Zwangsvollstreckung

16.02.2013

Mit Hilfe der Zwangsvollstreckung (üblich sind Sach-, Lohn- oder Kontopfändung) versucht ein Gläubiger seine Forderung befriedigt zu bekommen. Dazu benötigt er einen Titel. Der Gläubiger wird versuchen, mit Hilfe des Gerichtsvollziehers eine Sachpfändung vorzunehmen, d.h. der Gerichtsvollzieher prüft im Haushalts des Schuldners, ob pfändbare Gegenstände zu finden sind, das kann auch das Auto des Schuldners sein. Ist der Gerichtsvollzieher erfolglos, kann auf Antrag eine Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) verlangt werden. Der Gläubiger kann auch über das Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Damit könnte das Konto oder der Lohn gepfändet werden.