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02.09.2010    Positionspapier des Bundesjustizministeriums zum "Monatsanfangsproblem"
Nach Auffassung des BMJ müssen für den Folgemonat benötigte pfandfreie Beträge dem Schuldner im Folgemonat zur Verfügung stehen! Dazu wird auf einen Beschluss des BGH vom 20.07.2010 (AZ IX ZR 37/09) verwiesen, in dem der Zweck des § 850 k ZPO "dem Schuldner das Existenzminimum bei bargeldlosem Zahlungsverkehr zu sichern" betont wird. Das BMJ will unverzüglich eine gesetzliche Präzisierung in die Wege leiten. Positionspapier des Bundesjustizministeriums zum "Monatsanfangsproblem"


       

12.08.2010    Kundeninformation des ZKA und der AG SBV zum "Monatsanfangsproblem" beim P-Konto
Das sog. "Monatsanfangsproblem" war Anfang August Gegenstand einer vielfach publizierten dpa-Meldung (vgl. am 05.08.2010: Frankfurter Rundschau "Gesetzespanne räumt Konten leer"; BILD "Tausende Sozialhilfe-Empfänger kommen nicht an ihr Geld").
Da Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion (z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Sozialrenten) sowie Lohn oft am letzten Werktag eines Monats für den nächsten Monat auf den Konten gutgeschrieben werden, kann folgende Situation eintreten: Der Freibetrag für den Monat, in dem die Gutschrift erfolgt, ist bereits verbraucht. Der Freibetrag für den nächsten Monat, für den die Sozialleistung oder der Lohn gezahlt worden ist, kann die Gutschrift noch nicht schützen, da die Gutschrift bereits im Vormonat erfolgt ist. Somit kommt es zum genannten "Monatsanfangsproblem": Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen müsste die Bank als Drittschuldner im schlechtesten Fall den gesamte Betrag dem pfändenen Gläubiger überweisen. Der Schuldner stände ohne ausreichende Mittel zum Lebensuterhalt da.
Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) der privaten Kreditwirtschaft und die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) haben nun eine gemeinsame Kundeninformation zum sog. "Monatsanfangsproblem" beim P-Konto herausgegeben. Die Kundeninformation beschreibt verschiedene Fallgestaltungen und gibt Hinweise zur Lösung der Problematik. Eine Lösungsmöglichkeit ist die Freigabe der eingegangenen Beträge nach § 765a ZPO. Eine entsprechende Formulierungshilfe ist ebenfalls beigefügt.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung sieht außerdem die Notwendigkeit, allen von einer Kontopfändung Betroffenen zu einem Antrag auf Erneuerung des Moratoriums gemäß § 835 Abs. 3 ZPO zu raten. Eine entsprechende Formulierungshilfe veröffentlichen wir hier ebenfalls.
Einführung: Das sog. Monatsanfangsproblem beim P-Konto (Prof. Dr. Dieter Zimmermann)
Gemeinsame Kundeninformation des ZKA und der AG SBV zum "Monatsanfangsproblem" beim P-Konto
Formulierungshilfe für den § 765a-Antrag zur Bereinigung des sog. Monatsanfangsproblems
Antragsformular Verlängerung des Moratoriums (§ 835 Abs. 3 ZPO)


       

06.08.2010    Treuhänder darf Gläubiger über Versagungsgründe informieren
Der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase darf die Insolvenzgläubiger von Umständen unterrichten, welche die Versagung der Restschuldbefreiung begründen können, auch wenn ihm diese Aufgabe nicht eigens übertragen worden ist. BGH, Beschluss vom 01.07.2010, IX ZB 84/09

       

02.08.2010    Aufruf der AG SBV zur Erfassung von P-Kontendaten
Die AG SBV sucht für eine detaillierte Erfassung der Erfahrungen mit der Umsetzung des P-Kontos Beratungsstellen, die sich beteiligen wollen.
Wie dem beigefügten Erfassungsbogen zu entnehmen ist, sollen beispielsweise der Bescheinigungsinhalt erfasst sowie - differenziert nach Kreditinstituten - mögliche Mehrkosten und Nutzungseinschränkungen von P-Konten dokumentiert werden. Insgesamt gilt es nachzuweisen, ob das von der Politik ausgegebene Ziel, „das Recht auf Girokonto“ zu erreichen, umgesetzt wird. Interessierte Beratungsstellen wenden sich bitte an Thomas Zipf vom AK Girokonto/Zwangsvollstreckung der AG SBV, e-mail: thomas.zipf@darmstadt.de Erfassungsbogen

       

02.08.2010    Forum zur fachlichen und sozialpolitischen Entwicklung in der Schuldnerberatung
Zum achten Mal findet am 21./22. Oktober 2010 im KSI in Bad Honnef das Forum zur fachlichen und sozialpolitischen Entwicklung in der Schuldnerberatung statt. Die Fachtagung greift das Thema der diesjährigen Aktionswoche auf: Geschäfte mit der Armut. Ausschreibung

       

23.07.2010    Rainer Neumann verlässt die SCHUFA
Der Vorstandsvorsitzende der SCHUFA Rainer Neumann (59) ist mit sofortiger Wirkung aus dem Vorstand der SCHUFA Holding AG ausgeschieden. Das hat der Aufsichtsrat in seiner gestrigen außerordentlichen Sitzung einstimmig beschlossen. Der Auslöser für diese Entscheidung liegt in unvereinbaren Auffassungen über die weitere strategische Ausrichtung des Auslandsgeschäfts der SCHUFA.
Der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) im Verbraucherbeirat der SCHUFA, Marius Stark, bedauert das Auscheiden von Rainer Naumann. Dieser sei in den letzten Jahren wesentlich für die Öffnung der SCHUFA verantwortlich gewesen. Der Schuldenkompass (jetzt Kreditkompass)ist vor allem auf sein Engagement zurückzuführen.

       

21.07.2010    Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Insolvenzfestigkeit der Einzugsermächtigungslastschrift
Der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat und der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben in zwei gestern verkündeten Urteilen, die jeweils vom anderen Senat mitgetragen werden, einheitliche Rechtsgrundsätze zur Insolvenzfestigkeit einer mittels Einzugsermächtigungslastschrift bewirkten Zahlung entwickelt und damit bislang bestehende Differenzen in der Rechtsprechung beider Senate ohne Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen beigelegt.
"Dazu trägt auch wesentlich bei, dass der IX. Zivilsenat nunmehr entschieden hat, der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder in Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen dürfe nicht mehr schematisch allen noch nicht durch den Schuldner genehmigten Lastschriften widersprechen, er müsse vielmehr die Grenzen des pfändungsfreien Schuldnervermögens beachten. Solange die Lastschriften nur das pfändungsfreie Schonvermögen betreffen, ist allein dem Schuldner die Entscheidung über die Genehmigung vorbehalten." BGH, Urteil vom 20. Juli 2010, XI ZR 236/07 und BGH, Urteil vom 20. Juli 2010, IX ZR 37/09 Pressemitteilung des BGH vom 20.07.2010

       

21.07.2010    "Die Caritas wird niemanden abweisen": Vorbeugende Schuldnerberatung auch für erwerbstätige Menschen am Existenzminimum muss kostenfrei bleiben
Die Caritas in NRW hält die Kostenfreiheit in der Schuldnerberatung für Menschen am Existenzminimum weiter für sinnvoll und notwendig. Kritik übte der Verband an einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG - vom 13. Juli) zur Refinanzierung der Schuldnerberatung für Erwerbstätige. Die Richter hatten gegen eine erwerbstätige Frau aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein entschieden, die 2005 die Schuldnerberatung des örtlichen Caritasverbandes in Anspruch genommen hatte. Die 43-Jährige, die am Existenzminimum lebte, weil ihr Lohn gepfändet wurde, muss die Kosten für eine Schuldnerberatung selbst tragen. Sie habe keinen Anspruch auf eine Übernahme der Kosten als einer präventiven Sozialleistung, selbst dann nicht, wenn dadurch der Absturz in die Bedürftigkeit verhindert werde, so die Richter.
„Hier wird nicht berücksichtigt, dass den Schuldnern durch Pfändungen oder im Insolvenzverfahren überhaupt nur das pfändungsfreie Existenzminimum zur Verfügung steht“, kritisierte der Paderborner Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig. „Diesen Menschen bleibe kein Geld zur Finanzierung von Beratung übrig, zahlten sie trotzdem, werden sie umgehend hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetzgebung“, betonte Lüttig. Ein solcher „Widerspruch im System“ passt nicht zum Sozialstaatsgebot, unterstrich Lüttig. Offizielles Ziel von Hartz IV sei es, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, gleichzeitig entscheiden die BSG-Richter, dass vorbeugende Maßnahmen nicht erlaubt sind“, kritisierte Lüttig.
Bei der Caritas riefen bereits Ratsuchende an und hätten Angst, nicht mehr beraten zu werden. „Die Caritas wird niemanden abweisen“, betonte Lüttig, „Wir werden alles dafür tun, auch weiterhin kostenlose Beratung anbieten zu können“. Es könne nicht staatlich gewollt sein, dass erwerbstätige Schuldner erst in die Arbeitslosigkeit getrieben werden, um dann über die ARGEn als „Wiedereingliederungshilfe“ einen kostenfreien Zugang zur Schuldnerberatung zu bekommen, erläuterte der Caritasdirektor. Es bleibe nun abzuwarten, was die Urteilsbegründung hergibt. Dann werde zu prüfen sein, welche Schritte gegenüber der Politik und dem Gesetzgeber zu gehen sind, kündigte Lüttig an.
Hintergrund: Die Refinanzierung von Schuldnerberatung setzt sich in NRW aus verschiedenen Bausteinen zusammen: kommunale Mittel, Förderung nach dem Sparkassengesetz NRW und für die Verbraucherinsolvenzordnung auch Landesmittel. Diese Finanzierungsbausteine sind in der Regel nicht kostendeckend und die Träger der Beratungsstellen bringen Eigenmittel zur Abdeckung der Restkosten ein. Die Caritas hat in der Vergangenheit immer dafür geworben, möglichst frühzeitig die Schuldnerberatung aufzusuchen, denn das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes für überschuldete Menschen ist ungleich höher als bei den übrigen Arbeitnehmern.
Zum Rechtsstreit: Nach einer Privatinsolvenz ist die Frau inzwischen wieder schuldenfrei. Doch trotz erfolgreicher Beratung: Sowohl die für die Refinanzierung der Schuldnerberatung zuständige Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (ARGE) als auch der Sozialhilfeträger weigerten sich, die Kosten für die Beratung zu übernehmen. Die BSG-Richter erklärten dies für rechtens, weil die Frau weder arbeitslos, noch alt oder behindert sei. Obwohl es das offizielle Ziel von „Hartz IV“ sei, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, erlaube das Gesetz keine vorbeugende Schuldnerberatung zur Verhinderung des Eintritt von Bedürftigkeit für Erwerbstätige (Az: B 8 SO 14/09 R).

       

19.07.2010    Ver- und Überschuldung in Baden-Württemberg
Das Diakonische Werk Württemberg hat den Karlsruher Wissenschaftler Dr. Gunter E. Zimmermann beauftragt, die bundesweit vorliegenden empirischen Daten daraufhin durchzuforsten, was man zur Überschuldung in Baden-Württemberg aussagen kann. In seiner Expertise gibt Zimmermann eine kurze Einschätzung der vorliegenden Daten und Erhebungen und wertet dann die Daten des Statistischen Bundesamtes zur Verbraucherinsolvenz, zu Eidesstattlichen Versicherungen aus, ebenso die Daten der Schufa zu gemeldeten Zahlungsstörungen und die des Sozioökonomische Panel zu den Belastungen der Haushalte durch Kredite. Expertise Ver- und Überschuldung in Baden-Württemberg

       

13.07.2010    Bundessozialgericht: Keine vorbeugende Schuldnerberatung zur Verhinderung des Eintritts von Bedürftigkeit für Erwerbstätige
Die Schuldnerberatung nach § 16 Abs. 2 aF SGB II setzt zum einen eine bereits bestehende Hilfebedürftigkeit und zum anderen voraus, dass sie für die Eingliederung des Erwerbsfähigen in das Erwerbsleben erforderlich ist. Anders als im SGB XII genügt insbesondere nicht, dass eine Hilfebedürftigkeit erst droht. Dem steht nicht entgegen, dass die §§ 1, 3 SGB II auch auf die Vermeidung von Hilfebedürftigkeit hinweisen. BSG, Urteil vom 13.07.2010, B 8 SO 14/09 R

       

03.07.2010    FAQ zu Kontenpfändung aktualisiert
Zum 1. Juli 2010 sind neue Regelungen zum Kontopfändungsschutz in Kraft getreten und ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto, wurde eingeführt. Aus diesem Anlass haben wir unsere FAQ zum Thema Kontopfändung überarbeitet und aktualisiert. Alles wichtige zum Thema Kontenpfändungsschutz und P-Konto findet man hier: FAQ zum Thema Kontopfändung

       

02.07.2010    Schuldner müssen dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder in der Wohlverhaltensperiode jeden Wechsel der Anschrift mitteilen
In der Wohlverhaltensperiode ist der Schuldner verpflichtet, jeden Wechsel der Anschrift, unter der er persönlich und per Post zu erreichen ist, dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen, auch wenn die Wohnsitzgemeinde dieselbe bleibt. Auf den Wohnsitzbegriff des § 7 BGB kommt es nicht an. BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - IX ZB 153/09

       

30.06.2010    Basiszinssatz bleibt unverändert
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.07.2010 weiterhin 0,12 %. Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 5,12 %.

       

30.06.2010    Freibeträge für Prozesskostenhilfe bleiben unverändert
Das Bundesministerium der Justiz hat durch die Prozesskostenhilfebekanntmachung vom 10.06.2010 (BGBl. I S. 795) die Freibeträge für die Prozesskostenhilfe festgesetzt. Für den Zeitraum vom 01.07.2010 bis 30.06.2010 bleiben Sie unverändert. Freibeträge für Beratungs- und Prozesskostenhilfe

       

30.06.2010    Regelsätze für ALG II bleiben unverändert
Durch die "Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 01. Juli 2010" (BGBl. I, S. 820) vom 07.06.2010 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben, dass die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II unverändert bleiben.
Grund dafür ist, dass sich der aktuelle Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung nicht geändert hat. Der Gesetzgeber ist jedoch aufgerufen, anstelle der sachwidrigen Koppelung der Anpassung der Regelleistung an den aktuellen Rentenwert bis Ende 2010 ein anderes Verfahren zu finden, so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010.

       

29.06.2010    Seite "Arbeitshilfen und Materialien zum P-Konto" ergänzt
Unsere Übersicht verschiedener Arbeitshilfen und Materialien zum P-Konto haben wir ergänzt um die "Bescheinigung zum P-Konto mit Vergleichsberechnung des pfändbaren Betrags" und ein "Erhebungsformular zum P-Konto mit Informationen für die Ratsuchenden und zur Verfahrensdokumentation". Arbeitshilfen und Materialien zum P-Konto

       

28.06.2010    "Rettet die soziale Marktwirtschaft": Hirschberger Appell der Caritas-Schuldnerberatung
Auf der 9. Fachwoche Schuldnerberatung des Deutschen Caritasverbandes vom 07.06. - 11.06.2010 auf dem Hirschberger Schloss/Beilngries haben sich die dort anwesenden Schuldnerberater(innen) der Caritas auch mit den Sparbeschlüssen der Bundesregierung befasst und folgenden Appell an die Politik verabschiedet ... Hirschberger Appell

       

28.06.2010    Geschäfte mit der Armut: Aktualisiertes und erweitertes Handbuch erschienen
Die Aktivitäten von Kreditvermittlern und gewerblichen Schuldenregulierern weiten sich immer mehr aus. In der Schuldnerberatung sind Fälle, in denen die Klienten – teils mehrmals – erhebliche Beträge für diese „Dienstleistungen“ geleistet haben, an der Tagesordnung. Parallel nimmt die Zahl der Fälle zu, in denen betrügerische Forderungen auf dem Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens beigetrieben werden sollen. „Ist dieses Angebot seriös?“ Selbst für die Berater, die mit überschuldeten Menschen arbeiten, ist es immer schwieriger geworden, unseriöse Dienstleistungsangebote in einer wachsenden Grauzone zu erkennen. Umso mehr gilt dies für betroffene Personen, die sich noch dazu in einer prekären Lebenssituation befinden und für Versprechen empfänglich sind, die einen Ausweg aus dieser Situation suggerieren. Um dazu beizutragen, die bestehenden Unsicherheiten zu überwinden, hat der Arbeitskreis „Geschäfte mit der Armut“ mit der Unterstützung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz das 2003 erschienene Handbuch aktualisiert und erweitert. Neben detaillierten Informationen darüber, welche kriminelle Energie hinter den Angeboten steckt und welche Methoden hierbei eingesetzt werden, wird aufgezeigt, wie Sie Ihre Ratsuchenden schützen können, welche Möglichkeiten Sie haben, bereits angerichteten Schaden wieder gutzumachen und mit welchen rechtlichen Mitteln Sie aktiv gegen die Betrüger vorgehen können. Die Neuauflage behandelt insbesondere die jüngste Entwicklung im Bereich der Kreditvermittlung und des Rechtsdienstleistungsrechts. Die Arbeitshilfe wird in den nächsten Wochen durch den Verlag automatisch an alle anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen übersandt. Falls Sie kein Handbuch erhalten sollten, können Sie sich an Marius Stark wenden.

       

24.06.2010    Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz als Verein gegründet
In einer Gründungsversammlung am 16. Juni 2010 in Düsseldorf haben Mitglieder des bisherigen Präventionsnetzwerkes Finanzkompetenz einen gemeinnützigen eingetragenen Verein gegründet. Ziel des Vereins ist die Förderung der Verbraucherbildung, Verbraucheraufklärung und Verbraucherberatung durch die Stärkung nachhaltiger Finanzkompetenz.
Im Sinne dieser Ziele will sich der Verein ebenso für eine leistungsfähige wirtschaftliche und finanzielle Bildung und Beratung wie für angemessene Rahmenbedingungen eines fairen Verbraucherschutzes einsetzen. An der Gründungsversammlung nahmen insgesamt 17 stimmberechtigte Personen teil, die neben der Beratung und Verabschiedung der Satzung auch die Personen für den Lenkungskreis / Vorstand des neuen Vereins wählten. Insgesamt gehören 12 Personen zum neuen Lenkungskreis, der für zwei Jahre gewählt wurde. Darüber hinaus gehörte es zur Aufgabe der Gründungsversammlung, die Höhe des Mitgliedsbeitrags zu beschließen: einstimmig wurde beschlossen, dass natürliche Personen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 30,-- Euro und juristische Personen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 80,-- Euro zahlen sollen.
Auf der im Anschluss an die Gründungsversammlung durchgeführten ersten Sitzung des neu gewählten Lenkungskreises wurde Eva-Maria Trube von der Evangelischen Lebensberatung für Langzeitarbeitslose und Schuldnerberatung zur 1. Vorsitzenden und Marius Stark vom SKM – Katholischer Verband für soziale Dienst in Deutschland – Bundesverband e.V. zum 2. Vorsitzenden gewählt. Kassierer des neuen Vereins ist Stefan Heckers vom Sozialdienst katholischer Frauen in Herford.
Alle bisherigen 165 Mitglieder des Präventionsnetzwerkes Finanzkompetenz sind aufgerufen, dem neuen Verein beizutreten.
Weitere Informationen unter www.praeventionsnetzwerk-finanzkompetenz.de oder bei Eva Trube: trube@lflev.de bzw. Marius Stark: stark@skmev.de

       

23.06.2010    Aigner fordert kostenfreie P-Konten
Wenige Tage vor Inkrafttreten des neuen Kontopfändungschutzes hat Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) heute gegenüber der "Bild"-Zeitung die Banken und Sparkassen aufgefordert, ihren Kunden kostenfreie Pfändungsschutzkonten anzubieten. Zumindest sollten die Geldinstitute keine Aufschläge zur normalen Gebühr verlangen, sagte Aigner der "Bild"-Zeitung.

       

23.06.2010    Zahl der Verbraucherinsolvenzen im ersten Halbjahr 2010 auf Rekordniveau
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen erhöhte sich laut Creditreform im ersten Halbjahr 2010 um deutliche 13,3 Prozent auf geschätzte 54.780 Fälle (Vorjahr: 48.350). Das ist die höchste Zahl von Verbraucherinsolvenzen in einem ersten Halbjahr seit Einführung der Kostenstundung im Jahr 2001. Die Entwicklung in den ersten Monaten deutet bereits an, dass 2010 die Zahl der insolventen Privatpersonen wie im Vorjahr deutlich über der Marke von 100.000 liegen dürfte. Schaubild: Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen

       

22.06.2010    GNeuMoP: Bundesregierung äußert Bedenken
Wie vom Grundgesetz vorgesehen, hat die Bundesregierung den vom Bundesrat beschlossenen "Gesetzesentwurf zur Neuordnung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)" als Drucksache 17/2167 am 16.06.2010 zusammen mit einer Stellungnahme in den Bundestag eingebracht.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesregierung zwar grundsätzlich das Ziel des Gesetzes, "das Pfändungsschutzsystem der Zivilprozessordnung moderner, transparenter und effektiver zu gestalten", äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.
Die Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen führe in vielen Fällen zu einer Absenkung des zum Leben verbleibenden Einkommens. "Der verringerte Abstand zwischen pfändungsfreiem Einkommen und Sozialleistungen führt bei einem Großteil der gering verdienenden Schuldner dazu, dass sie es nicht als 'lohnend' empfinden, einer Beschäftigung nachzugehen".
Außerdem führten die neuen Regelungen zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung von Unterhalts- und Deliktgläubigern, die wesentlich geringere Möglichkeiten hätten, in den Vorrechtsbereich zu pfänden. Dies gehe zu Lasten der Unterhaltsvorschusskassen.
Weiter sei der vorgelegte Gesetzesentwurf konzeptionell nicht mit der in wenigen Tagen in Kraft treten Reform des Kontopfändungschutzes vereinbar.
Im übrigen führe die Abkehr von einer einheitlichen Lohnpfändungstabelle hin zu einer Regionalisierung zu einer Verkomplizierung und Missbrauchsanfälligkeit des Pfändungsschutzsystems. Unterschiedliche Pfändungsfreigrenzen könnten zu einem Gefühl der Ungerechtigkeit beitragen.
Die gesamte Stellungnahme der Bundesregierung kann im Gesetzesentwurf ab Seite 53 nachgelesen werden.
Gesetzesentwurf zur Neuordnung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP) vom 16.06.2010

       

22.06.2010    Keine Zulassung mehr von Kraftfahrzeugen bei KFZ-Steuerrückständen
Zum 01.07.2010 tritt das neue Kraftfahrzeugsteuergesetz in Kraft, das künftig die KFZ-Steuer nach dem CO2-Ausstoß eines Kraftfahrzeugs bemisst. Gleichzeitig wurde der § 13 Abs. 1a des Gesetzes geändert. Er regelt zukünftig bundesweit, dass keine Zulassung eines Kraftfahrzeuges mehr erfolgen darf, wenn Kraftfahrzeugsteuerrückstände von mehr als 5 Euro bestehen. Geprüft wird dies von der jeweiligen Zulassungsbehörde, die die entsprechenden Daten elektronisch von der zuständigen Steuerbehörde übermittelt bekommt. 5. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteurgesetzes vom 27.05.2010

       

21.06.2010    Aufruf der AG SBV: Monitoring zum Start des P-Kontos
Zum 1.7.2010 tritt die Reform des Kontopfändungsrechtes in Kraft, die deutliche Verbesserungen für die Schuldner/innen, aber auch zusätzliche Belastungen für Schuldnerberatungsstellen mit sich bringen wird.
Der Gesetzgeber erhofft eine Entlastung der Justiz und der Betroffenen und verbindet mit der Reform durch die Entlastung der Kreditinstitute als Drittschuldner auch die Hoffnung, dass diese die ZKA-Erklärung („Recht auf ein Girokonto“) endlich durchgängig umsetzen werden. AG SBV und ZKA haben mit dem Ziel, eine bundesweit einheitliche Umsetzung zu garantieren, verschiedene Materialien entwickelt (wie Musterbescheinigung, Kundeninformation).
Die AG SBV möchte die Umsetzung der Reform – zunächst für den Zeitraum 1.7.2010 bis 30.6.2011 – dokumentieren. Alle Beratungsstellen werden mit dem entwickelten beigefügten Fragebogen gebeten zu dokumentieren, wie hoch die Nachfrage nach Bescheinigungen tatsächlich ist.
Zusätzlich soll in ausgewählten Regionen die Umsetzung detaillierter erfasst werden. So sollen beispielsweise der Bescheinigungsinhalt erfasst sowie - differenziert nach Kreditinstituten - mögliche Mehrkosten und Nutzungseinschränkungen von P-Konten dokumentiert werden. Insgesamt gilt es nachzuweisen, ob das von der Politik ausgegebene Ziel „das Recht auf Girokonto“ zu erreichen, umgesetzt wird. Hierzu sucht die AG SBV Beratungsstellen, die sich beteiligen wollen!!!
Einheitliche Dokumentationsbögen sind in Vorbereitung und werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Beratungsstellen, die sich beteiligen wollen, wenden sich bitte an den Sprecher des AK Girokonto und Zwangsvollstreckung, Thomas Zipf (SB der Stadt Darmstadt, thomas.zipf@darmstadt.de ).
Erfassungsbogen der AG SBV

       

21.06.2010    Aktionswoche Schuldnerberatung: Pressemitteilung der AG SBV
Zwischen 3 und 4 Millionen Privathaushalte sind in Deutschland überschuldet. Das ruft unseriöse Kreditvermittler und Schuldenregulierer auf den Plan. Sie versprechen, Kredite zu vermitteln, Schulden zu reduzieren, das Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen - aber am Ende kassieren unseriöse Anbieter nur ab. "Bei der Kreditvermittlung und Schuldenregulierung wimmelt es vor schwarzen Schafen" warnt Heribert Rollik, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). Vom 21. bis 25. Juni klären Schuldnerberatungsstellen bundesweit über die Praktiken der Armutsprofiteure auf. Pressemitteilung der AG SBV Forderungen zur Aktionswoche

       

14.06.2010    Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft getreten
Am 11.06.2010 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft getreten. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums erhalten Verbraucher in Zukunft mehr Informationen und können so Kreditangebote besser miteinander vergleichen. Außerdem werden die Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucherverträgen vereinheitlicht. Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums

       

14.06.2010    13 % mehr Verbraucherinsolvenzen im ersten Quartal 2010
Im ersten Quartal 2010 meldeten die deutschen Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 8.230 Unternehmensinsolvenzen. Das waren 6,7% mehr als im ersten Quartal 2009. Die Verbraucherinsolvenzen nahmen im ersten Vierteljahr 2010 mit 27.236 Fällen um 13,0% zu. Insgesamt wurden, zusammen mit den Insolvenzen von anderen privaten Schuldnern und Nachlässen, 42.699 Insolvenzen registriert. Das ist ein Anstieg von 9,5% gegenüber dem ersten Quartal 2009.

       

14.06.2010    Erste empirische Studie zum Leben in der Verbraucherinsolvenz
"Endlich jemand, der sich für uns interessiert", so lautete der häufigste Tenor der 762 befragten Personen, die an der in Deutschland einmaligen Untersuchung zum Leben in der Verbraucherinsolvenz teilnahmen. Die Längsschnittstudie zur Evaluation des Verbraucherinsolvenzverfahrens wurde durch den Verbraucherbeirat der SCHUFA Holding AG initiiert.
Unter anderem ist ein Ergebnis der Untersuchung, dass jeder Zweite sich auch in der Wohlverhaltensphase Beratung und Hilfestellung wünscht. Marius Stark, Mitglied des SCHUFA-Verbraucherbeirates und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände regt an, darüber nachzudenken, beratende und begleitende Maßnahmen gesetzlich zu verankern. Studie zum Leben in der InsO

       

14.06.2010    Auch die AG SBV lehnt GNeuMoP ab
Auch die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) lehnt in einem Positionspapier die geplante Reform des Pfändungsrechts ab. Der Anfang Mai 2010 vom Bundesrat vorgelegte "Gesetzesentwurf zur Neuordnung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)" erreicht nach Einschätzung der AG SBV die eigenen Ziele, die Vorschriften des Pfändungsrechts einfacher und transparenter zu gestalten, nicht. Die AG SBV hat erhebliche Bedenken gegen das geplante Gesetz, da es erhebliche Nachteile für Schuldner, Drittschuldner, Gläubiger, Unterhaltsgläubiger, Kommunen und Justiz mit sich bringt. Positionspapier der AG SBV zum GNeuMoP

       

13.06.2010    Caritasverbände in NRW: GNeuMop ist sozial ungerecht
Die fünf nordrhein-westfälischen Diözesancaritasverbände (Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn) haben in einem gemeinsamen Positionspapier zum geplanten "Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)" zu dem inzwischen beim Bundestag eingereichten Gesetzentwurf Stellung genommen.
Das Papier kommt zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Entwurf intransparent und zu komplex ist. Weiter sei er sozial ungerecht , familienfeindlich und arbeitsmarktpolitisch eine Katastrophe. Er stelle auch keine Vereinfachung des bisherigen Rechts dar und sei darüberhinaus verfassungsrechtlich bedenklich. Die Arbeitgeber als Drittschuldner würden massiv belastet und deren Haftungsrisiko erheblich vergrößert. Letztendlich kommen die Verbände zu dem Ergebnis, dass die geplanten Gesetzesänderungen grundsätzlich abzulehnen seien. Stellungnahme zum GNeuMoP

       

04.06.2010    Kein Recht zur fristlosen Kündigung eines Mietvertrags wegen Lastschriftwiderrufs durch den vorläufigen Insolvenzverwalter
Eine Wohnraumkündigung wegen zwei ausstehender Mieten infolge Lastschriftwiderrufes durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter ist nicht begründet, da der Insolvenzverwalter nicht Erfüllungsgehilfe des Schuldners ist. Ein dem Mieter zurechenbares schuldhaftes Verhalten liegt damit nicht vor. Der Insolvenzverwalter muss die ausstehenden Mieten nicht "nachzahlen". LG Hamburg, Urt. v. 30. 4. 2010 - 311 S 107/09, ZInsO 22/2010, 958

       

02.06.2010    Materialien und Arbeitshilfen zum neuen Pfändungsschutzkonto
Zum 1. Juli 2010 tritt die Kontopfändungsnovelle mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) in Kraft. Für die konkrete Umsetzung liegen eine Vielzahl von Materialien und Arbeitshilfen bereit, die wir in einer Übersicht zusammengefasst haben. Materialien und Arbeitshilfen zum P-Konto

       

02.06.2010    Monitoring zum Start des P-Kontos
Zum 1. Juli diesen Jahres wird das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft treten. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt die Reform des Kontopfändungsschutzes. Im Vergleich zur heutigen Rechtslage bietet das neue Gesetz eine deutliche Verbesserung des Schuldnerschutzes für alle Kontoinhaber. Dennoch bleibt festzuhalten:
- Verbraucher/innen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein P-Konto. Lediglich bestehende Konten können auf ein P-Konto umgestellt werden.
- Auch besteht das Risiko, dass das P-Konto mit zusätzlichen Kontoführungsgebühren belastet wird.
Der AK "Girokonto und Zwangsvollstreckung" der AG SBV möchte gerne konkrete Aussagen machen können, wie die Realität aussieht. Er bittet deshalb alle Schuldnerberatungsstellen, ihre Erfahrungen mit der Umsetzung des P-Kontos vor Ort, auf einem Erfassungsbogen festzuhalten und jeweils zum Jahresende 2010 und zum 1. Juli 2011 an die angegebene Adresse zurückzuschicken. Erfassungsbogen zum P-Konto

       

10.05.2010    Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und des Zentralen Kreditausschusses zum neuen Pfändungsschutzkonto
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände hat gemeinsam mit dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA),in dem die fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., Bundesverband deutscher Banken e. V., Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V., Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. und Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.) zusammengeschlossen sind, die nachstehende Erstinformation für Betroffene zum neuen Kontopfändungsschutz entwickelt. Durch den gemeinsam erarbeiteten Text samt Fallbeispiel wollen die Herausgeber erreichen, dass die Betroffenen einheitlich und verständlich über den neuen Schuldnerschutz beim P-Konto informiert werden.
In den nächsten Wochen soll der Text zur Druckvorlage für einen Informations-Flyer weiterentwickelt werden. Darin wird Raum bleiben für Adresse und Logo der ausgebenden Stelle sowie für regionale Spezifika. Es ist vorgesehen, die Druckvorlage im Internet kostenfrei zum Download zur Verfügung zu stellen. Erstinformation für Betroffene zum P-Konto (Endfassung)

       

07.05.2010    GNeuMoP wird in den Bundestag eingebracht
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Gesetzesentwurf für ein "Gesetz zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)" in den Bundestag einzubringen. Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Hierbei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Gesetzesentwurf vom 11.03.2010 (DR 139/10)

       

07.05.2010    Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts wird in den Bundestag eingebracht
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Gesetzesentwurf für ein "Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts" in den Bundestag einzubringen. Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese legt ihn innerhalb von sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag vor. Der Beschluss entspricht inhaltlich einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Oktober 2008 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 16. Legislaturperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.
Gesetzesentwurf vom 09.02.2010 (DR 69/10)

       

05.05.2010    Fachtagung zur Kontopfändungsschutzreform
Am 14. April 2010 fand an der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt (EFH) eine Tagung der LAG-SB Hessen zur Kontopfändungsschutzreform 2010 statt. Die Tagung, die in Zusammenarbeit mit der EFH durchgeführt wurde, war mit über 150 Teilnehmer/innen aus spezialisierten und integrierten Schuldnerberatungen aus Hessen und anderen Bundesländern mehr als gut besucht.
Berichte und Downloads zu den einzelnen Vor- und Beiträgen auf dieser Fachtagung finden Sie ab sofort auf der Homepage der LAG Schuldnerberatung Hessen. Fachtagung Kontopfändungsschutzreform 2010

       

05.05.2010    Diskussionsforen wieder geöffnet!
Nach erfolgreichem Umzug der Diskussionsforen sind diese wieder geöffnet. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Diskussionsforen

       

03.05.2010    Umzug der Diskussionsforen
Am Mittwoch, dem 05.05.2010 werden den die Webinhalte einschließlich der Diskussionsforen auf einen neuen Server umziehen. Die Diskussionsforen werden deshalb für einige Zeit nicht zur Verfügung stehen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

       

28.04.2010    Heilung eines Obliegenheitsverstoßes
a) Die Restschuldbefreiung kann nicht versagt werden, wenn der Schuldner die Auf-nahme einer Tätigkeit nachträglich mitteilt und den dem Treuhänder vorenthaltenen Betrag bezahlt, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist.
b) Die Restschuldbefreiung kann nicht versagt werden, solange der Schuldner nach freiwilliger Offenbarung eines Obliegenheitsverstoßes aufgrund einer Vereinbarung mit dem Treuhänder Teilzahlungen erbringt, die zu einem vollständigen Ausgleich des vorenthaltenen Betrages führen können. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09

       

26.04.2010    Pfändungschutzkonto: Auswirkungen auf die schuldnerberaterische Praxis
Auf der Fachtagung der LAG Schuldnerberatung Hessen zum Thema Pfändungsschutzkonto hat Thomas Zipf (Vorstand LAG und AK Girokonto) einen Vortrag zur Auswirkung der Pfändungsschutzreform auf die schuldnerberaterische Praxis gehalten, den wir nachfolgend veröffentlichen. Vortrag Thomas Zipf

       

16.04.2010    In eigener Sache: Foren wieder geöffnet
Nachdem der Umzug nicht wie erwartet funktioniert hat, haben wir die Foren wieder freigeschaltet. Es kann also ab sofort wieder gepostet werden!

       

13.04.2010    In eigener Sache: Das Forum zieht um!
Am Donnerstag, den 15.04.2010, ab 9.00 Uhr ziehen die Diskussionsforen auf den Server von www.f-sb.de um. Dazu müssen umfangreiche technische Arbeiten durchgeführt werden, die bei laufenden Betrieb nicht möglich sind.
Das Forum muss deshalb für einige Stunden ausgeschaltet werden, so dass eine Nutzung in dieser Zeit nicht möglich ist. Die anderen Seiten (z.B. Service & Ratgeberteil) sind davon nicht betroffen.
Wir bitten um Euer Verständnis und drückt uns die Daumen, dass alles reibungslos über die Bühne geht. Sobald das Forum wieder geöffnet werden kann, werden wir es hier im Newsticker melden!

       

10.04.2010    Bundesrat: Gerichtsvollzieherwesen privatisieren
Der Bundesrat möchte das Gerichtsvollzieherwesen privatisieren. Zwangsvollstrecker sollen dann auf eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht arbeiten, schreibt die Länderkammer in einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (17/1210). Dazu sei eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Ein neuer Artikel 98 a soll in die Verfassung eingefügt werden. Dieser sagt aus, dass auch die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen auf Personen, die nicht Angehörige des öffentlichen Dienstes sind, übertragen werden kann. Pressemitteilung des Deutschen Bundestages

       

09.04.2010    Regierung hegt Bedenken gegen Gesetzentwurf zur Eindämmung der Prozesskostenhilfe
Die Bundesregierung hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (17/1216). Dies betrifft vor allem die geplante Eigenbeteiligung der Bedürftigen an den Prozesskosten, wie aus der Stellungnahme der Regierung hervorgeht. Pressemitteilung des Deutschen Bundestages

       

01.04.2010    Neue Regeln für die Übermittlung von Daten an Auskunfteien und für das Scoring
Mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes gelten ab heute neue Regeln im Forderungsmanagement. Zukünftig regelt das Bundesdatenschutzgesetz genauer, welche personenbezogenen Daten über eine Forderung an eine Auskunftei übermittelt werden dürfen.
Betroffen sind alle Forderungen, die noch nicht rechtskräftig festgestellt sind. Bevor eine Datenübermittlung erfolgen darf, muss der säumige Schuldner mindestens zweimal vom Unternehmen erfolglos angemahnt werden. Die Datenübermittlung an das externe Dientleistungunternehmen darf frühestens vier Wochen nach der ersten Mahnung erfolgen und muss zuvor angekündigt werden. Bestreitet der Schuldner die Forderung, gleich aus welchem Grund, darf keine Datenübermittlung erfolgen.
Geregelt wurden auch die Voraussetzungen der Anwendung und Durchführung eines Scoringverfahrens. Die Seriosität von Scorewerten muss wissenschaftlich nachgewiesen worden sein. Wenn eine Auskunftei den Scorewert berechnet, darf sie nicht automatisch ihren ganzen Datenbestand zugrunde legen. Ein Scorewert darf nicht überwiegend auf der Grundlage von Anschriftendaten ermittelt werden. Wenn Anschriftendaten verwendet werden, muss der Betroffene hierüber vorher unterrichtet worden sein. Informationen des Bundesdatenschutzbeauftragten

       

30.03.2010    Ab 01.04.2010: Kostenloses Auskunftsrecht gegenüber Auskunfteien
Am 01.04.2010 tritt das geänderte Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. In Zukunft hat jeder Bundesbürger das Recht, einmal jährlich von allen Auskunfteien eine kostenfreie Auskunft über alle über ihn gespreichterten Daten zu erhalten.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat dazu eine interessante Informationseite ins Internet gestellt, einschließlich diverser Musterbriefe für die wichtigsten Auskunfteien und rät allen Verbrauchern, Ihr Recht auf Auskunft zukünftig wahrzunehmen. Informationen des Bundesdatenschutzbeauftragten

       

26.03.2010    Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe
Die Länder Baden-Württemberg und Niedersachsen wollen den steigenden Aufwendungen für Prozesskostenhilfe Einhalt gebieten. Sie haben dazu einen "Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe" in den Bundesrat eingebracht, um die "Leistungen der Prozesskostenhilfe ... auf das verfassungsrechtlich gebotene Maß zu begrenzen". Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe

       

26.03.2010    Aktionswoche Schuldnerberatung 2010
Die AG SBV (Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände) ruft auch in diesem Jahr wieder zur Aktionswoche Schuldnerberatung auf. Sie findet vom 21. 06 - 25.06.2010 statt und steht unter dem Motto "Geschäfte mit der Armut". Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, hat für die diesjährige bundesweite Aktionswoche die Schirmherrschaft übernommen. Informationen und Materialien zur Aktionswoche werden ab April 2010 auf der Internetseite www.aktionswoche-schuldnerberatung.de veröffentlicht. Aufruf der AG SBV zur Aktionswoche Schuldnerberatung 2010 Plakat Aktionswoche 2010

       

26.03.2010    Materialien zum Pfändungsschutzkonto
In etwas mehr als drei Monaten, zum 1. Juli 2010, tritt die Kontopfändungsnovelle mit der Einführung des Pfändungsschutz-Kontos (P-Konto) in Kraft. Nun liegen weitere Materialien zu diesem Thema vor:
Argumente für eine ergänzende Landesfinanzierung zur Ausstellung einer Bescheinigung
Grundzüge und Funktionsweise des Pfändungsschutzkontos
Noch erstellt werden: Ausfüllhinweise für die Musterbescheinigung, Excel-Version der Musterbescheinigung, Erfassungsbogen der AG SBV mit dem die Umsetzung der Reform des Kontopfändungsrechtes dokumentiert werden soll und allgemeine Informationen zum neuen Kontopfändungsschutz „P-Konto“ für Schuldner/innen.

       

26.03.2010    SCHUFA veröffentlicht Kreditkompass 2010
Die SCHUA hat ihren jährlichen Bericht zur Überschuldungsituation der Bundesbürger veröffentlicht. Trotz Wirtschafts-und Finanzkrise haben sich die privaten Haushalte weiter verschuldet und 2009 mehr Kredite aufgenommen als im Jahr 2008. Die Nachfrage nach Ratenkrediten ist um 17 % gestiegen. Abwrackprämie, stabiler Arbeitsmarkt, niedrige Zinsen und Rabattaktionen des Handels hätten sich stimulierend auf den Konsum ausgewirkt. "Anders als bei Unternehmen kann man die ausgeweitete Kreditnachfrage von den Konsumenten nicht als Zeichen finanzieller Engpässe werten," so SCHUFA-Chef Rainer Neumann. Auch von einer Überschuldungswelle will Neumann nicht sprechen. Die durchschnittliche Kreditschuld pro Kopf sei 2009 um 126 Euro auf 8382 Euro gesunken - außerdem zahlten die Konsumenten in 97% der Fällen ihre Kredite auch zurück. Im vergangenen Jahr wurden damit mehr Schulden beglichen als aufgenommen. Pressemitteilung der SCHUFA zum Kreditkompass 2010 Kernpunkte des Kreditkompasses 2010

       

26.03.2010    Modernisierung des Pfändungsschutzrechtes (GNeuMop)
Auf Antrag der Länder Sachsen und Baden-Württemberg befasst sich am heutigen Freitag (26. März 2010) der Bundesrat unter TOP 9 erstmalig mit dem Gesetzentwurf.
Er sieht eine vollständige Überarbeitung und Novellierung der Bestimmungen zum Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen in der Zivilprozessordnung (ZPO) vor (§ 850ff. ZPO). Unter anderem soll der Katalog der unpfändbaren oder nur bedingt pfändbaren Bezüge stark modifiziert, d.h. eingeschränkt werden. Auch der § 850c ZPO (Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen) soll in seiner Struktur an das Sozial- und Wohngeldrecht angepasst werden. Richtschnur für den Pfändungsfreibetrag sollen demnach zukünftig die Regelsätze des SGB II und die Höchstgrenzen des Wohngeldgesetzes werden. Darüber hinaus sollen einige Bestimmungen zur Sachpfändung, insbesondere der § 811 ZPO, an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)

       

22.03.2010    Die Ursachen der Überschuldung
Das gesellschaftliche Phänomen Überschuldung zu begreifen, erfordert auch immer die Beschäftigung mit den Ursachen. Um dafür eine Grundlage zu finden, erfassen die Schuldnerberatungsstellen im Rahmen ihrer Einzelfallberatung auch immer die Ursachen bzw. Auslöser von Überschuldung und werten diese statistisch aus.
Seit drei Jahren werden diese Daten im Rahmen eines Pilotprojektes auch vom Bundesamt für Statistik aufgearbeitet. Unser Redakteur Nicolas Mantseris hat mit dem nun vorliegenden Beitrag 'Ursachen der Überschuldung - Kompendium und Zuordnungsschema für die Beratungspraxis' dafür eine Handreichung geschrieben. Ziel dieser Handreichung ist eine Fundierung der Erfassung der Ursachen in der Einzelfallberatung. Auch wenn er im Grunde die bisher übliche Einteilung der Ursachen weiter verwendet, setzt er mit der Einführung der Begriffe endogen und exogen neue Akzente. Im Besonderen bei den endogenen Ursachen sieht er weiteren Forschungsbedarf. So sieht er die Schuldnerberater heute noch nicht in der Lage, die im Menschen angelegten Ursachen (landläufig beispielsweise als 'Konsumverhalten' beschrieben) differenziert zu unterscheiden. Ursachen der Überschuldung - Kompendium und Zuordnungsschema für die Beratungspraxis

       

19.03.2010    Preise auf der FinKom vergeben
Das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz hat am 12. März 2010 in Berlin die 3. FinKom-Infobörse durchgeführt. Zur Teilnahme am Wettbewerb zur Vermittlung von Finanzkompetenz und Schuldenprävention hatten sich diesmal 19 Projekte beworben. die anwesenden 85 Präventionsfachleute hatten zum Abschluss der Veranstaltung die Möglichkeit, „ihren Favoriten“ der am Wettbewerb beteiligten Projekte auszuwählen.
Mit dem 1. Preis bei jeweils gleicher Benennung wurde ausgezeichnet: das Diakonische Werk Steglitz und Teltow-Zehlendorf e.V. mit dem Projekt „Geldkunde“ und die AWO Friedrichshain-Kreuzberg e.V. und DILAB e.V. mit dem Projekt „MoneyCare – Pass auf Dein Geld auf“. Mit dem 3. Preis ausgezeichnet wurde das Filmprojekt des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin „Cash für alle“. Weitere Informationen zur FinKom werden auf der Homepage www.praeventionsnetzwerk-finanzkompetenz.de eingestellt.

       

19.03.2010    Mehr Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2009
Das Statistische Bundesamt hat mit der Pressemitteilung Nr. 085 vom 9. März 2010 die Insolvenzstatistik für 2009 veröffentlicht. Die Zahl der Insolvenzen von Verbrauchern hat im vergangenen Jahr wieder zugenommen und betrug 101.102 Personen. Im Jahr 2008 waren die Verbraucherinsolvenzen zum ersten Mal seit Einführung der Verbraucherinsolvenzordnung (1999) rückläufig (um 7,1 % gegenüber 2007). Pressemitteilung

       

18.03.2010    Leutheusser-Schnarrenberger konkretisiert Reformpläne der Verbraucherinsolvenz
In einer Rede auf dem 7. Insolvenzrechtstag in Berlin hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberg die Reform der Insolvenzordnung als das wichtigste Reformprojekt im Wirtschaftsrecht bezeichnet und unter anderem auch die Pläne zur Änderung der Verbraucherinsolvenz konkretisiert. Die Halbierung der Verfahrensdauer soll an eine Mindestbefriedigungsquote oder an die Deckung der Verfahrenskosten gebunden werden. Weiterhin soll das außergerichtliche Einigungsverfahren gestärkt werden. Rede der Justizministerin

       

15.03.2010    Bundesjustizministerium zur Zukunft der Verbraucherinsolvenz
In einer Presseerklärung zum heutigen Verbrauchertag hat das Bundesjustizminsterium erstmals Eckpunkte der Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens genannt: "Im Insolvenzrecht soll die Zeit der Restschuldbefreiung bei Verbraucherinsolvenzen auf drei Jahre halbiert werden. Außerdem soll ein besonderes Entschuldungsverfahren für völlig vermögenslose Schuldner geschaffen werden." Pressemitteilung des BMJ

       

02.03.2010    Bundesweite Untersuchung zur außergerichtlichen Einigung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Im Rahmen seiner Promotionsarbeit zum außergerichtlichen Einigungsversuch wird der Kollege Schmitz-Winnenthal (Praktikerneame: Viktor) rund 2.000 geeignete Stellen, Rechtsanwälte und Inkassounternehmen bitten, an einer Untersuchung zum außergerichtlichen Einigungsversuch im Verbraucherinsolvenzverfahren teilzunehmen. Die entsprechenden Fragebögen, die auch mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung abgesprochen sind, werden ab heute versandt.
Damit startet die wohl größte Untersuchung zu diesem Themenkomplex. Ursprünglich war vom Gesetzgeber geplant, dass der außergerichtliche Einigungsversuch der "Königsweg" in der Verbraucherinsolvenz sein und eine Vielzahl von eröffneten Verfahren überflüssig machen sollte. Dies ist jedoch offensichtlich nicht gelungen. Die Untersuchung will u.a. herausfinden, welche Gründe und Ursachen dies hat.
Nur wenn möglichst viele Stellen sich an der Untersuchung beteiligen und Rückmeldung geben, kommt dem Ergebnis eine besondere Bedeutung zu und entfaltet vielleicht auch eine gewisse politische Wirkung.

       

24.02.2010    Musterbescheinigung für P-Konto
Durch die AG SBV wurde eine Musterbescheinigung zur Berechnung des pfandfreien Betrages auf dem zukünftigen P-Konto entwickelt. Sie wurde inhaltlich mit dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) der Bankenverbände abgestimmt. Der ZKA wird die Bescheinigung empfehlend an seine Mitgliedsverbände weiterleiten. Bis Ende März soll es zu dieser Musterbescheinigung Ausfüllhinweise geben. Auch soll zeitnah eine Excel-Version erstellt werden, um ein Ausfüllen am PC zu ermöglichen. Musterbescheinigung über den pfandfreien Betrag des P-Kontos

       

20.02.2010    Bundesgerichtshof zur Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt
Der unter anderem für das Recht der Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, unpfändbar ist. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 – VII ZB 16/09

       

18.02.2010    Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen zulässig
Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht entgegen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger gilt während der Dauer des Insolvenzverfahrens nur in Bezug auf die Insolvenzmasse. Für das freie, nicht zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen des Schuldners gilt der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung im Insolvenzverfahren hingegen nicht. BGH, Urteil vom 14.01.2010, IX ZR 93/09

       

18.02.2010    Schuldner muss sich im Restschuldbefreiungsverfahren um angemessene Vollzeittätigkeit bemühen
Ein Schuldner, der lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, hat sich im Rahmen der Erwerbsobliegenheit regelmäßig um eine angemessene Vollzeittätigkeit zu bemühen. BGH, Beschluss vom 14.01.2010, IX ZB 242/06

       

04.02.2010    SCHUFA-Auskunft ab demnächst einmal jährlich kostenfrei
Wie alle Auskunfteien muss auch die SCHUFA ab dem 01.04.2010 auf Verlangen jedem Verbraucher einmal jährlich eine kostenfreie Übersicht über die bei ihr gespeicherten Daten geben. Grundlage dafür ist das geänderte Bundesdatenschutzgesetz.
Den Auskunftsantrag können Verbraucher telefonisch (01805-72 48 32), über das Internet (www.meineSchufa.de) oder in Servicezentren in 14 Städten stellen. Die Übersicht über die gespeicherten Daten wird dann dann direkt online oder per Brief, nicht aber in den Schufa-Büros vor Ort erteilt. Unklar ist demnach, inwieweit sich die kostenlose Auskunft von den kostenpflichtigen Diensten unterscheiden wird, die die Schufa auch weiterhin - und auch nicht nur einmal jährlich - anbietet.

       

04.02.2010    Positionspapier der AG SBV zum P-Konto
Zum 1. Juli diesen Jahres wird das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft treten. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt die Reform des Kontopfändungsschutzes. Im Vergleich zur heutigen Rechtslage bietet das neue Gesetz eine deutliche Verbesserung des Schuldnerschutzes für alle Kontoinhaber.
Die zusätzliche Aufgabe des Ausstellens von Bescheinigungen durch anerkannte Schuldnerberatungsstellen darf nicht zu Lasten der laufenden Beratungsarbeit mit dem Ziel Schuldenregulierung gehen. Viele Schuldnerberatungsstellen führen schon jetzt lange Wartelisten, weil die begrenzten Ressourcen durch überschuldete Ratsuchende in existentiellen Krisen ausgeschöpft sind. Deshalb sollte die Möglichkeit einer zusätzlichen Finanzierung durch die Bundesländer geschaffen werden. Positionspapier der AG SBV zum P-Konto

       

03.02.2010    Privatinsolvenzen in Europa: Höchstwert in Großbritannien
Die Zahl der Privatinsolvenzen in Europa ist im Vergleich zum Jahr 2008 merklich gestiegen. Mit insgesamt 361.000 zahlungsunfähigen Verbrauchern wurden europaweit 12,4 Prozent mehr Fälle registriert als im Vorjahr (321.100). Dieser Anstieg geht in großen Teilen auf die Entwicklung in Frankreich (plus 27,8 Prozent; 42.650 Fälle) und Großbritannien (plus 23,3 Prozent; 156.850) zurück. In Großbritannien hat sich die Zahl der Privatinsolvenzen seit 2005 fast verdoppelt. Mit 127.500 Betroffenen wurde der Vorjahreswert (126.330) in Deutschland nur leicht übertroffen (plus 0,9 Prozent) Ähnliches gilt für Österreich (10.350, plus 7,5%). In vier Ländern – Niederlande (minus 6,0 Prozent), Schweiz (minus 5,3 Prozent) und Schweden (minus 2,0 Prozent) – sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren. Quelle: Creditreform

       

07.01.2010    Zur Erwerbsobliegenheit in der Wohlverhaltensperiode bei Betreuung eines Kindes
Die Erwerbsobliegenheit eines Insolvenzschuldners entfällt, wenn ihm die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit aufgrund der Umstände des Einzelfalls nicht zugemutet werden kann. Dies kann auch im Hinblick auf die Betreuung minderjähriger Kinder in Betracht kommen. Bei der Betreuung eines Kindes bis zum achten Lebensjahr besteht grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit. Bei einem Kind, das zwischen acht und elf Jahren alt ist, kommt es bei der Frage, ob der Schuldner zumindest eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit ausüben muss, wiederum auf die Umstände des Einzelfalls an. Sollte aus einer zumutbaren Tätigkeit kein pfändbares Einkommen erzielbar gewesen sein, fehlt es allerdings an der maßgeblichen konkreten Beeinträchtigung der Gläubiger. BGH, Beschluss vom 03.12.2009, IX ZB 139/07

       

06.01.2010    Neue Düsseldorfer Tabelle 2010
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben heute die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle (gültig ab dem 01.01.2010) bekannt gegeben. Düsseldorfer Tabelle 2010

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