Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB)

29.06.2012

Ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts, durch den eine Forderung (z.B. Lohnforderung des Arbeitsnehmers gegen seinen Arbeitgeber) zugunsten eines Gläubigers gepfändet wird. Der Pfändungs- und Übereisungsbeschluss wird dem Drittschuldner durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Der Schuldner erhält eine Kopie, jedoch oft später als die Zustellung an den Drittschuldner.
In bestimmten Fällen ist es sinnvoll gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Rechtsmittel einzulegen. Das ist beispielsweise bei eine Kontopfändung notwendig, um den nicht pfändbaren Anteil vom Lohn oder Sozialleistungen bei Überschreitung der Sieben-Tage-Regel zu sichern.