Rechtspfleger

29.06.2012

Ein(e) Rechtspfleger(in) ist ein(e) Beamt(in)er im Justizdienst, die/der Aufgaben der Rechtspflege selbständig wahrnimmt. Wie ein(e) Richter(in) ist er/sie dabei unabhängig von Weisungen durch Vorgesetzte und nur an Gesetz und Recht gebunden.
Der Aufgabenkreis des Rechtspflegers ist im Rechtspflegergesetz geregelt und umfasst nicht nur die Zwangsvollstreckung, das Mahnverfahren und teilweise bei Insolvenzsachen, sondern auch z.B. Vereinssachen, Vormundschaftssachen, Nachlasssachen, Zwangsversteigerungen, Familien- und Unterhaltssachen und Handels- und Grundbuchsachen.