Eröffnungsbeschluss

27.06.2012

Mit dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Im Eröffnungsbeschluss wird ein Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder ernannt, der das Verfahren unter Aufsicht des Insolvenzgerichtes abwickelt. Durch den Eröffnungsbeschluss geht das Recht des Schuldners, über sein Vermögen, das zur Insolvenzmasse gehört, zu bestimmen und zu verfügen (Insolvenzbeschlag) auf den Insolvenzverwalter über