Erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung nach Sperrfrist zulässig

03.12.2009

BGH, Beschluss vom 03.12.2009, IX ZB 89/09

Leitsatz:
Nach Ablauf der Sperrfrist von drei Jahren kann der Schuldner einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag stellen, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe neue Forderungen gegen ihn begründet worden sind (Fortführung von BGH, Beschl. v. 16. Juli 2009 - IX ZB 219/08, siehe Rechtsprechungsübersicht 4/2009).

BGH, Beschluss vom 03.12.2009, IX ZB 89/09