Pfändungstabelle

29.06.2012

Die Pfändungstabelle ist eine amtliche Tabelle aus der der pfändbare Betrag des Arbeitseinkommens ermittelt werden kann (Anhang zu § 850c ZPO). Das Einkommen ist von verschiedenen Bestandteilen zu "bereinigen" (z.B. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, verschiedene unpfändbare oder nur teilweise pfändbare Bestandteile. Außerdem sind Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen. Mit unserem Pfändungsrechner können Sie den pfändbaren Betrag Ihres Arbeitseinkommens ausrechnen.