Finanzierung der Schuldnerberatung im Rahmen der insolvenzrechtlichen Vergütungsordnung

30.01.2014

Vor dem Hintergrund der Diskussionen um eine nachhaltige Finanzierung der Schuldner-und Insolvenzberatung schlägt Bernd Krüger, Referent für Schuldnerberatung im Diakonischen Werk Württemberg, in einem Beitrag für den Infodienst Schuldnerberatung vor, eine Finanzierung der Leistungen der Schuldnerberatung im vorgerichtlichen und gerichtlichen Insolvenzverfahren im Rahmen der insolvenzrechtlichen Vergütungsordnung zu regeln.

Würden die Leistungen der Schuldnerberatung im Insolvenzverfahren wie die Tätigkeit der Insolvenzverwalter in der Insolvenzrechtlichen Vergütungsordnung (oder einem vergleichbaren Gesetz oder Verordnung ) geregelt, wären sie Verfahrenskosten und würden von den Beteiligten (Gläubiger, Schuldner und Justizkasse) getragen.

Solche Abrechnungen für Leistungen der Schuldnerberatung im vorgerichtlichen und gerichtlichen Insolvenzverfahren würden die Kosten der Kommunen für die Schuldnerberatung (aus den Sozialhaushalten) verringern, die sich bei der diskutierten Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Schuldnerberatung im SGB XII erhöhen würden.