Anwaltsinkasso

19.06.2012

Auch Mahnanwälte. Auf Forderungsbeitreibung spezialisierte Anwaltskanzleien. Der Rechtsanwalt wird im Namen des Forderungsinhabers tätig und rechnet gegenüber dem Schuldner die möglichen Gebühren nach dem Rechtsvergütungsgesetz (RVG) ab. Mit dem Mandanten wird in der Regel eine Gebührenpauschale vereinbart, die deutlich unter den gesetzlichen Gebühren liegt und eine Vielzahl von Tätigkeiten (Mahnschreiben, telefonisches Inkasso, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahme) umfasst.