Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Hinweise zur Aufrechnung von Arbeitslosengeld-II-Ansprüchen

23.03.2014

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue fachliche Hinweise zur Aufrechnung gemäß § 43 SGB II erlassen. Sie beinhalten u.a. klarstellende Ergänzungen zur auszuübenden Ermessensentscheidung, zur Aufrechnungshöchstgrenze von 30 % sowie Berechnungsbeispiele hierzu. Bundesagentur für Arbeit: Hinweise zur Aufrechnung gem. § 43 SGB II www.harald-thome.de.