Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung: Fallkonstellationen für die Praxis

07.10.2013

Das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" ist am 01.08.2013 in Kraft getreten. Demnach sind je nach Fallkonstellation der ganze oder teilweise Erlass von rückständigen Krankenversicheringsbeiträgen und Säumniszuschlägen möglich. Wir weisen dazu auf unsere früheren Meldungen hin. Der GKV-Spitzenverband hat inzwischen einheitliche Verfahrensgrundsätze erlassen, die auch vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt wurden (siehe unsere Meldung vom 19.09.2013). Zu beachten ist, dass der Erlass bis zum 31.12.2013 beantragt werden muss.

Inzwischen hat auch das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite zwei praxisnahe Papiere veröffentlicht, in denen alle möglichen Fallkonstellationen aufgeführt werden und die jeweiligen Erlassmöglichkeiten sowohl für die gesetzliche als auch für private Krankenversicherungen aufgezeigt werden.

>>> Fallkonstellationen für die gesetzliche Krankenversicherung

>>> Fallkonstellationen für die private Krankenversicherung