Pfändungsreihenfolge

29.06.2012

Für die Reihenfolge gilt, das Pfändungen in der Reihenfolge des Eingangs beim Arbeitgeber (dem sog. Drittschuldner) berücksichtigt werden. Derjenige Gläubiger, der die erste Pfändung einreicht, erhält den gesamten pfändbaren Betrag. Anders sieht es bei Lohnabtretungen aus: Hier entscheidet das Datum der Ausstellung der Abtretung. Deshalb ist es durchaus möglich, dass eine ältere Abtretung Vorrang vor allen bereits eingegangenen oder noch eingehenden Pfändungen erhalten kann.