Pfändungsschutzkonto

Zum 1. Juli 2010 trat eine Kontopfändungsnovelle mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) in Kraft. Schutz vor Pfändungen bietet seit diesem Zeitpunkt grundsätzlich nur noch ein Girokonto, das auf Antrag des Schuldners bei der Bank in ein P-Konto umgewandelt wurde. Inzwischen liegen eine Vielzahl von Materialien und Arbeitshilfen bereit, die wir hier in einer Übersicht zusammengefasst haben.