrund gegen ihn geltend gemacht wurde.

Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind: Geldbußen, Geldstrafen, Orndungs- und Zwangsgelder, sowie Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, z.B. Schadenersatz nach einem Einbruch. Verbindlichkeiten aus dem zinslosen Darlehen, dass dem Schuldner zur Begleichung der Verfahrenskosten gewährt wurde.&nb