Ausbuchung
19.06.2012
Auch Erlass oder Forderungsverzicht. Vertraglicher endgültiger Verzicht auf die gesamte Forderung eines Gläubigers (Hauptforderungen, Kosten und Zinsen).
Auch Erlass oder Forderungsverzicht. Vertraglicher endgültiger Verzicht auf die gesamte Forderung eines Gläubigers (Hauptforderungen, Kosten und Zinsen).